Güst Friedrichstraße

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26.05.2011 11:24von GZB1
Frage
RE: GÜST Friedrichstr.

Willkommen Güst-Siker!

Zur Güst Bhf-Friedrichstr. gab es schon einige Fragen. Streifentätigkeit am Bhf. Friedrichstraße

Hat im Postenhäuschen auf dem Viadukt bestimmt ganz schön gewackelt wenn die S-Bahnen da entlang gerauscht sind.
Ne Kontrolle (wegen Radio etc.) ist ja sicher immer vorgemeldet worden und war "meilenweit" vorher zu sehen.

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27.05.2011 11:09von ( gelöscht )
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Nein. Soweit ich mich erinnere konnte er Richtung Reichstag den rechten FP einsehen. Links war noch ein Turm zu sehen.
Doofe Frage . Was meinst Du mit PP ?

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xsoso ( gelöscht )
27.05.2011 11:14von ( gelöscht )
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Zitat

Zitat von xsoso
Ja, das war er. Schöne Aussicht auf den Reichstag. Und auch sonst viel zu sehen.


zum beispiel????

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glasi ( gelöscht )
27.05.2011 11:19von ( gelöscht )
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Berittene Polizei, Spaziergänger, Grenzanlagen, Grünanlagen ,Bäume ....

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xsoso ( gelöscht )
27.05.2011 11:27von ( gelöscht )
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Zitat von xsoso
Berittene Polizei, Spaziergänger, Grenzanlagen, Grünanlagen ,Bäume ....


hat mann dich wenigstens in ruhe gelassen? oder kammen wieder ein parr dumme sprüche von drüben?

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glasi ( gelöscht )
27.05.2011 11:29von GZB1
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@ xsoso,

PP = Postenpunkt

Also welche Postenpunkte hatte die GK am Tag normalerweise im Abschnitt zwischen Regierungsgaragen und Füst besetzt?

27.05.2011 11:30von ( gelöscht )
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Ne, da waren wir zu weit weg. Ein paar Brüller aus den vorüberfahrenden S-Bahnen. Ansonsten war Ruhe.
Nur die Angespanntheit: Was wenn wirklich mal einer den Zaun hochklettert ....
Nervig.

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xsoso ( gelöscht )
27.05.2011 16:34von GZB1
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27.05.2011 17:16von ( gelöscht )
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So sah es für Bahnreisende aus...

Theo

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eisenringtheo ( gelöscht )
27.05.2011 18:26von ( gelöscht )
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Ich habe am Republikgeburtstag mehrfach gesehen wie protestierende Westberliner, denen die Einreise nach Ostberlin verweigert wurde recht unsanft in die S-Bahn geworfen wurden. Dabei passten die Grenzer auf dass sie nicht selbst die S-Bahn betreten. War den Grenzern das Betreten der S-Bahn verboten?

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Major Tom ( gelöscht )
27.05.2011 19:21von ( gelöscht )
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Zitat von Major Tom
Ich habe am Republikgeburtstag mehrfach gesehen wie protestierende Westberliner, denen die Einreise nach Ostberlin verweigert wurde recht unsanft in die S-Bahn geworfen wurden. Dabei passten die Grenzer auf dass sie nicht selbst die S-Bahn betreten. War den Grenzern das Betreten der S-Bahn verboten?


Wenn ich mich nicht irre, wurden vom 5. Oktober 1989 bis nach den Feierlichkeiten zum 40. Jahrestag der DDR keine Tagesvisa nach Ostberlin ausgestellt.
Betreten der S-Bahn: Vermutlich war das Betreten der Bahn verboten. Und auch falls nicht: Man stelle sich vor der Grenzer ist noch im Zug und der fährt ab. Diese Situation wollte sicher jeder Grenzer vermeiden, um keine Probleme zu bekommen. Zumindestens bei der U-Bahn war eine Mitwirkung der Grenztruppen/Trapos bei der Abfertigung der Züge nicht vorgesehen.
http://www.berliner-verkehrsseiten.de/Do...en_C-D_1978.pdf
Theo

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eisenringtheo ( gelöscht )
27.05.2011 20:27von ( gelöscht )
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Zitat von eisenringtheo

Zitat von Major Tom
Ich habe am Republikgeburtstag mehrfach gesehen wie protestierende Westberliner, denen die Einreise nach Ostberlin verweigert wurde recht unsanft in die S-Bahn geworfen wurden. Dabei passten die Grenzer auf dass sie nicht selbst die S-Bahn betreten. War den Grenzern das Betreten der S-Bahn verboten?


Wenn ich mich nicht irre, wurden vom 5. Oktober 1989 bis nach den Feierlichkeiten zum 40. Jahrestag der DDR keine Tagesvisa nach Ostberlin ausgestellt.
Betreten der S-Bahn: Vermutlich war das Betreten der Bahn verboten. Und auch falls nicht: Man stelle sich vor der Grenzer ist noch im Zug und der fährt ab. Diese Situation wollte sicher jeder Grenzer vermeiden, um keine Probleme zu bekommen. Zumindestens bei der U-Bahn war eine Mitwirkung der Grenztruppen/Trapos bei der Abfertigung der Züge nicht vorgesehen.
http://www.berliner-verkehrsseiten.de/Do...en_C-D_1978.pdf
Theo




besonders nach 1984, nachdem die bisdahin gültigen Betriebsrechte der Deutschen Reichsbahn (DR) für die S-Bahn in Westberlin, auf die BVG (West) übertragen wurde.

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Stabsfähnrich ( gelöscht )
27.05.2011 20:30von GZB1
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Dann war der S-Bahn-Zug sozusagen "exterritoriales Gebiet"? Hätte man im Fahndungsfall den S-Bahn-Zug auf DDR-Gebiet nicht durchsuchen können ?

27.05.2011 21:24von ( gelöscht )
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Zitat von GZB1
Dann war der S-Bahn-Zug sozusagen "exterritoriales Gebiet"? Hätte man im Fahndungsfall den S-Bahn-Zug auf DDR-Gebiet nicht durchsuchen können ?


Nein, die BVG West war nur für den Fahrdienst zuständig, für alles andere wie Stellwerksdienste, Unterhalt, Sicherheit waren Ostbehörden/-betriebe zuständig. Die Fahrt bis zur Grenze betrug etwa vier Minuten. Genug Zeit, um Massnahmen zu ergreifen und den Zug zum Beispiel am Potsdamer Platz zu stoppen, damit die GT-Angehörigen einen GV festnehmen können.
http://www.eisenbahnwelt.com/Kursbuecher...100/152_01.html
http://www.berliner-verkehrsseiten.de/u-...hoffmann.html#4
Theo

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eisenringtheo ( gelöscht )
27.05.2011 22:48von ( gelöscht )
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Zitat von eisenringtheo

Zitat von GZB1
Dann war der S-Bahn-Zug sozusagen "exterritoriales Gebiet"? Hätte man im Fahndungsfall den S-Bahn-Zug auf DDR-Gebiet nicht durchsuchen können ?


Nein, die BVG West war nur für den Fahrdienst zuständig, für alles andere wie Stellwerksdienste, Unterhalt, Sicherheit waren Ostbehörden/-betriebe zuständig. Die Fahrt bis zur Grenze betrug etwa vier Minuten. Genug Zeit, um Massnahmen zu ergreifen und den Zug zum Beispiel am Potsdamer Platz zu stoppen, damit die GT-Angehörigen einen GV festnehmen können.
http://www.eisenbahnwelt.com/Kursbuecher...100/152_01.html
http://www.berliner-verkehrsseiten.de/u-...hoffmann.html#4
Theo




............nein, mit dem Erlöschen der Bertriebsrechte der DR an dem S-Bahn Netz in Westberlin wurden auch die zum S-Bahn Netz gehörigen Stellwerke und sonstige Bahnbetriebsanlagen übergeben. Unberühert davon blieben Betriebseinrichtungen, welche dem Netz der DR unterstanden, jedoch Zugbeeinflussungen(Fahrstrassen etc.) bei der S-Bahn regelten. Gleichzeitig sind bei dem "Besitzwechsel" auch die Zuständigkeiten der Bahnpolizei (DR) für die Bahnanlagen der nunmehr durch die BVG betriebenen Betriebseinrichtungen erloschen.

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Stabsfähnrich ( gelöscht )
27.05.2011 23:02von icke46
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Zitat von Stabsfähnrich

Zitat von eisenringtheo

Zitat von GZB1
Dann war der S-Bahn-Zug sozusagen "exterritoriales Gebiet"? Hätte man im Fahndungsfall den S-Bahn-Zug auf DDR-Gebiet nicht durchsuchen können ?


Nein, die BVG West war nur für den Fahrdienst zuständig, für alles andere wie Stellwerksdienste, Unterhalt, Sicherheit waren Ostbehörden/-betriebe zuständig. Die Fahrt bis zur Grenze betrug etwa vier Minuten. Genug Zeit, um Massnahmen zu ergreifen und den Zug zum Beispiel am Potsdamer Platz zu stoppen, damit die GT-Angehörigen einen GV festnehmen können.
http://www.eisenbahnwelt.com/Kursbuecher...100/152_01.html
http://www.berliner-verkehrsseiten.de/u-...hoffmann.html#4
Theo




............nein, mit dem Erlöschen der Bertriebsrechte der DR an dem S-Bahn Netz in Westberlin wurden auch die zum S-Bahn Netz gehörigen Stellwerke und sonstige Bahnbetriebsanlagen übergeben. Unberühert davon blieben Betriebseinrichtungen, welche dem Netz der DR unterstanden, jedoch Zugbeeinflussungen(Fahrstrassen etc.) bei der S-Bahn regelten. Gleichzeitig sind bei dem "Besitzwechsel" auch die Zuständigkeiten der Bahnpolizei (DR) für die Bahnanlagen der nunmehr durch die BVG betriebenen Betriebseinrichtungen erloschen.




Bevor nun totale Verwirrung aufkommt - ich nehme an, der von Stabsfähnrich rot markierte Teil in dem Text von Theo bezog sich speziell auf den Streckenabschnitt zwischen Nordbahnhof und Potsdamer Platz, also auf Ostberliner Gebiet. Diese wurden meines Wissens auch weiterhin von der DR verwaltet, und entsprechend konnte wohl auch die Trapo bzw. die GT dort tätig werden. Alle anderen Betriebseinrichtungen, die auf Westberliner Gebiet lagen, wurden nach der Vereinbarung an die BVG übergeben.

Gruss

icke

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