Strafmaß bei Fluchtversuch

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22.01.2013 09:18 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2013 09:19)
avatar  utkieker ( gelöscht )
#16
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utkieker ( gelöscht )

Zitat von Grenzwolf62 im Beitrag #15
Irgendwo wurde hier mal der Fall dieses Matrosen diskutiert der mit Waffengewalt das Boot zur Flucht nutzen wollte.
Ist dem im Nachhinein nicht gut bekommen.

Hallo Grenzwolf,

Sicherlich meinst du den Fall Bodo Strehlow guckst du hier: Bodo Strehlow, ein Fahnenflüchtiger, der über 10 Jahre in Haft war

Gruß Hartmut!


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22.01.2013 10:54
avatar  Grenzwolf62 ( gelöscht )
#17
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Grenzwolf62 ( gelöscht )

Zitat von utkieker im Beitrag #16
Zitat von Grenzwolf62 im Beitrag #15
Irgendwo wurde hier mal der Fall dieses Matrosen diskutiert der mit Waffengewalt das Boot zur Flucht nutzen wollte.
Ist dem im Nachhinein nicht gut bekommen.

Hallo Grenzwolf,

Sicherlich meinst du den Fall Bodo Strehlow guckst du hier: Bodo Strehlow, ein Fahnenflüchtiger, der über 10 Jahre in Haft war

Gruß Hartmut!


Ganz genau der.
Danke fürs Finden


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24.01.2013 16:08
avatar  tom16 ( gelöscht )
#18
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tom16 ( gelöscht )

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt reagieren kann.
Ich bedanke mich ganz herzlich für Eure Meinungsäußerungen,
die ja doch etwas unterschiedlich waren.
Zumindest habe ich einen kleinen Überblick bekommen.

Danke und Gruß
Tom


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25.03.2015 20:37 (zuletzt bearbeitet: 10.08.2015 22:38)
avatar  ulei mendhausen ( gelöscht )
#19
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ulei mendhausen ( gelöscht )

Weinhold war doch nur ein Mörder und kein Grenzer und die Opfer nur Grenzer. Warum sollte er von der BRD Justiz angemessen bestraft worden sein. Ein Interesse daran bestand nicht und potentielle Fluechtlinge sollten nicht abgeschreckt werden. Gruss Ulei


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26.03.2015 09:36
avatar  manudave ( gelöscht )
#20
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manudave ( gelöscht )

Unfug, die DDR unterliess die Amtshilfe und mann konnte nur nach Indizien aburteilen. Das milde Urteil war doch Wasser auf die Mühlen der ddr Propaganda.


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26.03.2015 13:43
#21
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Zitat von manudave im Beitrag #20
Unfug, die DDR unterliess die Amtshilfe und mann konnte nur nach Indizien aburteilen. Das milde Urteil war doch Wasser auf die Mühlen der ddr Propaganda.


Rot: Stimmt nur insofern, daß Du die erste Instanz meinst, die mit Freispruch endete und der hahnebüchenen Begründung, daß ein Bürger zur Wahrnehmung seiner nach BRD-Recht zustehenden Freizügigkeit eben auch mal zwei Menschen umbringen kann, von denen er annehmen muß, daß diese ihn bei seinem Vorhaben hindern könnten. Beim zweiten Prozess wurden schon durchaus die Untersuchungsergebnisse der DDR-Behörden auf den Tisch gelegt.


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26.03.2015 15:28
avatar  StabsfeldKoenig ( gelöscht )
#22
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StabsfeldKoenig ( gelöscht )

Zitat von DoreHolm im Beitrag #21
Zitat von manudave im Beitrag #20
Unfug, die DDR unterliess die Amtshilfe und mann konnte nur nach Indizien aburteilen. Das milde Urteil war doch Wasser auf die Mühlen der ddr Propaganda.


Rot: Stimmt nur insofern, daß Du die erste Instanz meinst, die mit Freispruch endete und der hahnebüchenen Begründung, daß ein Bürger zur Wahrnehmung seiner nach BRD-Recht zustehenden Freizügigkeit eben auch mal zwei Menschen umbringen kann, von denen er annehmen muß, daß diese ihn bei seinem Vorhaben hindern könnten. Beim zweiten Prozess wurden schon durchaus die Untersuchungsergebnisse der DDR-Behörden auf den Tisch gelegt.



Die für eine Verurteilung nötigen Beweise müßten auch Bestandteil des Auslieferungsantrages gewesen sein. Insofern hätte die BRD-Justiz auch ein Verfahren wegen Mordes auf Grund des Auslieferungsantrages bereits im 1. Verfahren führen können.


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26.03.2015 19:58
avatar  94
#23
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94

Zitat von manudave im Beitrag #20
Unfug, ...

Aha, keine 'Amtshilfe' ... soso. Na wie würdest Du denn das Beweissicherungsverfahren des Bezirksgerichts Dresden vom 26. bis zum 28. April 1978 nennen?

Verachte den Krieg, aber achte den Krieger!


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