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Versuchter Grenzdurchbruch 1961

Urteil des Stadtbezirksgericht Friedrichshain vom 4.12.1961--414S.120.61--I Frie 854.61-
Der Angeklagte wird´wegen versuchten illegalen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik gemäß § 5 der Paß-Verordnung in der Fassung des § 1 der Paßänderungs-Verordnung zu einem-Jahr und vier-4 monaten Gefängnis verurteilt.
Aus den Gründen:
Der bisher nicht vorbestrafte angeklagte ist 23 Jahre alt. Im September 1959 nahm er das Medizinstudium an der Humboldt-Universität auf. An der ABF war er FDJ-Sekretär der Arbeitsgruppe. Während des Studiums erwarb er sich auf Lehrgängen der NVA den Dienstgrad Unteroffizier.
Als Student der Humboldt-Universität beteiligte er sich nicht mehr aktiv am gesellschaftlichen Leben in seiner Seminargruppe, sondern er wurde zum Einzelgänger. auf Grund seines ausgeprägten kleinbürgerlichen Individialismus bezog er seine überhebliche Einstellung gegenüber dem Kollktiv. seine Mitstudenten waren ihm alle nicht klug genug. Er besuchte monatlich ein-bis zweimal seine V
erwandten in Berlin-Tegel, die ein Geschäft besitzen. Er besuchte auch westberliner Kinoveranstaltungen. Der Angeklagte stand auch mit einem Verwandten in Briefwechsel. Dieser Verwandte ist Arzt in Westdeutschland, der vor Jahren die Deutsche Demokratische Republik illegal verlassen hatte. Dieser Onkel bot dem angeklagten einen PKW an, wenn er gut studiere. Der Angeklagte sah nur noch seine persönlichen egoistischen Interessen und setzte alles daran, diesen Wagen zu erlangen. Als die Einfuhr von den zuständigen staatlichen Organen untersagt wurde, verstand er diese Maßnahme nicht, sondern geriet immer mehr in Widerspruch zu den politischen Grundfragen.
So kam es auch, daß er sich immer mehr von seinem kollektiv zurückzog und notwendige Maßnahmen hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft unserer Studenten nicht begreifen wollte, und machte sich zum Sprecher negativer Auffassungen. Der Angeklagte, der in seiner politischen Grundhaltung ungefestigt ist, unterlag immer mehr den Einflüssen des Klassengegners und entschloß sich deshalb, am 4.Oktober 1961 die Deutsche Demokratische Republik illegal zu verlassen. Am 4. Oktober 1961 auf einer Fahrt von Leipzig nachBerlin faßte er diesen Entschluß. Er kaufte sich einen Stadtplan von Berlin und wählte für seinen Grenzdurchbruch die Staatsgrenze an der Spree ma Osthafen aus.In den Abendstunden begab er sich dorthin. seine Kleidung verstaute er in einer Aktentasche, die er am Ufer stehen ließ. Bei sich führte er einen wasserdichten Perlonbeutel, in dem er seine Ausweise und eine Einladung der NVA hatte. Um evtl. Drahthindernisse zu überwinden, hatte er eine Zange bei sich. Nur in Badehose bekleidet wollte er nach Westberlin gelangen. Nachdem er 200m geschwommen war, wurde er von den sicherheitsorganen gestellt.
..........
Der Angeklagte war demnach wegen versuchten illegalen Verlassens der Deutschen demokratischen Republik zu bestrafen.
Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei dem Angeklagten um einen jungen Menschen, der bisher alle Möglichkeiten hatte, sich zu qualifizieren und durch die großzügige Unterstützung des Arbeiter-und Bauernstaates das medizinische studium durchzuführen. Er hatte die herrliche Perspektive, Arzt zu werden. Jedoch auf Grund seiner politisch-ideologischen Zurückgebliebenheit und seiner kleinbürgerlichen Haltung unterlag er der Hetze der Feinde der Deutschen Demokratischen Republik und war bereit, durch seine verwerfliche Handlung Verrat an unserer Deutschen Demokratischen Republik zu begehen. Er war sich auch im Klaren darüber, daß er nur in Badehose bekleidet, ein geeignetes Objekt für die wüste Hetze des Frontstadtsenats gegenüber unserem Arbeiter-und Bauernstaat mißbraucht worden wäre. Diese Hetze wäre insbesondere gegen unsere Studenten und unsere Nationale Volksarmmee gerichtet worden. Mit den Maßnahmen der Regierung vom 13.August 1961 wurde ein zuverlässiger Schutzwall gegen die Revanchepolitik der westdeutschen Imperialisten geschaffen. Durch diese Maßnahmen wurden den Militaristen ein schwerer Schlag versetzt und unsere Deutsche Demokratische Republik gestärkt, sowie der Frieden gesichert. Jede Handlung, die sich gegen die Sicherheitsmaßnahmen an unserer Staatsgrenze richtet, beinhaltet eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit, weil Grenzdurchbrüche und andere Provokationen von den Militaristen zum Anlaß genommen werden können, um folgenschwere Konflikte auszulösen. Das würde unter den gegenwärtigen Bedingungen die Auslösung des Krieges bedeuten, das man offen aussprechen muß.
...........
Unter Würdigung aller Umstände, besonders unter Berücksichtigung des hohen Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Art und Weise der Tatausführung erkannte das Gericht in Übereinstimmung mit dem Antrage der Staatsanwaltschaft auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Die ausgesprochene Strafe ist unbedingt notwendig, um bei dem angeklagten eine nachhaltige erzieherische Wirkung auszulösen, zum anderen müssen auch andere labile Elemente erkennen, daß jeder, der versucht, die Sicherheitsmaßnahmen an der Staatsgrenze zu verletzen um sich für eine zügellose Hetzr bewußt uder unbewußt gegen unseren Arbeiter-und Bauernstaat mißbrauchen zu lassen, streng zur Verantwortung gezogen wird. Den Organen des Strafvollzugs wird empfohlen, die Strafvollstreckung in Form der Arbeitserziehung durchzuführen, damit dem Angeklagten geholfen wird, daß er die Richtigen Lehren aus seiner strafbaren Handlung zieht. Daß er besonders seinen persönlichen Egoismus, sein ungesundes Strebertum und seine politische Zurückgebliebenheit überwindet und in Zukunft in einem Kollektiv von klassenbewußten Arbeitern nach der Haftentlassung sich bemüht, seine persönlichen Interessen den gesellschaftlichen untezuordnen.
gez. Pobst gez.Buhre gez.Hille
Anmerkung von mir:
Wenn ich mir die Ausducksweise diese Urteilsbegründung zu Gemüte führe mag ich garnicht daran denken welche "Schmeicheleien" man mir zugedacht hätte, denn aus einem leeren Dieseltank hätte sich doch schnell eine tickende Zeitbombe konstruieren lassen, mit der ich die ganze Güst bei Boizenburg in die Luft fliegen lassen wollte.
Schönen Gruß aus Kassel.

Zu diesem Zeitpunkt wo es nur wenigen möglich war ein Studium abgreifen und dann aus egoistischen Motiven mit dieser Ausbildung in den Westen abhauen. Geht doch voll und ganz in Ordnung dieses Urteil! Wosch bitte mehr davon, damit auch der letzte sieht wie notwendig die Sicherung der Staatsgrenze war um die weitere ökonomische Ausbeutung der DDR zu unterbinden.

Zitat von Feliks D.
Zu diesem Zeitpunkt wo es nur wenigen möglich war ein Studium abgreifen und dann aus egoistischen Motiven mit dieser Ausbildung in den Westen abhauen. Geht doch voll und ganz in Ordnung dieses Urteil! Wosch bitte mehr davon, damit auch der letzte sieht wie notwendig die Sicherung der Staatsgrenze war um die weitere ökonomische Ausbeutung der DDR zu unterbinden.
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So soll es sein, allerdings mußt Du Dich etwas in Geduld üben, ich habe noch mehr davon, immer schön langsam- wir haben ja Zeit.
Schönen Gruß aus Kassel.

Zitat von wosch
Urteil des Stadtbezirksgericht Friedrichshain vom 4.12.1961--414S.120.61--I Frie 854.61-
Der Angeklagte wird´wegen versuchten illegalen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik gemäß § 5 der Paß-Verordnung in der Fassung des § 1 der Paßänderungs-Verordnung zu einem-Jahr und vier-4 monaten Gefängnis verurteilt.
Aus den Gründen:
Der bisher nicht vorbestrafte angeklagte ist 23 Jahre alt. Im September 1959 nahm er das Medizinstudium an der Humboldt-Universität auf. An der ABF war er FDJ-Sekretär der Arbeitsgruppe. Während des Studiums erwarb er sich auf Lehrgängen der NVA den Dienstgrad Unteroffizier.
Als Student der Humboldt-Universität beteiligte er sich nicht mehr aktiv am gesellschaftlichen Leben in seiner Seminargruppe, sondern er wurde zum Einzelgänger. auf Grund seines ausgeprägten kleinbürgerlichen Individialismus bezog er seine überhebliche Einstellung gegenüber dem Kollktiv. seine Mitstudenten waren ihm alle nicht klug genug. Er besuchte monatlich ein-bis zweimal seine V
erwandten in Berlin-Tegel, die ein Geschäft besitzen. Er besuchte auch westberliner Kinoveranstaltungen. Der Angeklagte stand auch mit einem Verwandten in Briefwechsel. Dieser Verwandte ist Arzt in Westdeutschland, der vor Jahren die Deutsche Demokratische Republik illegal verlassen hatte. Dieser Onkel bot dem angeklagten einen PKW an, wenn er gut studiere. Der Angeklagte sah nur noch seine persönlichen egoistischen Interessen und setzte alles daran, diesen Wagen zu erlangen. Als die Einfuhr von den zuständigen staatlichen Organen untersagt wurde, verstand er diese Maßnahme nicht, sondern geriet immer mehr in Widerspruch zu den politischen Grundfragen.
So kam es auch, daß er sich immer mehr von seinem kollektiv zurückzog und notwendige Maßnahmen hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft unserer Studenten nicht begreifen wollte, und machte sich zum Sprecher negativer Auffassungen. Der Angeklagte, der in seiner politischen Grundhaltung ungefestigt ist, unterlag immer mehr den Einflüssen des Klassengegners und entschloß sich deshalb, am 4.Oktober 1961 die Deutsche Demokratische Republik illegal zu verlassen. Am 4. Oktober 1961 auf einer Fahrt von Leipzig nachBerlin faßte er diesen Entschluß. Er kaufte sich einen Stadtplan von Berlin und wählte für seinen Grenzdurchbruch die Staatsgrenze an der Spree ma Osthafen aus.In den Abendstunden begab er sich dorthin. seine Kleidung verstaute er in einer Aktentasche, die er am Ufer stehen ließ. Bei sich führte er einen wasserdichten Perlonbeutel, in dem er seine Ausweise und eine Einladung der NVA hatte. Um evtl. Drahthindernisse zu überwinden, hatte er eine Zange bei sich. Nur in Badehose bekleidet wollte er nach Westberlin gelangen. Nachdem er 200m geschwommen war, wurde er von den sicherheitsorganen gestellt.
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Der Angeklagte war demnach wegen versuchten illegalen Verlassens der Deutschen demokratischen Republik zu bestrafen.
Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei dem Angeklagten um einen jungen Menschen, der bisher alle Möglichkeiten hatte, sich zu qualifizieren und durch die großzügige Unterstützung des Arbeiter-und Bauernstaates das medizinische studium durchzuführen. Er hatte die herrliche Perspektive, Arzt zu werden. Jedoch auf Grund seiner politisch-ideologischen Zurückgebliebenheit und seiner kleinbürgerlichen Haltung unterlag er der Hetze der Feinde der Deutschen Demokratischen Republik und war bereit, durch seine verwerfliche Handlung Verrat an unserer Deutschen Demokratischen Republik zu begehen. Er war sich auch im Klaren darüber, daß er nur in Badehose bekleidet, ein geeignetes Objekt für die wüste Hetze des Frontstadtsenats gegenüber unserem Arbeiter-und Bauernstaat mißbraucht worden wäre. Diese Hetze wäre insbesondere gegen unsere Studenten und unsere Nationale Volksarmmee gerichtet worden. Mit den Maßnahmen der Regierung vom 13.August 1961 wurde ein zuverlässiger Schutzwall gegen die Revanchepolitik der westdeutschen Imperialisten geschaffen. Durch diese Maßnahmen wurden den Militaristen ein schwerer Schlag versetzt und unsere Deutsche Demokratische Republik gestärkt, sowie der Frieden gesichert. Jede Handlung, die sich gegen die Sicherheitsmaßnahmen an unserer Staatsgrenze richtet, beinhaltet eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit, weil Grenzdurchbrüche und andere Provokationen von den Militaristen zum Anlaß genommen werden können, um folgenschwere Konflikte auszulösen. Das würde unter den gegenwärtigen Bedingungen die Auslösung des Krieges bedeuten, das man offen aussprechen muß.
...........
Unter Würdigung aller Umstände, besonders unter Berücksichtigung des hohen Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Art und Weise der Tatausführung erkannte das Gericht in Übereinstimmung mit dem Antrage der Staatsanwaltschaft auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Die ausgesprochene Strafe ist unbedingt notwendig, um bei dem angeklagten eine nachhaltige erzieherische Wirkung auszulösen, zum anderen müssen auch andere labile Elemente erkennen, daß jeder, der versucht, die Sicherheitsmaßnahmen an der Staatsgrenze zu verletzen um sich für eine zügellose Hetzr bewußt uder unbewußt gegen unseren Arbeiter-und Bauernstaat mißbrauchen zu lassen, streng zur Verantwortung gezogen wird. Den Organen des Strafvollzugs wird empfohlen, die Strafvollstreckung in Form der Arbeitserziehung durchzuführen, damit dem Angeklagten geholfen wird, daß er die Richtigen Lehren aus seiner strafbaren Handlung zieht. Daß er besonders seinen persönlichen Egoismus, sein ungesundes Strebertum und seine politische Zurückgebliebenheit überwindet und in Zukunft in einem Kollektiv von klassenbewußten Arbeitern nach der Haftentlassung sich bemüht, seine persönlichen Interessen den gesellschaftlichen untezuordnen.
gez. Pobst gez.Buhre gez.Hille
Anmerkung von mir:
Wenn ich mir die Ausducksweise diese Urteilsbegründung zu Gemüte führe mag ich garnicht daran denken welche "Schmeicheleien" man mir zugedacht hätte, denn aus einem leeren Dieseltank hätte sich doch schnell eine tickende Zeitbombe konstruieren lassen, mit der ich die ganze Güst bei Boizenburg in die Luft fliegen lassen wollte.
Schönen Gruß aus Kassel.
Ja ja wosch,die "Organe" wußten schon immer was für uns das richtige war.
In diesem "Vormundsstaat" gab es viele " politische Zurückgebliebene",dann war ich wohl auch einer,deren Ideologie nicht gehorchend und verfallen.
Nein,wir nahmen uns doch die Frechheit heraus selbst zu denken und Schlußfolgerungen zu ziehen.
Das war schon wieder fast ein Verbrechen.
....."die Gedanken sind Frei............."
Jetzt gibt es betimmt von den Genossen gleich wieder Kloppe......
@wosch,dich hätten sie sicher als "GÜST-Attentäter" ein paar Jahre mehr weggeschlossen,mit deiner "Dieseltankbombe"
Gruß ek40

Zitat von wosch
So soll es sein, allerdings mußt Du Dich etwas in Geduld üben, ich habe noch mehr davon, immer schön langsam- wir haben ja Zeit.
Schönen Gruß aus Kassel.
Ich frage mich bloß aus welchem Dokument Du diese hast, zumindest diesen Fall hier habe ich schon irgendwo gelesen.


Zitat von 94
@wosch biste Dir sicher das das Urteil von gez. Pobst signiert wurde?
...........................................................................................................................
Ja number neintifor, ich buchstabiere: P-O-B-S-T.
Schönen Gruß aus Kassel.

Nun, dann ist das wohl durch 'ne 'lummelige' OCR marschiert, also nehme ich jetzt mal an. Ist aber nicht der einzige 'Formfehler'
... seinem kollektiv zurückzog ... Fahrt von Leipzig nachBerlin faßte er, also um mal zwei Augenfälligkeiten zu nennen. In folge dessen nahm ich an das es sich um einen gewissen Probst, ich buchstabiere Paula-Richard-Otto-Berta-Siegfried-Theodor gehandelt haben könnte. *wink*
Aber das soll jetzt keine Nebelkerze (im sonst üblichen Sinne?) sein, ich find's spannend das Du Deine Quellen (noch?) zurückhälst.


Zitat von 94
Nun, dann ist das wohl durch 'ne 'lummelige' OCR marschiert, also nehme ich jetzt mal an. Ist aber nicht der einzige 'Formfehler'
... seinem kollektiv zurückzog ... Fahrt von Leipzig nachBerlin faßte er, also um mal zwei Augenfälligkeiten zu nennen. In folge dessen nahm ich an das es sich um einen gewissen Probst, ich buchstabiere Paula-Richard-Otto-Berta-Siegfried-Theodor gehandelt haben könnte. *wink*
Aber das soll jetzt keine Nebelkerze (im sonst üblichen Sinne?) sein, ich find's spannend das Du Deine Quellen (noch?) zurückhälst.
sind nun alle mit dem Namen"Pobst"beleidigt und können Wosch verklagen? Oder ist es ein schlecht gemachtes Plagiat?
Achtung:dieser Thread ist im öffentlichen Bereich!!! Wosch JEDER kann das lesen .auch bei Gurgel siehe anderen Thread

Zitat von Feliks D.
Zu diesem Zeitpunkt wo es nur wenigen möglich war ein Studium abgreifen und dann aus egoistischen Motiven mit dieser Ausbildung in den Westen abhauen. Geht doch voll und ganz in Ordnung dieses Urteil! Wosch bitte mehr davon, damit auch der letzte sieht wie notwendig die Sicherung der Staatsgrenze war um die weitere ökonomische Ausbeutung der DDR zu unterbinden.
Aber nicht durch uns...

Zitat von Pitti53Zitat von 94
Nun, dann ist das wohl durch 'ne 'lummelige' OCR marschiert, also nehme ich jetzt mal an. Ist aber nicht der einzige 'Formfehler'
... seinem kollektiv zurückzog ... Fahrt von Leipzig nachBerlin faßte er, also um mal zwei Augenfälligkeiten zu nennen. In folge dessen nahm ich an das es sich um einen gewissen Probst, ich buchstabiere Paula-Richard-Otto-Berta-Siegfried-Theodor gehandelt haben könnte. *wink*
Aber das soll jetzt keine Nebelkerze (im sonst üblichen Sinne?) sein, ich find's spannend das Du Deine Quellen (noch?) zurückhälst.
sind nun alle mit dem Namen"Pobst"beleidigt und können Wosch verklagen? Oder ist es ein schlecht gemachtes Plagiat?
Achtung:dieser Thread ist im öffentlichen Bereich!!! Wosch JEDER kann das lesen .auch bei Gurgelsiehe anderen Thread
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Pitti, Du kannst mir keine Bange machen, ich zitierte aus einem Urteil welches jedermann einsehen kann, wenn er rausbekommt wo es zu finden ist.
Wegen mir kannst Du es auch in den nichtöffentlichen Bereich verschieben. Man stelle sich mal vor die Richter hießen Meier, Müller und Schmidt. Also wenn man mich anzeigen würde, würde ich die Quelle natürlich offenlegen.
Schönen Gruß aus Kassel.



Zitat von woschZitat von Pitti53Zitat von 94
Nun, dann ist das wohl durch 'ne 'lummelige' OCR marschiert, also nehme ich jetzt mal an. Ist aber nicht der einzige 'Formfehler'
... seinem kollektiv zurückzog ... Fahrt von Leipzig nachBerlin faßte er, also um mal zwei Augenfälligkeiten zu nennen. In folge dessen nahm ich an das es sich um einen gewissen Probst, ich buchstabiere Paula-Richard-Otto-Berta-Siegfried-Theodor gehandelt haben könnte. *wink*
Aber das soll jetzt keine Nebelkerze (im sonst üblichen Sinne?) sein, ich find's spannend das Du Deine Quellen (noch?) zurückhälst.
sind nun alle mit dem Namen"Pobst"beleidigt und können Wosch verklagen? Oder ist es ein schlecht gemachtes Plagiat?
Achtung:dieser Thread ist im öffentlichen Bereich!!! Wosch JEDER kann das lesen .auch bei Gurgelsiehe anderen Thread
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Pitti, Du kannst mir keine Bange machen, ich zitierte aus einem Urteil welches jedermann einsehen kann, wenn er rausbekommt wo es zu finden ist.
Wegen mir kannst Du es auch in den nichtöffentlichen Bereich verschieben. Man stelle sich mal vor die Richter hießen Meier, Müller und Schmidt. Also wenn man mich anzeigen würde, würde ich die Quelle natürlich offenlegen.
Schönen Gruß aus Kassel.![]()
geht schneller als du denkst mit der Anzeige,Androhungen hatten wir schon einige
also such schon mal die Schnellöschtaste

Zitat von eisenringtheo
Es wird immer kurioser in diesem Thread... Der Name dieses Pxxxx oder Pyyyy oder Pzzzz ist doch in diesem Zusammenhang ganz unwichtig.
Theo
................................................................................................................................................
Ach Theo, für Pitti schon denn bei Meier, Müller und Schmidt könnten sich doch noch viel mehr Bürger angesprochen fühlen, schau einfach mal ins Deutsche Telefonbuch, es gibt von Denen jede Menge.
Schönen Gruß aus Kassel.
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