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verhinderter Grenzdurchbruch.

Die Ausdruckweise bzw. der Jargon in diesem Film sagen einiges aus wie es damals gesehen und gehandhabt wurde.
Mal in Ruhe anhören !
https://www.youtube.com/watch?v=UBhk2okrfOQ&feature=relmfu

Zitat von turtle
Die Ausdruckweise bzw. der Jargon in diesem Film sagen einiges aus wie es damals gesehen und gehandhabt wurde.
Mal in Ruhe anhören !
https://www.youtube.com/watch?v=UBhk2okrfOQ&feature=relmfu
Ich meine, den Film und eine Diskussion haben wir schon im Forum gehabt!

Zitat von Polter
Ich meine, den Film und eine Diskussion haben wir schon im Forum gehabt!
Yepp, aber noch keinen eigenen Thread dazu. Eine Schlüsselszene für mich ist 11:05.

Bewaffnete Geiselnahme (durch VP Anwärter Burkard Niering 5.jan. 1974)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtl...de/1216952.html
Theo

Hallo,
na da muss man sich doch wundern.
Das MfS wählt "Jingo" von Santana als Intro.
Ist das Filmchen das Original, oder wurde es nachvertont?

Danke Theo nun hat der Tote einen Namen. Möchte nur mal kurz erwähnen.Der GV wurde sofort als Terrorist erkannt,der liquidiert werden muss. Passt zum Thema "Schießbefehl" Die Amis saßen im Besatzerbus!! Aha die waren also die Besatzer ,für andere waren es die Sowjets. So unterschiedlich wurde das damals gesehen. Wenn das mit dem Video und der Diskussion schon einmal da war könnte man es zusammenführen.Schade finde ich das von den genannten Personen offiziell keiner hier User ist. Ihre heutige Sicht auf das Geschehen würde mich sehr interessieren.
Dazu noch folgendes.http://www.chronik-der-mauer.de/index.ph...d/593916/page/1

Unklar ist immer noch, wie Burkhard Niering die reichlich 25km in weniger als einer Stunde zurücklegte. Das Ermittlungsverfahren 27/2 Js 239/90 der Staatsanwaltschaft Berlin wurde übrigens 1992 eingestellt.
Aus der Begründung:
- bei anderen Todesfällen an der mauer wurde auf wehrlose und bewaffnete Flüchtlinge geschossen, dies war hier nicht der Fall
- die Gewalt ging von Niering aus
- Anwendung der Schußwaffe, mehrfache Warnschüsse und einmal dicht am Kopf des Dietmar H. vorbeigeschossen
- Geiselnahme ist auch nach dem StGB der BRDeutschland ein Verbrechen und die Strafe liegt nicht unter fünf Jahre
- die Angeklagten haben sich entsprechend der Dienstvorschriften verhalten
- auch in der BRDeutschland wären die vorläufige Festnahme sowie die Anwendung der Schusswaffe gerechtfertigt gewesen.
- Niering war Wehrpflichtiger und hätte auch in einem Staat mit freiheitlicher Rechtsordnung nur eine eingeschränkte Freizügigkeit

Zitat von 94
Unklar ist immer noch, wie Burkhard Niering die reichlich 25km in weniger als einer Stunde zurücklegte. Das Ermittlungsverfahren 27/2 Js 239/90 der Staatsanwaltschaft Berlin wurde übrigens 1992 eingestellt.
Aus der Begründung:
- bei anderen Todesfällen an der mauer wurde auf wehrlose und bewaffnete Flüchtlinge geschossen, dies war hier nicht der Fall
- die Gewalt ging von Niering aus
- Anwendung der Schußwaffe, mehrfache Warnschüsse und einmal dicht am Kopf des Dietmar H. vorbeigeschossen
- Geiselnahme ist auch nach dem StGB der BRDeutschland ein Verbrechen und die Strafe liegt nicht unter fünf Jahre
- die Angeklagten haben sich entsprechend der Dienstvorschriften verhalten
- auch in der BRDeutschland wären die vorläufige Festnahme sowie die Anwendung der Schusswaffe gerechtfertigt gewesen.
- Niering war Wehrpflichtiger und hätte auch in einem Staat mit freiheitlicher Rechtsordnung nur eine eingeschränkte Freizügigkeit
Die Begründung kann ich sogar verstehen,wenn ich mir auch schwer vorstellen kann das jemand nur weil er das Land ohne ein Kapitalverbrechen begangen zu haben verlassen möchte eine MP braucht ! Im Fall des Niering dürfte die Waffe mehr zum Einschüchtern gedacht gewesen sein.

Hallo Admins, diese Diskussion bitte in den folgenden Thread verlagern Tätigkeit der PKE, oft mehr als einfaches Papiere kontrollieren

Zitat von 94
Unklar ist immer noch, wie Burkhard Niering die reichlich 25km in weniger als einer Stunde zurücklegte. ...(...)
Wie ist/war das eigentlich? Wenn man von einem (VP oder BRD) Polizisten angehalten und aufgefordert wird, mit ihm irgendwohin zu fahren, muss man das oder muss man das nicht? Falls ja, hat Niering wohl einen PkW angehalten und der Fahrer hat sich später nicht gemeldet, weil er Ärger befüchtete (Der Vorfall kam ja sicher in den Nachrichten).
Theo


Zitat von 94Zitat von eisenringtheo
(Der Vorfall kam ja sicher in den Nachrichten).
Sicher NICHT!
Checkpoint Charlie. Das blieb im Westen nicht unbemerkt. Das kam bestimmt in ARD/ZDF!!!!
http://books.google.ch/books?id=RT0YxwMG...niering&f=false
Theo

Zitat von eisenringtheo
Das blieb im Westen nicht unbemerkt. Das kam bestimmt in ARD/ZDF!!!!
Na klar wurde es bemerkt. Aber was da genau ablief, dürfte 'der Gegner' nicht mitbekommen haben.
Nur DAS was ablief ...
Und entsprechend 'dünn' fiel dann auch die Pressemeldung aus. Der Zusammenhang zwischen einem mitgenommenen bewaffneten Tramper und diesem , hmm, ich sage itzo ma 'Vorfall' dürfte sich dem Fahrer nicht erschlossen haben. Persönlich halte ich's aber für warscheinlicher, das die Fahrt nach Berlin mit einem (Flucht-/Terror- *)Helfer abgesprochen war. Und das sich Dieser dann nicht meldet, Teufel aber auch ...
In den Ostmedien wurde jedenfalls nicht öffentlich gefahndet.
*) Zutreffendes streichen

Ich kann mich auch an einer Geiselnahme bei uns im Abschnitt erinnern. Zwei Pionierkräfte, die "feindwärts" der Minensperre eingesetzt waren nahmen den Grenzaufklärer Stfw. K. als Geisel, in diesem Fall konnte man jedoch nicht schießen ohne K. zu gefährden, die beiden Flüchtigen entkamen Richtung Westen in die BRD. Den Posten konnte man keinen Vorwurf machen!
Gruß Hartmut!

Eine Frage, wie war das allgemein mit dem Gebrauch der Schusswaffe in den Übergangsstellen geregelt?
Es waren ja dort oft Zivilisten vor Ort und auch beim gezieltem Schuss kann es ja z.B. zu Querschlägern kommen wo unbeabsichtigt unbeteiligte zu Schaden kommen konnten, stelle mir vor das die diplomatischen Verwicklungen beim eventuellen Verletzen eines Amerikanischen Millitärangehörigen enorm gewesen wären.
In dem geschilderten Fall hier scheint ja der bewaffnete mit einer Geisel durchbrechen zu wollen ohne vordergründige Tötungsabsicht.
Also war die Premisse eher Durchbruch verhindern auf jeden Fall und mit allen Mitteln, oder eher Zurückhaltung im Schusswaffengebrauch?
Gab es dazu konkrete Dienstanweisungen?
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