Strafe nach nicht vereitelten Grenzdurchbruch

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12.08.2011 20:35 (zuletzt bearbeitet: 12.08.2011 20:35)
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Zitat von ahlbecker
mich würde mal interessieren welche Strafe das Postenpaar bekam bei dem jemand unerkannt die Grenze überwand
ich glaube mich zu erinnern das bei uns 1966 eine B- Turmbesatzung 10 Tage im Knast mussten weil unter ihren Turm zwei Mädchen in den Westen krochen. haben sich die Strafen später sehr verändert??????????



Hallo ahlbecker,wir sind ein Jahrgang und auch ich habe von 1965-67 an der Grenze gedient.Als ich das gelesen hatte,mit den zwei Mädels,dachte ich erst,du warst bei mir ,im 25 GRM.Da sind auch mal zwei unterm BT durch und rüber.Die wurden auch beschossen,aber nicht getroffen.Am nächsten Tag,kamen die Spezialisten und überprüften diese Flucht,mit beweglichen Figuren und draufschüsse vom BT.
Da wurden die Schießergebnisse der Posten genommen und ebenbürtige gesucht zum schießen.Sie wurden versetzt wurde uns gesagt.Die ausgesuchten,trafen beim ersten Schuß.
Greso


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07.09.2011 20:44
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#47
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Zitat von ahlbecker
dann kann ich auch heute noch nicht verstehen warum nicht mehr daneben geschossen wurde. das ist doch wohl einfacher wie zu treffen
mein glück ich brauchte mich nie zu entscheiden, denn macht macht nicht immer das was man sich vorher vornimmt



In Berlin war der Abstand zwischen Mauer und Zaun manchmal nur 20 bis 30 m.
Da war nichts mit nachdenken ob man oder ob man nicht gezielt schießt.
Da hast Du mechanisch reagiert.
Und scharf geschossen haben die Grenzer einmal im halben Jahr im Feldlager.
Keine Schafschützenausbildung, kein regelmäßiges Schießtraining.
Es war mehr eine mot- Schützen- Grundausbildung.
Daher wurde an der Grenze also nicht gezielt geschossen, sondern geballert. Liest man auch manchmal in den Berichte .

Das schlimme war, Grenzer, die bei uns mal geschossen, aber Gott sei Dank nicht getroffen hatten, waren mit den Nerven am Ende. Und mussten, da die posttraumatische Belastungsstörung noch nicht erfunden war, damit allein fertig werden.

Aber da sie vorschriftsmäßig gehandelt hatten, ist ihnen auch nichts passiert.


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07.09.2011 20:52
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#48
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Zitat von Oss`n
Rainman 2 hat das nat. etwas besser ausgedrückt !

Oss`n


So stimme ich das auch zu,wie beide sagten.
Greso


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27.01.2023 18:37
#49
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Ich kenne da auch eine Begebenheit aus dem Jahre 1969 an der Wollankstrasse in Berlin als ein Lkw Fahrer über das Fahrerhaus des LKW H3a über die Mauer gesprungen ist weil die Posten auf dem Turm zugesehen haben wie der Uffz das Mittag verteilt hat.Dafür durfte Er dann 10Tage zu Knast Ernst nachTreptow ,was aber auch schön war wie er später erzählte.Der Knast Ernst war der ewige Feldwebel oder Oberfeld ist schon zulange her.Jedenfalls haben alle immer gelacht wenn von dort erzählt wurde.


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27.01.2023 18:59
#50
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74 hatten wir eine Fahnenflucht. Der Posterführer ein Unteroffizier sollte nach unseren Informationen 18 Monate Schwedt bekommen haben. Hier im Forum schrieben einige, das es dafür kein Aufenthalt in Schwedt gab. Einige meinten Entlassung und dann Zivilknast. Was stimmt weiß ich nicht.


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27.01.2023 19:21
avatar  anjo
#51
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Schwedt, ich kann nur von 69 bis 71 sagen. Mir ist ein Fall bekannt 3 Wochen, unberechtigter Schusswaffengebrauch, der Esel hatte einen Fuchs mit 1 Schuss erlegt, während des Grenzdienstes. Und leider auch nur einen Schuss abgegeben. Abends in der Dämmerung. Da fehlte halt der Warnschuss!!!!!!
Wo die Grenze der Zeit in Schwedt gelegen hat, vermutlich bei 3 Monaten. Aber vielleicht kennt ja einer dies konkret.


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27.01.2023 19:28
#52
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Darüber müßte ein Betroffener Auskunft geben, aber ich weiß nicht ob hier User schreiben, die Erfahrungen mit dem Militärknast haben.


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27.01.2023 19:36
avatar  Mike59
#53
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Zitat von Leisterförde im Beitrag #52
Darüber müßte ein Betroffener Auskunft geben, aber ich weiß nicht ob hier User schreiben, die Erfahrungen mit dem Militärknast haben.

Da müßte als erstes mal klar werden, dass es unter der PLZ 133 eine Militärjustizanstalt und eine Militärdisziplinaranstalt gegeben haben soll.
Und da ist hier ende der Durchsage.


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27.01.2023 19:45
#54
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Ist das Thema im Forum tabu? Wußte ich nicht


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27.01.2023 19:49
#55
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Wer Interesse hat kann ja den link mal abklappern bzw. sich dort im Forum anmelden

https://www.militaergefaengnisschwedt.de...trafvollzug.htm

Etwas über mich zu schreiben, um sich dann daraus ein Bild von mir machen zu können , wäre ungefähr so, wie der Versuch Architektur zu tanzen...

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27.01.2023 19:53
avatar  Mike59
#56
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Zitat von Leisterförde im Beitrag #54
Ist das Thema im Forum tabu? Wußte ich nicht

Nicht das ich wüßte - aber ich habe alles gesagt was mir bekannt ist.


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27.01.2023 19:56
#57
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es gibt dazu schon einen Thema

Armeeknast Schwedt - Das Straflager der NVA

Etwas über mich zu schreiben, um sich dann daraus ein Bild von mir machen zu können , wäre ungefähr so, wie der Versuch Architektur zu tanzen...

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27.01.2023 19:56
#58
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Ja, danke, muß ich nach Antworten suchen. Klingt alles ein wenig mysteriös.


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27.01.2023 19:59
avatar  R-363
#59
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Das Thema „Schwedt“ wurde hier im Forum doch aber bestimmt schon behandelt und ist auch kein Tabu-Thema. Warum auch?

Soldat vom 01.11.1971 bis 30.06.2006 StOFä (NVA) a.D.; StFw a.D.

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27.01.2023 20:17
avatar  Mike59
#60
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133 hin oder her, es geht ja um Bestrafungen wegen eines nicht verhinderten Grenzdurchbruches.
Wir hatten einige Grenzdurchbrüche und keiner hat dazu geführt das einer der beteiligten unter der 133 zu erreichen war. Da gab es einen Verweis, Postenführerbalken weg, A+U Sperre. Wichtiger waren die Ergebnisse - was führte zu diesem Ereignis . Weswegen konnte der Grenzposten diesen Durchbruch nicht verhindern! Wenn da dem Posten nicht permanente Verstöße gegen die DV nachzuweisen waren, war dann meist die Kompanieführung am Arsch. Und das war nach meiner Erinnerung sehr oft der Fall.


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