Grundgesetz BRD im Vergleich zur Verfassung der DDR

24.01.2011 19:38 (zuletzt bearbeitet: 24.01.2011 19:41)
avatar  Angelo
#1
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Bitte lest die Überschrift und dazu stelle ich jetzt mal eine Antwort ein die jemand in einem Frageportal geschrieben hat. Wie denkt ihr über diese Antwort?

Mann nannte sie Sozialistische Verfassung ab 1967,das Bürgerliche Gesetzbuch wurde auch in dem Jahr durch das Zivilgesetzbuch ersetzt. Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit wurde gewährleiste im Rahmen der Verfassung-so hies es,dass konnte ausgelegt werden wie das Politbüro in Laune war.Was auf dem Papier stand war ganz vernünftig,leider wurde in der Praxis man bestraft wenn man alles zu ernst nahm. Das wurde vielen zum Verhängnis.Es sollte Demokratisch aussehen,die SED allein aber gab den Ton an.


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24.01.2011 20:29
avatar  ( gelöscht )
#2
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( gelöscht )

Der Führungsanspruch der SED war in der Verfassung festgeschrieben. Alle anderen Parteien hatten sich der Führung durch die SED unterzuordnen. Damit war die DDR de facto ein Ein-Parteien-Staat, woraus wiederum folgt, dass es in der DDR keine freien Wahlen gab. Ein durch das Volk gewünschter Regierungswechsel war damit praktisch nicht möglich.


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24.01.2011 20:59
avatar  Pit 59
#3
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@blanco

Alles zu diesem Thema gesagt Bravo.


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24.01.2011 21:06
avatar  icke46
#4
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Nur eine kleine Korrektur: Das Zivilgesetzbuch als Nachfolger des BGB trat am 01.01.1976 in Kraft - ist immerhin ein kleiner Unterschied von 9 Jahren.

Gruss

icke


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