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RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 20:07von Jawa 350 •



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Es gab keinen Schießbefehl - aber so macher plappert nach was uns von den Medien vorgestzt wird! Das Wort Schießbefehl gab es in den zutreffenden Gesetzen nicht ! Es ist schon sclimm das es hier im Forum so viel verwendel wird - es gibt schon Leute die glauben durch soche Wiederholungen dran.
Es müßten heute noch die bestraft werden, die bei einem versuchten Grenzübertritt Ihre Kinder in Gefahr gebracht haben. Diese Grenze war nun mal eine Grenze zwischen 2 Staaten und zwei Systemen!
MfG
Jawa 350
MfG
Jawa350

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 20:31von Gelöschtes Mitglied

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Zitat von Jawa 350
Es gab keinen Schießbefehl - aber so macher plappert nach was uns von den Medien vorgestzt wird! Das Wort Schießbefehl gab es in den zutreffenden Gesetzen nicht ! Es ist schon sclimm das es hier im Forum so viel verwendel wird - es gibt schon Leute die glauben durch soche Wiederholungen dran.
Es müßten heute noch die bestraft werden, die bei einem versuchten Grenzübertritt Ihre Kinder in Gefahr gebracht haben. Diese Grenze war nun mal eine Grenze zwischen 2 Staaten und zwei Systemen!MfG
Jawa 350
Ach ja,ist das so? Hier sind auch Grenzer unterwegs,die sich noch sehr gut an Befehle zu "Vernichtung" erinnern können!!!
Und das wirst du uns nicht in Abrede stellen!Da halte du jetzt aber mal den Ball flach und behaupte hier nicht solchen Schwachsinn wie wir"plappern nur den Medien nach".Denn das ist eine Unterstellung.Und was ist hier schlimm im Forum so viel verwendel?? wird?
Ich habe fertig! Basta,basta! verwendel...verwendel....

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 20:37von eisenringtheo •



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Zitat von SkinnyTrucky
....danke für den Einwurf Jürgen....demzufolge hatte sich jeder Grenztourist in akute Lebensgefahr begeben....Alfred kommt jetzt sicher gleich mit Zahlen wieviel Bundesbürger jemals die weißen Schilder des BGS mißachtet haben und wieviele dabei zu Tode kamen durch Schüsse des BGS und wieviele durch Schüsse der DDR-Staatsmacht.....
https://www.youtube.com/watch?v=KjJeFKUApnQ
Nicht unbedingt gleich lebensgefährlich; es bestand aber schon seitend der DDR die Tendenz aus einer Mücke einen Elefanten zu machen...
https://www.youtube.com/watch?v=KjJeFKUApnQ
Und wenn jemand eine Unterhose über eine Grenzsäule stülpte.. wurde es sofort schwierig..
http://www.grenze-luebeck.de/13707.html
Theo

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 21:18von Alfred •


RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 21:25von SkinnyTrucky •



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Zitat von Alfred
ek 40,
den Begriff "vernichten" hatten wir doch schon geklärt.
Fängst Du immer wieder vor vorne an ?
Na Alfred, bitte bedenke, das es trotzdem Tote gab....da haben wohl einige die Befehle nicht richtig verstanden.....aber nur komisch das sie dann dafür auch noch ausgezeichnet wurden, oder....
die Welt ist schonmanchmal verrückt he....
schlaf gut, ich jeh zu Bett...
welte rusten
Mara
Kein Sex mit Nazis...!!!


RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 22:14von SanGefr •


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Ich habe vor kurzem im Fernsehen den ehemaligen DDR-Verteidigungsministers Heinz Hoffmann gesehen, der in einer Rede sinngemäß so argumentierte:
"Wer unsere Grenzen nicht respektiert und sie verletzt bekommt eine Kugel zu spüren".
Das ist doch wohl schon eine Aufforderung zum Schusswaffengebrauch.
Sollte der Minister Hoffmann mit der Kugel etwa die berühmte Schokoladenkugel von Roche gemeint haben oder wie das Zeug heißt? Aber ich glaube, zu der Zeit gab es diesen Werbespot noch nicht.

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 22:27von Mike59 •



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Zitat von SanGefr
Ich habe vor kurzem im Fernsehen den ehemaligen DDR-Verteidigungsministers Heinz Hoffmann gesehen, der in einer Rede sinngemäß so argumentierte:
"Wer unsere Grenzen nicht respektiert und sie verletzt bekommt eine Kugel zu spüren".
Das ist doch wohl schon eine Aufforderung zum Schusswaffengebrauch.
Sollte der Minister Hoffmann mit der Kugel etwa die berühmte Schokoladenkugel von Roche gemeint haben oder wie das Zeug heißt? Aber ich glaube, zu der Zeit gab es diesen Werbespot noch nicht.
----------------------
Okay, hast recht.
Den Werbespot gab es damals wirklich noch nicht.
Wie lange warst du dabei? Ich war 10 Jahre dabei, keiner meiner Vorgesetzten hat mich je aufgefordert Menschen zu erschießen, egal ob Männlein, Weiblein oder Kind.
Wenn du deinen Auftrag so verstanden hast, dann ist es gut das nichts passiert ist. Zudem warst du offensichtlich bei den Sanni's gut aufgehoben.
Mike59

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 22:30von Alfred •


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SanGefr,
war die Aussage nun auf Bürger der DDR oder auf den Angreifer aus der BRD - im Falle eines Falles - bezogen ?
Dank für eine Antwort.

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 22:35von Thunderhorse •


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Zitat von Alfred
Sangefr,
in der DDR gab es doch was schriftliches.
Steht gleich im ersten Beitrag, § 27 vom "Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik".
Na wirds wieder nur auf den § 27 des Grenzgesetz runtergebrochen!
Und zur Thematik des Wortes "Vernichten " gibts hier doch schon, wimre, einige Beiträge in anderen Themenbereichen.
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RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 22:40von SanGefr •


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Hallo Mike59
Hier geht es nicht um die Frage, wie lange man wo dabei war oder ob man von seinem Vorgesetzten (KpChef, Btl-Kdr etc. pp) zum Gebrauch der Schusswaffe angehalten wurde. Jeder Vorgesetzte war anders. Der Eine hat nichts gesagt, der Andere hats durch die Blume gesagt, der Dritte hat es es direkt seinen Untergebenen mit auf dem Weg gegeben, weil er in Republikflüchtigen Verräter des Kommunismus sah und diese lieber tot als im Knast gesehen hätte. Das es solche harten linientreuen Vorgesetzte gab, ist unstrittig.
Hier geht es aber einzig und allein um die Frage: Gab es einen Schiessbefehl seitens der DDR-Regierung - ja oder nein. Ja, es gab ihn. Wenn nicht in schriftlicher Form, dann anders. Das beste Beispiel ist Minster Hoffmann.

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 22:48von Thunderhorse •


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Zitat von GZB1
Das Grenzgebiet war ein militärischer Sicherheitsbereich zwischen zwei gesellschaftlichen Blöcken im Kalten Krieg, und es war auch eindeutig durch Schilder gekennzeichnet!
Dies ist auch heute noch so bei militärischen Sperrgebieten üblich, mit Androhung des Einsatzes von Schusswaffen.
Man sollte die politische Stimmung zwischen den System nicht nur auf die Jahre 1985 bis ´89 reduzieren.
Mal wieder die alte Leier, also auf ein Neues.
Mit der Polizeiverordnung (MfS) vom 26. Mai 1952, i.V. mit der Regierungsverordnung vom gleichen Tag wurde eine besondere Sperrzone (polizeiliche Sperrzone) eingerichtet.
Unterteilt in den 10m Streifen, die 500m Schutzzone und die 5km Sperrzone.
Mit der Anordnung über die Neuregelung der Maßnahmen vom 18. Juni 1954 (MdI) wird von einem Sperrgebiet (polizeiliches Sperrgebiet) gesprochen.
Ab dem 03. Mai 1956, Verordnung zur Erleichterung und Regelung von Maßnahmen an der Grenze zw. DDR und BRD (Ministerrat und MfS) wird der Bereich als Sperrgebiet bezeichnet. Das Sperrgebiet umfaßt den 10-m-Kontrollstreifen unmittelbar entlang der Grenze, den 500-m-Schutzstreifen und die 5-km-Sperrzone.
Immer noch Polizeilicher Charakter, DGP.
Im Jahre 1963, 21. Juni 1963 wird die Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze der DDR zu Berlin (West) erlassen, hier wird erstmals nur vom Grenzgebiet gesprochen.
9 Monate später folgt die Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze der DDR, vom 19. März 1964 (Ministerrat/MfNV/MdI als Unterzeichner).
Im Interesse der Sicherung der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik und zur Vereinheitlichung der bisher erlassenen gesetzlichen Bestimmungen wird verordnet:
§ 1. (1) Entlang der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik besteht ein Grenzgebiet.
(2) Die Schutz- und Sicherheitsorgane und anderen zuständigen staatlichen Organe der Deutschen Demokratischen Republik haben alle Maßnahmen zu treffen, um die Staatsgrenze zu sichern, eine feste Ordnung in den bestehenden Grenzgebieten und den Territorialgewässern zu gewährleisten und einen reibungslosen grenzüberschreitenden Verkehr zu ermöglichen.
§ 2. (1) Der Verlauf und die Tiefe der einzelnen Grenzgebiete werden durch die zuständigen Minister festgelegt.
(2) Für die Grenzgebiete können insbesondere festgelegt werden:
a) besondere Schutzstreifen, Sperr- oder Grenzzonen,
Zu- und Durchgangsstraßen (Wege),
c) besondere Registrier-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen,
d) Sonderbestimmungen für Polizeistunde, Veranstaltungen, Jagden, Sportschießen, Tauchen, Angeln, Fischen und Baden, die Benützung von Sportbooten, Film-, Foto-, Fernsehaufnahmen, Feld-, Vermessungs-, Unterhaltungs- und Bauarbeiten.
(Auszug)
In 1962 kommt hinzu:
Verordnung über die Sicherung und den Schutz des Küstengebietes der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Juni 1962.
Hier wird von Schutzstreifen und Grenzzone gesprochen
Unterzeichner: Ministerrat und MdI.
Nirgendwo in den Polizeiverordnungen bzw. der Verordnungen von 1963 und 1964 wird von einem Militärischen Sperrgebiet/Sperrzone gesprochen.
Die Aufteilung änderte sich, da der 10m Streifen weggefallen war. Man unterteilte das Grenzgebiet in Schutzstreifen, Sperr- und Grenzzonen.
Dies blieb so bis zum Jahre 1989.
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RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 23:00von X-X-X (gelöscht)

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Es hatte niemand an der Grenze was zu suchen. Niemand. Parole? ja. Stimmt aber auch.

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 23:02von Thunderhorse •


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Zitat von KID
Es hatte niemand an der Grenze was zu suchen. Niemand. Parole? ja. Stimmt aber auch.
Seltsam, dass es dann dort Dörfer und Ortschaften mit Bewohnern, auch im Schutzstreifen gab.
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RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 21.11.2010 23:02von Mike59 •



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Zitat von SanGefr
Hallo Mike59
Hier geht es nicht um die Frage, wie lange man wo dabei war oder ob man von seinem Vorgesetzten (KpChef, Btl-Kdr etc. pp) zum Gebrauch der Schusswaffe angehalten wurde.
----------
Das ist richtig
-------------------
Hier geht es aber einzig und allein um die Frage: Gab es einen Schiessbefehl seitens der DDR-Regierung - ja oder nein. Ja, es gab ihn. Wenn nicht in schriftlicher Form, dann anders. Das beste Beispiel ist Minster Hoffmann.
---------------
Das ist nicht richtig.
---------------
Befehle wurden und werden nicht in den Medien formuliert! Das ist auch in der DDR ein Verwaltungsakt gewesen, selbst wenn er dort so nicht genannt wurde.
Mike59

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 22.11.2010 00:46von utkieker •


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Zitat von DDRBoy
Also war der Auftrag Grenzverletzer aufzuhalten relativ (human)
Wenn man bedenkt das die in Amerika die Todesstrafe haben. Und Ihre Grenze zu Mexico wo sehr viel mehr Menschen jeden Tag umkommen und keiner ein Fass aufmacht. Gab es an der Brd Grenze zu anderen Ländern auch Tote bei Grenzdurchbrüchen? Ich meine Grenze ist doch Grenze oder? würde mich auch über Private Fotos freuen, Dokus und Tagebucheinträge aus dem Grenzeralltag lesen!
Human ist was Anderes, die ganze Grenze ist ein Schandmal des kalten Krieges, daraus mache ich kein Hehl. Grenzsoldaten waren aber in der Hauptsache junge Wehrpflichtige, die ein Recht hatten die Staatsgrenze der DDR zu verteidigen. Für den Aufwand, der dafür betrieben wurde, sind nicht die Grenzsoldaten zuständig. Die Teilung Deutschlands ist nicht die Folge des Mauerbaus sondern genau umgekehrt. Mit der Einführung der DM 1948 wurde die Teilung vollzogen und die SBZ in schamloser Art finanziell geschädigt.
"Die Vergangenheit zu verbieten macht sie nicht ungeschehen, nicht einmal wenn man versucht sie selbst in sich zu verdrängen"
(Anja-Andrea 1959 - 2014)

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 22.11.2010 08:15von Pit 59 •



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Als ich habe das Wort " Vernichten" nie gehört,auch nicht bei der Vergatterung: " Die Kompanie ist eingesetzt mit der Aufgabe Sicherung der Staatsgrenze der DDR,Grenzverletzer Festzunehmen und Provokationen auf das Hoheitsgebiet der DDR nicht zu zulassen".Das waren die Worte welche ich täglich 1 Jahr lang gehört habe.Natürlich haben wir die Waffe nicht mit genommen weil die mal an die frische Luft musste.Schusswaffen Gebrauchsbestimmung sagte das die Waffe das letzte und äusserste Mittel der Gewaltanwendung ist,und sie nur eingesetzt werden darf wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind oder keinen Erfolg mehr versprechen.Ich war also verpflichtet einen Grenzdurchbruch auch mit der Waffe zu verhindern,keine Worte über töten oder vernichten.Das dies die Folge sein kann,ich denke darüber sind wir uns alle im klaren.Denn auch diese Worte standen in der Bestimmung:"Das Leben der Personen ist nach möglichkeit zu schonen".

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 22.11.2010 08:36von Pit 59 •



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Vieleicht habe ich noch eines vergessen,und ich kann auch nur von ende der 70er Jahre und von der grünen Grenze reden.Alle die dort gewesen sind wissen auch wie schwierig es war überhaupt bis zum SMGZ zu kommen.Schon nach Gerstungen mit dem Zug zu fahren war nicht so einfach.GSZ musste überwunden werden,ohne auslösung fast nicht möglich.Die 500m bis zum Zaun übersäät mit allen möglichen Signalgeräten (gelbe Sterne,karabiner Platzer).

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 22.11.2010 09:29von EK 82/2 •




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Zitat von SanGefr
Ich habe vor kurzem im Fernsehen den ehemaligen DDR-Verteidigungsministers Heinz Hoffmann gesehen, der in einer Rede sinngemäß so argumentierte:
"Wer unsere Grenzen nicht respektiert und sie verletzt bekommt eine Kugel zu spüren".
Das ist doch wohl schon eine Aufforderung zum Schusswaffengebrauch.
Sollte der Minister Hoffmann mit der Kugel etwa die berühmte Schokoladenkugel von Roche gemeint haben oder wie das Zeug heißt? Aber ich glaube, zu der Zeit gab es diesen Werbespot noch nicht.
das habe ich auch gesehen.aber im leben ist es anders als am tisch der wünsche.
befehle lagen in schriftlicher form vor und diese aussage war ein wunschdenken.klar denke ich auch,wenn die oberen könnten wie sie wollten,hätten sie es schriftlich als befehl verfasst.
heute reden politiker auch im fernsehen von ihren wünschen und werden die gesetze gemacht sieht alles ganz anders aus.niemand kann sich dann auf die aussagen berufen,sondern die gesetze gelten einzig und allein.
gruß andy
Alles was ich schreibe, ist nur meine Meinung und keine Feststellung.

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 22.11.2010 15:27von ABV •


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Zitat von Alfred
Übrigens gab es auch von Seiten der BRD Warnungen zur Staatsgrenze DDR.
Unter dem Hinweis „Der Bundesgrenzschutz informiert“ war u.a. zu lesen.
Mara, aber vielleicht hat sich der BGS dies nur ausgedacht.
Da war u.a. zu lesen :
„ Besucher des Grenzgebietes sind großen Gefahren ausgesetzt, wenn sie aus Unkenntnis oder Leichtsinn den Grenzverkauf nicht beachten. Häufig geschieht dies aufgrund der irrigen Annahme, das Gelände zwischen Grenzverlauf und Grenzanlagen der DDR sei Niemandsland. An der Grenze zur DDR gibt es k e i n NIEMANDSLAND !!
Der Bundesgrenzschutz und der Grenzzolldienst weisen deshalb eindringlich auf folgendes hin:
…….
5. Auf dem gebiet der DDR gelten andere Gesetzesvorschriften als in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist bekannt, dass die Grenzorgane der DDR bei der Überwachung der Grenze zu großer Schärfe angehalten sind. Wer die Grenze entgegen aller Warnungen überschreitet – wenn auch unabsichtlich oder ganz geringfügig-, begibt sich in Gefahr.“
Dies mal ein kleiner Auszug aus den Hinweisen des BGS.
Zahlenfuchs ? Mara, dies sind Fakten.
@Alfred So etwas nennt polizeiliche Gefahrenabwehr. Der BGS hat "seine" Bürger pflichtgemäß auf die Gefahren hingewiesen, die ihnen drohen. Das ist nun wirklich ganz etwas anderes, als wenn der BGS die Leute gewaltsam vom Grenzübertritt abgehalten hätte. Das wäre ja auch etwas schwierig, denn offiziell war das ja keine Staats, sondern nur eine Ländergrenze. Für den BGS, meinte ich jetzt natürlich.
Gruß an alle
Uwe
www.Oderbruchfotograf.de
http://seelow89.wordpress.com/tag/volkspolizei-seelow/

RE: Schießbefehl Ja -Nein?
in Fragen und Antworten zur innerdeutschen Grenze 22.11.2010 15:53von wosch (gelöscht)

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Hallo, mal eine Frage an die Experten:
Wenn es für die Grenzsoldaten keinen "Schießbefehl" (Egal in welcher Form) gegeben hatte, müßten dann nicht die Soldaten, die ohne solch einen "angeblichen" Befehl die Schußwaffe gezielt, oder mit ganzen MP-Salven gegen Flüchtlinge und dem Ergebnis ihres Todes eingesetzt hatten, von ihren höchsten Vorgesetzten für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden, anstatt mit entsprechenden Belobigungen in den "Sonderurlaub" geschickt zu werden? Gab es für die Minen und Selbstschußanlagen auch "keinen" Befehl zum Töten und warum sollte man den Begriff "Vernichten" im militärischen und im zivilen Bereich unterschiedlich interpretieren? Ne, ne Leute, hier machen es sich Einige von Euch zu einfach, für wie xxx haltet Ihr nur den Rest der Welt?
Schönen Gruß aus Kassel.
Wosch....deine Wort wurde von mir gelöscht......
Admin Angelo

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