Dienstvorschrift bzgl. Waffenführung von Soldaten im Grundwehrdienst

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19.04.2013 11:14von ( gelöscht )
Frage
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Dienstvorschrift bzgl. Waffenführung von Soldaten im Grundwehrdienst

Gab es eigentlich eine Dienstvorschrift, die das Führen der MPi im unterladenen Zustand durch Soldaten außerhalb des Grenzabschnitts UND ohne Begleitung durch einen Uffz. oder Offizier geregelt hat ? Ich war als Grundwehrdienst leistender Kraftfahrer öfters ganz alleine unterwegs mit Waffe und 60 Schuss und das im normalen Straßenverkehr zum und vom Einsatz, bei VVS-Transporten, im Bäckerladen usw.

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gewollt war.

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19.04.2013 11:32von Pit 59
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Warum sollte eigentlich ein Uffz oder ein Offizier bei den Postenpaaren gewesen sein?.Wenn ich mich recht entsinne gab es eine Vorschrift bei der Kontrolle von Bussen aus und in das Sperrgebiet,das Magazin war aus der Waffe und der Lauf nach unten,Posten oder PF haben das ganze abgesichert.
PF war verantwortlich,und hat bestimmt.

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19.04.2013 11:37von ( gelöscht )
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Zitat von Pit 59 im Beitrag #2
Warum sollte eigentlich ein Uffz oder ein Offizier bei den Postenpaaren gewesen sein?.Wenn ich mich recht entsinne gab es eine Vorschrift bei der Kontrolle von Bussen aus und in das Sperrgebiet,das Magazin war aus der Waffe und der Lauf nach unten,Posten oder PF haben das ganze abgesichert.
PF war verantwortlich,und hat bestimmt.


Nochmal zur Klarstellung: Ich war nie Posten oder Postenführer und auch nie mit einem der beiden zusammen. Es geht mir um die Frage der Waffenführung außerhalb des Grenzdienstes bzw. bei sonstigen Alleinfahrten.

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19.04.2013 11:44von Pit 59
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Ausserhalb des Grenzdienstes hatten wir keine Waffen,höchstens noch bei der Objektwache.Wenn Du bei den Grenztruppen gewesen bist müsstest Du doch eigentlich wissen,das Niemand Alleine gefahren ist,wohin denn auch .

NVA,(Regulierer u.s.w) keine Ahnung.

19.04.2013 11:48von ( gelöscht )
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Waffen konnte auch geführt werden . Dachte beim Tanzen wird geführt ? nee Spass beiseite !

Tagsüber wurde die Waffe (Kaschi) über der Schulter ,Lauf nach oben getragen.
Nachts , Riemen über der Schulter und Hüftanschlag.
Für diejenigen,die es nicht wissen. Nacht - Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang
Tag- Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang

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19.04.2013 11:53von Pit 59
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Nachts , Riemen über der Schulter und Hüftanschlag.@Fritze

Warum das denne . Das war in den Rambo Filmen so

19.04.2013 11:58von ( gelöscht )
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Zitat von Fritze im Beitrag #5
Waffen konnte auch geführt werden . Dachte beim Tanzen wird geführt ? nee Spass beiseite !

Tagsüber wurde die Waffe (Kaschi) über der Schulter ,Lauf nach oben getragen.
Nachts , Riemen über der Schulter und Hüftanschlag.
Für diejenigen,die es nicht wissen. Nacht - Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang
Tag- Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang



Wenn ich Wartburgfahrer richtig verstehe geht es bei seiner Frage um eine Vorschrift, die den Umgang mit der Waffe regelt, wenn ein bewaffneter MKF mit einem Dienstfahrzeug der Truppe ALLEIN, aus welchen Gründen auch immer in der DDR-Welt unterwegs war.

Wartburgfahrer scheint das wohl des öfteren passiert zu sein.

Da ich nicht so richtig bei den GT gedient habe, kann ich dazu leider nichts beitragen.


andy

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19.04.2013 12:00von ( gelöscht )
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Zitat von Pit 59 im Beitrag #4
Ausserhalb des Grenzdienstes hatten wir keine Waffen,höchstens noch bei der Objektwache.Wenn Du bei den Grenztruppen gewesen bist müsstest Du doch eigentlich wissen,das Niemand Alleine gefahren ist,wohin denn auch .

NVA,(Regulierer u.s.w) keine Ahnung.

Also "dass niemand alleine gefahren ist", stimmt definitiv nicht. Ich war Kommandeursfahrer und bin täglich mindestens zwei Mal alleine unterwegs gewesen. Hin und wieder eben auch mit Waffe (vor und nach Befahren des Grenzabschnitts, vorausgehendes Abholen bzw. anschließendes Verbringen des K-GR vom/zum Wohnort, beim Transport von Dokumenten ins Kommando Mitte, etc. pp.). Wenn es hieß "mit Waffe" war´s halt mit, ansonsten halt ohne. Das habe doch nicht ich mir ausgesucht.
Und gleich noch das Thema "keine Fahrt ohne vom Vorgesetzten unterschriebenen Fahrauftrag" abgehandelt: Als es neue Formulare gab, war mal ein Hype für ein paar Wochen, danach habe ich meine Fahraufträge wieder nach Belieben selbst ausgefüllt und unterschrieben (meistens nach der Fahrt :-) ) !!!

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19.04.2013 12:10von ( gelöscht )
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unwichtig

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19.04.2013 12:10von ( gelöscht )
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Zitat von andy im Beitrag #7


Wenn ich Wartburgfahrer richtig verstehe geht es bei seiner Frage um eine Vorschrift, die den Umgang mit der Waffe regelt, wenn ein bewaffneter MKF mit einem Dienstfahrzeug der Truppe ALLEIN, aus welchen Gründen auch immer in der DDR-Welt unterwegs war.

Wartburgfahrer scheint das wohl des öfteren passiert zu sein.

Da ich nicht so richtig bei den GT gedient habe, kann ich dazu leider nichts beitragen.


andy



Andy, Du verstehst das genau richtig. Es geht doch nicht darum, ob ich die Kaschi im Auto mit eingeklappter Schulterstütze auf dem Beifahrersitz liegen oder links neben dem Sitz mit dem Mündungsfeuerdämpfer in der Ablage eingehängt hatte (wo sie regelmäßig beim Öffnen der Fahrertür im Dreck landete). Auch wie ich sie mir über die Schulter zu hängen hatte, ist nicht meine Frage.

Soldat im Grundwehrdienst alleine außerhalb Regiment und Abschnitt mit Waffe und Munition unterwegs - DAS war die Frage !!!

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19.04.2013 12:19von Pit 59
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Zitat von Jobnomade im Beitrag #9
gut, dann schreibt mal ein Grenzer, der wirklich im Grenzdienst war, was dazu: ich
Die Nummer der Vorschrift kann ich hier nicht zitieren, aber die Handhabung:

Grenzposten waren immer mindestens zu zweit. Die Waffe blieb immer unterladen, bis auf:
Betreten eines Fahrzeugs zur Kontrolle , zB Bus (Passierscheine) am Kontrollpunkt zum Schutzstreifen.
Konrollierender entmimmt das MAgazin aus der Mpi beim Betreten des Bus und verpackt es, kontrolliert und verlässt dann den Bus wieder - Mpi wird wieder unterladen. Posten blieb die ganze Zeit draussen und sichert mit unterladener Waffe.
Bei Kontrolle ausserhalb des Fahrzeugs (PKW, Motorrad, Fahrrad, Fussgänger) blieb die Waffe unterladen.
Im Ausgang waren wir unbewaffnet

Gruss Hartmut



Und das wollte keiner wissen Hartmut,schade eigentlich

19.04.2013 12:29von ( gelöscht )
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Zitat von Jobnomade im Beitrag #9
unwichtig



Auf was genau bezieht sich Deine Antwort?


andy

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19.04.2013 12:51von ( gelöscht )
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es waren immer zwei wen überhaupt ,mir ist auch nicht bekannt das einer allein mit waffe und munition durch eine stadt latschen musste oder weiss einer mehr den wir waren doch keine partisanen

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19.04.2013 12:57von ( gelöscht )
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Hallo Andy,

ich hatte die Frage zu flüchtig gelesen. Daher meine Antwort, die an der Fragestellung vorbei ging.
Ausserhalb des Grenzdienstes waren wir nicht allein und bewaffnet unterwegs. Und als Objektwache/UvD waren wir bewaffnet, aber im Kompaniebereich.
Meine ursprüngliche Antwort ist im Beitrag zuvor als Zitat ja noch zu lesen.

Gruss Hartmut

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19.04.2013 12:59von ( gelöscht )
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Zitat von schulzi im Beitrag #13
es waren immer zwei wen überhaupt ,mir ist auch nicht bekannt das einer allein mit waffe und munition durch eine stadt latschen musste oder weiss einer mehr den wir waren doch keine partisanen

Genau diese Überlegungen liegen meiner Frage zu Grunde. War es generell überhaupt zulässig, als Soldat alleine mit Waffe lang unterwegs zu sein? Es hat aber auch niemals jemand eindeutig gesagt: "mit Waffe nicht aussteigen" oder "beim Aussteigen in der Öffentlichkeit Magazin raus", so wie es freundlicherweise bezüglich der Kontrolle von am Sperrgebiet aus- und einfahrenden Bussen erläutert wurde.

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