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57 Jahre Freiheitsstrafen für Jugendliche wegen versuchten "Grenzdurchbruchs"

Aus dem " Neuen Deutschland" vom 5.8. 1962:
"Jugendliche Mordbanditen vor Gericht
Berlin. Unter dem Vorsitz seines Präsidenten Spranger schloß der Senat des Stadtgerichts Berlin am Freitag die am Vortage begonnene Beweisaufnahme im Prozeß gegen eine Bande jugendlicher Gewaltverbrecher ab. sieben Jungen und zwei Mädchen im alter von 16 bis 21 Jahren sind angeklagt, in der Nacht vom 16. zum 17. Juni dieses Jahres einen gewaltsamen Grenzdurchbruch im Raum Blankenfelde versucht zu haben. Um ihr staatsgefährdendes Ziel zu erreichen, hatten die jugendlichen Rowdies in allen Einzelheiten die Ermordung von Grenzpolizisten geplant und vorbereitet.
Das Unternehmen scheiterte an der Festigkeit und zuverlässigen Sicherung der Staatsgrenze. Der Umsicht und dem energischen Durchgreifen unserer Grenzsicherungskräfte und der Volkspolizei haben es die jugendlichen Verbrecher zu verdanken, daß die Anklage nicht auf Mord lautet und daß keine Mutter eines der von den Anführern eingeplanten "eigenen Opfer" zu beklagen hat.
Dies sind die Angeklagten: Küter,Richard, 16, ohne Beruf; Fuchs, Klaus, 18, Heizer; Flegel, Jürgen, 19, ohne Beruf; Kocher, Klaus, 18, Bauschlosser; Blechschmidt, Gerhard, 17, ohne Beruf; Pfeiffer, Ernst, 18, ohne Beruf; Kargus, Erika, 19, Stenotypistin; Lindow, Renate, 21, Stenotypistin.
Die Vernehmung der Angeklagten zur Person ergibt, daß sich unter der Führung des Küter und des am 4. Juli dieses Jahres vor dem Obersten Gericht der DDR bereits abgeurteilten Richter, Wolfgang, der Abschaum der Jugend sammelte; vorbestrafte Kriminelle, die zum Teil seit frühester Kindheit wegen Diebstahls, schweren Einbruchs und anderer Delikte mit den Jugendgerichten zu tun hatten; Sitzenbleiber und Bummelanten, die jegliche Arbeit scheuten, die die Schule ebenso schwänzten wie die Lehre und die Arbeit, um sich herumzutreiben.
Die wiederholten Ermahnungen des Gerichtsvorsitzenden, hochdeutsch zu sprechen, sind vergebens: Die jugendlichen Verbrecher können nicht Deutsch. Ein abstoßender Jargon und ein erschreckend armseliger Wortschatz zeugen von ihrem geistigen Horizont.
Vor dem 13. August 1961 hatten sie ihre "Freizeit" - dazu gehörte bei den meisten der Angeklagten auch jene -Zeit, da ihre Kollegen im Betrieb auf sie warteten bzw. gezwungen waren, ihre Arbeit mit zu verrichten - größtenteils in Westberliner Kinos und Bars verbracht. Nach dem 13. August trieben sie sich, die "Kofferheule" im Arm, auf dem Prater-Rummel herum. Dort traf man sich, und dort warben die Anführer ihre "Gefolgschaft".
Während Richter dem Gedanken huldigte, mit wenigen "Auserwählten" die Grenzsicherungskräfte zu überlisten, war der "starke Küter" dafür, eine möglichst große Bande aufzustellen und zu bewaffnen, um den Grenzdurchbruch mit Gewalt zu erzwingen. In der Praxis erwies sich jedoch, daß die meisten der von Küter und Fuchs angesprochenen Jugendlichen es ablehnten, an einem solchen Verbrechen mitzuwirken.
Ihre politischen "Kenntnisse" entnahmen sie den Sendungen des RIAS und des SFB. Und danach entblödeten sie sich nicht, vor dem Gericht damit zu prahlen, sie hätten es sich erlauben können, die Ratschläge ihrer Eltern und Erzieher in den Wind zu schlagen, weil sie "ihre eigene Meinung" hätten.
Der Kern dieser "Meinung" lautete: Im Westen lebt man besser, also müssen wir aus der DDR "abhauen".
Man wollte an der Seite der Bosse sein
Das entscheidene "Argument", mit dem die Küter, Richter und Fuchs Jugendliche für ihr verbrecherisches Unternehmeb warben, war dies: Die Westberliner Behörden würden nicht nur Straffreihet für die beabsichtigten Morde an Angehörige der Grenzsicherungskräfte gewähren, sondern jedem, der nach dem 13. August 1961 Westberlin erreiche, winke darüber hinaus eine hohe Belohnung.
Diese sei um so sicherer zu erwarten und werde lukrativer sein, versicherte Küter den Bandenmitgliedern, wenn es gelänge. den Anschlag auf die Staatsgrenze vor dem 17. Juni durchzuführen, so daß Küter auf der für diesen Tag vorgesehenen Hetzkundgebung in Westberlin als "junger Freiheitsheld" an der Seite von Adenauer und Brandt sprechen könnte. Dann würde man den Judaslohn gleich von den Bossen einfordern.
Dieses Ziel vor Augen beraumten die jugendlichen Verbrecher den Versuch ihres Grenzdurchbruches auf den 16, Juni an. Für das in Aussicht stehende Geld waren sie zu allem bereit: Zum Mord und auch zum Sterben.
In aller Seelenruhe
Die Führer der Bande traten mit einem gewissen Föllmer in Verbindung, der ihnen versprach, für die Bewerkstelligung des beabsichtigten Grenzdurchbruchs vier Maschinenpistolen, Handgranaten und Plastikbomben zu beschaffen. Man hatte keine Skrupel, diese Waffen anzuwenden. Nur-Föllmer erwies sich als "Spinner", der sie nicht liefern konnte. Daraufhin entschlossen sich die Banditen, mit Messern zu "Arbeiten".
In der Wohnung der Kargus führte Küter seine Künste im Messerwerfen vor; über viereinhalb Meter vermochte er mit großer Sicherheit einen kleinen, auf die Tür gemalten Kreis zu treffen. Küter und Fuchs übten auch Griffe, mit denen sie Angehörige der Grenzsicherungskräfte von hinten überfallen wollten, um sie niederzustechen. Die Lindow die in der HSG Medizin Judo betrieb, steuerte ihre Kenntnisse dazu bei."Wir haben ein bischen Juhu gemacht" schilderte Küter in seinem Jargon diese Übungen.
Die Lindow selbst erklärte dem Gericht, sie habe am Sonnabend´nachmittag "in aller Seelenruhe" Mittag gegessen und sich dann schlafen gelegt. Auf die Frage des Beisitzers Jasch, ob man denn an einem Tag, für den ein Mordanschlag geplant sei, irgend etwas "in aller Seelenruhe" tun könne, wiederholt die Lindow dreist und kaltschnäuzig: "Jawohl, ich habe in aller Seelenruhe Mittag gegessen".
Aber als der Vorsitzende Spranger die Angeklagten aufforderte, sie solle doch einmal in den Saal blicken, in dem sich zahlreiche der jungen Grenzpolizisten befinden, die die Lindow und ihre Kumpane "umlegen" wollten, da wagt sie es nicht, dieser Aufforderung Folge zu leisten und den jungen Grenzsoldaten in die Augen zu sehen.
"Berliner Zeitung" vom 9. 8. 1962":
Die gerechte Sühne-
Urteile im Prozeß gegen Gewaltverbrecher-
Berlin. Im Prozeß gegen neun Verbrecher, die am 16. Juni einen gewaltsamen Durchbruch der Staatsgrenze in Berlin versucht hatten, hat der Senat des Stadtgerichts Berlin gestern folgende Urteile verkündet:
Für den Angeklagten Richard Küter zehn Jahre Jugendhaus,
Für den Angeklagten Klaus Fuchs acht Jahre Zuchthaus,
Für den Angklagten Gerhard Blec´hschmidt sieben Jahre Zuchthaus,
Für den Angeklagten Klaus Kocher sechs Jahre Jugendhaus,
Für den Angeklagten Norbert Linke fünf Jahre Jugendhaus,
Für die Angeklagten Erika Kargus, Renate Lindow und Jürgen Flegel je sechs Jahre Zuchthaus und für den Angeklagten Ernst Pfeiffer drei Jahre Zuchthaus."
Im vorstehenden geschilderten Fall, der als typisches Beispiel kommunistischer Verfälschungstaktik zu bewerten ist, scheute sich die Zonenpresse nicht, die jugendlichen Angeklagten als "Mordbanditen" anzuprangern, obgleich bei dem geplanten Fluchtunternehmen weder ein Mensch verletzt, geschweige denn getötet noch von irgend einer Waffen Gebrauch gemacht wurde.Auf die Mordanklage mußte deshalb verzichtet werden. Die neun Jugendlichen wurden wegen "versuchten gewaltsamen Durchbruch der Staatsgrenze" zu zusammen 57 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, obwohl sie nichts anderes getan hatten, als die Möglichkeit einer Flucht nach Westberlin zu erörtern,
Wieso man bei dieser "nicht öffentlichen Verhandlung" den Saal mit jungen Grenzsoldaten vollstopfte brauche ich wohl nicht besonders zu erwähnen.
Alle hier erwähnten Namen stehen in den benannten Zeitungen "Neues Deutschland" und "Berliner Zeitung", ich begehe somit kein Vertrauensbruch!
Schönen Gruß aus Kassel.

Naja wenn sie einen Bewaffneten,Grenzdurchbruch geplant hatten und dabei Tote in kauf genommen hätten. Da ist doch das Urteil dann gerecht. Klar für eine Seite wären sie dann Freiheitskämpfer und Helden gewesen-Siehe im Fall Weinhold--den man ja auch hoch leben ließ an die Doppelmorde an die beiden Grenzsoldaten.

@Rostocker, für mich waren das keine "Freiheitskämpfer", für mich waren das "Vorgeführte" die man den Grenzsoldaten als die potenziellen Halsabschneider symbolisch "zum Fraß vorwarf" um ihre Wachsamkeit zu erhöhen. Bei was hat man sie denn erwischt? Die waren ja noch nicht einmal auf den Weg zur Grenze. Ich kenne aus der Zeit etliche Verurteilungen in denen kein Wort der Anklage auf wahre Begebenheiten fußte. Es fanden sich immer irgendwelche Leute, die all Das bezeugten was gerade erwünscht wurde. Schon alleine das die Sitzungen nicht öffentlich waren sollte eigentlich Anlaß zum Denken geben.
Schönen Gruß aus Kassel.


Zitat von wosch
@Rostocker, für mich waren das keine "Freiheitskämpfer", für mich waren das "Vorgeführte" die man den Grenzsoldaten als die potenziellen Halsabschneider symbolisch "zum Fraß vorwarf" um ihre Wachsamkeit zu erhöhen. Bei was hat man sie denn erwischt? Die waren ja noch nicht einmal auf den Weg zur Grenze. Ich kenne aus der Zeit etliche Verurteilungen in denen kein Wort der Anklage auf wahre Begebenheiten fußte. Es fanden sich immer irgendwelche Leute, die all Das bezeugten was gerade erwünscht wurde. Schon alleine das die Sitzungen nicht öffentlich waren sollte eigentlich Anlaß zum Denken geben.
Schönen Gruß aus Kassel.
Die Sitzungen waren u.a. deswegen nicht öffentlich,um Nachahmern keine "Gebrauchsanweisungen zu geben.Ansonsten scheint das Urteil i.O.zu sein...man stelle sich vor,sie hätten ihren Plan ausführen können...in Westberlin wären sie Helden gewesen und hier hätten einige Mütter ihre Söhne beweint
oder was wolltest du uns mit deinem Beitrag noch so sagen Wosch?

Das Datum dieser ND: 09.Aug. 1962. Das sagt schon alles. Interessant wäre, das Urteil und die Urteilsbegründung zu lesen und zu erfahren, wie lange die Verurteilten wirklich einsitzen mussten.
Vor dem ersten Jahrestag des Mauerbaus war die Stimmung in der Bevölkerung sehr aufgeheizt. Deshalb der Schauprozess. Dieser führte aber nicht zur Beruhigung. Natürlich ist darüber nur wenig zu erfahren. In Westberlin brodelte es auch und die Westberliner Polizei bekam besonders nach dem Tode Fechters echte Probleme. So konnte sie die Sicherheit der sowjetischen Soldaten, die zum Ehrenmal in den Tierpark nicht mehr gewährleisten. Diese fuhren ab 21. August 1962 im Schützenpanzer nach Westberlin, unter Geleit amerikanischer Militärpolizei.
http://www.chronik-der-mauer.de/index.ph...d/file/id/62616
Theo

Der Jargon dieser sog. Richter erinnert mich sehr an einen Film den ich im TV sah, über eine Gerichtsverhandlung beim Volksgerichtshof in Leipzig, muss so im Herbst 1944 gewesen sein, als ein gewisser Roland Freisler, Richter am NS Volksgerichtshof, mit den Angeklagten des 20. Juli sprach. Dieselben Tiraden, dieselbe Fäkalsprache gegen die Angeklagten, dieselben verbalen Abqualifikationen der noch jugendlichen Angeklagten. Zu den Strafen muss man sagen, 17-jährige mit 6 oder 7 Jahren Zuchthaus oder was auch immer in der Nähe dieser Hausnummer ist in diesem Fall nicht nur unangemessen, es ist auch ein Justizverbrechen. Hier hätte man Jugendstrafen verhängen müssen und entsprechende psychologische Massnahmen in der Haft durchführen müssen, wie auch an der geringen Bildung dieser Jugendliche arbeiten müssen, um ihnen eine bessere Zukunftsperspektive zu ermöglichen.. Stattdessen werden sie zusammen mit Mördern, Vergewaltigern usw. eingesperrt. Ob 1962, in dem Jahr wo sich das abspielte oder 1989 kurz vor dem Zusammenbruch, die DDR war nur auf radikale Befriedigung ihrer Rachsucht im Strafvollzug aus. Das kann man aus diesem Urteil klar herauslesen.
Gruß Gert



Zitat von Pitti53
Na na Gert,da liste aber bissel viel raus?ah ja ,haben wir ja mal gelernt...zwischen den Zeilen lesen...aber da is nix
Entschuldige es ist meine Meinung und Interpretation, die ist nicht allgemeinverbindlich. Aber dieses widerliche Gekeife von SED Richtern und Nazirichtern hat erstaunlich viele Parallelen. Es hat 2.tens mit einer fairen Prozessführung, in der es um die Gewichtung und Aburteilung von Gesetzesverstößen geht, rein gar nichts mehr zu tun. Das ist pure Parteijustiz. Ich hatte verdammtes Glück dass ich diesen sog. Richtern nie begegnet bin, wenn ich das heute noch so lese.
Gruß Gert

ND 1962 schon sehr agitatorisch...
http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de/...08-debc0d8da87c
http://zefys.staatsbibliothek-berlin.de/...5c-353fe8770840
Theo


Zitat von Feliks D.Zitat von Gert
Aber dieses widerliche Gekeife von SED Richtern und Nazirichtern hat erstaunlich viele Parallelen.
Verstehend lesen mein lieber Gert, dann brauchst auch nicht solch bodenlose Vergleiche anstellen. Wo bitte findest Du in dem Text Aussagen der Richter?
Nun, lies doch mal den Artikel. Ich bin mir ziemlich sicher dass ein Großteil der dort verwendeten "sprachlichen Vorurteile" aus dem Gerichtsakten abgeschrieben wurden. Ich selbst war einmal Augenzeuge, es muss so etwa 1957, 1958 gewesen sein vor dem Oberlandesgericht Erfurt ( ich weiss nicht mehr wie die Gerichtsbezeichnung war, kann auch anders gewesen sein, jedenfalls das Gericht am Domplatz direkt vor dem Stasigebäude) eines Prozesse gegen eine jungen Mann, der wegen angeblicher oder tatsächlicher Spionage für die Briten vor Gericht stand. Wir waren als Schulklasse dort. Der Vorsitzende Richter hatt einen ähnlichen Sprachduktus wie in diesem Zeitungsartikel beschrieben. Es hat mich als jungen Menschen damals schon schockiert, wie man mit diesem Mann umgegangen ist. ( ja, Roland Freisler lässt grüßen, das war die Atmosphäre in dem Gerichtssaal). Mag sein, dass sich das in der "späten" DDR geändert hat, aber in den 50ern war das offenbar in solchen politschen Prozessen gang und gäbe.
Gruß Gert

Ist das jetzt der Auftakt zu " 50 Jahre Mauerbau" ?
Im ersten Absatz lese ich , daß geplant und vorbereitet war Menschen, hier Grenzpolizisten, zu ermorden.
Das ist für mich die Kernaussage !!! und danach erfolgte die Verurteilung .
Ein "gekeife" von Richtern kann ich weder hören, was logisch wäre noch herauslesen.
Versuche des Vergleichs mit "Freisler`s Gerichtshof", den Angeklagten des 20. Juli und diesen Tatbestand sind abartig und offenbaren eine Geisteshaltung die fern jeder Realität ist.
Niemand kennt die Ermittlungs-bzw. Gerichtsakten.
Ein Zeitungsartikel wird immer neben Darstellung von Sachverhalten auch propagandistischen Zwecken dienen. In dieser Zeit hat sich daher doch keine Seite etwas geschenkt.
War Berlin nicht "Frontstadt" ? ...tummelten sich da nicht GD aller Coleur ?.....sollte man GP, wenn es Hinweise gab, ermorden lasssen ???
Mit zeitlichen und räumlichen Abstand unsachliche Urteile abzugeben wird die Diskussion nicht befördern.

Ich kann mich noch an meine Verhandlung im Gericht in Potsdam in den 80ern erinnern. Als knapp 20-jähriger, der noch nie auffällig wurde war ich auf einem mal ein höchst kriminelles Subjekt. Plötzlich war ich der Arbeitsschwänzer mit übermässigen Fehltagen was nicht stimmte, eine Produktionsbremse welche meine Brigade angeblich durchschleppen musste. Kurz nach der Wende habe ich einen ehemaligen Arbeitskollegen wiedergetroffen welcher mir berichtete dass nach meiner Festnahme meine Brigade eine Beurteilung über mich abgeben musste. Dabei wurde von keinem Kollegen abfällig über mich geredet. So wurde sich diese negative Beurteilung, welche später dem Gericht dann vorgelegt wurde völlig aus den Fingern gesogen.
Übrigens: Mein Urteil in Schriftform durfte ich später zur Kenntnis nehen, wurde mir aber sofort wieder abgenommen. Soviel zur Deutschen Demokratischen Republik
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