Zeitzeugen für Interview zum Schießbefehl an der Grenze gesucht

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06.03.2011 10:53von ( gelöscht )
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Zeitzeugen für Interview zum Schießbefehl an der Grenze gesucht

Hallo,

für das Fach "Politikwissenschaften" fertige ich im Moment eine Arbeit in Form eines Plakates (und evtl. einer Website) an, die sich mit dem Thema "Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze" befasst. Durch dieses Forum und viele weitere Quellen habe ich bereits einige Informationen gesammelt, dennoch würde ich gerne mit einigen Zeitzeugen genauere Interviews führen. Besonders interessant wären für mich natürlich Gespräche mit Grenzern, die täglich mit dem Schießbefehl umgehen oder ihn sogar anwenden mussten.
Ein solches Interview könnte man persönlich (wohne in Berlin), telefonisch oder auch per Mail führen, auf Wunsch natürlich auch anonym. Die Ergebnisse meiner Arbeit werde ich gerne hier online stellen, wenn dies gewünscht ist.

Über Interessierte würde ich mich sehr freuen, die Kontaktaufnahme kann natürlich auch gerne per Nachricht erfolgen.

Vielen Dank & liebe Grüße,
Fighter3

06.03.2011 18:27von ( gelöscht )
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Zitat von Angelo
Das Thema Schiessbefehl oder "Schußwaffengebrauchsbestimmung". hatten wir in diesem Forum doch jetzt schon oft genug gehabt einfach mal die Suchfunktion nutzen und nachlesen. Ich denke nicht das der Thread hier eine lange Halbwertzeit haben wird da es genau wie in den anderen 5 Threads die wir schon über dieses Thema hatten nach der 3. Seite nur noch Unsachgemäß weiter gehen wird.



So ist es,deshalb......sorry aber

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06.03.2011 18:39von ( gelöscht )
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Ich habe so langsam den Eindruck, das wir Grenzer von Schreiberlingen, Bücherschreibern usw. ausgenutzt werden. Manche bringen ein Buch raus oder verdienen sogar durch einen Film oder anderen Dokomentationen sehr viel Geld! Und wir haben die Zuarbeit kostenlos geleistet!
Wer so etwas gewerblich macht soll wenigstens zu einer Spende für das Forum aufgefordert werden !

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06.03.2011 19:26von ( gelöscht )
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Zitat von Jawa 350
Ich habe so langsam den Eindruck, das wir Grenzer von Schreiberlingen, Bücherschreibern usw. ausgenutzt werden. Manche bringen ein Buch raus oder verdienen sogar durch einen Film oder anderen Dokomentationen sehr viel Geld! Und wir haben die Zuarbeit kostenlos geleistet!
Wer so etwas gewerblich macht soll wenigstens zu einer Spende für das Forum aufgefordert werden !




.................................................Es wird doch Keiner gezwungen zu antworten und wenn es dann doch Jemand macht, warum soll es dann Geld kosten. von mir zum Beispiel gibt es Alles kostenlos, allerdings kann ich zum Thema "Schießbefehl" wenig beitragen, wenn aber meine Meinung dazu gefragt wäre würde ich sagen, "wenn es nicht erlaubt gewesen wäre auf die Flüchtlinge zu schießen, wurde denn ein Grenszoldat nach Schwedt "geschickt" wenn er es getan hatte"? Solche Fälle sind doch nicht bekannt, zumindestens herrscht m.E. eher die Angst vor, für´s "Nichtschiessen" nach "Schwedt" zu kommen. Der Soldat an der Grenze wußte m.M. nach genau, was von ihm erwartet wurde und woher hatte er bloß diese Überzeugung?? Na woher denn nur??
Schönen Gruß aus Kassel.

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06.03.2011 19:53von ( gelöscht )
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Zitat von wosch
von mir zum Beispiel gibt es Alles kostenlos, allerdings kann ich zum Thema "Schießbefehl" wenig beitragen



Weshalb der Beitrag nicht nur kostenlos war, sondern auch umsonst....

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06.03.2011 20:18von ( gelöscht )
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Zitat von Feliks D.

Zitat von wosch
von mir zum Beispiel gibt es Alles kostenlos, allerdings kann ich zum Thema "Schießbefehl" wenig beitragen



Weshalb der Beitrag nicht nur kostenlos war, sondern auch umsonst....





.....................................Wenn Du meinst!
Schönen Gruß aus Kassel.

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06.03.2011 21:03von ( gelöscht )
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Zitat von Fighter3
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir ist klar, dass es nie den strikten Schießbefehl als Gesetz gab. Nach den Informationen die ich bisher habe, wurde dieser aber - in unterschiedlich starken Formulierungen - entweder mündlich oder teilweise sogar schriftlich gegeben. Der §27 ist mir bekannt. Im Gegensatz dazu, habe ich aber folgende Anweisungen gefunden:

Zitat
"Bei Notwendigkeit haben Sie die Schußwaffe konsequent anzuwenden, um den Verräter zu stellen bzw. zu liquidieren."


Währen

"Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben."



Sollte ich damit falschliegen, bitte ich darum, mich zu korrigieren. Gerade für solche Irrtümer und Fehlinformationen ist ein Interview aber sinnvoll, da bei Überlieferungen eben immer wieder einiges verloren geht.




Während meiner Dienstzeit von 80 - 89, habe ich diese Sätze nie gelesen oder gehört ! Bei einer Vergatterung wurde immer darauf hingewiesen, daß die Schußwaffe nur dann anzuwenden ist, wenn das Leben des Postens oder des Postenführers in Gefahr ist.
Stabsfeld

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06.03.2011 21:09von ( gelöscht )
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Zitat von exgakl

Zitat von Thunderhorse


Die unendliche Geschichte.



stimmt!!!

nichts als Palaver..... es gab Gesetze... Punkt, Aus, Feierabend..... alles weitere.... vielleicht, in etwa, ungefähr, ich glaube oder was man sonst noch zu lesen und hören bekommt führt zu nichts neuem.


Leider wird die unendliche Geschichte zu oft falsch oder immer nur zu einseitig von manchen dargestellt ohne jegliches Fachwissen.
Stabsfeld


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06.03.2011 23:09von Pitti53
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Zitat von wosch

Zitat von Feliks D.

Zitat von wosch
von mir zum Beispiel gibt es Alles kostenlos, allerdings kann ich zum Thema "Schießbefehl" wenig beitragen



Weshalb der Beitrag nicht nur kostenlos war, sondern auch umsonst....





.....................................Wenn Du meinst!
Schönen Gruß aus Kassel.





mein ich auch

06.03.2011 23:46von ( gelöscht )
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Zitat von SET800

Zitat von BuergermeisterFD


Das Grenzregime und der Schießbefehl könnten ebenfalls eine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit darstellen.
.....................................................



Ja, die Freizügigkeit wurde verletzt, soweit richtig, das war Teil der historischen Epoche.

PS.:

Mit dem Staatstreich der griechischen Obristen im Rahmen der NATO vor einer Parlamentswahl wurde die Freizügigkeit eines ganzen Volkes behindert sich eine sozialistische oder dem nahestehende Regierung zu wählen....






Na, hat die SET800 mal wieder etwas Dampf abgelassen!

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06.03.2011 23:49von ( gelöscht )
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Zitat von BuergermeisterFD
Was stimmt denn nun ? Es gab doch Befehle zu schießen ? Würde mich auch mal interessieren.

Darüber hinaus stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 22. März 2001 fest:

„[…] die Anwendung des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze stellt daher einen Verstoß gegen den völkerrechtlichen Schutz des Lebens dar […], das zur Tatzeit von der DDR international anerkannt war“ (Art. 6 Pakt) …

Das Grenzregime und der Schießbefehl könnten ebenfalls eine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit darstellen. Der von der DDR ratifizierte IPbpR garantiert in Art. 12 Abs. 2 das Recht auf Freizügigkeit, wie auch Art. 2 Abs. 2 des 4. ZP-EMRK. Der Gerichtshof war auch hier der Ansicht, dass die Ausnahmeklauseln, auf die sich die Beschwerdeführer beriefen, nicht einschlägig waren. Er argumentierte, dass das Hindern fast der gesamten Bevölkerung am Verlassen ihres Staates keineswegs notwendig war, um die Sicherheit des Staates oder andere Interessen zu schützen:

„‚[…] Schließlich war die Art und Weise, in der die DDR das Ausreiseverbot gegenüber ihren Staatsangehörigen durchsetzte und Verletzungen dieses Verbots bestrafte, unvereinbar mit einem anderen im Pakt garantierten Recht, nämlich dem in Art. 6 garantierten Recht auf Leben, sofern in dieses eingegriffen wurde.‘
‚So stellte der Gerichtshof fest, daß das Grenzsystem, insbesondere der Schießbefehl, ebenfalls einen Verstoß gegen das im Pakt verankerte Menschenrecht auf Freizügigkeit darstellte.
Quelle: www.worldlingo.com/ma/dewiki/de/Flucht_aus_der_Sowjetischen_Besatzungszone_und_der_DDR#cite_note-



Beachte bitte das Datum von deinen Beitrag den du eingestellt hast und das sagt schon alles.

Und ich möchte auch nur mal darauf hinweisen das bei Wiki jeder der will drin rum ändern kann.

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07.03.2011 00:12von ( gelöscht )
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Zitat von Jawa 350
Ich habe so langsam den Eindruck, das wir Grenzer von Schreiberlingen, Bücherschreibern usw. ausgenutzt werden. Manche bringen ein Buch raus oder verdienen sogar durch einen Film oder anderen Dokomentationen sehr viel Geld! Und wir haben die Zuarbeit kostenlos geleistet!
Wer so etwas gewerblich macht soll wenigstens zu einer Spende für das Forum aufgefordert werden !



Stimmt das Forum ist eine riesige Quelle an Infos ,daraus könnte viel Kapital geschlagen werden!
Aber dieses Forum klärt in erster Linie auf,und ist in seiner Zusammensetzung ungewöhnlich ,fast schon einmalig!
Für mich war es auch immer wichtig das es der Versöhnung,dem Verständnis,und der Wahrheit dienen sollte.
Schießbefehl ja oder nein, da wird es weiter hin und her gehen. Je nach dem auf welcher Seite wir standen oder von welcher Seite es wir sehen wollen. Das geschossen wurde und oftmals ohne unmittelbare Gefahr für die Grenzer ist doch wohl unbestritten. Das dafür belohnt wurde ist doch bestimmt auch nicht gelogen.Es soll sich auch niemand outen der geschossen hat,das muss er schon selber mit seinem Gewissen abmachen. Aber wie auch immer für mich war es ein Schießbefehl egal wie ihr es nennen wollt,diese Grenze war dazu da Grenzverletzer notfalls zu vernichten ob durch Minen oder SM70 ja verdammt nochmal auch durch die Waffe in der Hand!
Sicherlich war dabei mancher mit der Situation überfordert,hatte selber Angst,und ich räume auch ein sie wussten nicht wem sie vor sich haben,wie weit würde der Grenzverletzer gehen,ist er bewaffnet oder nicht! Ich bin aber nach wie vor überzeugt die Mehrheit der Flüchtlinge war nicht bewaffnet und wollten nur so schnell wie möglich diese Grenze überwinden. Jugendliche ,halbe Kinder waren ebenfalls unter den Erschossenen an dieser Grenze. Und alles ohne Schießbefehl? Da müssen aber einige Kameraden das mit der Schusswaffengebrauchsbestimmung quasi auch als Schießbefehl gesehen haben! Sonst hätte es doch weniger Erschossene geben dürfen. Oder? Wo sind die die sagen ja ich habe das als Schießbefehl gesehen,auch wenn es nicht ausdrücklich gesagt oder genauso geschrieben stand! Schuldig waren nicht die Grenzer ,schuldig war die Politik mit ihrer eingetrichterten Ideologie,dem suggestiertem Feindbild, der kalte Krieg . Aufklärung ist doch manchmal sehr schwer !
Gruß Peter(turtle)

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07.03.2011 00:23von ( gelöscht )
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Da ich ebenfalls Politikwissenschaft studiere, ist es für mich sehr interessant, wie man zu der Aufgabenstellung kommt, zu einem so komplexen Thema ein Plakat anfertigen zu sollen. Wofür soll denn das Plakat genutzt werden ? Außerdem zeigt die Verwirrung, die durch nachlässiges Zitieren (und die Schußwaffengebrauchsbestimmung mit halbverbindlichen Appellen an Pseudo-Grenzer in einen Topf zu werfen ist nachlässiges Zitieren) entstanden ist, zeigt, daß der Komilitone offenbar in einiger Nähe zu adligen Nachlässig-Zitierern wandelt. Wenn man sich mit einer solchen Thematik auseinandersetzen will, dann sollte man sorgfältig zwischen tatsächlich rechtsverbindlichen Festlegungen und propagandistischem Gerede unterscheiden. Außerdem zeigen einige Zitate, daß man offenbar nicht in der Lage ist, die Schußwaffengebrauchsbestimmung bei relativ normaler Lage von den Festlegungen zur Anwendung der Schußwaffe im Verteidigungsfall abzugrenzen. Mich würde das Plakat auch interessieren (vor meinem Politikwissenschaft-Studium hab ich auch ein Studium als Grafik-Designer abgeschlossen), wahrscheinlich geht es dann in die Richtung der knochenabnagenden Bolschewisten, wie man es gerne in den Vierzigern genommen hat. Beschäftigung mit der Thematik ist legitim, aber denjenigen, dem eingefallen ist, dieses Thema auf ein Plakat zu bringen, den würde ich schon gerne mal kennenlernen.

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07.03.2011 00:41von ( gelöscht )
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Und eine notwendige Ergänzung: Die Schußwaffengebrauchsbestimmung an der Grenze unterschied sich nur marginal von der allgemeinen. Bei der Ausbildung an der Offiziersschule wurden diese Bestimmungen auch näher erläutert, und es ist typisch nicht nur für die DDR-Führung, sondern im Prinzip für alle Regimes, die auf Delegation von Gewaltanwendung beruhen (der Parlamentarismus ist so ein Regime), daß im Endeffekt der Letzte in der Befehlskette auf der Grundlage seines Verständnisses, unter Streß und in der DDR noch mit der Aussicht auf disziplinarische oder sogar strafrechtliche Verfolgung die endgültige Entscheidung zu treffen hat. Es ist auch heute typisch, daß gewählte Volksvertreter Soldaten in einen Einsatz schicken, bei dem es um Leben und Tod gehen kann, und sie anschließend von Leuten, die nie in einem solchen Einsatz gewesen sind, für ihre in Extremsituationen getroffenen Entscheidungen zur Verantwortung gezogen werden. Und das mit Vorstellungen und Begründungen, bei deren Lektüre einem die Haare zu Berge stehen. Mir wurde als Offiziersschüler beigebracht, daß die Anwendung der Schußwaffe gerechtfertigt ist, wenn ein Grenzdurchbruch mit anderen Mitteln, insbesondere Manöverhandlungen, nicht verhindert werden kann, es sei denn, es treffen die Voraussetzungen der Schußwaffengebrauchsbestimmung zu, die den Einsatz der Schußwaffe verbindlich verbieten. Und so habe ich es auch an meine Unterstellten weitergegeben. Den Vorgesetzten, der seinen Unterstellten befohlen hat, sie sollen an der Grenze auf alles ballern, was sich bewegt, wird man nicht finden – höchstens vielleicht auf dem Plakat, das da entstehen soll.

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07.03.2011 02:08von ( gelöscht )
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Und noch eine Ergänzung. Das mit dem Kommilitonen nehme ich zurück, ohne das Gymnasium geringschätzen zu wollen. Es klingt nur sehr nach "Male ein Bild und singe ein Lied dazu ..." Wenn man sich auf die Schußwaffengebrauchsbestimmung kapriziert, dann muß man der Vollständigkeit halber auch erwähnen, daß sie -jedenfalls in meiner Dienstzeit- tatsächlich einmal außer Kraft gesetzt wurde. Nach dem Abbau der SM 70 durch Gartenschläger galt bis Mai der Befehl, daß entgegen der Schußwaffengebrauchsbestimmung warnungslos auf alle Personen zu schießen sei, die sich der Anlage 501 nähern. Das führte letztlich zu dem -auch bereits erwähnten- Zwischenfall an der Straße Gadebusch - Ratzeburg, wo ein Zivilist ziemlich schwer verletzt wurde. Das als "Schießbefehl" zu bezeichnen, wäre sicher nicht verkehrt, aber er galt nur sehr begrenzte Zeit und wurde auch stets als außerordentliche Maßnahme dargestellt.

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07.03.2011 08:04von ( gelöscht )
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Zitat von Pitti53

Zitat von wosch

Zitat von Feliks D.

Zitat von wosch
von mir zum Beispiel gibt es Alles kostenlos, allerdings kann ich zum Thema "Schießbefehl" wenig beitragen



Weshalb der Beitrag nicht nur kostenlos war, sondern auch umsonst....





.....................................Wenn Du meinst!
Schönen Gruß aus Kassel.





mein ich auch





...........................................Pitti, wenn es nicht so wäre, hätte es mich auch sehr gewundert!!
Schönen Gruß aus Kassel.

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