moin moin, wer von euch, hatte mal die Gelegenheit, so eine Zugangsberechtigung ins Grenzgebiet zu kontrollieren? http://www.grenzkommando.de/mediapool/88...7_0_770-522.jpg Hätte dieser Ausweis dazu berechtigt, auch das Vorgelagerte zu betreten?
gruß schlutup
zuletzt bearbeitet 19.05.2013 05:54 |
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Zitat von Schlutup im Beitrag #1moin moin, wer von euch, hatte mal die Gelegenheit, so eine Zugangsberechtigung ins Grenzgebiet zu kontrollieren? http://www.grenzkommando.de/mediapool/88...7_0_770-522.jpg Hätte dieser Ausweis dazu berechtigt, auch das Vorgelagerte zu betreten?
gruß schlutup
Eher nicht. Das deutet auf Privatreisen hin. Für dienstliche Obliegenheiten war ein Dienstauftrag notwendig und privat geht keiner aufs vorgelagerte ohne bitterböse Hintergedanken. Und solche Dienstgrade schon gar nicht - siehe Rauschenbach.
Wie Mike schon schreibt.... Ausweis allein "genuegte nicht"...fuers militaerische Sperrgebiet ! Dienstauftrag!!! Lehne mich jetzt mal etwas ausm Fenster,ich meine mich erinnern zu koennen,das der Vermerk "Schutzstreifen"in roter Schrift extra quer zur Zugansgberechtigung/Dienstauftrag aufgedruckt war. Allerdings ein paar Jahre spaeter. Die geeigneten Jaeger hatten jedenfalls etwas in rot!
Fuers "Vorgelagerte"koennen sich ja die "Torwaechter"aeussern,aber ob die immer wussten wer da angemeldet war??
Gruessli BO
zuletzt bearbeitet 27.05.2013 22:45 |
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