Der Ripper von Magdeburg

3 sat / 4.2.2011
Sendezeit 20.15 Uhr
"Der Ripper von Magdeburg"
3 Sat dazu
"Weil er 3 Menschen grausam getötet hatte war ein 20 jähriger Mann 1973 in der DDR wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach der Wiedervereinigung kommt er überraschend auf freien Fuß.......
Doch nach seiner Freilassung tötet er ein 16 - jähriges Mädchen und wird gefasst. So steht er 1995 erneut vor Gericht".
Laut Pressehinweis ist er seit 2008 wieder frei ....




Zitat von Merkur
Die Sendung ist empfehlenswert ! Sie dokumentiert die Folgen, wenn der Staat seiner Pflicht zum Schutz der Gesellschaft durch strenge und sichere Verwahrung der Schwer(st)verbrecher nicht die entsprechende Priorität zukommen lässt.
Aber auch, was passiert, wenn der Staat und hier die Justiz zu sich selbst nicht ehrlich ist. Wenn man, weil zu feige, Lebenslänglich wirklich auch lebenslänglich sein zu lassen, eben mal Leben von Unschuldigen riskiert. Als Chance für den Täter.

Bei dem Täter handelte es sich um Peter A......., er wurde zuerst sogar zum Tode verurteilt, das Urteil später in lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Warum das Urteil nicht vollstreckt wurde entzieht sich meiner Kenntniss, jedenfalls hätte die Vollstreckung zumindest keine Wiederholung ermöglicht.
Andreas

Zitat von Ameisenferdinand
Bei dem Täter handelte es sich um Peter A......., er wurde zuerst sogar zum Tode verurteilt, das Urteil später in lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Warum das Urteil nicht vollstreckt wurde entzieht sich meiner Kenntniss, jedenfalls hätte die Vollstreckung zumindest keine Wiederholung ermöglicht.
Andreas
20 Jahre ist er alt, als er wegen dreifachen Mordes zum Tode verurteilt wird. Doch weil die Uno kurze Zeit später wissen will, wie es in der DDR mit Folter oder Todesstrafe steht, muss sich das Politbüro mit seinem Fall beschäftigen und wandelt sein Urteil schließlich in lebenslänglich um. Vergeblich bittet er Jahr für Jahr um Begnadigung. 1991 kommt er – dank der deutschen Einheit – überraschend frei. Denn nach bundesdeutschem Recht hätte er, weil er zur Tatzeit minderjährig war, nie zu Lebenslang verurteilt werden dürfen.
Quelle: http://www.daserste.de/kriminalfaelle/se...imdbgx6y~cm.asp

Wobei schon mal die Frage erlaubt sein muss, wieso man in diesem Kriminalfall rückwirkend bundesdeutsches Recht angewendet hat. Denn zur Zeit der ersten Verurteilung galt das Recht der DDR.
Anders als im bundesdeutschen Strafrecht war die vorsätzliche Tötung nach DDR-Recht grundsätzlich Mord (§ 112 StGB), wenn nicht die Tatbestandsmerkmale des Totschlags nach § 113 StGB zutrafen.

Bevor man diesen bedauerlichen Fall dazu benutzt um das Rechtsystem der BRD in Frage zu stellen, sollt man nicht vergessen, daß der Täter eine "sozialistische" Erziehung genossen hatte und die Wurzeln dieser Missetaten eventuell schon in Fehlern dieser Erziehung zu suchen sind. Ich will das Thema "Jugendwerkhof" nicht unbedingt an die große Glocke hängen, aber "besser" wurde man in so einer Anstalt nicht. Man sollte, wenn schon, diesen Fall ganz nüchtern betrachten und nicht versuchen ein Politikum draus zu machen. Wenn der Junge nach bundesdeutschem Recht nach dem Jugendstrafgesetz hätte verurteilt werden müssen, war es nur folgerichtig, daß er nach dem Beitritt der DDR zur BRD nach Ablauf der Höchststrafe für Jugendliche nach 10 Jahren aus der Haft entlassen wurde. Alles was danach kam, sollte man genau so nüchtern beurteilen und nicht unser Rechtsystem in Frage stellen.
Ich bin übrigens grundsätzlich gegen die Todesstrafe, daß wollte ich den Beführwortern Dieser in aller Deutlichkeit vor Augen führen, auch wenn hier Einige der Meinung sein sollten, daß man diesem "Täter" einen Kopf kürzer gemacht haben sollte.
Schönen Gruß aus Kassel.
#9


Zitat von S51
Wobei schon mal die Frage erlaubt sein muss, wieso man in diesem Kriminalfall rückwirkend bundesdeutsches Recht angewendet hat. Denn zur Zeit der ersten Verurteilung galt das Recht der DDR.
Anders als im bundesdeutschen Strafrecht war die vorsätzliche Tötung nach DDR-Recht grundsätzlich Mord (§ 112 StGB), wenn nicht die Tatbestandsmerkmale des Totschlags nach § 113 StGB zutrafen.
Vermutlich: Der Grundsatz der "lex mitior". Im Strafrecht, aber auch im Justizvollzug ist bei einer Gesetzesänderung das mildeste Recht anzuwenden. Das DDR Urteil ist zwar gültig, da es noch unter DDR Recht ausgeprochen wurde. In der Zwischenzeit gilt aber das Strafrecht und das Justizvollzugrecht der BRD. Nach BRD Recht dürfen zum Tatzeitpunkt jugendliche Täter nicht länger als zehn(?) Jahre sitzen und demzufolge ist auch ein längerer Strafvollzug nicht erlaubt.
Theo

Sorry, jetzt fällt mir garnix mehr ein!!!!
Wie kann man eine solche Tat mit der Erziehung in der DDR beschönigen???
Wie ist das dann mit dem Mörder von Mirko und den anderen übelsten Kindermördern der letzten Jahre und Monate. Ist hier das politische
System der BRD schuld?? Wäre die logische Schlußfolgerung!!!
Solche Leute gehören lebenslang weggesperrt in verschärfte Arbeitslager, im Extremfall wäre ich auch nicht gegen "Weiteres"
Das ist meine unerschütterliche Meinung dazu und ich werde da auf mögliche Erwiderungen nicht eingehen.

Zitat von Ludwig
Wie kann man eine solche Tat mit der Erziehung in der DDR beschönigen???
Wie ist das dann mit dem Mörder von Mirko und den anderen übelsten Kindermördern der letzten Jahre und Monate. Ist hier das politische
System der BRD schuld?? Wäre die logische Schlußfolgerung!!!
Stimme dir voll und ganz zu @Ludwig.
Deine Frage kannst Du dir aber selbst beantworten, indem Du mal die fabulösen Beiträge des Herrn Wosch studierst.
#13


Zitat von wosch
Bevor man diesen bedauerlichen Fall dazu benutzt um das Rechtsystem der BRD in Frage zu stellen, sollt man nicht vergessen, daß der Täter eine "sozialistische" Erziehung genossen hatte und die Wurzeln dieser Missetaten eventuell schon in Fehlern dieser Erziehung zu suchen sind. Ich will das Thema "Jugendwerkhof" nicht unbedingt an die große Glocke hängen, aber "besser" wurde man in so einer Anstalt nicht. Man sollte, wenn schon, diesen Fall ganz nüchtern betrachten und nicht versuchen ein Politikum draus zu machen. Wenn der Junge nach bundesdeutschem Recht nach dem Jugendstrafgesetz hätte verurteilt werden müssen, war es nur folgerichtig, daß er nach dem Beitritt der DDR zur BRD nach Ablauf der Höchststrafe für Jugendliche nach 10 Jahren aus der Haft entlassen wurde. Alles was danach kam, sollte man genau so nüchtern beurteilen und nicht unser Rechtsystem in Frage stellen.
Ich bin übrigens grundsätzlich gegen die Todesstrafe, daß wollte ich den Beführwortern Dieser in aller Deutlichkeit vor Augen führen, auch wenn hier Einige der Meinung sein sollten, daß man diesem "Täter" einen Kopf kürzer gemacht haben sollte.
Schönen Gruß aus Kassel.
Hallo wosch,
jetzt hast du hier aber ein riesiges Eigentor geschossen
gruß mannomann


Zitat von Alfred
Wie hoch war die Anzahl der Tötungsdelikte in der BRD und in der DDR im Jahr ca. ?
Und jetzt bitte die Schlussfolgerung Herr Wosch ....
Wetten, daß jetzt das "Argument" kommt, daß in der DDR aufgrund der "fehlenden Pressefreiheit" nicht über Verbrechen
berichtet wurde !!!!
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