172 Tage aus dem Leben des Lehrers Egon Schultz

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23.08.2011 22:03 (zuletzt bearbeitet: 23.08.2011 22:03)
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#1
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Mich wundert, dass in diesem Forum nicht der Klassiker "172 Tage aus dem Leben des Lehrers Egon Schultz", erschienen im Kinderbuchverlag 1975 in der Reihe "Die kleinen Trompeterbücher" von Herbert Mühlstädt, genannt wurde.
Ich persönlich kann mich nur noch daran erinnern, als Kind dieses spannende Buch gern gelesen zu haben.
Es ging irgendwie um den Grenzdienst, mehr weiss ich dazu nicht mehr.

Boofinger


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23.08.2011 22:24
#2
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Hmm, war mir gar nicht bekannt, das es da ein Kinderbuch gibt. Nach Egon Schultz wurden auch Kindergärten benannt, denke ich.

Werden in dem Buch auch die Vorgänge/Umstände, welche zu seinem Tod führten, erwähnt?

Gruß
Stefan

______________
Alles wird gut!

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23.08.2011 22:46
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#3
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Kann bei Amazon bestellt werden.


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23.08.2011 23:00
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#4
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Zitat von Ari@D187
Hmm, war mir gar nicht bekannt, das es da ein Kinderbuch gibt. Nach Egon Schultz wurden auch Kindergärten benannt, denke ich.

Werden in dem Buch auch die Vorgänge/Umstände, welche zu seinem Tod führten, erwähnt?

Gruß
Stefan



Ich hatte das Buch als Kind gelesen. Die Geschichte gibt die DDR-offzielle Version wieder. Wie es wirklich geschah,
natürlich nicht.


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23.08.2011 23:21
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#5
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Hallo,
das ist in DDR Kinderbüchern oft der Fall.
Ich habe als Kind "Wessi" die Bücher Frank ( Karl Neumann) und Käutzchenkuhle ( Horst Beseler) und noch noch einige weitere sehr gern gelesen.
Allerdings habe ich als Kind auch nicht die Agitation so wahr genommen, wie sie in diesen Büchern war. Das habe ich erst sehr viel später gemerkt.
Das Buch Egon Schultz habe ich mir gerade bestellt. mal sehen, aber diesmal lese ich als Erwachsener.
MfG Jürgen

Er wirft den Kopf zurück und spricht: "Wohin ich blicke, Lump und Wicht!" Doch in den Spiegel blickt er nicht.
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er lässt auch anderen eine Chance.
Ein Kluger bemerkt alles - ein Dummer macht über alles eine Bemerkung.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.


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24.08.2011 15:26
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#6
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ist Egon Schulz nicht der Uffz, der bei einer Schiesserei mit Berliner Tunnelbauern ums Leben kam?

Gruß Gert


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24.08.2011 18:09
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#7
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Ja, Uffz. Egon Schultz wurde von einen sog. "Fluchthelfer" erschossen. Zu dieser Gangsterbande gehörte mutmaßlich der spätere BRD-Astronaut Furrer, den bei einem Flugzeugabsturz der Teufel geholt hat.
Nachdem Egon Schultz bereits von dem sog. "Fluchthelfer" von Pistolenschüssen tödlich getroffen worden war, bäumte er sich nochmals auf und geriet dabei in die Feuerlinie eines seiner Postens (soll eine Dreierstreife gewesen sein). Aus westlicher Lesart wird, um vom vollendeten Mord abzulenken, behauptet, erst die Schüsse in den rücken wären tödlich gewesen. Juristisch würde dies keine Rolle spielen, da der Schußwechsel durch Personen begonnen wurde, die sich der Festnahme widersetzen wollten. dies nennt man (nach heutiger Rechtslage) "bewaffneten Widerstand gegen die Staatsgewalt", womit dieser Widerstand bei einem dabei herbeigeführtem Todesfall Grundsätzlich einen Mord darstellt.


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24.08.2011 18:18 (zuletzt bearbeitet: 24.08.2011 18:22)
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#8
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94

Schalt ma 'nen Gang runter! '... der Teufel geholt hat.'
Der Obduktionsbericht weist neben einem Pistolensteckschuss neun Schussverletzungen nach, wobei die Mehrzahl dieser Schüsse auf den bereits liegenden Egon Schultz abgegeben worden sind und aus einer Kalaschnikow stammen. Vgl. Obduktionsprotokoll des GMI der HU, in: BStU, MfS, AU 8795, Gerichtsakte Bd. 1, Bl. 69-86, hier Bl. 84-85, sowie MfS, Technische Untersuchungsstelle, Ballistische Gutachten zum Untersuchungsauftrag vom 8.10.1964, in: BStU, MfS, AU 8795, Bd. 1, Bl. 134-150.
Quelle: http://www.berliner-mauer-gedenkstaette....-456,462,2.html

P.S. Hier mal der offene Brief ... http://www.chronik-der-mauer.de/index.ph...d/file/id/52277

Verachte den Krieg, aber achte den Krieger!


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24.08.2011 18:36
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#9
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Sagt der Bericht auch aus, wo der Pistolensteckschuß sich befand? Denn auch ein Schuß kann tödlich sein, selbst wenn der Todeseintritt nicht sofort erfolgt. darüberhinaus würde es auch heute ein Verfahren wegen Mordes gegen, wenn einer bei einer Festnahme einen Polizisten anschießt, der dann weitere Schüsse als "Frindlee Fire" erhält und man nicht feststellen kann, welcher Schuß (für sich alleingenommen) tödlich war.


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24.08.2011 19:20
#10
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Zitat von StabsfeldKoenig
Ja, Uffz. Egon Schultz wurde von einen sog. "Fluchthelfer" erschossen.



Zitat von StabsfeldKoenig
Nachdem Egon Schultz bereits von dem sog. "Fluchthelfer" von Pistolenschüssen tödlich getroffen worden war, bäumte er sich nochmals auf und geriet dabei in die Feuerlinie eines seiner Postens (soll eine Dreierstreife gewesen sein).


Hallo StabsfeldKoenig,

kannst Du diese beiden Aussagen belegen bzw. wie kommst Du zu diesen Kenntnissen?

Gruß
Stefan

______________
Alles wird gut!

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24.08.2011 19:48
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#11
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Prima, mal wieder ein/das Fässchen, oder gar Faß aufgemacht!!!!
Alles schon so oft in diversen Foren durchgekaut worden.


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24.08.2011 21:20
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#12
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Diese Begebenheit wird im Buch "Faszination Freiheit", Kapitel "Tunnel57" erörtert.
Illustriert ist dieses Kapitel ua. auch mit dem Obduktionsbericht.
Nach diesem wurde der Grenzer Egon Schultz tatsächlich durch die Schüsse einer
Kalaschnikow getötet. Der Pistolenschuss des Fluchthelfers war n icht lebensgefährlich.
Dem Fluchthelfer kann man juristisch gesehen schwere Körperverletzung,
maximal versuchten Totschlag vorwerfen, aber keinen Mord.
Sämtliche Akten, inklusive des Obduktionsbericht wurden gesperrt, weil die Wahrheit
der offiziellen Propagandalüge entgegen stand.


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30.10.2011 18:00
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#13
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Zitat von TOMMI
Diese Begebenheit wird im Buch "Faszination Freiheit", Kapitel "Tunnel57" erörtert.
Illustriert ist dieses Kapitel ua. auch mit dem Obduktionsbericht.
Nach diesem wurde der Grenzer Egon Schultz tatsächlich durch die Schüsse einer
Kalaschnikow getötet. Der Pistolenschuss des Fluchthelfers war n icht lebensgefährlich.
Dem Fluchthelfer kann man juristisch gesehen schwere Körperverletzung,
maximal versuchten Totschlag vorwerfen, aber keinen Mord.
Sämtliche Akten, inklusive des Obduktionsbericht wurden gesperrt, weil die Wahrheit
der offiziellen Propagandalüge entgegen stand.



Widerstand gegen die Staatsgewalt stellt einen niedrigen Beweggrund dar (Mordmerkmal). Vorsätzlich mit einer Pistole auf einen Menschen zu schießen, um eine andere Straftat zu vollenden bzw. zu verdecken, stellt somit einen (versuchten) Mord dar. Eine Körperverletzung mit einer Waffe ist nicht nur eine schwere, sondern auch gefährliche Körperverletzung. Hinzu kommt § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung), da eine Gruppierung geplant gebildet wurde, die vorsätzlich diverse Strafttatbestände beging (Sachbeschädigung, gefährlicher Eingriff in den Straßen- und Schienenverkehr / Baurechts-Delikte (Untertunneln einer Straße und Straßenbahnstrecke), Bildung eines bewaffenten Haufens (Freischärler-§), Grenz- und Zoll-Delikte), unerlaubter Waffenbesitz. Die Delikte sind auch unter Beurteilung nach westdeutschen Recht und alliierten Kontrollrats-Gesetzen strafbar (in Westberlin hätte ein französisches Militärgericht gegen die Tunnelbauer wegen des unerlaubten Waffenbesitzes sogar die Todesstrafe aussprechen können).


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31.10.2011 03:15
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#14
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Sie hatten Waffen dabei. Sie haben sie angewendet.

Heimtücke. Ist doch alles gesagt.

Ansonsten wird immer aus Nächstenliebe gemordet.


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31.10.2011 06:29 (zuletzt bearbeitet: 31.10.2011 07:57)
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#15
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Zitat von TOMMI
...Nach diesem wurde der Grenzer Egon Schultz tatsächlich durch die Schüsse einer
Kalaschnikow getötet. Der Pistolenschuss des Fluchthelfers war n icht lebensgefährlich.
Dem Fluchthelfer kann man juristisch gesehen schwere Körperverletzung,
maximal versuchten Totschlag vorwerfen, aber keinen Mord.
....



Es handelte sich um einen Lungensteckschuß, durchaus lebensgefährlich. Je nach Sitz und betroffenem Lungenbereich fällt die Lunge in sich zusammen. Die Atmung und damit die Sauerstoffversorgung wird verhindert und der Getroffene verblutet innerlich. Allerdings ist bei einem Treffer im Randbereich durchaus Hilfe möglich. Das ist vor allem eine Zeitfrage. Normalerweise hat man mit einer solchen Verletzung seit etwa 1910 bei rechtzeitiger chirurgischer Hilfe eine gute Überlebenschance. Bei einem Treffer im Bronchialbereich jedoch eher nicht.
http://www.chronik-der-mauer.de/index.ph...d/593926/page/8

Die Frage, welche Verletzung nun die tödliche war, wird kontrovers diskutiert. Im Obduktionsbericht werden die Verletzungen durch die MPi der Grenzer auch als tödlich charakterisiert aber eben auch der Treffer durch ein Pistolengeschoß Kaliber 7,65 in die Lunge. Dies war jedoch der erste Treffer.

Die Anwendung der Waffe durch den Fluchthelfer geschah um die Festnahme nach einer Straftat nach DDR-Recht (was den unbefugten Waffenbesitz betrifft jedoch auch nach BRD-Recht und geltendem Besatzungsrecht in WB) zu verhindern. Somit ist eben doch ein Mordmerkmal gegeben. Auch nach bundesdeutschem Recht (§ 211, Abs. 2 StGB).
Die (mutmaßlichen) Täter sind mittlerweile verstorben. Somit ist keine strafrechtliche Verfolgung und Klärung mehr möglich. Das Thema wird noch so lange weitergehen, wie politisch bedingt eine Seite offiziell grundsätzlich entlastet und ebenso politisch bedingt eine Seite grundsätzlich belastet wird.
Wenn irgendwann mal offen, nicht nur in internen Berichten eingestanden wird, dass einmal die edlen Fluchthelfer vielleicht doch ganz schlichte Straftäter und potentielle Mörder waren aber andererseits Egon Schultz diesen Tag damals trotzdem hätte überleben können, wenn seine Kollegen nicht dermaßen kopflos agiert hätten, dann könnte Frieden einkehren. Ist jedoch recht unwahrscheinlich.


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