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Drewitz - Dreilinden



War schon sehr aufschlussreich dieser Bericht in Tagesschau 24, auch User @PKE in jüngeren Jahren war präsent. Es ist zwar schon eine Weile her als diese Sendung aufgezeichnet wurde, ursprünglich vom Sender RBB.
Mein Arbeitskollege war früher im Fernverkehr tätig gewesen, Berlin Versorgung von Raum Stuttgart aus. Ich finde es immer sehr interessant wenn er mir von der damaligen Zeit erzählt, ist auch identisch mit dem Bericht der soeben kam. Sie hatten auch viele Sondergenehmigungen,…………..
Harra
#4




#6


Zitat von passport im Beitrag #5
Harra318
Sie hatten auch viele Sondergenehmigungen,…………..
Hallo Harra318, das mit den Sondergenehmigungen würde mich mal interessieren.
Soweit mir bekannt ist, unterlag der Berlin(West)-Verkehr nicht einmal den Sonntagsfahrverbot.
passport
In der BRD gab es aber ein Sonntagsfahrverbot! Heutzutage ist Transitverkehr (z.B. Deutschland nach Italien via Schweiz) zetilich nur gestattet, wenn feststeht, dass der Verkehr bei der Ausreise aus dem Transitland auch abgenommen wird, d.h. dort kein LkW Fahrverbot besteht. (Bsp. Italien: katholische Feiertage) Sonst besteht die Gefahr, dass die Lastwagen die Strassen im Transitland belegen und der übrige Verkehr behindert wird.
Theo

Hallo@Passport, ich werde morgen deiner Frage nachgehen, damit ich jetzt nichts falsches sage. Er hatte mir aber auch Andeutungen gemacht von Schikane des MfS bei einer Fahrt von Berlin nach Hannover. Soll ich da auch nochmal intensiver nachfragen ???? Über eine kurze Antwort wäre ich dankbar.
Harra 318

Zitat von Harra318 im Beitrag #8
Hallo@Passport, ich werde morgen deiner Frage nachgehen, damit ich jetzt nichts falsches sage. Er hatte mir aber auch Andeutungen gemacht von Schikane des MfS bei einer Fahrt von Berlin nach Hannover. Soll ich da auch nochmal intensiver nachfragen ???? Über eine kurze Antwort wäre ich dankbar.
Harra 318
Zu den Sondergenehmigungen hat unsere Unterhaltung heute folgendes ergeben.
1. wie @Theo schon geschrieben hat, das Sonntagsfahrverbot.
2. die eingebauten CB-Funk-Geräte konnten in dem Fahrzeug bleiben, mussten aber beim Grenzübertritt ausgeschalten sein ansonsten sind sie eingezogen worden.
3. Auch das Mobiltelefon was ab 1984 im Einsatz war( C- Netz), musste ausgeschalten bleiben.(Empfang war in der DDR sowieso nicht vorhanden) Die jährliche Gebühr dafür betrug 150 DM.
Jetzt zu dem, wie ich es gestern nannte, der Schikane des MfS.
Mein Kollege fuhr mit seinem Lkw von Berlin über die A 2 Richtung Herleshausen. Für diese Strecke benötigt man normalerweise ca. 2 h. Nach seinem abladen in Berlin, und ca. 1 h Fahrt ist er müde geworden. Wie er sagte war es ihm bekannt das man auf der Transitstrecke nur ca. 1 h Pause einlegen darf, laut diesem Vertrag. Jedenfalls legte er auf einem Parkplatz eine vierstündige Pause ein. Nach seinem aufwachen dachte er sich, wenn ich nochmal 4 h Pause mache habe ich meine Tagesruhezeit und ich kann anschließend nach dem Grenzübertritt in die BRD, gleich durchfahren in Richtung Köln. Somit kam erst nach 10 1/2 h in Herleshausen an.(Er wurde schon erwartet)
Bei seiner Ankunft sind ihm sofort die Fahrzeugpapiere und das Fahrtenblatt eingezogen worden. Man ließ ihn 3 h stehen ohne jegliche Benachrichtigung. Danach kam ein Beamter, gab ihm seine Papiere wieder und das Fahrtenblatt des Lkw. Er wurde verabschiedet mit den Worten,“machen sie das nie wieder“. Er war sich seiner Schuld bewusst.
Wie er mir heute abschließend sagte war es auch der einzigste Zwischenfall den er in den zehn Jahren seiner Tätigkeit mit der Berlin Versorgung erlebt hat. Ansonsten, auch bei den anderen Grenzübergangsstellen wie z.B Hirschberg hat er keine negativen Erfahrungen gemacht.
Harra 318

Zitat von Feliks D. im Beitrag #10
Wo war das jetzt eine Schikane und warum vom MfS? Wer sich nicht an Regeln hält...
lieber@Felix, ich glaube nicht das ich dir es erklären muss das rot geschriebene. Ich habe auch in meinem Beitrag geschrieben."er hat Andeutungen gemacht" und" soll ich der Frage nachgehen?"
Du schreibst doch immer " lesen und verstehen". Er hat doch auch seine Schuld eingestanden. Wie ich auch geschrieben habe hat er keine weiteren negativen Erlebnisse gehabt. Also jetzt verstehe ich deine Frage nicht

Harras 318
Nach meiner Erinnerung wurde für eine CB - Funke auch eine Gebühr vom DDR Zoll erhoben. Die Frage lauete: " Führen Sie Funk, Waffen oder Munition mit ? "
Wie gesagt nur Erinnerung. Wurde CB - Funk nicht vorgeführt und dennoch festgestellt, dann wurde das Gerät eingezogen und es wurde auch eine empfindliche Geldbuße
verhängt. Ein Bekannter ( LKW Kutscher ) sprach von bis zu 180,00 DM. Wie hoch die Geldbuße bei einem unbedarften, unwissenden und bereuenden PKW Gelegenheitsfahrer war, da hab ich keine Kenntnis.


Polter hat es ja schon geschrieben, das der DDR-Zoll die Reisenden im spezifischen Transit BRD-WB mit folgenden Satz ansprach :
" Führen Sie gebührenpflichtige Gegenstände mit, wie Waffen, Funk oder Munition "
Bei Mitführen einer oder meheren dieser Artikel musste das dem Zoll vorgezeigt werden. Dem Reisenden wurde vom Zoll eine gebührenplichtige Genehmigung ausgestellt ( Gebührenhöhe sind mir nicht bekannt ). Wenn ich micht erinnere gab es einmalige, zweimalige, viertel,-halbjährliche und Jahresgenehmigungen. Waffen und Munition wurden an der Einreise-Güst durch den Zoll verschlusssicher (verplombt) verpackt. An der Ausreise-Güst meldete sich der Reisende beim Zoll mit der Genehmigung, der den Zollverschluss wieder entfernte.
Was die Reisezeit im spezifischen Transit angeht, gab es im Transitabkommen keine genauen Regelungen. Zb. galt in der Ausreise Marienborn/A. die Faustregel von 2 Stunden Fahrtzeit. Reisende, die sich mit den Fahrzeiten auskannten, haben gleich die Quittungen von Rasthöfen vorgelegt. Allgemein hieß es, das der Transitverkehr "schnell und zügig" entsprechend der StVO der DDR durchzuführen ist.
Da Du (Harra318) und ich in einer Spedition arbeiten, kennen wir die Bedingungen und Arbeitsweise für das Fahrpersonal. Eine Regel heißt, vor Fahrtantritt ausgeruht zu sein. Ausnahmen für eine Fahrzeitüberschreitung wurden im Transitabkommen festgelegt. Ich will Deinen Kollegen nichts unterstellen, aber oftmals behaupteten aber Reisende zB. gegenüber ihren Arbeitsgeber das Staus oder verzögerte Abfertigung durch die Grenzkontrollorgane als Entschuldigung für das späte Eintreffen am Arbeitsplatz. Daher wurden solche extremen Zeitüberschreitungen intern protokolliert und der Transitkommission der DDR zur Verfügung gestellt. Die Angaben des Kraftfahrers mussten überprüft werden, das beansprucht Zeit. DFÜ oder Handy für eine schnelle Information gab es damals noch nicht.
passport



Zitat von passport im Beitrag #13
Polter hat es ja schon geschrieben, das der DDR-Zoll die Reisenden im spezifischen Transit BRD-WB mit folgenden Satz ansprach :
" Führen Sie gebührenpflichtige Gegenstände mit, wie Waffen, Funk oder Munition "
Bei Mitführen einer oder meheren dieser Artikel musste das dem Zoll vorgezeigt werden. Dem Reisenden wurde vom Zoll eine gebührenplichtige Genehmigung ausgestellt ( Gebührenhöhe sind mir nicht bekannt ). Wenn ich micht erinnere gab es einmalige, zweimalige, viertel,-halbjährliche und Jahresgenehmigungen. Waffen und Munition wurden an der Einreise-Güst durch den Zoll verschlusssicher (verplombt) verpackt. An der Ausreise-Güst meldete sich der Reisende beim Zoll mit der Genehmigung, der den Zollverschluss wieder entfernte.
Was die Reisezeit im spezifischen Transit angeht, gab es im Transitabkommen keine genauen Regelungen. Zb. galt in der Ausreise Marienborn/A. die Faustregel von 2 Stunden Fahrtzeit. Reisende, die sich mit den Fahrzeiten auskannten, haben gleich die Quittungen von Rasthöfen vorgelegt. Allgemein hieß es, das der Transitverkehr "schnell und zügig" entsprechend der StVO der DDR durchzuführen ist.
Da Du (Harra318) und ich in einer Spedition arbeiten, kennen wir die Bedingungen und Arbeitsweise für das Fahrpersonal. Eine Regel heißt, vor Fahrtantritt ausgeruht zu sein. Ausnahmen für eine Fahrzeitüberschreitung wurden im Transitabkommen festgelegt. Ich will Deinen Kollegen nichts unterstellen, aber oftmals behaupteten aber Reisende zB. gegenüber ihren Arbeitsgeber das Staus oder verzögerte Abfertigung durch die Grenzkontrollorgane als Entschuldigung für das späte Eintreffen am Arbeitsplatz. Daher wurden solche extremen Zeitüberschreitungen intern protokolliert und der Transitkommission der DDR zur Verfügung gestellt. Die Angaben des Kraftfahrers mussten überprüft werden, das beansprucht Zeit. DFÜ oder Handy für eine schnelle Information gab es damals noch nicht.
passport
Hallo@Passport, da bist du leider falsch informiert. Ich bin bei keiner Spedition beschäftigt. Ich arbeite bei einem namhaften Konzern in Deutschland mit verschiedenen Niederlassungen unter anderem auch in Baden-Württemberg. Die Kenntnisse, Arbeitsweise für das Fahrpersonal ist mir bekannt durch meine Nebentätigkeit als Busfahrer. Ich muss auch jedes Jahr die einzelnen Module nachweisen die ab nächstes Jahr erforderlich sind um die Verlängerung des Busscheines zu bekommen.
Aber jetzt zurück zum Thema, ich persönlich fand es trotzdem als Schikane, ihn( Kraftfahrer), 3 h stehen zu lassen zwecks Überprüfung. Es ist aber wie alles Ansichtssache. Auch er lacht heute darüber. Eines muss ich noch mit anfügen, er ist einer von den Westdeutschen die sich auch heute noch über die Einheit Deutschlands freuen. Andere dagegen würden ja die Mauer wieder hochziehen wollen.
Harra 318
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