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RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 15:25von exgakl •



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Zitat von Mholzmichel
Ich hörte vor jedem Grenzdienst "Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten", also ??? !
also Suchfunktion benutzen, dazu wurde schon Seitenweise geschrieben!
Jede gute Idee beginnt mit dem Satz.. "halt mal mein Bier!"

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 16:10von S51 •


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Zitat von maxel22
... Was denkst Du wie sich zum Beispiel Eltern fühlen, deren Sohn an der Grenze erschossen wurde? Diese Menschen die schon genug Leid tragen müssen, werden sogar noch im Nachhinein als schuldig hingestellt? Sie waren in Deinen Augen also nicht fähig ihre Söhne und Töchter richtig zu linientreue DDR Bürger zu erziehen?...
Nein, jeder Mensch entscheidet für sich, was er wann, wo, warum tut oder nicht. Eltern oder Verwandte haben damit nichts zu tun. Sie stellten das persönliche Umfeld dar. An des Menschen eigenem Handeln ändert dies nichts. Alles andere hieße nun wieder der Sippenhaftung das Wort zu reden.
Die Frage danach, was die Verwandten solcher Opfer fühlen ist schwierig. Denn ich kann nicht verlangen, das sie für das Schicksal ihrer Verwandten oder auch Freunde irgendwie Verständnis haben. Denen wurde wegen aus ihrer Sicht nichtigen Regeln das Leben genommen. Dafür kann man keine Begeisterung erwarten, irgendwie wäre schon das Verlangen danach unanständig.
Es ist das Recht solcher Hinterbliebenen, diese Ereignisse in Frage zu stellen. Da kann ich nur etwas hilflos entgegenhalten das damals die Dinge eben so waren. Das dies niemanden zufrieden stellt, ist klar. Unter diesen Umständen aber deshalb nicht zu ändern weil heutzutage die gesellschaftlichen Voraussetzungen ganz andere sind als damals.
Es gibt nicht für alles eine Lösung.
GK Nord, GR 20, 7. GK, GAK
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RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 16:19von S51 •


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Zitat von maxel22
...
Ich habe das Wort nicht erfunden:
Wenn selbst hohe Richter von "Ideologischer Schießbefehl" sprechen wird also hier in diesen Forum auch die Rechtssprechung der BRD in Frage gestellt?
...
Diesen Aspekt der bundesdeutschen Rechtssprechung halte ich allerdings für einen klaren Bruch der vielbeschworenen Rechtstaatlichkeit und politischen Unabhängigkeit. Da hat man sich doch sehr deutlich an unserer (DDR) Rechtssprechung orientiert, nach der das, was politisch gewollt ist, unter zur Hilfenahme von Formeln rechtlich begründet wurde. Ich denke auch, dass diese Art von Recht keinen Bestand haben wird. Da muss aber schon aus Pietätsgründen noch mehr Zeit vergehen, als Opfer und Hinterbliebene haben.
GK Nord, GR 20, 7. GK, GAK
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RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 17:06von Gelöschtes Mitglied

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Zitat von S51Zitat von maxel22
...
Ich habe das Wort nicht erfunden:
Wenn selbst hohe Richter von "Ideologischer Schießbefehl" sprechen wird also hier in diesen Forum auch die Rechtssprechung der BRD in Frage gestellt?
...
Diesen Aspekt der bundesdeutschen Rechtssprechung halte ich allerdings für einen klaren Bruch der vielbeschworenen Rechtstaatlichkeit und politischen Unabhängigkeit. Da hat man sich doch sehr deutlich an unserer (DDR) Rechtssprechung orientiert, nach der das, was politisch gewollt ist, unter zur Hilfenahme von Formeln rechtlich begründet wurde. Ich denke auch, dass diese Art von Recht keinen Bestand haben wird. Da muss aber schon aus Pietätsgründen noch mehr Zeit vergehen, als Opfer und Hinterbliebene haben.
Dann frage ich mal, warum soll es ein Bruch der Rechtstaatlichkeit sein, den Deine Antwort reicht mir nicht? Was wäre wenn es den Schießbefehl Schwarz auf Weiß geben würde? Wäre dann überhaupt noch der Todesschütze verantwortlich zu machen nach heutigen Recht?
Grüße

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 17:14von S51 •


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Weil man unter Zuhilfename der Radbruchschen Formel eine rückwirkende strafrechtliche Verantwortung konstruiert hat obwohl die Bedingungen für dies eh umstrittene Formel nicht gegeben waren.
Selbst bei einem vorhandenen Schießbefehl wären nach heutigem Recht die Grenzer verantwortlich zu machen. Es wäre für die Justiz nur einfacher zu begründen (wegen der dann offensichtlichen Rechtswidrigkeit), weil sie die Radbruchsche Formel dann nicht mit einem "ideologischen Schießbefehl" derart überdehnen müsste, wie sie es gegenwärtig tut.
Deshalb doch diese Konstruiererei allenthalben. Sie wissen genau, dass sie Unrecht tun.
GK Nord, GR 20, 7. GK, GAK
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RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 17:14von eisenringtheo •



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Zitat von maxel22
(...)
Dann frage ich mal, warum soll es ein Bruch der Rechtstaatlichkeit sein, den Deine Antwort reicht mir nicht? Was wäre wenn es den Schießbefehl Schwarz auf Weiß geben würde? Wäre dann überhaupt noch der Todesschütze verantwortlich zu machen nach heutigen Recht?
Grüße
DDR Strafgesetzbuch in der Fassung vom 19. Dez. 1974
§ 258. Handeln auf Befehl. (1) Eine Militärperson ist für eine Handlung, die sie in Ausführung des Befehls eines Vorgesetzten begeht., strafrechtlich nicht verantwortlich, es sei denn, die Ausführung des Befehls verstößt offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze.
Hätte es einen Tötungsbefehl gegeben, wäre das ein Verstoss gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts gewesen. Hätte ihn der Armeeangehörige ausgeführt, könnte er zur Verantwortung gezogen werden: Nach dem zwingenden Kriegsvölkerrecht ist die Zivilbevölkerung ist zu schonen.
Theo

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 17:23von SEG15D •



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Zitat von maxel22Zitat von S51Zitat von maxel22
...
Ich habe das Wort nicht erfunden:
Wenn selbst hohe Richter von "Ideologischer Schießbefehl" sprechen wird also hier in diesen Forum auch die Rechtssprechung der BRD in Frage gestellt?
...
Diesen Aspekt der bundesdeutschen Rechtssprechung halte ich allerdings für einen klaren Bruch der vielbeschworenen Rechtstaatlichkeit und politischen Unabhängigkeit. Da hat man sich doch sehr deutlich an unserer (DDR) Rechtssprechung orientiert, nach der das, was politisch gewollt ist, unter zur Hilfenahme von Formeln rechtlich begründet wurde. Ich denke auch, dass diese Art von Recht keinen Bestand haben wird. Da muss aber schon aus Pietätsgründen noch mehr Zeit vergehen, als Opfer und Hinterbliebene haben.
Dann frage ich mal, warum soll es ein Bruch der Rechtstaatlichkeit sein, den Deine Antwort reicht mir nicht? Was wäre wenn es den Schießbefehl Schwarz auf Weiß geben würde? Wäre dann überhaupt noch der Todesschütze verantwortlich zu machen nach heutigen Recht?
Grüße
Meiner Meinung nach liegt hier der Hase im Pfeffer! Wie ist es möglich über die Gesetzgebung eines vorhandenen souveränen Staates und damit auch Übertretungen derselben zu richten mit "heutiger Rechtssprechung"?
Das einzig Gangbare wäre eine Rechtssprechung anhand der damals existenten Gesetze!
Die Deutschen im anderen Staat, also auch ich, haben nicht im gesetzesfreien Raum gelebt.
Was in diesen und anderen Fällen nach der Wiedervereinigung passiert ist halte ich einfach nur für anmaßend.
Gruß SEG15D

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 17:41von Thunderhorse •


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Zitat von maxel22Zitat von exgakl
Ideologischen Schießbefehl
@maxel... willst Du irgendwie mit dem "Wort des Jahres 2011" in die Geschichte eingehen?
Ich habe das Wort nicht erfunden:
Wenn selbst hohe Richter von "Ideologischer Schießbefehl" sprechen wird also hier in diesen Forum auch die Rechtssprechung der BRD in Frage gestellt?
Der "Klassenauftrag" habe die Befehlskette bis hin zum Grenzsoldaten ausgelöst. "Das war keine Floskel", so Richter Josef Hoch, "das war der ideologische Schießbefehl."
Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9585632.html
Grüße
Immer wieder schön, wenn Journalisten berichten.
Viellecht hätte man erstmal auf das Urteil in Schriftform warten sollen.
Dort ist der Begriff: -plakativer "Schießbefehl" vorhanden, im Bezug auf die Beschlüsse des Politbüros und des NVR.
Zitat:
Im Worlaut der Beschlüsse des Politbüros und des NVR wurde diese Anweisung, notlfalls mit bedingtem Tötungsvorsatz auf Flüchtlinge zur Fluchtverhinderung zu schießen, allerdings verklausuliert. Diese -plakative "Schießbefehl" genannte Anweisung verbarg sich hinter der Bezeichnung "Klassenauftrag".
Das Wort "ideologisch" kommt im Zusammenhang mit dem Begriff "Klassenauftrag" vor.
Zitat:
Der "Klassenauftrag" stellt keine ideologische Leerformel dar.
"Mobility, Vigilance, Justice"

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 17:44von eisenringtheo •



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Zitat von SEG15D
(...)
Meiner Meinung nach liegt hier der Hase im Pfeffer! Wie ist es möglich über die Gesetzgebung eines vorhandenen souveränen Staates und damit auch Übertretungen derselben zu richten mit "heutiger Rechtssprechung"?
Das einzig Gangbare wäre eine Rechtssprechung anhand der damals existenten Gesetze!
Die Deutschen im anderen Staat, also auch ich, haben nicht im gesetzesfreien Raum gelebt.
Was in diesen und anderen Fällen nach der Wiedervereinigung passiert ist halte ich einfach nur für anmaßend.
Gruß SEG15D
Das wird doch so gehandhabt, es wird doch das Recht der DDR angewendet: Gezielte Tötung von unbewaffneten Menschen war auch in der DDR verboten. (Wenn sich das Recht zwischen Tat und Urteil geändert hat, ist allerdings das mildere anzuwenden, oft dasjenige der BRD)
Selbst noch so krasse Verstösse wurden in der DDR nicht geahndet. Im nachhinein ist das eher ungünstig für die Angeklagen. Wären sie schon in der DDR (vermutlich zu einer sehr milden Strafe) verurteilt worden, wäre eine nochmalige Anklage ausgeschlossen: Niemand darf für dieselbe Tat zweimal vor Gericht gebracht werden.
Theo

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 17:52von Mike59 •



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Zitat
Selbst noch so krasse Verstösse wurden in der DDR nicht geahndet. Im nachhinein ist das eher ungünstig für die Angeklagen. Wären sie schon in der DDR (vermutlich zu einer sehr milden Strafe) verurteilt worden, wäre eine nochmalige Anklage ausgeschlossen: Niemand darf für dieselbe Tat zweimal vor Gericht gebracht werden.
Theo
Das ist das eigentliche Dilemma!
Mike59

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 17:57von Ari@D187 •



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Zitat von ThunderhorseZitat von Ari@D187
Vielleicht bringen die alten Säcke ja den "Schießbefehl" doch noch zum Vorschein:
http://www.n-tv.de/politik/Computer-puzz...cle4438161.html
Hm, was hat denn nun wieder das MfS mit dem "Schießbefehl" für die DGP, NVA-Kdo-Grenze, Grenztruppe zu tun?
Die HA I und deren Vorläufer stellen hier den Anknüpfpunkt dar.
Ansonsten war z.B. die DGP zeitweise dem MfS direkt unterstellt, wenn ich mich nicht irre.
Scheint es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode...

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 18:12von Gelöschtes Mitglied

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Zitat von eisenringtheoZitat von maxel22
(...)
Dann frage ich mal, warum soll es ein Bruch der Rechtstaatlichkeit sein, den Deine Antwort reicht mir nicht? Was wäre wenn es den Schießbefehl Schwarz auf Weiß geben würde? Wäre dann überhaupt noch der Todesschütze verantwortlich zu machen nach heutigen Recht?
Grüße
DDR Strafgesetzbuch in der Fassung vom 19. Dez. 1974
§ 258. Handeln auf Befehl. (1) Eine Militärperson ist für eine Handlung, die sie in Ausführung des Befehls eines Vorgesetzten begeht., strafrechtlich nicht verantwortlich, es sei denn, die Ausführung des Befehls verstößt offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze.
Hätte es einen Tötungsbefehl gegeben, wäre das ein Verstoss gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts gewesen. Hätte ihn der Armeeangehörige ausgeführt, könnte er zur Verantwortung gezogen werden: Nach dem zwingenden Kriegsvölkerrecht ist die Zivilbevölkerung ist zu schonen.
Theo
Ja, wobei das Rot makierte dann wieder ein Problem wäre.
Grüße

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 18:13von Mike59 •



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Zitat von Ari@D187Zitat von ThunderhorseZitat von Ari@D187
Vielleicht bringen die alten Säcke ja den "Schießbefehl" doch noch zum Vorschein:
http://www.n-tv.de/politik/Computer-puzz...cle4438161.html
Hm, was hat denn nun wieder das MfS mit dem "Schießbefehl" für die DGP, NVA-Kdo-Grenze, Grenztruppe zu tun?
Die HA I und deren Vorläufer stellen hier den Anknüpfpunkt dar.
Ansonsten war z.B. die DGP zeitweise dem MfS direkt unterstellt, wenn ich mich nicht irre.
Mann kann es auch konstruieren. Von 44 Jahren +x Monate war das Unterstellungsverhältnis unter das MfS bzw. SfS insgesamt 3 Jahre +x Monate. Ist wohl was bei 7% und die Verbindung zu den 2000dern ist schon ganz großes Kino.
Mike59

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 18:15von Gelöschtes Mitglied

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Zitat von Mike59Zitat von Ari@D187Zitat von ThunderhorseZitat von Ari@D187
Vielleicht bringen die alten Säcke ja den "Schießbefehl" doch noch zum Vorschein:
http://www.n-tv.de/politik/Computer-puzz...cle4438161.html
Hm, was hat denn nun wieder das MfS mit dem "Schießbefehl" für die DGP, NVA-Kdo-Grenze, Grenztruppe zu tun?
Die HA I und deren Vorläufer stellen hier den Anknüpfpunkt dar.
Ansonsten war z.B. die DGP zeitweise dem MfS direkt unterstellt, wenn ich mich nicht irre.
Mann kann es auch konstruieren. Von 44 Jahren +x Monate war das Unterstellungsverhältnis unter das MfS bzw. SfS insgesamt 3 Jahre +x Monate. Ist wohl was bei 7% und die Verbindung zu den 2000dern ist schon ganz großes Kino.
Mike59
Ich weiss das Ihr das Thema nicht gern habt :)
Grüße

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 18:20von Mike59 •



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Zitat von maxel22Zitat von Mike59Zitat von Ari@D187Zitat von ThunderhorseZitat von Ari@D187
Vielleicht bringen die alten Säcke ja den "Schießbefehl" doch noch zum Vorschein:
http://www.n-tv.de/politik/Computer-puzz...cle4438161.html
Hm, was hat denn nun wieder das MfS mit dem "Schießbefehl" für die DGP, NVA-Kdo-Grenze, Grenztruppe zu tun?
Die HA I und deren Vorläufer stellen hier den Anknüpfpunkt dar.
Ansonsten war z.B. die DGP zeitweise dem MfS direkt unterstellt, wenn ich mich nicht irre.
Mann kann es auch konstruieren. Von 44 Jahren +x Monate war das Unterstellungsverhältnis unter das MfS bzw. SfS insgesamt 3 Jahre +x Monate. Ist wohl was bei 7% und die Verbindung zu den 2000dern ist schon ganz großes Kino.
Mike59
Ich weiss das Ihr das Thema nicht gern habt :)
Grüße
Noch schöner ist es wenn sich an solchen Themen User beteiligen die Ahnung haben, nur ein klein wenig, reicht meist.
Mike59

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 18:22von Gelöschtes Mitglied

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Zitat von Mike59Zitat von maxel22Zitat von Mike59Zitat von Ari@D187Zitat von ThunderhorseZitat von Ari@D187
Vielleicht bringen die alten Säcke ja den "Schießbefehl" doch noch zum Vorschein:
http://www.n-tv.de/politik/Computer-puzz...cle4438161.html
Hm, was hat denn nun wieder das MfS mit dem "Schießbefehl" für die DGP, NVA-Kdo-Grenze, Grenztruppe zu tun?
Die HA I und deren Vorläufer stellen hier den Anknüpfpunkt dar.
Ansonsten war z.B. die DGP zeitweise dem MfS direkt unterstellt, wenn ich mich nicht irre.
Mann kann es auch konstruieren. Von 44 Jahren +x Monate war das Unterstellungsverhältnis unter das MfS bzw. SfS insgesamt 3 Jahre +x Monate. Ist wohl was bei 7% und die Verbindung zu den 2000dern ist schon ganz großes Kino.
Mike59
Ich weiss das Ihr das Thema nicht gern habt :)
Grüße
Noch schöner ist es wenn sich an solchen Themen User beteiligen die Ahnung haben, nur ein klein wenig, reicht meist.
Mike59
Kleine Kinder antworten so, wenn sie nicht weiter wissen :)
Grüße

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 18:24von Feliks D. •


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Mach Dich doch weiter zum Lolli, zumindest mich amüsiert es.
Was ich zu sagen hatte habe ich gesagt, nun fürchte ich das allerletzte Wort. Der Sprache Ohnmacht hat mich oft geplagt, doch Trotz und Hoffnung gab ich niemals fort! Mir scheint die Welt geht aus den Fugen bringt sich um, die vielen Kriege zählt man schon nicht mehr. Auch dieses neue große Deutschland macht mich stumm, der Zorn der Worte und die Wut wird mehr. Die Welt stirbt leise stilles Schreien hört man nicht, es hilft kein Weinen und man sieht's nicht im Gesicht. Wer einen Menschen rettet rettet so die Welt, am Ende überleben wir uns doch. Nur wir bestimmen wann der letzte Vorhang fällt, still und leise verlassen wir die Welt!

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 18:29von Gelöschtes Mitglied

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Zitat von Feliks D.
Mach Dich doch weiter zum Lolli, zumindest mich amüsiert es.
Das brauche ich nicht das macht Ihr doch selbst. Ihr versucht wie früher auch, die Rechte mit Füßen zu treten und euch schön sauber zu halten.
Grüße
P.s. Könnt mich ruhig aus diesen Forum rausschmeisen, wäre ja nicht der erste wenn man mal offen seine Meinung sagt.

RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 18:30von exgakl •



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Zitat von maxel22Zitat von Feliks D.
Mach Dich doch weiter zum Lolli, zumindest mich amüsiert es.
Das brauche ich nicht das macht Ihr doch selbst. Ihr versucht wie früher auch, die Rechte mit Füßen zu treten und euch schön sauber zu halten.
Grüße
P.s. Könnt mich ruhig aus diesen Forum rausschmeisen, wäre ja nicht der erste wenn man mal offen seine Meinung sagt.
ehrlich langsam gefällst DU mir auch... sag mal kannst Du eigentlich auch Deinen Namen tanzen? Ok... ick gebe mir jetzt selber Eene
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RE: Schießbefehl DDR Grenze - Eine Erklärung
in Grenztruppen der DDR 27.12.2011 18:32von bendix •


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Zitat von exgaklZitat von maxel22Zitat von Feliks D.
Mach Dich doch weiter zum Lolli, zumindest mich amüsiert es.
Das brauche ich nicht das macht Ihr doch selbst. Ihr versucht wie früher auch, die Rechte mit Füßen zu treten und euch schön sauber zu halten.
Grüße
P.s. Könnt mich ruhig aus diesen Forum rausschmeisen, wäre ja nicht der erste wenn man mal offen seine Meinung sagt.
ehrlich langsam gefällst DU mir auch... sag mal kannst Du eigentlich auch Deinen Namen tanzen? Ok... ick gebe mir jetzt selber Eene
Purzelbaum...Ordnung
....so nun kommt mal wieder zum Thema!!!
Das Zufriedene ist leise,das Unzufriedene ist laut.
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