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Die totale Überwachung
06.07.2017 12:09
#841


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Zitat von Gert im Beitrag #839Vom deutschen Volke gewählte Politiker (im Speziellen die Nichtgewählten) ließen es auch immer wieder mit bestimmten Methoden auf einen Versuch ankommen, nicht genehme Sichtweisen und Überzeugungen durch eigenes Agieren zu zensieren, Menschen den Mund zu verbieten um Abweichler zum Stillschweigen zu bringen.
Dein Post macht den Eindruck, dass du und deine Beifallklatscher Gefallen an diesem Hassmainstream finden. Mit anderen Worten du beförderst dieses Gefühl hier im Forum. Vielleicht solltest du dir mal ins Gedächtnis rufen, dass es sich bei dem Herrn um einen vom deutschen Volk in Mehrheit gewählten Politiker handelt. Das solltest du und auch ich respektieren
Parallelen bestehen in der Gegebenheit, dass diese Art der Geschäftigkeit hartnäckig betrieben wird. Sie erfolgen unter Nutzbarmachung der für die Geschichtsepoche
jeweils zum tatsächlichen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten.
Die verankerten Grundrechte binden vollziehende Staatsgewalt, Rechtsprechung und personifiziert Minister Maas als Urheber und treibende Kraft
gesetzgebender Gewalt an das Grundgesetz.
Anwendungsbezogen sind die verankerten Grundrechte gleichzusetzen mit Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat,
die das Bundesverfassungsgericht als eigenständiges Organ bewahrt und ständig im Auge behält.
Die Verfahren um den G20-Gipfel veranschaulichen es.
Die Grundrechte der Bundesbürger dürfen auch bei etwaigen Verfassungsänderungen nicht angetastet werden, im juristischen Sinne spricht man unter
Berufung auf die "Nichtantastbarkeit" dieser garantierten Rechte hierzulande von einer „Ewigkeitsklausel“.
Die Begründer des Grundgesetzes wollten Fehler des Systems der Weimarer Verfassung unterbinden. Eine Struktur, die zuließ, dass Entscheidungen ohne
Einschränkungen nur von einer Person getroffen werden, dem last but not least, um das „Maas“ vollzumachen, die Massenmedien untergeordnet waren.
Eine wie auch immer gestaltete Form der Gleichschaltung sollte künftig völlig ausgeschlossen sein. Eigenhändige Mehrheiten zu Verfassungsänderungen, die
auf eine Beschneidung von Grundrechten abzielen, sind im Zuge dessen, unbenommen einer Mehrheit, folgerichtig nicht rechtsgültig.
Zur Meinungsfreiheit mit Wort, Schrift und Bild nebst Kundmachung gehören im gleichen Sinne Informationen und Ideen, die mit allen Verständigungsmitteln
ohne Rücksicht auf Grenzen gesucht, empfangen und in Umlauf gebracht werden dürfen.
Zitat von Ehli im Beitrag #837Augenblicklich modifiziert ein Minister den Status quo des GG hinsichtlich Meinungsvielfalt. Durch vorauseilenden Gehorsam sollen nicht erwünschte Meinungen
Maas' bisherige Vorschläge wie zum Beispiel das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, im Volksmund auch Facebook-Gesetz genannt, sorgen immer wieder für reichlich Diskussionen, weil sich manche dadurch in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt sehen.
durch Selbstzensur mit Strafandrohung unterbunden werden. Ein „Begutachter“ wird zum Entscheidungsträger für die Unabhängigkeit von Meinungen.
Einen diesbezüglichen Passus von „Meinungsbegutachtertätigkeiten“ sieht das GG nicht vor, diese sind somit unweigerlich verfassungswidrig.
Missfallenskundgebungen liegen nicht nur in der Natur der Sache, sie sind, ich schrieb es bereits, formell erlaubt und sanktioniert.
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"Als ich 17 war, war in meinem Traumberuf nichts mehr frei” – Was das war? – "Rentner!
Erst Rentnerlehrling
dann Jungrentner
und dann Rentnergeselle!”
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"Als ich 17 war, war in meinem Traumberuf nichts mehr frei” – Was das war? – "Rentner!
Erst Rentnerlehrling
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Zitat von Gert im Beitrag #839
Vielleicht solltest du dir mal ins Gedächtnis rufen, dass es sich bei dem Herrn um einen vom deutschen Volk in Mehrheit gewählten Politiker handelt.
Das kannst Du doch eigentlich besser als solche Aussagen in Umlauf zu bringen oder ?
Das deutsche Volk in Mehrheit dürften ein paar mehr als die 147170 saarländischen Wähler sein die ihr Kreuzchen bei der SPD setzten und diesen Herren damit in sein saarländisches Amt verholfen haben.
"Nach Auswertung der SPD-Mitgliederbefragung zur Zustimmung zur Großen Koalition am 14. Dezember 2013 wurde Maas am Nachmittag des 15. Dezember 2013 als künftiger Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vom SPD-Vorstand bestätigt und durch Sigmar Gabriel vorgestellt. Am 17. Dezember 2013 wurde Maas von Bundespräsident Joachim Gauck zum Bundesminister ernannt und anschließend im Bundestag vereidigt. Nachrücker im saarländischen Landtag wurde am 15. Januar 2014 Stefan Krutten."
06.07.2017 12:31 (zuletzt bearbeitet: 06.07.2017 12:58)
#843


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Gert
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Zitat von coff im Beitrag #842
Das kannst Du doch eigentlich besser als solche Aussagen in Umlauf zu bringen oder ?
Das deutsche Volk in Mehrheit dürften ein paar mehr als die 147170 saarländischen Wähler sein die ihr Kreuzchen bei der SPD setzten und diesen Herren damit in sein saarländisches Amt verholfen haben.
"Nach Auswertung der SPD-Mitgliederbefragung zur Zustimmung zur Großen Koalition am 14. Dezember 2013 wurde Maas am Nachmittag des 15. Dezember 2013 als künftiger Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vom SPD-Vorstand bestätigt und durch Sigmar Gabriel vorgestellt. Am 17. Dezember 2013 wurde Maas von Bundespräsident Joachim Gauck zum Bundesminister ernannt und anschließend im Bundestag vereidigt. Nachrücker im saarländischen Landtag wurde am 15. Januar 2014 Stefan Krutten."
Zitat Wiki " Das politische System der Bundesrepublik"
Der Bundeskanzler bestimmt Anzahl und Kompetenzbereich der Ministerien und die Minister. Meist legen die Parteien in den Koalitionsverhandlungen die Leitlinien fest und bestimmen Minister und Staatssekretäre personell. Zurzeit (2013) existieren 14 Bundesministerien.
Ist doch 'ne klare Ansage . Insofern ist völlig uninteressant was der Minister Maas zuvor im Saarland machte. Der Minister wurde von der SPD benannt, gemäß ihrem Anteil an den Wählerstimmen des Jahres 2013 und vom Bundeskanzler(in) bestätigt,und gut ist es.

Gert
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Zitat von Gert im Beitrag #845Zitat von miethpaul66 im Beitrag #843Beitrag bitte ignorieren,hab mich leicht vertan.
welchen ?
Vermutlich den, in dem diese eine Zeile steht. Ist ja leider das Problem, dass man fehlerhafte Beiträge nicht einfach komplett löschen kann, sondern nur den Inhalt.
Die einen schreiben dann halt statt des Textes einfach "gelöscht", die anderen schreiben halt eine etwas längere Zeile

06.07.2017 17:15
#847


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zu Beitrag: #839
Ich bitte höflicht um Vergebung,das solche Beiträge aus der noch genehmigten Presse,nicht erwünscht sind.
Ob ich daran Gefallen finde steht auf einer anderen Seite,man sollte es aber nicht verschweigen,denn es wird schon zu viel verschwiegen.
Ende Danke

Na klar darfste, aber wieso Du es machst wenn es Dich doch nervt, hmm? Na egal, zu Thema 'Demokratie' setzte mal als bekannt voraus ... Deutschland, wenn es nun nicht schon das, ähm na oder zumindest ein Kernland der EU sei, würde es heute einen Aufnahmeantrag in die EU stellen, mal ganz schlechte Karten hätte.
P.S. Grund? Ich verrat mal noch keine Details *abwartendes_grins*
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