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57 Jahre Freiheitsstrafen für Jugendliche wegen versuchten "Grenzdurchbruchs"

60 jahre später wäre es terrorismus und die strafen wesentlich höher---- wie hier schon geschrieben sagen einige weh und ach die armen jungs nur hat auch mal jemand an den grenzer selber gedacht ? manche vergessen das in den uniformen menschen stecken junge menschen und wenn mann dan liest das gewalt keine rolle spielen würde naja so ne aussage ist einfach unglaublich-- und da reden einige hier über sprache und ausdrücke


Zitat von Sachsendreier
Ist das jetzt der Auftakt zu " 50 Jahre Mauerbau" ?
Im ersten Absatz lese ich , daß geplant und vorbereitet war Menschen, hier Grenzpolizisten, zu ermorden.
Das ist für mich die Kernaussage !!! und danach erfolgte die Verurteilung .
Ein "gekeife" von Richtern kann ich weder hören, was logisch wäre noch herauslesen.
Versuche des Vergleichs mit "Freisler`s Gerichtshof", den Angeklagten des 20. Juli und diesen Tatbestand sind abartig und offenbaren eine Geisteshaltung die fern jeder Realität ist.
Niemand kennt die Ermittlungs-bzw. Gerichtsakten.
Ein Zeitungsartikel wird immer neben Darstellung von Sachverhalten auch propagandistischen Zwecken dienen. In dieser Zeit hat sich daher doch keine Seite etwas geschenkt.
War Berlin nicht "Frontstadt" ? ...tummelten sich da nicht GD aller Coleur ?.....sollte man GP, wenn es Hinweise gab, ermorden lasssen ???
Mit zeitlichen und räumlichen Abstand unsachliche Urteile abzugeben wird die Diskussion nicht befördern.
@sachsendreier ich habe nicht die Taten der Angeklagten 20. Juli und der jungen Leute, die da versuchten die DDR zu verlassen verglichen, ich habe die Sprache und Haltung der Richter verglichen und festgestellt, dass sie beide ein übles parteiisches, vorverurteilendes Gekeife von sich gaben. Ich habe es selbst als Besucher eines ähnlichen Prozesses als Augenzeuge erlebt, das habe ich auch in einem nachfolgenden Post niedergeschrieben. Bitte das lesen, was da steht und nicht das was du gern hättest. Agitprop ist Geschichte.
Gruß Gert

Gert,
dass Du einen Prozess als Jugendlicher besucht hast, wo es um Spionage ging, halte ich für relativ ausgeschlossen. Solche Prozsse wurden wie auch in der BRD unter AUSSCHLUSS der Öffentlichkeit geführt , oder zum großen Teil.
Übrigens, auch in der BRD geht - gíng - es in Prozessen zum Teil hoch her und bitte nicht die Zeitschiene vergessen.

Zitat von Greso
HalloWosch,
Wieso man bei dieser "nicht öffentlichen Verhandlung" den Saal mit jungen Grenzsoldaten vollstopfte brauche ich wohl nicht besonders zu .....
Das war zu meiner Zeit so üblich,Grenzsoldaten zu solchen Prozessen zu holen.
Greso
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Klar Greso, Bei der Urteilsverkündung konnten auch die ganz jungen hin, da konnten sich die Angeklagten auch nicht mehr wehren und wie schon gesagt, man konnte sie schön als das hinstellen, was sie im Grunde genommen gar nicht waren, als "Mordbanditen2 und ähnliches Gesockse mit denen man auch an der Grenze kein Mitleid haben durfte. Willkürliche Schauprozesse, die nur Angst einflößen sollten, mit konstruierten "Beweisen" die gar nichts bewiesen, wie in West-Berlin ins Kino gehen, Schule schwänzen, Messerwerfen ect.
Schönen Gruß aus Kassel.

Zitat von Gert
Ich selbst war einmal Augenzeuge, es muss so etwa 1957, 1958 gewesen sein vor dem Oberlandesgericht Erfurt ( ich weiss nicht mehr wie die Gerichtsbezeichnung war, kann auch anders gewesen sein, jedenfalls das Gericht am Domplatz direkt vor dem Stasigebäude) eines Prozesse gegen eine jungen Mann, der wegen angeblicher oder tatsächlicher Spionage für die Briten vor Gericht stand.
Bis 1952 Landgericht, ab dann Bezirksgericht. Kannst Du Dich erinnern ob in dem Prozess eine Waffe mit zum Vorwurf gehörte?

Hallo wosch,
endlich mal wieder ein Thema, zu den man ausgiebig und kontrovers diskutieren kann. So liebe ich das und damit herzlichen Dank. Leider kenne ich die Aktenlage nicht und muß mit der subjektiven Darstellung des Gerichtsreporters leben, welches durchaus Anlass zu Spekulation geben könnte.
Niemand muß sich erst über den Haufen schießen lassen, bevor die Justitz einschreitet. Deshalb kann die Vorbereitung oder der Versuch einer Straftat selbst als Straftat verfolgt werden. Ich kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren,daß in diesen speziellen Fall ein Exempel statuiert werden sollte, so etwas ist für mich meistens verbunden mit richterlicher Befangenheit. Ich könnte dabei jeden recht geben, der mir sagt, daß hier das Recht gebeugt wurde und über das Ziel hinausgeschossen wurde, zu mal die Straftat einerseits in der Vorbereitung stecken geblieben ist und andererseits es sich zum Teil um Jugendliche handelt. Ich sehe in der Art und Weise, wie hier abgeurteilt wurde den Versuch mit drastischen Strafen eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Die verhängten Strafen sind für mich keineswegs Tat- und Schuldangemessen auch im Bezug auf die damalige Zeit.
Abschließend noch ein Hinweis: nicht nur in der ehemaligen DDR sondern auch im heutigen Deutschland, kann die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Im Jugendstrafrecht ist dies gängige Praxis.
Gruß Hartmut!


Zitat von schweinegefreiter
60 jahre später wäre es terrorismus und die strafen wesentlich höher---- wie hier schon geschrieben sagen einige weh und ach die armen jungs nur hat auch mal jemand an den grenzer selber gedacht ? manche vergessen das in den uniformen menschen stecken junge menschen und wenn mann dan liest das gewalt keine rolle spielen würde naja so ne aussage ist einfach unglaublich-- und da reden einige hier über sprache und ausdrücke
Da stimme ich Dir voll zu,wir beurteilen --mit dem Wissen und Denken was wir heute haben,mit den Erfahrungen was wir in den Jahren des Altern gesammelt haben und in Wirklichkeit vergessen wir das Gestern.Wenn man bei einige Usern so lesen tut,besteht immer noch und wird es weiterhin einen Hass auf das Gestern geben.Warum auch immer--das muss jeder mit sich selbst ausmachen.Die Worte von Willi Brandt--Es wächst zusammen was zusammen gehört---Diese Worte werden wohl erst in der 4 Generation nach der Wende von 1989 war werden--denn vorher ist es Heuchelei. Gruß Rostocker

Zitat von Feliks D.Zitat von Gert
Ich selbst war einmal Augenzeuge, es muss so etwa 1957, 1958 gewesen sein vor dem Oberlandesgericht Erfurt ( ich weiss nicht mehr wie die Gerichtsbezeichnung war, kann auch anders gewesen sein, jedenfalls das Gericht am Domplatz direkt vor dem Stasigebäude) eines Prozesse gegen eine jungen Mann, der wegen angeblicher oder tatsächlicher Spionage für die Briten vor Gericht stand.
Bis 1952 Landgericht, ab dann Bezirksgericht. Kannst Du Dich erinnern ob in dem Prozess eine Waffe mit zum Vorwurf gehörte?
@Feliks leider kann ich mich nicht daran erinnern ob mit oder ohne Waffe. Das liegt so lange zurück, ich weiss es wirklich nicht mehr. Ich weiss auch keine Einzelheiten mehr, was da gesprochen wurde. Ich kann mich nur an den harten Tonfall und die harte Ansprache des Richters erinnern, der Beschuldigte war völlig in sich zusammengesunken und wirkt sehr eingeschüchtert. Als Kind oder Heranwachsender Jugendlicher spürte ich nur die bedrohliche Atmosphäre, so etwas hatte ich noch nicht erlebt. Ich war erst 13 oder 14 Jahre alt. Das war kein Gerichtsverfahren, wie man sie heute erleben kann.
Gruß Gert

1957 Erfolgte durch die BVfS Erfurt die Verhaftung eines bewaffneten Spions der auch in Erfurt abgeurteilt wurde, daher meine Nachfrage.
Zitat
Das war kein Gerichtsverfahren, wie man sie heute erleben kann.
Wirklich nicht? Wie was das mit der Entführung von Jens, wie wird dann da der Prozess gewesen sein? Was für ein faires Verfahren kann Bradley Manning erwarten? Solche Verfahren wird es auch heute noch geben, nur finden diese, damals wie heute, in der Regel hinter geschlossenen Türen statt.

Zitat von Feliks D.
1957 Erfolgte durch die BVfS Erfurt die Verhaftung eines bewaffneten Spions der auch in Erfurt abgeurteilt wurde, daher meine Nachfrage.
Dann wird das vermutlich dieser Prozess gewesen sein, wo wir mit unserer Schulklasse waren.Zitat
Das war kein Gerichtsverfahren, wie man sie heute erleben kann.
Wirklich nicht? Wie was das mit der Entführung von Jens, wie wird dann da der Prozess gewesen sein? Was für ein faires Verfahren kann Bradley Manning erwarten? Solche Verfahren wird es auch heute noch geben, nur finden diese, damals wie heute, in der Regel hinter geschlossenen Türen statt.
Ich weiss es nicht, Feliks, und befragen können wir ihn nun ( leider )nicht mehr aus den bekannten Gründen.
Gruß Gert


Zitat von Alfred
Gert,
wie sieht es denn mit den Verfahren aus, die sich auf Guantanamo beziehen ?
Wenn heute einige die DDR als Unrechtsstaat bezeichnen, möchte ich nicht wissen, wie die Bezeichnung für die USA ausfällt ...
Alfred was willst du denn von mir hören ? Selbstverständlich ist Guantanamo keine Einrichtung die einer rechtsstaatlichen Überprüfung standhält auch nicht nach US Gesetzen. Nun befindet sich das Lager nicht auf US Territorium und ich weiss nicht wie das juristisch zu bewerten ist. Vielleicht gilt dort Militärgesetz der US Streitkräfte. Zumindest moralisch verurteile ich das. Entweder solte man den Inhaftierten den Prozess machen, wenn sie schuldig sind oder sie laufen lassen.
Gruß Gert

Gert,
es geht ganz einfach darum mal Hinweise zu setzen. Wo sind denn die Bürgerrechtler der DDR die vieles an der DDR zu beklagen hatten und sich für die GERECHTE Welt einsetzen wollten ? Galt einiges nur für die DDR ? Schau die USA an, man führte einen Krieg gegen Vietnam, in den Irak marschierte man ein, obwohl es eigentlich keine Gründe gab, man stürtzte Regierungen -unterstütze den Sturz- wie in Chile und anderen Ländern.
All dies und vieles mehr blendet man heute aus....
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