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Frage
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Hallo,
für das Fach "Politikwissenschaften" fertige ich im Moment eine Arbeit in Form eines Plakates (und evtl. einer Website) an, die sich mit dem Thema "Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze" befasst. Durch dieses Forum und viele weitere Quellen habe ich bereits einige Informationen gesammelt, dennoch würde ich gerne mit einigen Zeitzeugen genauere Interviews führen. Besonders interessant wären für mich natürlich Gespräche mit Grenzern, die täglich mit dem Schießbefehl umgehen oder ihn sogar anwenden mussten.
Ein solches Interview könnte man persönlich (wohne in Berlin), telefonisch oder auch per Mail führen, auf Wunsch natürlich auch anonym. Die Ergebnisse meiner Arbeit werde ich gerne hier online stellen, wenn dies gewünscht ist.
Über Interessierte würde ich mich sehr freuen, die Kontaktaufnahme kann natürlich auch gerne per Nachricht erfolgen.
Vielen Dank & liebe Grüße,
Fighter3
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Zitat von Mike59Zitat von Stabsfeld
[quote="GZB1"]@stabsfeld,
ich weis ja nicht wo du von 1980 - 89 gedient hast, aber solche einschränkenden Festlegungen gab es ab Mitte der 80er nur bei Staatsbesuchen/ besonderen Festlichkeiten der DDR (Sicherungsperiode/ verstärkte Grenzsicherung) oder ab Anfang April 1989.
Ansonsten galt das Grenzgesetz bzw. die speziellere Dienstvorschrift DV 18/0/009 für den Grenzposten.[/quote
Ja, mit der Vergatterung war ein bißchen unglücklich ausgedrückt. Natürlich gab es eine Dienstausgabe vor Antritt des Grenzdienstes aber auch dort wurde immer auf die Schußwaffengebrauchsbestimmung hingewiesen. Den genauen Wortlaut der 18/0/009 kann ich auch nicht mehr wiedergeben.
Wenn wir als Gakl mal 1 Woche nur zur Hinterlandsicherung eingesetzt waren, gab es eh nur 1x wöchentlich eine Dienstanweisung (meist Freitags) und wenn man dann als Fotoposten oder Feindwärts eingesetzt war, gab`s dann ne` extra Einweisung
Stabsfeld
Wo ich gedient habe steht in meinem Profil !
------------------------------------------------------------------------
Mal echt jetzt @ stabsfeld, hast du 18/009 zur Hand? Steht da was von Vergatterung drin - Ich kenne nur das die zum 24h Wachdienst gehört. Ich kenne die Texte aus der 18/9 auch nicht mehr - deswegen meine Frage. Ich persönlich habe das nicht gelehrt bekommen ,das man zum Grenzdienst vergattert wurde. Weder in Perleberg noch Suhl bzw. Nordhausen.
Der Wortlaut für eine Befehlsausgabe an einen Zug, oder vorher für eine GK muss doch da drin stehen.
Mike59
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Zitat von StabsfeldZitat von Mike59Zitat von Stabsfeld
[quote="GZB1"]@stabsfeld,
ich weis ja nicht wo du von 1980 - 89 gedient hast, aber solche einschränkenden Festlegungen gab es ab Mitte der 80er nur bei Staatsbesuchen/ besonderen Festlichkeiten der DDR (Sicherungsperiode/ verstärkte Grenzsicherung) oder ab Anfang April 1989.
Ansonsten galt das Grenzgesetz bzw. die speziellere Dienstvorschrift DV 18/0/009 für den Grenzposten.[/quote
Ja, mit der Vergatterung war ein bißchen unglücklich ausgedrückt. Natürlich gab es eine Dienstausgabe vor Antritt des Grenzdienstes aber auch dort wurde immer auf die Schußwaffengebrauchsbestimmung hingewiesen. Den genauen Wortlaut der 18/0/009 kann ich auch nicht mehr wiedergeben.
Wenn wir als Gakl mal 1 Woche nur zur Hinterlandsicherung eingesetzt waren, gab es eh nur 1x wöchentlich eine Dienstanweisung (meist Freitags) und wenn man dann als Fotoposten oder Feindwärts eingesetzt war, gab`s dann ne` extra Einweisung
Stabsfeld
Wo ich gedient habe steht in meinem Profil !
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Mal echt jetzt @ stabsfeld, hast du 18/009 zur Hand? Steht da was von Vergatterung drin - Ich kenne nur das die zum 24h Wachdienst gehört. Ich kenne die Texte aus der 18/9 auch nicht mehr - deswegen meine Frage. Ich persönlich habe das nicht gelehrt bekommen ,das man zum Grenzdienst vergattert wurde. Weder in Perleberg noch Suhl bzw. Nordhausen.
Der Wortlaut für eine Befehlsausgabe an einen Zug, oder vorher für eine GK muss doch da drin stehen.
Mike59
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Was möchtest du mir denn damit sagen? Das ich ein Ar.....ch bin, oder das ich mir deinen Text noch einmal durchlesen soll?
Ich weiß es nicht.
Mike59
Nachtrag: nun hab ich's auch gesehen - Keine Frage - das blau - .
Na wenn ich mich richtig erinnere wurden wir Gak's auch in den normalen Dienstaufzug integriert und da sollten(Mussten) wir mit zur TAPI. Vorher als StZF war es eh egal eigentlich immer TAPI.
Mike59
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Wimre gab keine Vergatterung, sondern den Befehl zum Grenzdienst, Wortlaut in der Dienstvorschrift für die Grenzkompanie DV 018/0/008
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Zitat von GZB1
Wimre gab keine Vergatterung, sondern den Befehl zum Grenzdienst, Wortlaut in der Dienstvorschrift für die Grenzkompanie DV 018/0/008
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Das ist ja Super @GZB1 - hast du den Text.
Mike59
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Und wenn ich mich recht erinnere endete der 'Befehl zum Grenzdienst' mit dem Aussprechen des Wortes 'Vergatterung!'
Damit wurde der Grenzposten direkt dem KGSi unterstellt und aus seiner 'normalen' Befehlstruktur herausgelöst.
Doch nun nochmal zu der gehimmelten Festplatte @fighter3 (oder figher3 ?). Gegen Hardwaredefekte ist nun mal kein Softwarekraut gewachsen. ABER die Fragen weiter ober waren ernstgemeint!
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[quote="94"]Und wenn ich mich recht erinnere endete der 'Befehl zum Grenzdienst' mit dem Aussprechen des Wortes 'Vergatterung!'
Damit wurde der Grenzposten direkt dem KGSi unterstellt und aus seiner 'normalen' Befehlstruktur herausgelöst.
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Ja toll, das diese Formel Vergatterung oft genutzt wurde wissen wir ja nun. Aber wo war die rechtlich fixiert?
Warum sollte ich meine eigenen Leute aus der normalen Befehlstruktur herauslösen. In der Bat. Sicherung doch vor dem Ar...! war ja doch meist ein StKC auf dem Führungspunkt und in der Komp. Sicherung sind meist die Züge auf Dienst gezogen.
Nee - also noch mal.
Mike59
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Nein Mike, ich habe den genauen Text bzw. die DV leider nicht.
Es gab aber auch gemischte GD-Aufzüge z.B. (aus verschiedenen GK des GR) in Berlin.
@94 hast Recht, zum Schluss des Befehls hieß es Vergatterung. Bei uns wurden ja sogar die Fahrer der Ablösung (Transportkompanie) bei der "Zeremonie" mit vergattert.
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Nun, schade. Und fast jeder konnte den Text mal auswendig 'runterleiern', wäre heut mal wieder interessant gewesen.
Zur 18/8 habsch mal auf die Schnelle den Abschnitt X. Gebrauch der Schußwaffe bei chronik-der-mauer.de gefunden. In diesem Sinne erstmal, N8 logoff und CTRL-Z
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Zitat von GZB1
Nein Mike, ich habe den genauen Text bzw. die DV leider nicht.
Es gab aber auch gemischte GD-Aufzüge z.B. (aus verschiedenen GK des GR) in Berlin.
@94 hast Recht, zum Schluss des Befehls hieß es Vergatterung. Bei uns wurden ja sogar die Fahrer der Ablösung (Transportkompanie) bei der "Zeremonie" mit vergattert.
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Na so'n Schmarn wie eine Transportkompanie gab es ja offensichtlich nur in Bln. Bei uns war der MKf auch ein richtiger Grenzsoldat.
Also wir suchen eine Erklärung für die Vergatterung zum Grenzdienst.
Mike59
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Mike, du vergisst wohl das bei uns ca. 100 Mann pro Schicht gleichzeitig aufgezogen sind um den Regimentsabschnitt zu sichern! Bei verstärkter Grenzsicherung nochmal ca. 40 Mann mehr.
War dann schon mächtig eng auf den vier W50 LA.
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Zitat von GZB1
Mike, du vergisst wohl das bei uns ca. 100 Mann pro Schicht gleichzeitig aufgezogen sind um den Regimentsabschnitt zu sichern!
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Na mag sein - nichts für ungut.
Mike59
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Zitat von Mike59
Na so'n Schmarn wie eine Transportkompanie gab es ja offensichtlich nur in Bln. Bei uns war der MKf auch ein richtiger Grenzsoldat.Also wir suchen eine Erklärung für die Vergatterung zum Grenzdienst.
Mike59
Sag mal Mike59,
meinst du es war nur ein Grenzer der am Kanten stand?
Bei so viel schmarn geht mir die Hutschnur hoch, also zählen für dich nicht die Ausbilder, die Rückwärtigen Dienste und alle die dazu gehört haben?
Und das waren für dich also nur falsche Grenzer?
]PS.: An die Admins hier..........macht das Thema dicht, bevor es noch weiter abtrifftet und abflacht
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Bei der Vergatterung wurde gesagt Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten so war es 1968-69.Soweit Ich mich errinern kann und was machste da als 18Jähriger.
Dann am Ende der Einweisung das Wort Vergatterung und los ging es dei ganze Kompanie raus zur Sicherung ,wir hatten noch Kompaniesicherung auf 12 Kilometer
26.01. 21:23 MauerfahrerVielleicht findet ja einer irgendwo im Netz die DV 018/0/008??? Dann kann er ja den link dazu hier reinstellen. Jeder kann Sie dann lesen und sich seine Meinung bilden.
Ich bin 69 bis 71 bei VEB Gleichschritt Betriebsteil Objektsicherung gewesen.
@Mauerfahrer "Bei der Vergatterung wurde gesagt Grenzverletzer sind festzunehmen oder zu vernichten so war es 1968-69"
Das Wort "vernichten" habe ich aber nie gehört!!
Nach meiner Erinnerung wurde gesagt der Grenzdurchbruch ist zu verhindern!!!
Ich kann natürlich nicht bezweifeln, bei Dir kann das schon so gewesen sein????!!!
Wie Du schon gesagt hast, auch ich bin damals sehr jung gewesen.!!!
Ich war von Aug.72 bis Okt.73 in Döhren. Wegen der Olympischen Spiele in München bereits nach 3 Monaten Ausbildung.
Zu meiner Zeit hatten wir Kompaniesicherung, die man bei uns jedoch Zugsicherung nannte.
Den Vergatterungstext habe ich 15 Monate "fast" täglich gehört und in etwa kann ich ihn noch nachvollziehen.
Zu meiner Zeit lautete er in etwa so:
Zug stillgestanden..........Der 2. Zug wird eingesetzt zur Sicherung der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik im Abschnitt der 10. Grenzkompanie von... ( Bez. linke Trennungslinie) bis...(Bez. rechte Trennungslinie) in der Zeit von.. bis.... (Uhrzeit, da die Vergatterung nur für diese Zeit galt), mit der Aufgabe, Grenzdurchbrüche zu verhindern, Grenzverletzer vorläufig festzunehmen oder zu vernichten, den Schutz der Staatsgrenze unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Dem Grenzposten ist verboten, Postentrennung, Verlassen des Postenbereiches, sowie Ablegen von Waffen und Ausrüstung..............Vergatterung !!!
Am Wortlaut hatte sich zu meiner Zeit eigentlich nichts geändert, außer das teilsweise die genauen Bezeichungen der linken und rechten Trennungslinie weggelassen wurden.
Da hieß es dann nur """"im Abschnitt der 10. Grenzkompanie""" und (als Beispiel)"""in der Zeit von 19:00 bis 03:00 Uhr""".
Einem wurde also für die angegebene Zeit die Handlungsvollmacht im zugewiesenen Postenbereich übergeben.
In den etwa 13 Jahren Forum hatte ich mitbekommen, dass es teils kleine Änderungen des Textes gab. So hatte ich irgendwann einmal gelesen, dass der Abschnitt, was den Posten verboten ist (Postentrennung, Ablegeung von Waffen und Ausrüstung, so wie Verlassen des Postenplatzes) angeblich nicht vorkam. Auch wurde dieses """oder zu vernichten""" in den letzten Jahren wohl auch herausgenommen. Aus dem Grund werden diesen Wortlaut Einige auch nicht mehr kennen.
Ansonsten, zu meiner Zeit galt zumindest in unserer Kompanie oben angeführter Vergatterungstext. Ich kann da auch nur von unserer Kompanie sprechen, da wir nicht über den "Gartenzaun" gucken konnten und ich somit auch keine Ahnung habe, was in anderen Kompanien abging.
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