Mordinstrumente

  • Seite 3 von 6
08.01.2013 13:28
#31
avatar

Zitat von GeMi im Beitrag #30
... Großkorbetha ist einer der letzten Orte auf dieser Welt, wo ich leben möchte.
Woher zum Teufel kennst Du dieses Kaff? ...

Kurz OT die Antwort: Wir hatten Bekannte, die hatten Verwandte dort. Durch meine Kindheitserinnerungen von Omas sonntäglichem Kaffeetisch rattert der Ortsname wie ein ständig pünktlicher Zubringer. Und da das Leipziger Sächsisch bei der eigentlich nicht zu entschuldigenden Knappheit an Zischlauten in einem Wort zur Überbetonung der Vokale neigt, klang dann dieser für mich ewig geheimnisvolle Ort: Grousgourbeihda (nee, es lässt sich nicht verschriften - aber der Versuch deutet die Richtung an). Wie die kindliche Seele nun mal ist, sie schwärmt für fremde Orte wie Timbuktu, Sumatra und Grousgourbeihda. Und so hängt dieser Ortsname in meinem Gedächtnis wie eine alte Jacke, die man nicht wegwerfen möchte, an einem Haken, den man nicht oft zu Gesicht bekommt.

Sorry, musste sein.
ciao Rainman

"Ein gutes Volk, mein Volk. Nur die Leute sind schlecht bis ins Mark."
(aus: "Wer reißt denn gleich vor'm Teufel aus", DEFA 1977)


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 14:10
avatar  ( gelöscht )
#32
avatar
( gelöscht )

Zitat von Wanderer zwischen 2 Welten im Beitrag #16
...Na ja, also wenn man sich als Zivilist erfolgreich verteidigt mit einem Fahrtenmesser oder zugespitztem Schraubenzieher gegen hochtrainierte mit Schusswaffen ausgestatteten Soldaten, dann kann man schon mit Recht von Notwehr sprechen.


Mit welchem Recht bitte?
Man kann zur Strafbarkeit einer Tat stehen wie man möchte, nimmt ein Täter zur Begehung dieser Tat eine Waffe mit, hat das nichts mehr mit Notwehr zu tun. Denn zur Durchsetzung einer rechtswidrigen Tat ist Notwehr nicht möglich.
Wer etwas plant, was rechtswidrig ist und zur Durchsetzung dieser Tat dann Gewalt anwendet oder anwenden will, der handelt immer rechtswidrig. Daran ändert auch das Beispiel mit dem Rocker nichts, weil dieser sich darauf berufen konnte, dass er nicht gewußt habe, es mit der Polizei zu tun zu haben. Man konnte ihm nicht beweisen, das er nicht aus Furcht vor einer in dieser Szene beleibe nicht unüblichen Gewalttat feindlicher Rocker in vermeintlicher Notwehr gehandelt habe.
Ein GV aber, der gegen einen Grenzsoldaten zu einer Waffe gegriffen hat, der hat gewußt gegen wen und warum. Es lag dann also kein Irrtum vor.
Und was "Fahrtenmesser oder Schraubenzieher versus Schußwaffen" betrifft. Damit magst du gegenüber Posten direkt an der Linie ein bischen recht haben solange nicht die Situation eintritt, dass der Festzunehmende unversehens bei der Kontrolle die Klinge zieht und sie "dir" freundlich in den Leib rammt. Bei einem GAK allein im Hinterland bei Personenkontrollen aber könnte man bei solchen, versteckten Waffen durchaus von einer gewissen Heimtücke sprechen.
"Mordinstrumente", "Mörder" - das sind große Worte. Beeindruckende Worte aber auch sachlich korrekt?
Zu einem Mordversuch gehört für mich die Planung, der Wille zu töten, den oder die zu töten aus niederen Motiven. Aus Sicht des DDR-Rechtes seinerzeit war der Mordvorwurf aus der Absicht, mit dem Waffeneinsatz die Flucht zu ermöglichen als niederes Motiv begründet. Aber ich mache da schon Unterschiede zwischen Leuten, die gezielt auf jemanden losgehen (Weinhold und auch andere Fahnenflüchtige aber nicht alle) und Leuten, die in ihrer Verzweiflung mehr oder weniger ungezielt dazu greifen (Totschläger, ggf. potentiell) und gar Leuten, die ihre Waffen herausgaben.
Natürlich bewege ich mich da auf dünnem Eis aber bis zu einem gewissen Grade habe ich seinerzeit jedem Gegner bis zum Moment der Festnahme Flucht oder Widerstand zugestanden. Das war für mich(!) ein bischen wie unter gegnerischen Soldaten. Erst ab dem Moment, ab dem ich ihm die Festnahme klargemacht hatte, hätte ich ihm derartiges übel genommen. Was aber nichts daran änderte, dass er damit das Risiko einging, das auch ich Gewalt angewendet hätte. Es war jedoch nie notwendig.

Jedoch Wanderer,
ich weiß nicht, ob es in deiner Heimat möglich ist. An manchen Orten dieser Welt gibt es auch für Zivilisten die Möglichkeit, mehr spielerisch zu erleben, wie es ist, zu "kämpfen". Dann soltest du gegen jemanden antreten, der dies kann und der sollte dir nach deinem "Sieg" mal zeigen, was er alles noch in Petto hatte, um dich hinterrücks "auszutricksen". Es ist ein ganz eigenartiges Gefühl, zu merken, dass man gerade ungeheures "Schwein" hatte. Und dann stell dir vor, dies wäre ernst gewesen. Irgendwo im Busch (Wald), weitab jeder Kommunikation, jeder Hilfe die vielleicht erst nach Stunden gekommen wäre...


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 14:47
avatar  josy95
#33
avatar

Zitat von Rainman2 im Beitrag #28
Zitat von josy95 im Beitrag #26
... Vom Grundsatz her fanden doch die stark überwiegende Mehrzahl der Grenzverletzungen, versuchten, geglückten und nicht geglückten Grenzdurchbrüche von der s. g. freundwärts- Seite, also DDR statt.

Hier ist also schon ein gravierender Fehler in der politisch- ideologischen Rechtfertigung zum Schutze dieser Grenze erkennbar. ...

Ach josy, da muss ich glatt nachfassen, auch wenn es Grenzwolf62 das Herzchen bricht. Aber es gehört nach meiner Auffassung zum Thema der damaligen Sicht auf den Gegner.

Zunächst muss ich da an die grundsätzliche "Glaubernsstruktur" (damals hieß es Überzeugung) ran. Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass selbst komplexeste Sachverhalte immer wieder auf wenige grundsätzliche Punkte zurückgeführt und somit "erklärt" werden können. Das trifft auch für die berühmte "Richtungsdiskussion" beim Grenzdurchbruch zu. Der Grundsatz lautete: "Wer diese Grenze verletzt, sei es aus unmittelbarer Feindschaft oder sei es, dass er aus privaten Gründen zum Helfershelfer des Feindes wird, ist ein Feind des Sozialismus und somit des Fortschritts und des Friedens." Wer diesen Glaubensgrundsatz geschluckt hatte, konnte sich allen Richtungsdiskussionen stellen. Und genauso hat das bei mir auch funktioniert. Ich habe eine Reihe solcher Grundsätze akzeptiert und mir dann die Welt danach zu erklären versucht. Was meinst Du, warum im Zentrum der poltisch-ideologischen Arbeit in den Streitkräften immer die "Herausbildung der Grundüberzeugungen" stand?

Zitat von josy95 im Beitrag #26
... Auf Grund der extrem strengen und einerseits guten DDR- Gesetze zum Erwerb, Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, den drakonischen Strafen bei illegalem Besitz war doch mit einem bewaffneten, hoppla, einem mit Schusswaffen durchgeführten Grenzdurchbruch weniger zu rechnen. Auch das wußte im Grunde genommen (fast) jeder.
Gut, Ausnahmen bestätigen die Regel und das es Einzelfälle gegeben hat, die eine Schusswaffe mit sich führten, bestreitet auch niemand. Aber es waren und blieben wenige Ausnahmefälle, von einigen haben wir hier gelesen. ...

Nein, hier vergisst Du schlicht und ergreifend eine für uns damals wichtige Gruppe: Fahnenflüchtige. Wir hatten das hier in verschiedenen Threads schon diskutiert und der Name Weinhold war auch hier schon gefallen. 1983/84 hatten wir zwischenzeitlich einmal pro Woche die Meldung: "Soldat der GSSD ... von Wache ... mit Waffe und 60 Schuss Munition ...". Wenn es im Gebüsch geraschelt hat, war keine Zeit zu fragen, ob das Iwan Wassiljewitsch aus dem Objekt des Lubliner Gardemotschützenregiments oder Olaf Klumpenstrunk aus Großkorbetha ist. Die Ersthandlung wäre immer vom schlimmsten Fall ausgegangen. Die Frage der Bewaffnung auch anderer Grenzverletze wäre eben dann zum Tragen gekommen, wenn man die unmittelbaren Handlungen zur Festnahme hätte durchführen müssen. Da musste klar sein: Vorsicht, auch wenn es nicht Iwan Wassiljewitsch ist.

ciao Rainman



@Rainman2, das mit den Fahnenflüchtigen der GSSD habe ich nicht vergessen, eherr wissentlich weggelassen, damit ich nicht zu weit ausholen muß. Wollte dazu in einem neuen Beitrag noch was schreiben, nun hast Du mir fast deckungsgleich mit meiner Meinung schon vorgegriffen. Auch da wußte jeder, das mit Fahnenflüchtigen Sowjetsoldaten nicht zu spassen war, das die im Gegensatz zum Durchschnittsgrenzverletzer immer bewaffnet waren und das meißt auch nicht schlecht. weiter auch die Hemmschwelle zum Gebrauch der Schußwaffe extrem niedrig war. Hätte ich ban der Grenze gestanden und bei der Vergatterung hätte man mir mit auf den weg gegeben, ein (schwer) bewaffneter Sowjetsoldat ist Fahnenflüchtig Richtung Grenze...ich hätte genau so auch gehandelt und nicht lange gefragt...

Der Unterschied nur, der meißt unbewaffnete und damit relativ ungefährliche Durchschnittsgrenzverletzer, also DDR Bürger kam ja für Euch relativ unerwartet, es sei denn, es lief eine Art Zielfahndung nach ihm und die Absicht seiner Republikflucht hat er irgendwie zu erkennen gegeben. Der (bewaffnete) und rotzgefährliche Sowjetsoldat kam mehr oder weniger mit Vorankündigung durch die Sowjets. Wenn man dort bemerkte, das jemand fehlte, vielleicht dazu auch noch Bewaffnung und Munition, dann war der Fall doch so gut wie klar, wo der hinwollte und die zuständigen Stellen der DDR wurden, ich denke mal unverzüglich informiert. Doch in den seltesten Fällen heimwärts Richtung Osten zu Mama & Papa..., oder?
Selbst merkte man ja (fahnenflüchtiger Sowjetsoldat oder auch mehrere) sowas auch im zivielen Sektor recht schnell, wenn u. a, auch die VP und Trapo zusätzlich mit Stahlhelm, Kalaschnikow und Magazintasche im öffentlichen Bereich (Bahnhöfe ect.) ihren Dienst versah.


josy95

Günter Schabowski hatte es in seiner legendären Pressekonferenz am 09.11.1989 wahrlich nicht leicht und vor allem keine Zeit, den genauen Zeitpunkt der Einführung der neuen DDR- Reisegesetze bei Krenz oder im SED- Politbüro zu hinterfragen.
Jeder kennt das Ergebnis.
Politiker von heute haben den Vorteil, nicht unter Zeitdruck zu stehen wie einst Schaboweski und das Politbüro der SED.
Und bevor sie in die Öffentlichkeit gehen, nocheinmal die Lobbyisten zu fragen, die ihnen die Gesetze geschrieben haben ...


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 14:59
avatar  ( gelöscht )
#34
avatar
( gelöscht )

Das war mit "Kolja" ungefähr so wie mit einer Staumeldung im Verkehrsfunk. Die großen Einheiten in Halberstadt, Magdeburg und Halle waren zwischen einer und zwei Stunden von der Linie entfernt. Ein "Fall" aus dem Frühsommer 1984 war, als die Meldung kam, auch schon einige Zeit vor Sorge und Elend unterwegs und nur deshalb noch nicht "angekommen", weil er sich nach einer Geiselnahme versteckt hielt.
Wenn der "große Bahnhof" anlief mit all den Straßensperren und VP-Einsätzen, dann war eigentlich oft schon alles vorbei, die Auflösung der "Lage" kam dann aber oft noch Stunden nach...
Und gar nicht selten sind sie wirklich gen Osten getürmt. Heim zu Muttern ohne wirkliche Vorstellung von den Entfernungen dazwischen.


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 15:17
#35
avatar

Also nun auch von mirzurück zu des Pudels Kern, oder der Ausgangsfrage, nein uns wurden solche Mordintrumente nicht vorgeführt, jedenfalls kann ich mich daran nicht erinnern.

-------------------------------
Grün ja grün war'n alle meine Streifen
-- Harbker EK-Zappel 79-2 --


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 15:30
avatar  Mike59
#36
avatar

Zitat von Zappel-EK-79-2 im Beitrag #35
Also nun auch von mirzurück zu des Pudels Kern, oder der Ausgangsfrage, nein uns wurden solche Mordintrumente nicht vorgeführt, jedenfalls kann ich mich daran nicht erinnern.


Ich kann mich an so etwas auch nicht mehr erinnern - auf der GK wohl kaum, was sollte das dort bewirken? Jeder mit einem etwas normal ausgeprägten Selbsterhaltungstrieb ist erst einmal davon ausgegangen das ein GV (ganz egal welcher Art und Nationalität) bewaffnet ist. Das nennt sich heute wohl amtliches Misstrauen. Bevor nicht klar ist, ob unbewaffnet oder nicht, ist das gegenüber immer als bewaffnet zu betrachten. Da benötige ich eigentlich keine Agitation wenn ich schon voll im dienstgeschehen integriert bin.
Klar war die Masse der GV's kaum dafür ausgerüstet einen nicht im Tiefschlaf versunkenen GP zu liquidieren - trotzdem hat es Tode durch GV's gegeben und ich kann mir nicht vorstellen das einer der nächste Name auf der Liste hinter Uwe Dittmann sein wollte.


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 15:38
#37
avatar

Wir hatten 73 in Mönchhai zu diesem Thema eine Veranstaltung die diese Problematik beinhaltete , mit entsprechenden Gegenständen ( Waffen oder ähnliches Gerät , man kann ja fast alles als Waffe benutzen ). Vorgetragen wurde das Ganze mit entsprechenden Beispielen durch einen Militärstaatsanwalt .
gg


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 17:09
avatar  josy95
#38
avatar

Zitat von S51 im Beitrag #34
Das war mit "Kolja" ungefähr so wie mit einer Staumeldung im Verkehrsfunk. Die großen Einheiten in Halberstadt, Magdeburg und Halle waren zwischen einer und zwei Stunden von der Linie entfernt. Ein "Fall" aus dem Frühsommer 1984 war, als die Meldung kam, auch schon einige Zeit vor Sorge und Elend unterwegs und nur deshalb noch nicht "angekommen", weil er sich nach einer Geiselnahme versteckt hielt.
Wenn der "große Bahnhof" anlief mit all den Straßensperren und VP-Einsätzen, dann war eigentlich oft schon alles vorbei, die Auflösung der "Lage" kam dann aber oft noch Stunden nach...
Und gar nicht selten sind sie wirklich gen Osten getürmt. Heim zu Muttern ohne wirkliche Vorstellung von den Entfernungen dazwischen.



@S51, vom "Stiften gehen" Richtung Osten habe ich erstmals nach der Wende in entsprechenden und glaubhaften Dokus gehöhrt. Dort wurde aber auch klargestellt, das dies eher die Ausnahme war. Denn der halbwegs gebildete Sowjetsoldat wußte nur zu genau, was ihm blühte, darum ist eine Flucht gen Westen schon viel mehr mit einer Logik verbunden gewesen.

Und Du hast Recht, es sickerte damals schon durch, das die Situation oder Lage, wie Du es benennst längst geklärt bzw. abgeschlossen war, aber bei VP, Trapo usw. überall noch "großer Bahnhof" war. M. Ea. durchaus ein (gewollter) Nebeneffekt zur Präsentation der Macht...


josy95

Günter Schabowski hatte es in seiner legendären Pressekonferenz am 09.11.1989 wahrlich nicht leicht und vor allem keine Zeit, den genauen Zeitpunkt der Einführung der neuen DDR- Reisegesetze bei Krenz oder im SED- Politbüro zu hinterfragen.
Jeder kennt das Ergebnis.
Politiker von heute haben den Vorteil, nicht unter Zeitdruck zu stehen wie einst Schaboweski und das Politbüro der SED.
Und bevor sie in die Öffentlichkeit gehen, nocheinmal die Lobbyisten zu fragen, die ihnen die Gesetze geschrieben haben ...


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 18:12
avatar  ( gelöscht )
#39
avatar
( gelöscht )

Bei meinerFlucht ist mir nie in den Sinn gekommen eine Waffe einzusetzen. Frage welche Waffe und woher? Die DDR war doch nicht die USA.
Gegenstände welche zum überwinden der Grenzanlagen gedacht waren werden hier bestimmt mit als Mordinstrumente gezählt.Aber mal ehrlich zwei Kalaschnikows gegen eine Kneifzange? Die Chancenverteilung war da in keinem Verhältnis. Ich habe im Aufnahmelager keinen getroffen der bei seiner Flucht bewaffnet war,das dürfte die Ausnahme gewesen sein.Kameradenmord ist ein anderes Kapitel,ebenso bewaffnete Sowjets und Schwerverbrecher welche sich der Greichtsbarkeit entziehen wollten.Die Mehrheit der Flüchtlinge wollte nur unbeschadet in den Westen ,die ängstlich hofftten auf keinen Grenzer zu stoßen.


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 20:04
avatar  Kimble
#40
avatar

Turtle, der Satz am Schluss gefällt mir besonders.

Ich denke kein angehender GV hatte einen Mord auf dem Zettel.
Auch nicht ein Weinhold, ein Müller oder der viel zitierte Kolja.

Es liegt in der Natur der Sache, dass GV alles an Ausrüstung mitnehmen was nützen könnte.
Der Verweis auf Recht und Gesetz oder die Aufzählung der relevanten § ist hier zweitrangig.
Das interessiert einen GV in dieser Situation nen Sch.... und ich denke das war allen Grenzern bewust.

Wenn Mordinstrumente im Rahmen der Fortbildung rumgezeigt wurden, so ist das nicht zu beanstanden.
Jede grössere JVA hat eine kleine Sammlung mit sichergestellten Objekten, auch Waffen Marke Eigenbau.

Etwas übertreiben gehörte bestimmt damals dazu, zu willenlosen Robotern wurden die Grenzer
aber hierdurch nicht automatisch, so meine Meinung.

Kannten Sie die DDR ? "Ja, flüchtig"


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 20:34
avatar  ( gelöscht )
#41
avatar
( gelöscht )

Zitat von utkieker im Beitrag #27

Übrigens, wenn ein GV sich im Vorfeld bewaffnet (egal ob mit tauglichen oder untauglichen Waffen), kann man nicht mehr von Notwehr ausgehen. Es ist eine planvolle vorbereitende Handlung, möglicherweise um den Grenzposten zu liquidieren und wäre bei der Strafzumessung strafveschärfend ausgelegt worden.

Gruß Hartmut!


Oder eine Handlung des Selbsschutzes / Selbstverteidigung gegen einen moeglichen Angriff. Sich zu bewaffnen heisst nicht das man plant jemanden mit einer Waffe grundlos anzugreifen.


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 22:46
#42
avatar

Zitat von Wanderer zwischen 2 Welten im Beitrag #41
Zitat von utkieker im Beitrag #27

Übrigens, wenn ein GV sich im Vorfeld bewaffnet (egal ob mit tauglichen oder untauglichen Waffen), kann man nicht mehr von Notwehr ausgehen. Es ist eine planvolle vorbereitende Handlung, möglicherweise um den Grenzposten zu liquidieren und wäre bei der Strafzumessung strafveschärfend ausgelegt worden.

Gruß Hartmut!


Oder eine Handlung des Selbsschutzes / Selbstverteidigung gegen einen moeglichen Angriff. Sich zu bewaffnen heisst nicht das man plant jemanden mit einer Waffe grundlos anzugreifen.



Damit liegst Du voll in der Richterentscheidung, als der erste Prozess in der BRD gegen Weinhold stattfand. Da wurde auch so ähnlich argumentiert, daß es legitim wäre, auch unter Gewaltanwendung mit Todesfolge für den Grenzer sein "Recht auf Freizügigkeit" durchzusetzen. Bekanntlich wurde diese Entscheidung vom Berufungsgericht kassiert. Das unerlaubte Betreten des Grenzgebietes und Verlassen des Territorium war nun mal verboten und wurde bestraft, ob man da einverstanden war oder nicht. Seht mal, wie kontrovers z.B. die Frage des privaten Waffenbesitzes hier diskutiert wird.
Nach Deiner These wäre es ebenso legitim, wenn sich ein Krimineller mit Waffengewalt der Verhaftung entzieht. Bitte jetzt nicht gleich mir wieder unterstellen, daß ich GV mit Kriminellen gleichsetze, da manche hier sehr schnell dabei sind, in eine Aussage etwas hineinzuinterpretieren.


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 22:47
avatar  ( gelöscht )
#43
avatar
( gelöscht )

Zitat von Wanderer zwischen 2 Welten im Beitrag #41
Zitat von utkieker im Beitrag #27

Übrigens, wenn ein GV sich im Vorfeld bewaffnet (egal ob mit tauglichen oder untauglichen Waffen), kann man nicht mehr von Notwehr ausgehen. Es ist eine planvolle vorbereitende Handlung, möglicherweise um den Grenzposten zu liquidieren und wäre bei der Strafzumessung strafveschärfend ausgelegt worden.

Gruß Hartmut!


Oder eine Handlung des Selbsschutzes / Selbstverteidigung gegen einen moeglichen Angriff. Sich zu bewaffnen heisst nicht das man plant jemanden mit einer Waffe grundlos anzugreifen.

Tja da haste wohl Recht Wandersmann, trotzdem wurde es strafverschärfend geahndet!


 Antworten

 Beitrag melden
08.01.2013 23:30
avatar  ( gelöscht )
#44
avatar
( gelöscht )

Zitat von GeMi im Beitrag #30
[quote=Rainman2|
...Klumpenstrunk aus Großkorbetha ist. ...
ciao Rainman



Hallo Rainman2,

ich bin begeistert.
Großkorbetha ist einer der letzten Orte auf dieser Welt, wo ich leben möchte.
Woher zum Teufel kennst Du dieses Kaff?

P.S. Großkorbetha liegt nur wenige Hundehaufen südlich von Leuna und hatte zu DDR-Zeiten einen gewaltigen Güterbahnhof.

[/quote]
Nun wissen wir auch,warum Olaf Klumpenstrunk weg wollte.......über die Grenze...

Zum Thema,ich kann mich beim besten Willen auch nicht an solche Bilder von Mordwaffen erinnern.
Vielleicht ist es aber auch nur nach so langer Zeit von meiner Festplatte gelöscht,wer weiß.
Auf jedenfall hatten wir aber Bilder von HubschrauBärn&Fahrzeugen, des BGS,GZD und der Briten bekommen.
Eigentlich hatte ich welche nach der Dienstzeit mit nach Haus genommen,nur leider kann ich sie nicht finden.

Gruß ek40


 Antworten

 Beitrag melden
09.01.2013 07:38
avatar  GeMi
#45
avatar

Guten Morgen,
während der Ausbildung in Halberstadt (1976) wurde uns die Festnahme eines Fleischers sehr eindrucksvoll geschildert. Dieser führte ein großes Schlachtermesser bei sich.
Auf die Frage, was er denn damit vorhätte, kam Folgendes raus. Er wollte keine Grenzer töten, aber ihnen im Notfall die Sehnen an den Beinen durchschneiden.
Wie hätte er das bewerkstelligen können? Da hätte er wie Rambo die (schlafenden) Posten überwältigen müssen. Kein Grenzer, der noch eine Kugel im Lauf hat, lässt sich die Sehnen durchschneiden.
Ich denke, dass sich die meisten GV mit ihrem Fluchtwerkzeug zur Wehr gesetzt hätten, wenn sie eine Chance dazu gesehen hätten. Aber 2 Posten, die da rumbrüllen und durchladen, vielleicht noch ein Warnschuss - das alles nimmt doch die Luft aus den Segeln.
Da mein Schwiegervater auch Fleischer war, konnte ich sehen, wie geschickt diese Leute mit dem Messer umgehen können. Irgendetwas Wahres könnte also an dieser Geschichte dran seien.

Die Menschheit besteht aus einigen wenigen Vorläufern, sehr vielen Mitläufern und einer unübersehbaren Zahl von Nachläufern.

Jean Cocteau


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!