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Sicherung der Staatsgrenze unter Anwendung veterinärmedizinischer Methoden

Der renommierte DDR-Wissenschaftler Manfred von Ardenne wandte sich am 4. Dezember 1986 mit einem ungewöhnlichen Vorschlag an das MfS, genauer an die BVfS Dresden. Grenzverletzer sollten nicht mehr durch die potentiell tödliche Anwendung der Schusswaffen am Verletzen der Staatsgrenze der DDR gehindert werden, sondern durch das Verschießen von harmloseren Betäubungsmitteln. Solche veterinärmedizinischen Mittel und Methoden könnten Menschenleben retten, zur Entspannung der Situation an der deutsch-deutschen Grenze beitragen und damit dem Ansehen der DDR dienen.
Auswertung des Vorschlages für den Genossen Minister siehe Anhänge...
Quelle: BStU

Hallo Feliks D.,
wo hast Du denn so etwas wieder ausgekramt?
Die Idee von M.v.A. war sicher geprägt von gut gemeinter Beratung.
Aber die Anwendung von derartigen Substanzen, ganz abgesehen von ihrer militärischen und präzisen Realisierung, hätte neue, unbekannte Fragen im Falle von Allergien, Anaphylaxien usw. ohne ärztliche Anwesenheit aufgeworfen.
Nebenbemerkung, konntet Ihr auch lesen, dass der Begriff "Schießbefehl" apostrophiert war?
Trotz allem, ein guter Beitrag, der nachdenkenswert stimmt in viele Richtungen. Danke @Feliks!
VG Huf

Hallo Huf,
diesen Begriff brachte v.A. in seinem Vorschlag zur Anwendung, als Laie möge man ihm dieses nachsehen.
Ich stelle mir auch die Frage der individuellen Dosierung schwierig vor, ein kräftiger 1,90 Kerl braucht sicher mehr als eine zierliche Dame von 1,55m. Die falsche Dosis kann also durchaus auch letal wirken.
Quelle: BStU

Der Begriff "Schiessbefehl" in einem DDR Dokument (allerdings in Anführungszeichen) überrascht etwas. Ich überlege mir, ob es nicht möglich gewesen wäre, die "Splitterminen mit Richtwirkung" am GZ1 mit Tränengaszerstäuber nachzurüsten und zusätzlich SM70 und Zerstäuber am GSSZ einzurichten, die auslösen, wenn die oberen Drähte Alarme auslösen.
Theo


Zitat von eisenringtheo
Der Begriff "Schiessbefehl" in einem DDR Dokument (allerdings in Anführungszeichen) überrascht etwas. Ich überlege mir, ob es nicht möglich gewesen wäre, die "Splitterminen mit Richtwirkung" am GZ1 mit Tränengaszerstäuber nachzurüsten und zusätzlich SM70 und Zerstäuber am GSSZ einzurichten, die auslösen, wenn die oberen Drähte Alarme auslösen.
Theo
Wäre sicher möglich gewesen.Aber dazu müßte mal ein Fachmann was sagen
Wir haben doch Chemiker hier

Zitat von eisenringtheo
Ich überlege mir, ob es nicht möglich gewesen wäre, die "Splitterminen mit Richtwirkung" am GZ1 mit Tränengaszerstäuber nachzurüsten und zusätzlich SM70 und Zerstäuber am GSSZ einzurichten, die auslösen, wenn die oberen Drähte Alarme auslösen.
Theo
Das hätte sich schnell rumgesprochen und die GV wären nur noch bei Sturm losmarschiert.

Zitat von eisenringtheo
Der Begriff "Schiessbefehl" in einem DDR Dokument (allerdings in Anführungszeichen) überrascht etwas. Ich überlege mir, ob es nicht möglich gewesen wäre, die "Splitterminen mit Richtwirkung" am GZ1 mit Tränengaszerstäuber nachzurüsten und zusätzlich SM70 und Zerstäuber am GSSZ einzurichten, die auslösen, wenn die oberen Drähte Alarme auslösen.
Theo
Dies wäre für die Praxis schlecht gewesen.
Es gab ja zig Auslösungen durch Tiere etc. und dann müsste man an die Windrichtung denken.
Sicher hätte es Beschwerden gegeben, wenn Nebelwolken Richtung BRD gezogen wären.

Es wurden ja Millionen in die Grenzsicherung investiert.
Sicherlich hätte man sich auch zwei oder drei Signalzaunlinien oder Bewegungsmelder bzw. Infrarot und Kameraüberwachung im Hinterland vorstellen können um die Erkennung und Feststellung der Richtung von GV weiter zu verbessern, um zielgerichteter zu suchen und festzunehmen, damit sie nicht in die Nähe des GZ1/ Grenzmauer kommen. Die Verstärkung der Kräfte im Hinterland (Hinterlandsicherung) ist ja in den 80er Jahren auch realisiert worden. Auch mit dem Erfolg, dass die Anwendung der Schusswaffe zurück ging. Allerdings gab es immer Orte wo dies aufgrund unterschiedlichster Voraussetzungen schwierig gewesen wäre.
Machen wir uns aber nichts vor, die Grenzsicherung war natürlich auch eine Kosten-Nutzen Rechnung.

Abgesehen von den unerwünschten Emissionen (Wildauslösung, Gas Richtung Ausland) spielt der Zeitfaktor eine Rolle. Wenn die Gasemission sehr stark ist, stirbt man daran, ist sie schwach, dann setzt die Wirkung erst später ein, wenn der GV möglicherweise schon im Westen ist.
Im veterinärmedizinischen Einsatz spielt die Zeit keine Rolle. Muss ein Grosstier behandelt werden, so wird es beschossen und die Tierpfleger und -ärzte warten solange, bis die Betäubung einsetzt. Will man eine schnellere Wirkung (vergleichbar z.B wie beim Zahnarzt), dann muss man eine Spritze direkt am richtigen Ort setzen. So etwas war natürlich im Grenzdienst nicht denkbar.
Theo

Auch ein Satz des zweiten Punktes des Ergebnisses der Prüfung spricht für mich Bände:
Ein derartiges spezielles Injektionsschußgerät wird z. Z. in keinem RGW-Land hergestellt.
Übrigens beträgt mWn die effektive Reichweite eines sogenannten Narkosegewehrs um die 30 Meter.
Allerhöchtens 50m. [Ironie]Seeeehr Grenzdiensttauglich[/Ironie]

Hallo,
somit nur eine interessante Anekdote am Rande.
Den Terminus "Schießbefehl" hatte M. v. A., übrigens ein großartiger Wissenschaftler, sicherlich aus westlichen Publikationen, die ihm in seiner Funktion zugänglich waren.

Zitat von Gast im Beitrag #2
Hallo Feliks D.,
wo hast Du denn so etwas wieder ausgekramt?[grins]
Die Idee von M.v.A. war sicher geprägt von gut gemeinter Beratung.
Aber die Anwendung von derartigen Substanzen, ganz abgesehen von ihrer militärischen und präzisen Realisierung, hätte neue, unbekannte Fragen im Falle von Allergien, Anaphylaxien usw. ohne ärztliche Anwesenheit aufgeworfen.
Nebenbemerkung, konntet Ihr auch lesen, dass der Begriff "Schießbefehl" apostrophiert war?
Trotz allem, ein guter Beitrag, der nachdenkenswert stimmt in viele Richtungen. Danke @Feliks![zwinker]
VG Huf [kippe]
Frage mich auch, wie kommt man an solche Dokumente!!!


Zitat von 94 im Beitrag #11
Auch ein Satz des zweiten Punktes des Ergebnisses der Prüfung spricht für mich Bände:
Ein derartiges spezielles Injektionsschußgerät wird z. Z. in keinem RGW-Land hergestellt.
Übrigens beträgt mWn die effektive Reichweite eines sogenannten Narkosegewehrs um die 30 Meter.
Allerhöchtens 50m. [Ironie]Seeeehr Grenzdiensttauglich[/Ironie]
Also die Reichweite hätte gereicht. Ein bewegtes Ziel haben doch die meisten auch mit der Kaschi in größerer Entfernung auf dem Schießplatz nicht getroffen.


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