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In den Raum gestellt - Thema: Der unendliche Kampf gegen die DDR-"Staatssicherheit" und der real existierende Verfassu

Zitat von Grenzwolf62 im Beitrag #150
Nee @94, anrufen ist mir zu billig und mein Arabisch ist etwas holprig, hab ja schon ein ordentliches Dossier vom Nachbarn angelegt, würde ich gerne persönlich überreichen, aber Dresden ist mir dann doch zu umständlich.
Eine Mail auf deutsch kann man denen wohl nicht schicken, oder geht die gleich zur NSA?
es genügt schon als stichwort "allah u akbar" ins Telefon hauchen.Dann kommen die am nächsten Morgen zu dir udn wollen das interpretiert haben.
Also auf gut deutsch : wie meinense denn das ?

@Gert
Widerspruch abgelehnt.
@94 hat das schon richtig erkannt.
Darf hier mal an den Adenauer bzw. an den Radikale-Erlaß erinnern.
Auszug aus Wiki :
Bis zur Abschaffung der Regelanfrage wurden bundesweit insgesamt 1,4 Millionen Personen überprüft. Ca. 1.100 davon wurde der Eintritt in den bzw. das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt,[4] Insgesamt wurden 11.000 Verfahren eingeleitet, allein bei den Lehrern gab es 2.200 Disziplinarverfahren und 136 Entlassungen.
Da sind aber damals kilometerlange Aktenberge entstanden.
passport

Zitat von passport im Beitrag #152
@Gert
Widerspruch abgelehnt.
@94 hat das schon richtig erkannt.
Darf hier mal an den Adenauer bzw. an den Radikale-Erlaß erinnern.
Auszug aus Wiki :
Bis zur Abschaffung der Regelanfrage wurden bundesweit insgesamt 1,4 Millionen Personen überprüft. Ca. 1.100 davon wurde der Eintritt in den bzw. das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt,[4] Insgesamt wurden 11.000 Verfahren eingeleitet, allein bei den Lehrern gab es 2.200 Disziplinarverfahren und 136 Entlassungen
Da sind aber damals kilometerlange Aktenberge entstanden.
passport
Stimmt, meine Frau ist deshalb als Beamtin lieber auch nicht in die DKP eingetreten.

Zitat von passport im Beitrag #152
@Gert
Widerspruch abgelehnt.
@94 hat das schon richtig erkannt.
Darf hier mal an den Adenauer bzw. an den Radikale-Erlaß erinnern.
Auszug aus Wiki :
Bis zur Abschaffung der Regelanfrage wurden bundesweit insgesamt 1,4 Millionen Personen überprüft. Ca. 1.100 davon wurde der Eintritt in den bzw. das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt,[4] Insgesamt wurden 11.000 Verfahren eingeleitet, allein bei den Lehrern gab es 2.200 Disziplinarverfahren und 136 Entlassungen.
Da sind aber damals kilometerlange Aktenberge entstanden.
passport
Wer als Diener des MfS selbst zum Aktenberg der Stasi beigetragen hat, muss nicht unbedingt über die Aktenvielfalt anderer GD lästern, denn die Hinterlassenschaften der Stasi sind ja wohl quantitativ als einmalig umfassend zu betiteln, oder? Ich spreche nicht von Qualität, logisch...
VG Klaus


Zitat von passport im Beitrag #152
@Gert
Widerspruch abgelehnt.
@94 hat das schon richtig erkannt.
Darf hier mal an den Adenauer bzw. an den Radikale-Erlaß erinnern.
Auszug aus Wiki :
Bis zur Abschaffung der Regelanfrage wurden bundesweit insgesamt 1,4 Millionen Personen überprüft. Ca. 1.100 davon wurde der Eintritt in den bzw. das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt,[4] Insgesamt wurden 11.000 Verfahren eingeleitet, allein bei den Lehrern gab es 2.200 Disziplinarverfahren und 136 Entlassungen.
Da sind aber damals kilometerlange Aktenberge entstanden.
passport
Jein.......Stichwort "wehrhafte Demokratie". Da wollte man ein wenig aus der Weimarer Republik lernen. Relativ gesehen ein guter Gedanke, Leute die die Demokratie ablehnen, nicht in den Staatsdienst zu lassen. Nur hat man das dann und wann etwas übertrieben. Als dann mit dem RAF-Wahnsinn auch noch die Berufsverbote kamen......naja. Allerdings kann man das wohl kaum mit der DDR vergleichen. Während "Staatsfeinde" dort generell verfolgt wurden, durften sie in der BRD nur nicht in den öffentlichen Dienst. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

@Hufklaus
Denke mal das die heutigen GD aus den Erfahrungen mit den Akten des MfS gelernt haben. Da werden wohl nach einer Ablauffrist die Dokumente geschreddert werden. Wenn ich mich erinnere hat der VS des Landes Thüringen Akten von der NSU zerschreddert bevor die Staatsanwaltschaft zugreifen konnte. Tolle (gewollte) Leistung dieses Personenkreises !
passport

Nach meiner Meinung ist es Unsinn Dinge, die nicht vergleichbar sind, zu vergleichen. Deshalb ermüden die Vergleiche: ja aber die, die haben ja auch! Und nein, aber die waren viel schlimmer und böser.
Deshalb sollte nach meiner Meinung die Sache an sich betrachtet werden. Vergleiche (gerade Leid lässt sich nicht vergleichen) sind unsinnig und lassen sich eh nicht überprüfen. Es bleibt dann bei Spiegelfechterei.
Waldmeister

Zitat von passport im Beitrag #156
@Hufklaus
Denke mal das die heutigen GD aus den Erfahrungen mit den Akten des MfS gelernt haben. Da werden wohl nach einer Ablauffrist die Dokumente geschreddert werden. Wenn ich mich erinnere hat der VS des Landes Thüringen Akten von der NSU zerschreddert bevor die Staatsanwaltschaft zugreifen konnte.Tolle (gewollte) Leistung dieses Personenkreises !
passport
Dieses Argument trifft zu, da hast Du recht!
VG Klaus


Hallo Zermatt
Aus meinem Namen kannst du bestimmt nichts herauslesen. Ihn findest du in der Mitarbeiterliste aus 1989. Ich gebe dir recht, daß da viel Mist geschrieben wird und auch hier im Forum erklärt wird. Im MfS mit seiner zentralistischen Führung und seinem Befehlssystem haben strenge Regeln und Dienstvorschriften gegolten. Ich frage mich da auch immer, warum daraus nicht bestimmte Details veröffentlicht werden(BStU). Da könnte ja vielleicht etwas anderesstehen, als manche erzählen. Und bitte Zeit und Ort dazu.
Manche wissen noch nicht mal, daß es anfänglich bis 1953 nur 6 Länderverwaltungen des MfS gegebenhat und daß da in jedem Land gemacht wurde, was man da gerade festlegte. Erst 1952 mit der 1. Strafprozeßordnung begann etwas einheitlicheres- zB. Untersuchungshaftanstalten des MfS in den Bezirken. Vorher führten Untersuchungen größtenteils die Polizeidienststellen und Länderverwaltungen durch. Vor 53 bab es auch wenige MfS-Kreidienststellen-glaube 1953 nur ca 150.
Naja. Verfassung schützt eben jeder Staat nach seinem Guttünken-Souveränität.
MfG R. Unger

Zitat von RUnger im Beitrag #159
Hallo Zermatt
Aus meinem Namen kannst du bestimmt nichts herauslesen. Ihn findest du in der Mitarbeiterliste aus 1989. Ich gebe dir recht, daß da viel Mist geschrieben wird und auch hier im Forum erklärt wird. Im MfS mit seiner zentralistischen Führung und seinem Befehlssystem haben strenge Regeln und Dienstvorschriften gegolten. Ich frage mich da auch immer, warum daraus nicht bestimmte Details veröffentlicht werden(BStU). Da könnte ja vielleicht etwas anderesstehen, als manche erzählen. Und bitte Zeit und Ort dazu.
Manche wissen noch nicht mal, daß es anfänglich bis 1953 nur 6 Länderverwaltungen des MfS gegebenhat und daß da in jedem Land gemacht wurde, was man da gerade festlegte. Erst 1952 mit der 1. Strafprozeßordnung begann etwas einheitlicheres- zB. Untersuchungshaftanstalten des MfS in den Bezirken. Vorher führten Untersuchungen größtenteils die Polizeidienststellen und Länderverwaltungen durch. Vor 53 bab es auch wenige MfS-Kreidienststellen-glaube 1953 nur ca 150.
Naja. Verfassung schützt eben jeder Staat nach seinem Guttünken-Souveränität.
MfG R. Unger
willst du damit aussagen , dass diese Parteiarmee MfS das Ziel hatte, die Verfassung der DDR zu schützen ?

Zitat von Gert im Beitrag #160
willst du damit aussagen , dass diese Parteiarmee MfS das Ziel hatte, die Verfassung der DDR zu schützen ?
Wenn mans nüchtern betrachtet. Und diese Verfassung ist u. a. 1968 nach dem Volksentscheid in Kraft getreten. Übrigens der einzige Volksentscheid in der Geschichte der DDR.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_...ischen_Republik
Ich war damals 10 Jahre jung. Aber solch eine Diskussion wie vor diesem Volksentscheid habe ich danach nie wieder erlebt.
LG von Moskwitschka

Zitat von RUnger im Beitrag #159Nichtmal soviel, aber das lag nun vor allem daran, das die Anzahl der Kreise bis zur Bildung der Bezirke im Juli 1952 gerade mal 132 betrug, odär?
Vor 53 bab es auch wenige MfS-Kreidienststellen-glaube 1953 nur ca 150.
... http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisreformen_in_der_DDR

Zitat von passport im Beitrag #143Zitat von Zermatt im Beitrag #140Zitat von Rostocker im Beitrag #125Zitat von Gert im Beitrag #118Zitat von Gert im Beitrag #117Zitat von seaman im Beitrag #95Zitat von Gert im Beitrag #75
oh doch, beim BGS wusste ich was aussen drauf stand war auch drin. Solche Lügengeschichten produzieren nur solche Unrechtsstaaten wies die DDR war.
Hast Du zu dieser Aussage noch eine Richtigstellung?
Zusammenarbeit BGS/BND?
seaman
Nein, es gibt nichts richtig zu stellen!
Ich bin mein ganzes Leben nie von BND oder vs verfolgt, ausgeforscht, zur Klärung eines Sachverhaltes mitgenommen worden. Ich bin auch bei Grenzkontrollen nicht befragt worden, wohin ich fahre, wo ich arbeite, mein Auto ist nicht von BGS Beamten auseinandergenommen worden. Aber all das ist mir in der DDR passiert. Ich bin noch in der DDR sogar in einem Café von Stasi Schnüfflern angesprochen worden, die mich sogar festnehmen wollten, wenn ich nicht Auskunft gebe,was sie von mir wissen wollten
Siehste und so ging es mir in der DDR--wurde auch nicht verfolgt und zu Klärung eines Sachverhaltes mitgenommen. Nur meinen Betriebsausweis musste ich vorzeigen beim Werkschutz,wenn es auf Arbeit ging.
Ja du...und andere ?
Galt Damals wie Heute. Wer sich Systemkonform verhält dem passiert nichts.
passport
Voll daneben....

Hallo Moskwitschka
Das MfS- Ministerium für Staatssicherheit- wurde vom DDR-Staat per Gesetz am 8. Februar geschaffen und nicht auf Beschluß irgendeiner Partei. Daß die Mehrzahl der Angehörigen(genauer der BS) der SED angehörten, ist eine andere Frage. Die Gesetze in der ehemaligen DDR wurden vom Staate beschlossen und nicht von einer Partei auf einem Parteitag. Das ist per Gesetzblätter nachweisbar.Das Gegenteil wohl nicht. Das gewisse Leute eine Staatspartei und ein Parteiorgan draus zimmern ist eine andere Frage und stehht auf einem anderm Blatt-nicht Gesetzblatt.
MfG R. Unger

Zitat von RUnger im Beitrag #164
Hallo Moskwitschka
Die Gesetze in der ehemaligen DDR wurden vom Staate beschlossen und nicht von einer Partei auf einem Parteitag.
MfG R. Unger
@RUnger , war es nicht doch die Volkskammer, die Legislative, die Gesetze beschlossen hat?
Der Staat als Exekutive durfte sie dann umsetzen.
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