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Frage
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Fighter3
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Hallo,
für das Fach "Politikwissenschaften" fertige ich im Moment eine Arbeit in Form eines Plakates (und evtl. einer Website) an, die sich mit dem Thema "Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze" befasst. Durch dieses Forum und viele weitere Quellen habe ich bereits einige Informationen gesammelt, dennoch würde ich gerne mit einigen Zeitzeugen genauere Interviews führen. Besonders interessant wären für mich natürlich Gespräche mit Grenzern, die täglich mit dem Schießbefehl umgehen oder ihn sogar anwenden mussten.
Ein solches Interview könnte man persönlich (wohne in Berlin), telefonisch oder auch per Mail führen, auf Wunsch natürlich auch anonym. Die Ergebnisse meiner Arbeit werde ich gerne hier online stellen, wenn dies gewünscht ist.
Über Interessierte würde ich mich sehr freuen, die Kontaktaufnahme kann natürlich auch gerne per Nachricht erfolgen.
Vielen Dank & liebe Grüße,
Fighter3
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Zitat von Fighter3
Hallo,
für das Fach "Politikwissenschaften" fertige ich im Moment eine Arbeit in Form eines Plakates (und evtl. einer Website) an, die sich mit dem Thema "Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze" befasst. Durch dieses Forum und viele weitere Quellen habe ich bereits einige Informationen gesammelt, dennoch würde ich gerne mit einigen Zeitzeugen genauere Interviews führen. Besonders interessant wären für mich natürlich Gespräche mit Grenzern, die täglich mit dem Schießbefehl umgehen oder ihn sogar anwenden mussten.
Ein solches Interview könnte man persönlich (wohne in Berlin), telefonisch oder auch per Mail führen, auf Wunsch natürlich auch anonym. Die Ergebnisse meiner Arbeit werde ich gerne hier online stellen, wenn dies gewünscht ist.
Über Interessierte würde ich mich sehr freuen, die Kontaktaufnahme kann natürlich auch gerne per Nachricht erfolgen.
Vielen Dank & liebe Grüße,
Fighter3
Hallo Fighter3,
erstmal herzlich willkommen hier im Forum.
Der Lehrplan im Fach Politikwissenschaft versetzt mich an so einem sonnigem Sonntag doch ein wenig in Entsetzen.
Auf Deiner Suche nach den "Anwendern" des "Schießbefehls" wirst Du vermutlich keine großen Erfolg haben, da dieser Befehl meines Wissens keinem Angehörigem der Grenztruppen bekannt war.
Es gab zur Anwendung der Schußwaffe klare gesetzliche Regelungen die im Grenzgesetzt der ehem. DDR (§27) nachzulesen sind. Viele Threads zu diesem Thema findest Du auch hier über die Suchfunktion.
VG exgakl
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exgakl
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Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir ist klar, dass es nie den strikten Schießbefehl als Gesetz gab. Nach den Informationen die ich bisher habe, wurde dieser aber - in unterschiedlich starken Formulierungen - entweder mündlich oder teilweise sogar schriftlich gegeben. Der §27 ist mir bekannt. Im Gegensatz dazu, habe ich aber folgende Anweisungen gefunden:
Zitat
"Bei Notwendigkeit haben Sie die Schußwaffe konsequent anzuwenden, um den Verräter zu stellen bzw. zu liquidieren."
"Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben."
Sollte ich damit falschliegen, bitte ich darum, mich zu korrigieren. Gerade für solche Irrtümer und Fehlinformationen ist ein Interview aber sinnvoll, da bei Überlieferungen eben immer wieder einiges verloren geht.
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Fighter3
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Hallo Fighter,
das von Dir angeführte Zitat hat nichts mit den Grenztruppen zu tun, sondern ist eine Anweisung die wohl an Mitarbeiter des MfS HA I ergangen ist, welche sich z.B. mit der Verhinderung von Fahnenfluchten usw. beschäftigte.
Das hat also nichts mit dem Grenzregime der Grenztruppen an der Grenze zur BRD oder zu Berlin(West) zu tun.
VG exgakl
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exgakl
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Zitat von Pit 59
Hallo Deinen Blau markierten habe ich so nie gehört,oder zu lesen bekommen.
ich auch nicht
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Okay, danke für die Informationen. Habe eben nochmal ein bisschen nachgeforscht, beide Befehle die ich oben zitiert habe, galten tatsächlich nur für die Verfolgung von fahnenflüchtigen Grenzsoldaten der DDR.
Trotzdem gab es doch die Anweisung auf Flüchtlinge scharf zu schießen, auch wenn dies erst nach mehrmaliger Warnung erfolgen durfte, oder?
Zitat
Seit dem 6. Oktober 1961 gab es einen Befehl des damaligen DDR-Verteidigungsministers Armeegeneral Heinz Hoffmann, der die Grenztruppen der DDR verpflichtete, die Schusswaffe nach Zuruf und Warnschuss sofort scharf anzuwenden und Flüchtende zu vernichten, wenn sie nicht auf andere Weise festzunehmen seien.
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Fighter3
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fighter3,
ich bin am 04.mai 1989 zu den grenztruppen eingezogen worden,
zum thema benutzung der schusswaffe musste ich folgendes lernen (grenzgesetz)
"... die schusswaffe ist anzuwenden wenn mein leben oder das leben meines
postens/postenführers in unmittelbarer gefahr ist und dieses nicht durch mittel
des nahkampfes abzuwehren ist."
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bruno
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Hallo
Dieser Ausdruck "Schießbefehl" liegt mir nicht. Wir hatten eine eindeutige "Schußwaffengebrauchsbestimmung".
Bei jeder Vergatterung hieß es: .... unter Anwendung der Schußwaffe...!
Wenn man unsere Schußwaffengebrauchsbestimmung mit der der Bundeswehr vergleicht ,finden sich Gleichheiten.
Gruß Udo E.
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Udo E.
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Zitat von Udo E.
Hallo
Dieser Ausdruck "Schießbefehl" liegt mir nicht. Wir hatten eine eindeutige "Schußwaffengebrauchsbestimmung".
Bei jeder Vergatterung hieß es: .... unter Anwendung der Schußwaffe...!
Wenn man unsere Schußwaffengebrauchsbestimmung mit der der Bundeswehr vergleicht ,finden sich Gleichheiten.
Gruß Udo E.
Ich kann mich noch an den Satz erinnern-"Die Schußwaffe ist das letzte Mittel der Gewaltanwendung"
Gruß bendix
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bendix
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Was stimmt denn nun ? Es gab doch Befehle zu schießen ? Würde mich auch mal interessieren.
Darüber hinaus stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 22. März 2001 fest:
„[…] die Anwendung des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze stellt daher einen Verstoß gegen den völkerrechtlichen Schutz des Lebens dar […], das zur Tatzeit von der DDR international anerkannt war“ (Art. 6 Pakt) …
Das Grenzregime und der Schießbefehl könnten ebenfalls eine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit darstellen. Der von der DDR ratifizierte IPbpR garantiert in Art. 12 Abs. 2 das Recht auf Freizügigkeit, wie auch Art. 2 Abs. 2 des 4. ZP-EMRK. Der Gerichtshof war auch hier der Ansicht, dass die Ausnahmeklauseln, auf die sich die Beschwerdeführer beriefen, nicht einschlägig waren. Er argumentierte, dass das Hindern fast der gesamten Bevölkerung am Verlassen ihres Staates keineswegs notwendig war, um die Sicherheit des Staates oder andere Interessen zu schützen:
„‚[…] Schließlich war die Art und Weise, in der die DDR das Ausreiseverbot gegenüber ihren Staatsangehörigen durchsetzte und Verletzungen dieses Verbots bestrafte, unvereinbar mit einem anderen im Pakt garantierten Recht, nämlich dem in Art. 6 garantierten Recht auf Leben, sofern in dieses eingegriffen wurde.‘
‚So stellte der Gerichtshof fest, daß das Grenzsystem, insbesondere der Schießbefehl, ebenfalls einen Verstoß gegen das im Pakt verankerte Menschenrecht auf Freizügigkeit darstellte.
Quelle: www.worldlingo.com/ma/dewiki/de/Flucht_aus_der_Sowjetischen_Besatzungszone_und_der_DDR#cite_note-10
Die Existenz von Schießbefehlen wird von Angehörigen und Verfechtern des DDR-Regimes oft geleugnet.
Erich Honecker: „Gegen Verräter und Grenzverletzer ist die Schußwaffe anzuwenden. Es sind solche Maßnahmen zu treffen, daß Verbrecher in der 100-m-Sperrzone gestellt werden können. Beobachtungs- und Schußfeld ist in der Sperrzone zu schaffen.
Heinz Hoffmann: „Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren"
In der Tat war es üblich, Grenzsoldaten, die durch das Erschießen von Flüchtlingen Grenzdurchbrüche verhindert hatten, zu belobigen. Auch Geldprämien wurden gezahlt.
Quelle:"wikipedia.org/Schießbefehl
BGH, Beschluss vom 7. 8. 2001 - 5 StR 259/ 01; LG Berlin (Lexetius.com/2001,2873 [2002/12/511])
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xxxx
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Das Thema Schiessbefehl oder "Schußwaffengebrauchsbestimmung". hatten wir in diesem Forum doch jetzt schon oft genug gehabt einfach mal die Suchfunktion nutzen und nachlesen. Ich denke nicht das der Thread hier eine lange Halbwertzeit haben wird da es genau wie in den anderen 5 Threads die wir schon über dieses Thema hatten nach der 3. Seite nur noch Unsachgemäß weiter gehen wird.
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Schießbefehl Ja -Nein?
Grenzsicherung zum Schutz der Bevölkerung der DDR!
Der Schiessbefehl an der Innerdeutschen Grenze
Nur um einige Threads zu nennen
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Hausmeister
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Armeegeneral Heinz Hoffmann: Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren!
Dieser Satz wird meist völlig aus dem Zusammenhang gerissen interpretiert.
Armeegeneral Heinz Hoffmann (Minister für Nationale Verteidigung)
(O-Ton): „Grenzsoldaten, die ich in diesen Wochen besuchte [...], haben diesen falschen Menschenfreunden [...] eine richtige Antwort gegeben. Sie lassen sich weder durch die falschen Töne der Menschlichkeit, noch durch Drohungen in unserem Dienst zum Schutz der Grenzen wankend machen.
Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren! Und wenn wir schießen, dann dient das dem menschlichsten Ziel, zu verhindern, dass in einem Krieg Deutsche gegen Deutsche schießen müssen. Sie, als Grenzsoldaten [...] stehen jeden Tag an vorderster Linie unseres Kampfes. Sie stehen dem Feind [...] Auge im Auge gegenüber. Sie stehen jeden Tag bereits im Einsatz und zwar im Einsatz gegenüber einem Feind, der alle Mittel anwenden wird, um ihren Dienst zu stören, um sie zu hindern, die Grenzen unserer Deutschen Demokratischen Republik richtig und zuverlässig zu schützen. Und wenn sie schon diesen schweren Dienst leisten müssen, wenn sie schon vorn mit der Waffe in der Hand gegenüber dem Feind, der auch die Waffe in der Hand hat, stehen, dann sollen sie wissen, das hinter ihnen, und zwar unmittelbar hinter ihnen, eine Militärmacht steht, die jederzeit in der Lage ist - jederzeit – unter allen Bedingungen in der Lage ist, die Grenzen unseres sozialistischen Lagers zuverlässig zu schützen und dem Feind, wenn er es wagt, sie anzugreifen, bei sich zuhause, auf seinem Territorium, zu schlagen.”
AFS 8/66 (1) - 5. Jahrestag Mauerbau, 1966, s/w, Streitkräfteamt Abt. 1, IMZBw, Bereich Zentrale Aufgaben ZA 4, St. Augustin.
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Corres
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