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Bewaffnung/Ausrüstung beim BGS 1984

1984 wurde beim BGS u.a. in Bad Hersfeld eine Erprobung des Zielpunktprojektors für die Maschinenpistole MP 5 von HK
durchgeführt. Hierzu wurde ein Nachtschießen auf dem nahegelegenen Standortschießstand durchgeführt. Auch ich nahm an diesem Schießen teil.
Es wurde hierzu ein Zielpunktprojektor (ZPP) der Firma Carl Zeiss Optronics Wetzlar GmbH auf eine MP 5 montiert.
Anschließend wurden einige Einzelschüsse sowie auch Dauerfeuer auf eine 10er Ringscheibe, Entfernung 50 m, aus dem
Hüftanschlag abgegeben. Es wurde keine Vorfeldbeleuchtung verwendet.
Ich war sehr positiv überrascht über das Schießergebnis mit diesem Zusatzgerät. Bei 5 abgegeben Einzelschüssen wurden von verschiedenen Schützen mind. 45 Ringe erreicht!
Weiß jemand ob dieses Gerät damals beim BGS als Zusatzausrüstung eingeführt wurde? Würde mich mal interessieren.
Hier mal die technischen Daten dieses Geräts:
Gruß Willie

Tja, ich bin ja nun schon ein paar Jahre früher beim BGS ausgeschieden und so ist diese Entwicklung an mir vorbei gegangen.
Was ist denn bitte dieser ZPP? Das, was wir aus den amerikanischen Krimis als roten Laserpunkt kennen, kurz bevor das Opfer in Stirn oder Herz getroffen wird?
Wenn ja, halte ich zumindest die Treffergenisse für nicht nachvollziehbar! 50 m; Hüftanschlag; Trefferqoute 95 Ringe??
Das geht nur, wenn man 30er Ringscheioben aufstellt
Ich habe sehr oft und auch sehr gerne mit der MP 5 geschossen (natürlich und zum Glück nur auf dem Schießstand); aber 95 Ringe aus der Hüfte auf 50 m geht so nicht.
Gruß LEGO

an die kameraden vom bgs
ich hab da mal eine frage.was habt ihr beim bgs noch so geschossen bzw was schiesst ihr heute so?habt ihr auch,so wie bei "uns" das gewehr 36 geschossen?die mp5 hab ich einmal in der hand gehabt und durfte zehn schuss abfeuern..allerdings hatte die mp5 kein zpp.sonst war in der waffenklasse mp2 angesagt.
VG
Janos

Moin LEGO,
haste Recht. 95 Ringe bei einer 10er Ringscheibe mit 5 Schuß ist unmöglich!!! Sollte heißen 45 Ringe!!!Habs soeben geändert.
Und das war absolut kein Problem mit diesem Zusatzgerät!
Dies war eine Art Scheinwerfer der auf die MP5 montiert wurde. Durch diesen Scheinwerfer wurde das Ziel angeleuchtet.
In der Mitte des Lichtkegels war ein dunkler Punkt. Genau bei diesem dunklen Punkt schlug das Geschoss ein! Also
aus dem Hüftanschlag überhaupt kein Problem bei Dunkelheit genau zu Zielen und zu treffen.
Gruß Willie

Zitat von HpTGefr82
an die kameraden vom bgs
ich hab da mal eine frage.was habt ihr beim bgs noch so geschossen bzw was schiesst ihr heute so?habt ihr auch,so wie bei "uns" das gewehr 36 geschossen?die mp5 hab ich einmal in der hand gehabt und durfte zehn schuss abfeuern..allerdings hatte die mp5 kein zpp.sonst war in der waffenklasse mp2 angesagt.
VG
Janos
Hi Janos
also während meiner Zeit 76-86 gabs es die Pistole P1, anschließend die P6, die MP5 und anschließend die MP5 mit Schußzahlbegrenzer (3Schuß), das Schnellfeuergewehr G 1 (Hersteller FN) und als Scharfschützengewehr das G 3,
MG, Handgranate DM 51?, Panzergranate Energa (wurde auf G 1 gesteckt) und bis Anfang der 80iger das Panzerabwehrgerät
Blindizide. Außerdem gab es Tränengaswurfkörper, diese konnten auch mit dem G 1 verschossen werden. An Nebelkerzen kann ich mich auch noch erinnern (1977).

Zitat von willieZitat von HpTGefr82
an die kameraden vom bgs
ich hab da mal eine frage.was habt ihr beim bgs noch so geschossen bzw was schiesst ihr heute so?habt ihr auch,so wie bei "uns" das gewehr 36 geschossen?die mp5 hab ich einmal in der hand gehabt und durfte zehn schuss abfeuern..allerdings hatte die mp5 kein zpp.sonst war in der waffenklasse mp2 angesagt.
VG
Janos
Hi Janos
also während meiner Zeit 76-86 gabs es die Pistole P1, anschließend die P6, die MP5 und anschließend die MP5 mit Schußzahlbegrenzer (3Schuß), das Schnellfeuergewehr G 1 (Hersteller FN) und als Scharfschützengewehr des G 3,
MG, Handgranate DM 51?, Panzergranate Ernerga (wurde auf G 1 gesteckt) und bis Anfang der 80iger das Panzerabwehrgerät
Blindizide. Außerdem gab es Tränengaswurfkörper, diese konnten auch mit dem G 1 verschossen werden. An Nebelkerzen kann ich mich auch noch erinnern (1977).
nabend willi
vielen dank für deine schnelle antwort.die handgranate dm 51 wird es schon gewesen sein .das ist die standard handgranate der bw.welches mg habt ihr gehabt, mg3?
VG
Janos

das hatte ich auch zuerst im sinn , aber dann dachte ich daran, das der bgs zu willi seiner zeit noch ein anderer war als heutzutage die bundespolizei.ich denke die doktrinen waren damals anders als heute ,oder?
in antwort auf------------>Habe ich das gerade richtig gelesen , das BGS hatte fast die gleichen Waffen wie die Bundeswehr!?
Vor allen dingen Beruhigungspillen(Granate) wart ihr auf Kriegseinsatz getrimmt ala Kampftruppen der DDR?

Hallo @ all ,
so steht es bei Wikipedia geschrieben:
Kombattanten sind nach dem humanitären Völkerrecht Personen, die unabhängig von der
Rechtmäßigkeit des Konflikts zu Kriegshandlungen berechtigt sind. Sie haben Anspruch
auf eine Behandlung nach den Regeln der Genfer Konventionen. Sie können bestraft werden,
wenn sie Kriegsverbrechen begehen. Sie verlieren den geschützten Kombattantenstatus,
wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen kämpfen, ihre Waffen nicht offen tragen oder
die Uniform des Kriegsgegners tragen. In diesem Fall steht ihnen aber dennoch ein humanitärer
Schutz zu, unter anderem ein faires Gerichtsverfahren und menschliche Behandlung, so, wie es
für Strafgefangene in einer zivilisierten Rechtsordnung auch gilt.[1] Was Kombattanten bekämpfen
dürfen, und wie sie selbst bekämpft werden dürfen, unterliegt Beschränkungen. Wird ein Kombattant
gefangengenommen, wird er Kriegsgefangener.
...
In der Bundesrepublik Deutschland verfügten neben den Soldaten der Bundeswehr bis 1994
die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes über den Kombattantenstatus.
Tschüß
____________________________________________________________
Ich finde Menschen faszinierend, die meinen mich zu kennen.
Manchmal drängt es mich sie zu fragen, ob sie mir ein bisschen was über mich erzählen können ...
Ich übernehme die Verantwortung für alles, was ich sage, aber niemals für das, was andere verstehen!
Die Dummheit ist wie das Meer. Sie bedeckt sieben Zehntel der Erde, wirft gern hohe Wellen ... und manche baden wohlig darin!
.

Es ist ein bischen OT
Zwischen 1990 und 1995 hatte die Berliner Polizei neben der Pistole P6 auch die MP5 und das G3 in der Ausrüstung der Schutzpolizei. Das G3 blieb allerdings in der Regel auf Kammer. Wenige Ausnahmen waren Einsätze im Berliner Tierpark, wenn es hieß, ein höchst gefährliches Tierchen könnte ausgebüchst sein (zum Beispiel Bären im tiefsten Winter - Zoologen bitte nicht lachen, ist "passiert"). Ob da die Vollmantel sinnvoll gewesen wären? Mancher Jäger soll einen 5-Pack Jagdmunition für den Fall der Fälle dabei gehabt haben.
Die Hundertschaften hatten auch größere Eisen wie MG3 auf Kammer.
Beim BGS habe ich 1983-85 im Harz keine G3 gesehen. Nur G1 (FN-Gewehr) und MP5. Einige sogar mit dem geraden Magazin. Bis Mitte 1983 hatten noch einige eine P1 (P38), erkennbar an der schmalen Pistolentasche, dabei. Danach war als Pistole nur noch die P6 von SIG-Sauer vertreten. Zielfernrohre, Zielpunktprojektoren (Laser waren damals noch zu modern) oder vergleichbares habe ich am Kanten nicht gesehen. Wieviel Munition hattet ihr eigentlich bei?
Die "Feuerwerker" (so bei uns genannt), korrekt Wallmeister hatten nach unseren Unterlagen außer Dienst eine Pistole Walter PP oder PPK im Kaliber 7,65 dabei.
Mit der Kombattanteneigenschaft ist es so eine Sache. Man kann sie von der Struktur (uniformierte Truppe, militärisch geführt) herleiten aber eigentlich verleiht sie der betreffende Staat seinen Kämpfern per Gesetz oder hilfsweise Verordnung. Die Kombattanteneigenschaft des BGS war so nur über einen begrenzten Zeitraum gegeben und immer umstritten. Die Berliner Polizei hatte trotz entsprechender Ausrüstung und gegebenenfalls Aufgaben diese Eigenschaft ausdrücklich nicht.
Natürlich haben Rechtsdreher dafür ihre Gründe (Ordnungsaufgaben, Beamtenrecht) aber als ex-Praktiker auf diesem Gebiet stiehlt sich ein böses, ahnendes Lächeln auf´s Gesicht. Verheizt werden ist wohl doch kein auf eine Gesellschaftsordnung beschränktes "Recht"...

Zitat von S51
Es ist ein bischen OT
Zwischen 1990 und 1995 hatte die Berliner Polizei neben der Pistole P6 auch die MP5 und das G3 in der Ausrüstung der Schutzpolizei. Das G3 blieb allerdings in der Regel auf Kammer. Wenige Ausnahmen waren Einsätze im Berliner Tierpark, wenn es hieß, ein höchst gefährliches Tierchen könnte ausgebüchst sein (zum Beispiel Bären im tiefsten Winter - Zoologen bitte nicht lachen, ist "passiert"). Ob da die Vollmantel sinnvoll gewesen wären? Mancher Jäger soll einen 5-Pack Jagdmunition für den Fall der Fälle dabei gehabt haben.
Die Hundertschaften hatten auch größere Eisen wie MG3 auf Kammer.
Beim BGS habe ich 1983-85 im Harz keine G3 gesehen. Nur G1 (FN-Gewehr) und MP5. Einige sogar mit dem geraden Magazin. Bis Mitte 1983 hatten noch einige eine P1 (P38), erkennbar an der schmalen Pistolentasche, dabei. Danach war als Pistole nur noch die P6 von SIG-Sauer vertreten. Zielfernrohre, Zielpunktprojektoren (Laser waren damals noch zu modern) oder vergleichbares habe ich am Kanten nicht gesehen. Wieviel Munition hattet ihr eigentlich bei?
Die "Feuerwerker" (so bei uns genannt), korrekt Wallmeister hatten nach unseren Unterlagen außer Dienst eine Pistole Walter PP oder PPK im Kaliber 7,65 dabei.
Mit der Kombattanteneigenschaft ist es so eine Sache. Man kann sie von der Struktur (uniformierte Truppe, militärisch geführt) herleiten aber eigentlich verleiht sie der betreffende Staat seinen Kämpfern per Gesetz oder hilfsweise Verordnung. Die Kombattanteneigenschaft des BGS war so nur über einen begrenzten Zeitraum gegeben und immer umstritten. Die Berliner Polizei hatte trotz entsprechender Ausrüstung und gegebenenfalls Aufgaben diese Eigenschaft ausdrücklich nicht.
Natürlich haben Rechtsdreher dafür ihre Gründe (Ordnungsaufgaben, Beamtenrecht) aber als ex-Praktiker auf diesem Gebiet stiehlt sich ein böses, ahnendes Lächeln auf´s Gesicht. Verheizt werden ist wohl doch kein auf eine Gesellschaftsordnung beschränktes "Recht"...
.................kleine Ergänzung: bis ca. 1992/93 auch Makarow - als Übernahme aus VP Beständen. Insgesamt wurden 17.475 Pistolen und 16.019 Maschinenpistolen übernommen.
Auch bei der Bewaffung des Bundesgrenzschutz - hier insbesondere die Grenzschutzabteilungen Ost 1-3 (Neustrelitz, Ahrensfelde-Rehan, Bad Düben) waren noch bis Anfang 1992 Makarowpistolen und teilweise noch Kalaschnikow im "Einsatz".

Zitat von willie
wenn ich mich recht erinnere war es das MG 3 (man nannte es auch scherzhaft "Eisengewehr").
Gruß Willie
Mitte der 70er hieß das MG noch MG 42 (also das MG was schon in WK II Verwendung fand); wurde dann Ende der 70er Jahre wohl leicht modifiziert und hies dann MG 1/2.
MP war die beschriebene MP 5 von HK mit geradem 30Schuß Magazin (gerne auch mal 2 Magazine mit Isolierband zusammengeklebt zum schnellen Magazinwechsel).
Scharfschützengewehr G 3 von Heckler und Koch.
Gewehr G1 von Fabrique National. Aufstecktrichter zum Verschuß von Nebel- bzw. Tränengaswurfkörpern. (Demonstrationen z.B. Brokdorf)
Pistole P1 (ehemals P 38, ebenfalls aus WK II)
Blindicide kannte ich nur vom Höresagen.
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