Dienstvorschrift bzgl. Waffenführung von Soldaten im Grundwehrdienst
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Frage
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Wartburgfahrer
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Gab es eigentlich eine Dienstvorschrift, die das Führen der MPi im unterladenen Zustand durch Soldaten außerhalb des Grenzabschnitts UND ohne Begleitung durch einen Uffz. oder Offizier geregelt hat ? Ich war als Grundwehrdienst leistender Kraftfahrer öfters ganz alleine unterwegs mit Waffe und 60 Schuss und das im normalen Straßenverkehr zum und vom Einsatz, bei VVS-Transporten, im Bäckerladen usw.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gewollt war.
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Zitat von Wartburgfahrer im Beitrag #1
Gab es eigentlich eine Dienstvorschrift, die das Führen der MPi im unterladenen Zustand durch Soldaten außerhalb des Grenzabschnitts UND ohne Begleitung durch einen Uffz. oder Offizier geregelt hat ? Ich war als Grundwehrdienst leistender Kraftfahrer öfters ganz alleine unterwegs mit Waffe und 60 Schuss und das im normalen Straßenverkehr zum und vom Einsatz, bei VVS-Transporten, im Bäckerladen usw.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gewollt war.
Moin Wartburgfahrer, ich habe all Beiträge zu Deiner Frage gelesen, diese Frage halte ich für absolut berechtigt. Anfänglich wrde die Frage nicht verstanden. Ob es zu der Thematik eine DV gab???? 0 Ahnung. Aber meine Erfahrung zu diesem Thema aus dem Grenzausbildungsregiment 5
Glöwen. Der Kommandeursfahrer war in der Regel unbewaffnet, Wenn mit Waffe befohlen wurde, dann mit einer Makarow in Unteschnalltasche.
Regimentskommandeure und Stellvertreter waren ständige Waffenträger und konnten sich auch selbst wehren. Zum Transport von VS Unterlagen,
hier war jeder dafür verantwortlich, das diese nicht in falsche Hände geraten. Egal welcher Dienstgrad oder Dienststellung, er war für die sichere
Verwahrung verantwortlich. Kein MKF durfte, konnte verantwortlich gemacht werden. Für Transporte von VS.- Unterlagen gab es einen gesonderten
Kurierdienst innerhalb des GKN, immer zu zweit mit Langwaffe.Wo bitte hättest Du den hingesollt wenn der Chef gesagt hätte wir halten hier? Langwaffe
in einem Stadtzentrum. Ich hatte da einmal ganz starke bedenken, auf der Rückfahrt vom Schießplatz Berge nach Glöwen kam da der Verantwortliche
ein Politnik (OSL.) auf den Gedanken, wir machen einen Abstecher nach Magdeburg zum Einkauf.
Also mit anderen Worten, der B 1000 Bus wurde geparkt, Inalt 4 AK 47, ca. 800 Schuß Munition und 4 Kg.TNT mit entsprechendem Zubehör.
Klingt nach einer Räuberpistole ist aber war.
Die Vorgehensweise bei Dir war sicherlich nicht regelkonform.
G. M
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G. Michael
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Wenn ich unseren KC zu einer dienstlichen Veranstaltung nach Mühlhausen gefahren habe wurde immer Waffe(Kaschi) befohlen. Dadurch war ich gezwungen im bzw. unmittelbar am P 3 zu bleiben. Die Kiste konnte nicht verschlossen werden und ich konnte in keiner Kneipe was essen gehen. Da habe ich manchmal von 20 Uhr bis 02 Uhr warten müssen, weil er immer einer der Letzten war der sich satt getrunken hatte.
Der Hesselfuchs
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Als Ersatzfahrer kam ich auch manchmal in den "Genuss" Mitglieder der Kompanieführung diversen Feierlichkeiten zuzuführen und auch die Abholung sicherzustellen, dabei war ich völlig unbewaffnet, abgesehen maximal auf der Heimfahrt mit einem diversen Alpenfeilchen.
Der Abmarsch der Posten zu Fuß fand bei uns immer ab Grenzkompanie statt, bist also mit unterladener Waffe durch das Dorf, öffentliche Gebäude wie der Dorfkonsum durften unterladen nicht betreten werden das Entladen der Waffen war außerhalb der GK aber auch verboten, manche Genossen sind trotzdem mit unterladener Flinte in den Konsum, da gab es aber mächtig Anschiss wenn das rauskam.
Lösten die Versorgung der darbenden Genossen mit erheiternden Getränken meist mit Klopfen an der Fensterscheibe im Hof, Konsum-Erna reichte dann das gewünschte auf dem kurzen Dienstweg heraus.
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Grenzwolf62
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Wenn wir am Schlagbaum in Kella kontrolliert haben, sind wir bei starkem Regen auch mit der Kaschi in den Bus zur Ausweiskontrolle. Wenn wir die Insassen alle hätten aussteigen lassen, dann wären wir noch mehr gehasst worden. Viele haben ja gedacht, dass wir Freiwilige sind. Manchmal sind wir da richtig angemotzt worden. Ich konnte dass aber nachvollziehen, hätte ich wahrscheinlich auch so gemacht.
Ich kann aber nicht mehr genau sagen, wie die Vorschriften(Kontrolle im Bus oder alle aussteigen lassen?) in dem Fall waren.
Der Hesselfuchs
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Ich kann aber nicht mehr genau sagen, wie die Vorschriften(Kontrolle im Bus oder alle aussteigen lassen?) in dem Fall waren.
Die Buskontrolle wird mit MPi ohne Magazin (sicher am Mann) durchgeführt. Der andere Posten sichert die Kontrolle von Außen. Damit braucht kein Fahrgast aussteigen. So kenn ich es aus meiner Dienstzeit 1974 zb. am Schlagbaum Kella.
rasselbock
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rasselbock
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Hallo Jungs,
bei Kontrollen an der Trift u.Brücke Spichra mußte niemand aussteigen.Aber ob der Kontrollierende mit o.ohne Magazin in den Bus ist,weiß ich nicht mehr.
Gruß C.
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Also ich bin mir 100 % sicher, dass ich mit dem Magazin in der Waffe in den Bus bin. Wo ich mir nicht sicher bin, ob wir diesbezüglich mal eine Belehrung/Anweisung erhalten haben.
Der Hesselfuchs
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wo ich mir noch 100%ig sicher bin, ist, das bei Betreten eines Gebäudes die Waffe am Handgriff in der linken Hand wobei sich die Laufmündung in Höhe der linken Achsel zu befinden hatte. Waffe ohne Magazin.
Dies handhabten wir zB. wenn wir in einer fremden Kompanie zu Mittag Essen waren, unser Stabsgebäude betraten oder mal beim Bäcker anhielten um Kuchen zu holen bzw. im Dorfkonsum was organisierten. Immer ohne Magazin, die hatten in der Magazintasche zu verbleiben.
Entladen wurde die Waffe wenn entweder der Abschnitt letztmalig verlassen oder das Grenzgebiet verlassen wurde.
Auch im GAR-7 wurde so verfahren. Entspricht einer DV
gruß h.
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Das ist klar, ins Gebäude (außer beim Häuserkampf) immer ohne Magazin und nach einer Sicherheitsüberprüfung. Obwohl es dazu keine Anweisung gab, haben wir fast alle nach verlassen des Schutzstreifens das Magazin aus der Waffe genommen.
Der Hesselfuchs
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Sobald das Fahrzeug kam wo man vom Grenzdienst wieder zurück in die Grenzkompanie gefahren ist wurde das Magzin aus der Waffe entfernt und darauf geschaut das keine patrone mehr im Gewehlauf war , das Magazin wurde auch erst im Grenzgebiet eibelegt nach dem Absetzen vom Fahrzeug
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lichtetanne
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Zitat von lichtetanne im Beitrag #40
Sobald das Fahrzeug kam wo man vom Grenzdienst wieder zurück in die Grenzkompanie gefahren ist wurde das Magzin aus der Waffe entfernt und darauf geschaut das keine patrone mehr im Gewehlauf war , das Magazin wurde auch erst im Grenzgebiet eibelegt nach dem Absetzen vom Fahrzeug
Richtig auf dem Fahrzeug zum und vom Grenzdienst immer ohne Magazin
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✝schulzi
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War in meiner Zeit anders.
Vor der Vergatterung wurden die Waffen unterladen und es blieb so bis die Züge nach Dienst wieder im Objekt waren.
Erst dann kam: "Waffen entladen, zur Durchsicht" auf dem Hof der GK.
(mitte 70er GR-4)
Vg H.
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Zitat von Hansteiner im Beitrag #42
War in meiner Zeit anders.
Vor der Vergatterung wurden die Waffen unterladen und es blieb so bis die Züge nach Dienst wieder im Objekt waren.
Erst dann kam: "Waffen entladen, zur Durchsicht" auf dem Hof der GK.
(mitte 70er GR-4)
Vg H.
So kenn ich es auch noch. Nach dem Dienst war Absitzen und Antreten auf dem Kompaniehof mit Blickrichtung Wald angesagt. Dann Magazin raus, durchladen und wenn vom kontrollierenden Vorgesetzten die Bestätigung ,, Sicherheit'' kam, durfte man abdrücken. Damit war die Waffe entladen.
rasselbock
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rasselbock
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Zitat von rasselbock im Beitrag #43Zitat von Hansteiner im Beitrag #42
War in meiner Zeit anders.
Vor der Vergatterung wurden die Waffen unterladen und es blieb so bis die Züge nach Dienst wieder im Objekt waren.
Erst dann kam: "Waffen entladen, zur Durchsicht" auf dem Hof der GK.
(mitte 70er GR-4)
Vg H.
So kenn ich es auch noch. Nach dem Dienst war Absitzen und Antreten auf dem Kompaniehof mit Blickrichtung Wald. Dann Magazin raus, durchladen und wenn vom kontrollierenden Vorgesetzten die Bestätigung ,, Sicherheit'' kam, durfte man abdrücken. Damit war die Waffe entladen.
rasselbock
war zu meiner Zeit 76-77 im GR3 nicht anders





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Zitat von Merlini im Beitrag #37Dann haste sicher 100%ig gegen die DV verstoßen, denn die 18/9 besagt im Abschnitt römisch I Punkt 21 (ich zitiere):
Also ich bin mir 100 % sicher, dass ich mit dem Magazin in der Waffe in den Bus bin.
Die Maschinenpistole ist während des Grenzdienstes vor Betreten öffentlicher Verkehrsmittel zu entladen und zu sichern.
Im Anhang mal der Auszug ...
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