Dienstvorschrift bzgl. Waffenführung von Soldaten im Grundwehrdienst

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19.04.2013 11:14von ( gelöscht )
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Wartburgfahrer ( gelöscht )
Dienstvorschrift bzgl. Waffenführung von Soldaten im Grundwehrdienst

Gab es eigentlich eine Dienstvorschrift, die das Führen der MPi im unterladenen Zustand durch Soldaten außerhalb des Grenzabschnitts UND ohne Begleitung durch einen Uffz. oder Offizier geregelt hat ? Ich war als Grundwehrdienst leistender Kraftfahrer öfters ganz alleine unterwegs mit Waffe und 60 Schuss und das im normalen Straßenverkehr zum und vom Einsatz, bei VVS-Transporten, im Bäckerladen usw.

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gewollt war.

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11.02.2015 13:19von DoreHolm
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Kann mich dunkel erinnern, daß wir beim Transport auf dem LKW (was ich persönlich seltene erlebte), das Magazin drin war. Meistens zumindest. Auf diese Weise soll es ja schon vorgekommen sein, daß damals mit der Schpagin beim etwas zu harten Aufschlag des kolbens auf die LKW-Pritsche sich die trommel bis auf den letzten Schuss allein entleerte. Da hat es wohl nur gehießen, geistesgegenwärtig den Lauf nach oben festzuhalten und warten, bis alles raus ist. Die Plane war dann natürlich ein Sieb.
Wenn weiter oben geschrieben wurde, im GA tagsüber AK umgehängt und Lauf nach oben (so sieht man es ja immer auf Propagandabildern) und nur nachts Hüftanschlag, dann wurde bei uns grundsätzlich auch tagsüber Hüftanschlag am langen Riemen getragen. Unser Abschnitt war sehr waldreich. Da war die umgehängte Ak selten und nur, wenn man es zum Händeln von irgendwas besser war. Als Kradfahrer wurde die AK vor der Brust getragen (siehe Avatar). Sicher wird es etliche Jahre später auch andere Vorschriften gegeben haben. Ich kann nur für die Zeit 67/68 um Westberlin sprechen.

11.02.2015 18:36von ( gelöscht )
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Ich habe es mit den DV eh nie so genau genommen. Irgendwie ging mir das alles am A vorbei.

Der Hesselfuchs

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11.02.2015 23:32von ( gelöscht )
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Bei der Fahrt zur Grenze und zurück,immer ohne Magazin.Vor dem Besteigen des Lkw wurde kontrolliert .
Zum Tragen der Waffe,sie sollte immer mit den Lauf nach oben getragen,gab es ab zu mal einen Anschiss,weil wir wie die Förster rumliefen.
Gruß Rei

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12.02.2015 00:25von ( gelöscht )
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Ein Magazin war in der Magazintasche,das andere in der Waffe,egal ob Anfahrt/Abfahrt zum/vom Grenzdienst mit KFZ oder Krad geschah.
Zeitraum,1982-1983 in Riebau.

ek40

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12.02.2015 02:28von vs1400
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Zitat von 94 im Beitrag #45
Zitat von Merlini im Beitrag #37
Also ich bin mir 100 % sicher, dass ich mit dem Magazin in der Waffe in den Bus bin.
Dann haste sicher 100%ig gegen die DV verstoßen, denn die 18/9 besagt im Abschnitt römisch I Punkt 21 (ich zitiere):

Die Maschinenpistole ist während des Grenzdienstes vor Betreten öffentlicher Verkehrsmittel zu entladen und zu sichern.


Im Anhang mal der Auszug ...



... war nicht für die einhaltung der DV sein vorgesetzter verantwortlich?
wenn jemand in einen bus odär ähnliches geht, dann wurde er doch geführt/ gesichert.

ne ähnliche situation hätte ich fast mal an der knollenburg gehabt,
wurde jedoch vorher eingewiesen, als uffz- schöler und auf der gk durfte ich ähnliches nochmal erleben.
war halt ne vergleichbare situation, eingesetzt als militärstreife im vorgegebenen bereich.

gruß vs

12.02.2015 18:36von ( gelöscht )
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Wir haben normalerweise keine Kontrollen am Schlagbaum durchgeführt. Der Schlagbaum auf der ein zigsten Zufahrtsstraße nach Kella wurde nur sporadisch bei Veranstaltungen oder besonderen Lagen besetzt.

Der Hesselfuchs

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12.02.2015 18:48von hundemuchtel 88 0,5
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Zitat von Merlini im Beitrag #51
Wir haben normalerweise keine Kontrollen am Schlagbaum durchgeführt. Der Schlagbaum auf der ein zigsten Zufahrtsstraße nach Kella wurde nur sporadisch bei Veranstaltungen oder besonderen Lagen besetzt.

Der Hesselfuchs


die Schlagbäume bei uns waren wenn, dann nur von der VP besetzt, oder von VP und Freiwilligen Helfer d. GT.;
wie die Besetzung bei Lagen war weiß ich nicht.

gruß h.

12.02.2015 20:09von ( gelöscht )
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Zitat von Hansteiner im Beitrag #42
War in meiner Zeit anders.
Vor der Vergatterung wurden die Waffen unterladen und es blieb so bis die Züge nach Dienst wieder im Objekt waren.
Erst dann kam: "Waffen entladen, zur Durchsicht" auf dem Hof der GK.
(mitte 70er GR-4)

Vg H.

So war es in Hohengandern auch zu meiner zeit bei der kompaniesicherung. Zu Dienstbeginn die waffe unterladen und das magazin wurde erst wieder zu dienstende vor der kompanie rausgemacht und sicherheit hergestellt. Da musste immer der UvD dabei sein. Wurde aber nach einer Nachtschicht meist ohne diesen gemacht

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Galaxy ( gelöscht )
12.02.2015 20:14von ( gelöscht )
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In geschlossenen Räumen Magazin raus !!!! Auf der Füst blieb es aber unterladen drin. Glaub ich jedenfalls ! Oder ?

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Galaxy ( gelöscht )
12.02.2015 20:18von ( gelöscht )
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Wurde ein Bus kontrolliert und dieser war so voll das drin viele stehen mussten so mussten diese aussteigen.So war es jedenfalls in den 80iger Jahren bei der einreise ins Grenzgebiet bei Teistungen

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Galaxy ( gelöscht )
12.02.2015 21:32von ( gelöscht )
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Zitat von Galaxy im Beitrag #54
In geschlossenen Räumen Magazin raus !!!! Auf der Füst blieb es aber unterladen drin. Glaub ich jedenfalls ! Oder ?


Dort blieb es drin, logisch, warst ja im Grenzdienst und da war die Waffe immer unterladen, auch in geschlossenen Räumen wie der A-Gruppen-Bunker und der B-Turm.
In öffentlichen Räumen/Gebäuden allerdings immer raus, theoretisch .

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Grenzwolf62 ( gelöscht )
12.02.2015 22:37von ( gelöscht )
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Zitat von ek40 im Beitrag #49
Ein Magazin war in der Magazintasche,das andere in der Waffe,egal ob Anfahrt/Abfahrt zum/vom Grenzdienst mit KFZ oder Krad geschah.
Zeitraum,1982-1983 in Riebau.

ek40


Genau so war es bei uns 1969 auch , beim verlassen des Kompaniegebäudes Magazin rein in die MPI , vor dem Betreten des Gebäudes Magazin raus aus der Waffe und Kontrolle Sicherheit .

Denkt daran ,wer wann an der Grenze war. ratata

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14.02.2015 17:46von ( gelöscht )
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Hallo Galaxy, so war das bei uns eigentlich auch vorgesehen. Alle Insassen die im Bus keinen Sitzplatz hatten sollten aussteigen. Aber wenn es stark regnet und nichts zum unterstellen da ist, dann wollte ich die Leute nicht zum Aussteigen nötigen.

Der Hesselfuchs

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14.02.2015 17:56von Pit 59
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Zitat von Galaxy im Beitrag #55
Wurde ein Bus kontrolliert und dieser war so voll das drin viele stehen mussten so mussten diese aussteigen.So war es jedenfalls in den 80iger Jahren bei der einreise ins Grenzgebiet bei Teistungen


Stimmt genau Galaxy,Magazin raus,und lauf nach unten.War ein Undankbarer Job die Buskontrolle. Früh morgens waren die Passagiere manchmal noch ganz schön verschlafen.Ich habe auch oft erlebt das sie Ihren Passierschein Vergessen hatten." Mensch Junge ich fahre hier schon 20 Jahre mit dem Bus zur Arbeit" konnte man dann hören.Nützte aber nichts,Aussteigen,weil wir (Batt-Sich.) Abends bei Rückkehr nicht mehr da waren.

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