Dienstvorschrift bzgl. Waffenführung von Soldaten im Grundwehrdienst

  • Seite 2 von 4
19.04.2013 11:14von ( gelöscht )
Frage
avatar
Wartburgfahrer ( gelöscht )
Dienstvorschrift bzgl. Waffenführung von Soldaten im Grundwehrdienst

Gab es eigentlich eine Dienstvorschrift, die das Führen der MPi im unterladenen Zustand durch Soldaten außerhalb des Grenzabschnitts UND ohne Begleitung durch einen Uffz. oder Offizier geregelt hat ? Ich war als Grundwehrdienst leistender Kraftfahrer öfters ganz alleine unterwegs mit Waffe und 60 Schuss und das im normalen Straßenverkehr zum und vom Einsatz, bei VVS-Transporten, im Bäckerladen usw.

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gewollt war.

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
19.04.2013 13:00von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Siehe Pit mit :" Wenn Du bei den Grenztruppen gewesen bist müsstest Du doch eigentlich wissen,das Niemand Alleine gefahren ist,wohin denn auch ?" Stimmt so nicht und da kann ich Wartburgfahrer nur beipflichten siehe wieder, man war viel im Grenzgebiet(Soldat im Stab als ein Beispiel) auch einmal alleine unterwegs. Auch mit Waffe im Fahrzeug. Da war so meine ich doch wohl viel Vertrauen von Staatswegen im Spiel.

Lebensläufer

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
avatar
Lebensläufer ( gelöscht )
19.04.2013 13:02von Udo
Antwort

0

0

Ich muss Wartburgfahrer zustimmen. Als Kommandeursfahrer hattest Du diesen, zB bei Lagen, als Melder 1 abzuholen. Dabei warst Du schon "komplett". Auch in anderen Fällen, bei Abholung, führte ich die Waffe bereits mit (Abholung von zu Hause und direkt in den Grenzabschnitt). Dies wurde im Vorfeld angewiesen bzw befohlen.

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
avatar
Udo
19.04.2013 13:05von maxhelmut
Antwort

0

0

Als Regulierer im GAR 11
bei Alarm im Regiment bist du alleine unterwegs gewesen mit Kaschi, aber ohne harten Mumpeln


gruß maxhelmut
>ein Grenzer schläft nicht,er ruht<

19.04.2013 13:06von Pit 59
Antwort

0

0

den wir waren doch keine partisanen@schulzi

Schulzi,da bin ich mir nicht mehr so sicher,Fritze hatte sie nachts schon im Hüftanschlag

19.04.2013 13:07von Rainman2
Antwort

0

0

Zitat von Wartburgfahrer im Beitrag #10
... Andy, Du verstehst das genau richtig. Es geht doch nicht darum, ob ich die Kaschi im Auto mit eingeklappter Schulterstütze auf dem Beifahrersitz liegen oder links neben dem Sitz mit dem Mündungsfeuerdämpfer in der Ablage eingehängt hatte (wo sie regelmäßig beim Öffnen der Fahrertür im Dreck landete). Auch wie ich sie mir über die Schulter zu hängen hatte, ist nicht meine Frage.

Soldat im Grundwehrdienst alleine außerhalb Regiment und Abschnitt mit Waffe und Munition unterwegs - DAS war die Frage !!!

Hallo Wartburgfahrer,

Eine zentrale Dienstvorschrift gab es dazu nicht. Sie hätte sowieso nicht alle Möglichkeiten in der Praxis abgedeckt. Hier galt die Verantwortung des jeweiligen Vorgesetzten. Wenn Dich der Kommandeur mit der MPi hat fahren lassen und Du hattest, mangels anderslautender Befehle das Magazin in der Waffe, dann war er theoretisch auch verantwortlich, wenn er nicht im Fahrzeug war, es sei denn, man hätte Dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen können.

Die Situation im GKM ist mit den anderen Grenzkommandos übrigens nicht vergleichbar. Die Wartburg- und Trabantfahrer des Kfz.-Zuges der Stabskompanie waren bei und (GR-3, 80er Jahre) mit Doppelbewaffnung ausgestattet. Bei Fahrten mit der Limousine trugen sie Pistole, wenn Bewaffnung befohlen war. MPi oder Doppelbewaffnung gab es nur, wenn sie mit Geländewagen unterwegs waren. Und die hatten entsprechende Halterungen für die Waffe. Normalerweise sollte da auch außerhalb des Grenzgebietes gegolten haben, dass die Waffe zu entladen und auf Sicherheit zu prüfen ist, aber hatte ein Kommandeur oder ein Stabschef die Zeit, sich um so etwas zu kümmern?

Ciao Rainman

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
19.04.2013 13:14von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Und noch eine Überlegung: Wenn ich am Ende alleine mit Waffe zurück ins Regiment gefahren bin, hätte mich stundenlang, unter Umständen bis zum nächsten Morgen NIEMAND vermisst. Wer fragt schon nach, wo der Kommandeursfahrer ist. Der ist beim Kommandeur bzw. mit ihm unterwegs - wo sonst. Niemand außer dem Kompaniechef als Kompaniediensthabenden hätte überhaupt einen Anlass gehabt, nach mir zu fragen. Und wenn, hätte jeder gesagt: "der ist halt noch unterwegs". Ich hätte ja stundenlang mit Waffe unbemerkt abgängig sein können, solange nicht mein verlassenes Fahrzeug gefunden worden wäre. Auch habe ich gelegentlich spontan in einer anderen Kompanie übernachtet - ohne dass sich da jemals jemand rückversichert hätte.

avatar
Wartburgfahrer ( gelöscht )
19.04.2013 13:23von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Zitat von Rainman2 im Beitrag #20

Die Situation im GKM ist mit den anderen Grenzkommandos übrigens nicht vergleichbar. Die Wartburg- und Trabantfahrer des Kfz.-Zuges der Stabskompanie waren bei und (GR-3, 80er Jahre) mit Doppelbewaffnung ausgestattet. Bei Fahrten mit der Limousine trugen sie Pistole, wenn Bewaffnung befohlen war. MPi oder Doppelbewaffnung gab es nur, wenn sie mit Geländewagen unterwegs waren. Und die hatten entsprechende Halterungen für die Waffe. Normalerweise sollte da auch außerhalb des Grenzgebietes gegolten haben, dass die Waffe zu entladen und auf Sicherheit zu prüfen ist, aber hatte ein Kommandeur oder ein Stabschef die Zeit, sich um so etwas zu kümmern?

Ciao Rainman


Das habe ich auch schon so gehört, galt aber wohl Ende der 80er Jahre nicht mehr ? Mein K war ausdrücklich der Meinung, wenn ER Waffe kurz trug, dann müsse ich in jedem Falle Waffe lang tragen. Ich wollte auch lieber mit Pistole fahren als mit der Mumpelspritze, die im Pkw ohne Halterung etwas umständlich war. Da ging aber absolut kein Weg rein.

avatar
Wartburgfahrer ( gelöscht )
19.04.2013 20:16von ( gelöscht )
Antwort

0

0

pit das fritze sie im hüftanschlag hatte glaube ich sogar, nachts wurde im grenzdienst mitunter viel schlamm gemacht aber schiessen hätte er bestimmt nicht so können

avatar
✝schulzi ( gelöscht )
21.04.2013 13:12von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Bei Kompaniesicherung sind wir als Postenpaar oft zu Fuß durchs Dorf zum Grenzabschnitt.
Dienstbeginn war bei Abmarsch am Objekt und da war natürlich das Magazin in der Waffe.
War ganz normal.
Beim Einkaufen im Konsum sind wir unterladen rein, was eigentlich so nicht gestattet war, glaube ich jedenfalls, ich meine beides das Einkaufen und das Magazin drin.
Aber die alten Frauen im Konsum hat das nicht gestört, wie in den schönen DDR-Spots zu sehen waren wir ja beliebte Friedenswächter und die können auch mal Durscht auf ein Bier bekommen beim Frieden bewachen, ist ja menschlich und wir waren doch keine Unmenschen

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
avatar
Grenzwolf62 ( gelöscht )
21.04.2013 15:57von Rainman2
Antwort

0

0

Zitat von Grenzwolf62 im Beitrag #24
... Beim Einkaufen im Konsum sind wir unterladen rein, was eigentlich so nicht gestattet war, glaube ich jedenfalls, ich meine beides das Einkaufen und das Magazin drin.
Aber die alten Frauen im Konsum hat das nicht gestört, wie in den schönen DDR-Spots zu sehen waren wir ja beliebte Friedenswächter und die können auch mal Durscht auf ein Bier bekommen beim Frieden bewachen, ist ja menschlich und wir waren doch keine Unmenschen

Autsch'n, Grenzwolf,

vor dem Betreten von Gebäuden und vor dem Aufsitzen auf Kfz. (außer im unmittelbaren Grenzdienst) waren die Waffen definitiv zu entladen und auf Sicherheit zu überprüfen. Wärt ihr mir damals im Konsum so in die Arme gelaufen, hättet ihr einiges abgekriegt. Mindestens: Einen Einlauf, eine Runderneuerung, Reviere bis Novosibirsk und eine extra lange API. Ausgang und Urlaub hätten auch für eine Weile ins Fremdwörterbuch gepasst. Natürlich waren die Dorfbewohner freundlich. Zu Typen mit geladenen Waffen ist man immer freundlich ... Wir, als Kompanieführung, bekamen dann die Beschwerden ("Also, Eure Jungs sind ja ganz nett. Aber müsst Ihr die immer mit der Waffe einkaufen schicken?").

Aber was soll es. Wenn ich vom Dienst kam und noch in die Kneipe eingeladen wurde, hatte ich auch die Pistole dabei. Hätte ich erst zur Kompanie zurücklaufen und sie abgeben sollen, um alle Vorschriften zu erfüllen? Jaja, war ein heikles Thema.

ciao Raiman


Edit: PS: Ich habe mir gerade vorgestellt, wie Ihr vorschriftsmäßig vor dem Konsum Entladen und Sicherheit hergestellt hättet. Mitten im Dorf das metallische Klacken der Verschlussteile ... und dann vielleicht noch ein "ungewollter". Ich glaub, das war schon besser, die Magazine in der Waffe zu lassen ...

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
21.04.2013 17:51von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Zitat von Rainman2 im Beitrag #25
Zitat von Grenzwolf62 im Beitrag #24
... Beim Einkaufen im Konsum sind wir unterladen rein, was eigentlich so nicht gestattet war, glaube ich jedenfalls, ich meine beides das Einkaufen und das Magazin drin.
Aber die alten Frauen im Konsum hat das nicht gestört, wie in den schönen DDR-Spots zu sehen waren wir ja beliebte Friedenswächter und die können auch mal Durscht auf ein Bier bekommen beim Frieden bewachen, ist ja menschlich und wir waren doch keine Unmenschen

Autsch'n, Grenzwolf,

vor dem Betreten von Gebäuden und vor dem Aufsitzen auf Kfz. (außer im unmittelbaren Grenzdienst) waren die Waffen definitiv zu entladen und auf Sicherheit zu überprüfen. Wärt ihr mir damals im Konsum so in die Arme gelaufen, hättet ihr einiges abgekriegt. Mindestens: Einen Einlauf, eine Runderneuerung, Reviere bis Novosibirsk und eine extra lange API. Ausgang und Urlaub hätten auch für eine Weile ins Fremdwörterbuch gepasst. Natürlich waren die Dorfbewohner freundlich. Zu Typen mit geladenen Waffen ist man immer freundlich ... Wir, als Kompanieführung, bekamen dann die Beschwerden ("Also, Eure Jungs sind ja ganz nett. Aber müsst Ihr die immer mit der Waffe einkaufen schicken?").

Aber was soll es. Wenn ich vom Dienst kam und noch in die Kneipe eingeladen wurde, hatte ich auch die Pistole dabei. Hätte ich erst zur Kompanie zurücklaufen und sie abgeben sollen, um alle Vorschriften zu erfüllen? Jaja, war ein heikles Thema.

ciao Raiman


Edit: PS: Ich habe mir gerade vorgestellt, wie Ihr vorschriftsmäßig vor dem Konsum Entladen und Sicherheit hergestellt hättet. Mitten im Dorf das metallische Klacken der Verschlussteile ... und dann vielleicht noch ein "ungewollter". Ich glaub, das war schon besser, die Magazine in der Waffe zu lassen ...


Ja, wir waren jung, übermütig und wohl auch charakterlich nicht so richtig endgefestigt

avatar
Grenzwolf62 ( gelöscht )
21.04.2013 18:22von PF75
Antwort

0

0

In der Ausbildung in Potsdam ist einer von der Wache beim Ausführen eines Arestanten auch mal mit Magazin in der Waffe in der MHO aufgelaufen,gab mächtigen Ärger hinterher.

21.04.2013 20:45von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Zitat von Wartburgfahrer im Beitrag #1
Gab es eigentlich eine Dienstvorschrift, die das Führen der MPi im unterladenen Zustand durch Soldaten außerhalb des Grenzabschnitts UND ohne Begleitung durch einen Uffz. oder Offizier geregelt hat ? Ich war als Grundwehrdienst leistender Kraftfahrer öfters ganz alleine unterwegs mit Waffe und 60 Schuss und das im normalen Straßenverkehr zum und vom Einsatz, bei VVS-Transporten, im Bäckerladen usw.

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gewollt war.


Hallo,
nicht alle Antworten gelesen.
Eine Person mit 60 Schuß Mpi Munition außerhalb des GA kenne ich nicht.
Warum auch sollte das so gewesen sein ?

Oss`n

MfS ???

avatar
Oss`n ( gelöscht )
26.04.2013 19:04von ( gelöscht )
Antwort

0

0

Zitat von Oss`n im Beitrag #28
Zitat von Wartburgfahrer im Beitrag #1
Gab es eigentlich eine Dienstvorschrift, die das Führen der MPi im unterladenen Zustand durch Soldaten außerhalb des Grenzabschnitts UND ohne Begleitung durch einen Uffz. oder Offizier geregelt hat ? Ich war als Grundwehrdienst leistender Kraftfahrer öfters ganz alleine unterwegs mit Waffe und 60 Schuss und das im normalen Straßenverkehr zum und vom Einsatz, bei VVS-Transporten, im Bäckerladen usw.

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gewollt war.


Hallo,
nicht alle Antworten gelesen.
Eine Person mit 60 Schuß Mpi Munition außerhalb des GA kenne ich nicht.
Warum auch sollte das so gewesen sein ?

Oss`n

MfS ???




@Wartburgfahrer...

stimmt,die Fahrer der Kommandeure waren schon mit Waffe unterwegs,ob diese immer unterladen war wird wohl vom "Chef"abhaengig gewesen sein.
Kam bei uns der Besuch,bekam der Fahrer gegebenenfalss Essen(zu weilen abhaengig von der Tageszeit) so hatte er vor dem Hauseingang das Magazin aus der Waffe zu entfernen,Sicherheit herzustellen und die Waffe im Wachraum im Waffenstaender abzugeben.
Wenn der noch einen extra Einkauf zu erledigen hatte,z.B.Konsum,dann war das schon bloed....wohin mit dem "Ding",also immer am Mann!

Fahrer die "Restmuni und Anderes transportierten waren mit unterladener Waffe unterwegs,durften aber auch das Fahrzeug bis Regiment nicht mehr verlassen.

Auf "Waldgaengen"(auch Allein)waren 60 Patronen am Mann und die Waffe unterladen,mit der "Bitte" doch innerhalb 4 Stunden"wieder anwesend zu sein,was einmal nicht gelang,da das Motorrad voellig abgesoffen war.
(Bissle Aufregung war schon)....
Der OvD in ESA war immer informiert,wie Ernst das dort Jeder genommen hat,kann ich nicht beurteilen,manchmal kams Uns so vor,der am anderen Ende kennt uns garnicht.


Von einem ehemaligen Grenzer aus Berlin weiss ich,Der ist mit unterladener Waffe aus dem GA raus(Motorrad),hat "Etwas besorgt,meinte in einem vertrauenswuerdigen KOnsum und an eine nahen anderen Stelle wieder rein,kann ich nicht beurteilen.

@ Ossn,

da wir zwar im Grenzgebiet waren,aber in keinem Grenzabschnitt linienmaessig....ja es gab Tage da wurde mit Waffe im Bett geschlafen und die "Wachkeimchen" mussten zu zweit den Schlaf bewachen.

In der Uebergangszeit kam es vor,das normale Soldaten Dienstgrade ueber Nacht allein auf dem Berg zubrachten,mit Munition und mit Waffe.
Die Meldung an den OvD hatte dann allerdings 2 stuendig zu erfolgen.
Natuerlich war auch der Kessel am brennen zu halten,die Leuts wollten es am Morgen warm haben.

Gruss BO

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
avatar
Boelleronkel ( gelöscht )
27.04.2013 15:29von sentry
Antwort

0

0

In Marienborn (87/88) fuhr die Ablösung der Eisenbahn-GüSt mit Fahrrad oder W50 grundsätzlich auch unterwegs mit unterladener Waffe.
Eine Besonderheit war noch der Gehilfe des DHO dort. Der schob 12h-Schichten, so dass er einmal am Tag den Weg zum Bahnhof alleine antreten musste. Bei gutem Wetter musste er das Fahrrad nehmen, mit dem er, wie gesagt allein, so ca. 20 mins unterwegs war - der Abgelöste dann natürlich retour auch. Auf dieser Tour wurde die AK unterladen auf dem Rücken getragen. Also ja, so was gab es, wenn auch sehr selten. In der SiK Marienborn waren für diesen Job pro Jahrgang aber auch nur vier oder fünf Soldatem bestätigt. Allerdings waren das auch immer frische Grenzer im 2. DHJ - ne Menge Vertrauensvorschuss also.
Das Tragen der Waffe in öffentlich zugänglichen Bereichen, außer notgedrungendem dem Bahnsteig, war dem GDHO/E dann allerdings streng verboten. Wenn man denn doch mal meinte, es ginge nicht anders, wurde die Waffe unter dem Regenumhang versteckt oder zumindest eingeklappt, mit dem Lauf nach unten mit dem Magazin mittig auf dem Rücken ins Koppel geklemmt, damit sie nicht gleich so auffiel.
Das konnte z.B. passieren, wenn man auf einer obligatorischen Streife (auch alleine) einem anderen Posten etwas Zusatzverpflegung aus der Reichsbahnkantine holen sollte (verboten!) oder mal schnell aus der Post nach Hause telefoniern wollte (VERBOTEN!!).

Mit diesem Beitrag wurden folgende Inhalte verknüpft
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!