Zeitzeugen für Interview zum Schießbefehl an der Grenze gesucht

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06.03.2011 10:53von ( gelöscht )
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Zeitzeugen für Interview zum Schießbefehl an der Grenze gesucht

Hallo,

für das Fach "Politikwissenschaften" fertige ich im Moment eine Arbeit in Form eines Plakates (und evtl. einer Website) an, die sich mit dem Thema "Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze" befasst. Durch dieses Forum und viele weitere Quellen habe ich bereits einige Informationen gesammelt, dennoch würde ich gerne mit einigen Zeitzeugen genauere Interviews führen. Besonders interessant wären für mich natürlich Gespräche mit Grenzern, die täglich mit dem Schießbefehl umgehen oder ihn sogar anwenden mussten.
Ein solches Interview könnte man persönlich (wohne in Berlin), telefonisch oder auch per Mail führen, auf Wunsch natürlich auch anonym. Die Ergebnisse meiner Arbeit werde ich gerne hier online stellen, wenn dies gewünscht ist.

Über Interessierte würde ich mich sehr freuen, die Kontaktaufnahme kann natürlich auch gerne per Nachricht erfolgen.

Vielen Dank & liebe Grüße,
Fighter3

06.03.2011 14:15von ( gelöscht )
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bin zwar kein grenzer aber hier mal ein link
http://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fbefehl

wenn du dein referat schreibst bereite dich besser vor. mache dir ein konzept wenn du fakten gesammelt hast, führe erst dann dein interview, bedenke auch, dass dieses thema auch für die grenzer selbst ein sehr sensibles thema ist.

wenn du dir mal situationen in 2 WK anschaust wo soldaten gezwungen wurden an erschießungen teilzunehmen und dies nur widerwillig taten,kann man ihnen so keinen vorwurf machen, denn das wesen einer diktatur ist aus menschlicher sicht völlig aus den fugen. psychologisch betrachtet, ist es wie in einen wolfrudel, wenn du nicht mit der meute mitheulst wirst du gefressen.

all meine anführungen sollen jetzt keine entschuldigung für die mauertoten sein und ich will das 3 reich auch nicht mit der DDR vergleichen, aber wenn man ein problem betrachtet, muss man sie immer von beiden seiten betrachten. soldaten an der grenze konnten sich das nach meinem wissen auch nicht aussuchen wo sie hinkommen. es hätte jeden treffen können.ich hätte dann allerdings den dienst an der waffe dann total verweigert egal welche konsequenzen es hatte. war damals schon ein querolant ;-)

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06.03.2011 14:24von ( gelöscht )
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Zitat von Fighter3
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir ist klar, dass es nie den strikten Schießbefehl als Gesetz gab. Nach den Informationen die ich bisher habe, wurde dieser aber - in unterschiedlich starken Formulierungen - entweder mündlich oder teilweise sogar schriftlich gegeben. Der §27 ist mir bekannt. Im Gegensatz dazu, habe ich aber folgende Anweisungen gefunden:

Zitat
"Bei Notwendigkeit haben Sie die Schußwaffe konsequent anzuwenden, um den Verräter zu stellen bzw. zu liquidieren."

"Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben."



Sollte ich damit falschliegen, bitte ich darum, mich zu korrigieren. Gerade für solche Irrtümer und Fehlinformationen ist ein Interview aber sinnvoll, da bei Überlieferungen eben immer wieder einiges verloren geht.





Die Zitate stammen doch aus der Anweisung des MfS für den Einsatz von Angehörigen der Einsatzkompanie innehralb der GT.
http://www.woschod.de/wp-content/uploads...hiessbefehl.pdf

Hier wird aber heftig vermischt/verwechselt.

Material zu den DV´s, Verordnungen, Grenzgesetz der DDR, Weisungen findest du hier:
http://www.nva-forum.de/nva-board/index.php?showtopic=7686
Dazu mußt Du dort angemeldet sein.

TH

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06.03.2011 14:53von GZB1
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§ 27 Anwendung von Schußwaffen DDR-Grenzgesetz

(1) Die Anwendung der Schußwaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Die Schußwaffe darf nur in solchen Fällen angewendet werden, wenn die körperliche Einwirkung ohne oder mit Hilfsmitteln erfolglos blieb oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Die Anwendung von Schußwaffen gegen Personen ist erst dann zulässig, wenn durch Waffenwirkung gegen Sachen oder Tiere der Zweck nicht erreicht wird.

(2) Die Anwendung der Schußwaffe ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat zu verhindern, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt. Sie ist auch gerechtfertigt zur Ergreifung von Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtig sind.

(3) Die Anwendung der Schußwaffe ist
grundsätzlich durch Zuruf oder Abgabe eines Warnschusses anzukündigen, sofern nicht eine unmittelbar bevorstehende Gefahr nur durch die gezielte Anwendung der Schußwaffe verhindert oder beseitigt werden kann.

(4) Die Schußwaffe ist nicht anzuwenden, wenn

1. das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können,

2. die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder

3. das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde.

Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schußwaffen nicht anzuwenden.

(5) Bei der Anwendung der Schußwaffe ist das Leben von Personen nach Möglichkeit zu schonen. Verletzten ist unter Beachtung, der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen Erste Hilfe zu erweisen.



Zitat Wiki zum "Schießbefehl": "..Vor der Schusswaffenanwendung war ein Warnruf „Halt, Grenzposten, stehenbleiben!“ abzugeben. Wurde der Warnruf nicht befolgt, war ein Warnschuss in die Luft abzugeben. Wurde auch der Warnschuss nicht befolgt, so war ein Warnruf „Halt! Grenzposten, stehenbleiben oder ich schieße!“ abzugeben..."

Die Darstellung bei Wikipedia ist unkorrekt, bezüglich eines geforderten doppelten Zurufes erst danach Abgabe von gezielten Schüssen.

06.03.2011 14:54von ( gelöscht )
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Zitat von Corres
Armeegeneral Heinz Hoffmann: Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren!
Dieser Satz wird meist völlig aus dem Zusammenhang gerissen interpretiert.

Armeegeneral Heinz Hoffmann (Minister für Nationale Verteidigung)

(O-Ton): „Grenzsoldaten, die ich in diesen Wochen besuchte [...], haben diesen falschen Men­schen­freun­den [...] eine richtige Antwort gegeben. Sie lassen sich weder durch die falschen Töne der Menschlichkeit, noch durch Drohungen in unserem Dienst zum Schutz der Grenzen wankend machen.
Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren! Und wenn wir schießen, dann dient das dem menschlichsten Ziel, zu verhindern, dass in einem Krieg Deutsche gegen Deutsche schießen müssen. Sie, als Grenzsoldaten [...] stehen jeden Tag an vorderster Linie unseres Kampfes. Sie stehen dem Feind [...] Auge im Auge gegenüber. Sie stehen jeden Tag bereits im Ein­satz und zwar im Einsatz gegenüber einem Feind, der alle Mittel anwenden wird, um ihren Dienst zu stören, um sie zu hindern, die Grenzen unserer Deutschen Demokratischen Republik richtig und zu­ver­lässig zu schützen. Und wenn sie schon diesen schweren Dienst leisten müssen, wenn sie schon vorn mit der Waffe in der Hand gegenüber dem Feind, der auch die Waffe in der Hand hat, stehen, dann sollen sie wissen, das hinter ihnen, und zwar unmittelbar hinter ihnen, eine Militärmacht steht, die jederzeit in der Lage ist - jederzeit – unter allen Bedingungen in der Lage ist, die Grenzen unseres sozialistischen Lagers zu­ver­läs­sig zu schützen und dem Feind, wenn er es wagt, sie an­zu­grei­fen, bei sich zuhause, auf seinem Territorium, zu schlagen.”

AFS 8/66 (1) - 5. Jahrestag Mauerbau, 1966, s/w, Streitkräfteamt Abt. 1, IMZBw, Bereich Zentrale Aufgaben ZA 4, St. Augustin.


hm ist das schon der schiessbefehl ich glaube nicht.
jeder, in welchen land er auch lebt, an der grenze sein land verteidigen muss und dann die schusswaffe benutzt kann man keinen vorwurf machen.
wenn man sich jedoch mal die grenzenanlagen genau anschaut, war sie nie so errichtet, dass angriffe vom westen gebremst oder gestoppt werden, sondern genau die entgegengerichtete richtung ergo fluchtverhinderung.

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06.03.2011 15:22von ( gelöscht )
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Die unendliche Geschichte.

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06.03.2011 15:39von ( gelöscht )
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Zitat von Thunderhorse


Die unendliche Geschichte.



stimmt!!!

nichts als Palaver..... es gab Gesetze... Punkt, Aus, Feierabend..... alles weitere.... vielleicht, in etwa, ungefähr, ich glaube oder was man sonst noch zu lesen und hören bekommt führt zu nichts neuem.

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06.03.2011 15:45von ( gelöscht )
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Zitat von exgakl


stimmt!!!

nichts als Palaver..... es gab Gesetze... Punkt, Aus, Feierabend..... alles weitere.... vielleicht, in etwa, ungefähr, ich glaube oder was man sonst noch zu lesen und hören bekommt führt zu nichts neuem.


ach männer seht es ihm nach, er hat das forum gesehen und hat sich gleich draufgestürzt

ich denke mal wenn er meine worte zu herzen nimmt wird er sich sicher besser vorbereiten. seine anfragen und die antworten sollen ihn ja nicht gleich entmutigen, sich mit diesen thema zu befassen.

recherche, konzept, interview

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06.03.2011 15:46von ( gelöscht )
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@ GZB1:

Die Darstellung bei Wikipedia ist unkorrekt, bezüglich eines geforderten doppelten Zurufes erst danach Abgabe von gezielten Schüssen.
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Also gab es keinen Schießbefehl ?

"Die Existenz von Schießbefehlen wird von Angehörigen und Verfechtern des DDR-Regimes oft geleugnet."
Das habe ich aber heute schon sooooviel gelesen auf HP-Seiten,was ist denn nun wahr ?
Einer muss doch die Wahrheit wissen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Z...icht_wei%C3%9Ft

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06.03.2011 15:49von ( gelöscht )
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Zitat von BuergermeisterFD
@ GZB1:

Die Darstellung bei Wikipedia ist unkorrekt, bezüglich eines geforderten doppelten Zurufes erst danach Abgabe von gezielten Schüssen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Also gab es keinen Schießbefehl ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Z...icht_wei%C3%9Ft



so schnell kann es gehen, sorry, daß man vom "Schießbefehl" zum verstehenden Lesen übergehen kann.......
Soll ich jetzt nochmal kommentieren oder liest Du selber nochmal nach?

VG exgakl

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06.03.2011 15:57von ( gelöscht )
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Zitat von Fighter3
Hallo,

für das Fach "Politikwissenschaften" fertige ich im Moment eine Arbeit in Form eines Plakates (und evtl. einer Website) an, ...


wow ein plakat zu diesem thema... ich bin ja nun mediengestalter...lasse es mich wissen wenn du das plakat fertig hast... aus meiner sicht kann man diese thematik nicht wirklich als plakat darstellen. plakativ sollte es auf keinen fall werden.

gruss henning

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06.03.2011 16:06von ( gelöscht )
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Zitat von exgakl

Zitat von BuergermeisterFD
@ GZB1:

Die Darstellung bei Wikipedia ist unkorrekt, bezüglich eines geforderten doppelten Zurufes erst danach Abgabe von gezielten Schüssen.
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Also gab es keinen Schießbefehl ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Z...icht_wei%C3%9Ft



so schnell kann es gehen, sorry, daß man vom "Schießbefehl" zum verstehenden Lesen übergehen kann.......
Soll ich jetzt nochmal kommentieren oder liest Du selber nochmal nach?

VG exgakl



wir betrachten ja diese thematik aus heutiger sicht, ist ja eventuell wirklich so, dass so deutlich nie beim soldaten im grenzstreifen angekommen ist.

ich habe nach der wende erst unterlagen gesichtet, welche objekte von welchen einheiten in berlin (west) zu besetzen sind, wenn es zum ernstfall kommt. ich war damals schon verblüfft das es bekannt war, welchen einheiten man gegenüberstehen würde wenn es den ernstfall gegeben hätte.

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06.03.2011 16:18von ( gelöscht )
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Zitat von elessarix

Zitat von exgakl

Zitat von BuergermeisterFD
@ GZB1:

Die Darstellung bei Wikipedia ist unkorrekt, bezüglich eines geforderten doppelten Zurufes erst danach Abgabe von gezielten Schüssen.
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Also gab es keinen Schießbefehl ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Z...icht_wei%C3%9Ft



so schnell kann es gehen, sorry, daß man vom "Schießbefehl" zum verstehenden Lesen übergehen kann.......
Soll ich jetzt nochmal kommentieren oder liest Du selber nochmal nach?

VG exgakl



wir betrachten ja diese thematik aus heutiger sicht, ist ja eventuell wirklich so, dass so deutlich nie beim soldaten im grenzstreifen angekommen ist.

ich habe nach der wende erst unterlagen gesichtet, welche objekte von welchen einheiten in berlin (west) zu besetzen sind, wenn es zum ernstfall kommt. ich war damals schon verblüfft das es bekannt war, welchen einheiten man gegenüberstehen würde wenn es den ernstfall gegeben hätte.




was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun und vor allem.... was hätte eine sogenannter Schießbefehl genützt, wenn er bei den Einheiten zur Grenzsicherung nicht angekommen ist??? Ist doch in sich irgendwie widersprüchlich... oder?

VG exgakl

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06.03.2011 16:25von ( gelöscht )
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Zitat von BuergermeisterFD


Das Grenzregime und der Schießbefehl könnten ebenfalls eine Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit darstellen.
.....................................................



Ja, die Freizügigkeit wurde verletzt, soweit richtig, das war Teil der historischen Epoche.

PS.:

Mit dem Staatstreich der griechischen Obristen im Rahmen der NATO vor einer Parlamentswahl wurde die Freizügigkeit eines ganzen Volkes behindert sich eine sozialistische oder dem nahestehende Regierung zu wählen....

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06.03.2011 16:57von ( gelöscht )
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[quote="Fighter3"]Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir ist klar, dass es nie den strikten Schießbefehl als Gesetz gab. Nach den Informationen die ich bisher habe, wurde dieser aber - in unterschiedlich starken Formulierungen - entweder mündlich oder teilweise sogar schriftlich gegeben.

Hallo,ich finde es bemerkenswert,daß es Fighter3 klar ist das es nie einen sog.Schießbefehl gab.Er möchte aber trotzdem ein Plakat bzw.sogar eine Web-seite gestalten.Nun frage ich mich was soll dabei herauskommen?Doch nicht mehr als die üblichen Vermutungen und Verdächtigungen,also das altbekannt übliche Hin und Her.Schade um die Druckerschwärze.Besonders beim PC!

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06.03.2011 17:53von ( gelöscht )
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Zitat von exgakl

Zitat von Thunderhorse


Die unendliche Geschichte.



stimmt!!!

nichts als Palaver..... es gab Gesetze... Punkt, Aus, Feierabend..... alles weitere.... vielleicht, in etwa, ungefähr, ich glaube oder was man sonst noch zu lesen und hören bekommt führt zu nichts neuem.




Es gab seitens der SMAD, DDR:
DV´s, Verordnungen, Grenzgesetz der DDR, Weisungen, müdnliche Befehle (Vergatterung), etc..

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