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Der Schießbefehl der Grenztruppen der DDR



Ne ich bin nicht beleidigt....aber solche texte wie in der Einleitung zu dem Video werdet ihr aus meinem Mund nicht hören schon alleine deshalb weil ich selber gar nicht dabei war. Es gibt genug Pro und Contra Leute hier da bleibe ich lieber Neutral so wie es sich gehört für einen Admin

Zitat von ZermattZitat von Feliks D.Zitat von Altermaulwurf
Die Anwendung der Schußwaffe war klar geregelt und in entsprechende Gesetze gefaßt.und unterschieden sich vom Text her erst einmal nicht von dem anderer Staaten. Letztendlich ist es jedem Staat erlaubt seine Grenzsicherung zu gestalten
Hier werden mal wieder Tomatem mit Birnen verglichen,Anwendung der Schusswaffe in der BRD und DDR
Hi Zermatt,
eher Äpfel mit Birnen.
Aber paßt schon.
Tomaten hat mancher heute noch auf den Augen.
Das Thema und diese "Gegenüberstellung" ist ja für einige der Renner.
Und schon so oft in allen möglichen Foren präsentiert worden.
Kleine Anmerkungen:
das Grenzgesetz der DDR stammt von 1982 und wurde mit diesem Gesetz erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Auszug aus dem erst 1987 erstellten und nur an der OHS der GT verwendeten Studienmaterial.
Ein Hauptanliegen des Grenzgesetztes ist es, den revanchistischen Auffassungen und Praktiken führender Kreise der BRD bezüglich unserer westlichen Staatsgrenze entgegenzuwirken und die Tatsache deutlich zu machen, dass diese Grenze völkerrechtlichen Charakter trägt.
Das Grenzgesetz regelt im Komplex die rechtlichen Grundlagen der Gewährleistung für die Unantastbarkeit der Staatsgrenze der DDR und beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen für die Festigung der Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet.
Davor war der Schuswaffengebrauch auf die unterschiedlichsten Anordnungen, Befehle, Dienstvorschriften abgestützt.
Kann man hier, mit Anmeldung, einiges davon nachlesen.
http://www.nva-forum.de/nva-board/index....topic=7686&st=0
Im Zusammenhang mit dem Grenzgesetz galten jedoch weiterhin die in den Dienstvorschriften der GT entsprechenden Regelungen zur Anwendung der Schusswaffe. Ebenso gabs die Vergatterung bis 1988.
Bei der Darstellung des UZwG Bund (erstes Ausfertigungsdatum: 10.03.1961) fehlen sowohl einige wichtige §§, das VwVG sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
War sicherlich im Sinne des Erstellers der Übersicht.
Aber wie schon geschrieben, es ist der berühmte Äpfel mit Birnen Vergleich.
TH

Zitat von moreau
Etwas reichlich verwirrt der gute Mann. Hatte irgend wie mit dem Grundthema nicht viel im Sinn. Was haben die Todesursachen in dem Ort mit der Anwendung der Schußwaffe gemeinsam?? Und wieso können Herzschüsse nur die "bösen" Grenzer und die Besatzer?? Weshalb ist das bei anderen Leuten mit Knarren nicht möglich?? Mein Fazit über das Filmchen: Der Produzent und macher ist ein stolzer Lehrling von Göbbels und Sudel-Ede. Mann nehme einwenig nachprüfbare Wahrheit, mische das mit Spekulationen, Lügen,Unterstellungen und Halbwahrheiten. Rühre das kräftig um und setze das den uninformierten Bürger vor. Sollte er dann an den Unglaublichkeiten zweifeln, wird einfach auf die nachprüfbaren Wahrheit verwiesen und somit sugeriert der ganze restliche Mist ist ebenfalls richtig.
Zu meiner Zeit bei der Ausbildung bei GT wurde uns unmißverständlich bescheidgegeben, das die Anwendug der Schußwaffe das absolut letzte Mittel der Gewaltanwendung ist. O-Ton des Ausbilderoffiziers " Ihr habt gefälligst euren Arsch zu bewegen und den GV hinterherzurennen und mit den Gewehkolben und sonstwie zu "bearbeiten". Nur wenn ihr zu weit weg oder anders keine Möglichkeiten(Optionen) habt, ist die Schußwaffe zu benutzen, aber so das ihren den GV nicht erschiesst." (Nunja! auf 300m mit der Kaschi wirklich ein ambitioniertes Unterfangen)
Der Paragraf 27 (Anwendung Schußwaffe)hat oberste Priorität.
Auf den §27 wurde tagelang herumgeritten und jedes Detail ausgiebig erörtert.
Aber GT hat nach §27 zutanzen.
Das wurde uns 86 "eingebleut".
moreau
Hi moreau,
kannste dies mit eigenen Worten mal darstellen?
Wie wurden die wichtigen Tatbestände seitens der Ausbilder dargestellt und erläutert?
Gerne auch per PN.
Thanks.
TH

Zitat von Greso
Hundemeute die frei an der Grenze läuft und Flüchtlinge jagt,kenne ich auch nicht und ne Hatz mit Hunden auf Menschen auch nicht.
Es wurde schon mit Hunden nach Grenzverletzern gesucht,aber immer mit Suchleine.PS. Diese Ecke war mal mein Revier,nur über den Hügel.
Greso
Hundemeuten kamen zum Einsatz.
Für die GT war dies u.a. in der A 018-1-004, Diensthundewesen sowie im Handbuch für Diensthundeführer geregelt.

Zitat von ThunderhorseZitat von Greso
Hundemeute die frei an der Grenze läuft und Flüchtlinge jagt,kenne ich auch nicht und ne Hatz mit Hunden auf Menschen auch nicht.
Es wurde schon mit Hunden nach Grenzverletzern gesucht,aber immer mit Suchleine.PS. Diese Ecke war mal mein Revier,nur über den Hügel.
Greso
Hundemeuten kamen zum Einsatz.
Für die GT war dies u.a. in der A 018-1-004, Diensthundewesen sowie im Handbuch für Diensthundeführer geregelt.
Ja, aber nicht im normalen Einsatz. Gedacht waren die Hundemeuten für das Aufbringen bewaffneter Grenzverletzer um unnötige Verluste zu vermeiden. Mir sind solche Hundemeuten auch persönlich bekannt geworden, sie waren aber schwierig und aufwändig in der Ausbildung.
Ich hatte heute mit jemanden sehr Kompetenten dazu schon telefonisch Kontakt und werde ihn wohl im Laufe dieses Jahres mal besuchen weil er sich telefonisch dazu nicht äußern möchte.
Ich werde gegebenfalls mit dessen Zustimmung hier dazu berichten.
Gruß AMW

Zitat von ThunderhorseZitat von Greso
Hundemeute die frei an der Grenze läuft und Flüchtlinge jagt,kenne ich auch nicht und ne Hatz mit Hunden auf Menschen auch nicht.
Es wurde schon mit Hunden nach Grenzverletzern gesucht,aber immer mit Suchleine.PS. Diese Ecke war mal mein Revier,nur über den Hügel.
Greso
Hundemeuten kamen zum Einsatz.
Für die GT war dies u.a. in der A 018-1-004, Diensthundewesen sowie im Handbuch für Diensthundeführer geregelt.
Hallo Thunderhorse,habe ich nicht abgestritten,das es Hundemeuten gab!!Aber sicher nicht mit Absicht auf Menschen gehetzt,denen danach die Gedärme raushingen.Und diese Dienstvorschrift(Handbuch für Hundeführer) war erst 1975 wirksam.
Ich war 1965 an der Grenze.
Gruß Greso

Zitat von AltermaulwurfZitat von ThunderhorseZitat von Greso
Hundemeute die frei an der Grenze läuft und Flüchtlinge jagt,kenne ich auch nicht und ne Hatz mit Hunden auf Menschen auch nicht.
Es wurde schon mit Hunden nach Grenzverletzern gesucht,aber immer mit Suchleine.PS. Diese Ecke war mal mein Revier,nur über den Hügel.
Greso
Hundemeuten kamen zum Einsatz.
Für die GT war dies u.a. in der A 018-1-004, Diensthundewesen sowie im Handbuch für Diensthundeführer geregelt.
Ja, aber nicht im normalen Einsatz. Gedacht waren die Hundemeuten für das Aufbringen bewaffneter Grenzverletzer um unnötige Verluste zu vermeiden. Mir sind solche Hundemeuten auch persönlich bekannt geworden, sie waren aber schwierig und aufwändig in der Ausbildung.
Ich hatte heute mit jemanden sehr Kompetenten dazu schon telefonisch Kontakt und werde ihn wohl im Laufe dieses Jahres mal besuchen weil er sich telefonisch dazu nicht äußern möchte.
Ich werde gegebenfalls mit dessen Zustimmung hier dazu berichten.
Gruß AMW
Hundemeuten konnten bei Bedarf zu jeder Zeit eingesetzte werden.
Unabhängig ob der Flüchtling (GV) bewaffnet war oder nicht.
Einsatzraum im Schutzstreifen aber auch freundwärts des Hinterlandzaunes.
Anordnung je nach Räumlichem Einsatzgebiet, durch den Kdr des GB, dem Kdr GR und außerhalb des Grenzgebietes durch den Kommandeur des GK. Außerhalb des Schutzstreifens in Absprache mit der VP und dem MfS.
Einschränkungen gabs grundsätzlich nur bei schlechten Sichtverhältnissen und bei hoher Schneedecke.
Es gab mindestens einen Fall, wimre, bei dem eine unbeteiligte Person zu Schaden kam, getötet wurde.
Regards.
TH

@Thunderhorse
Thema: Hundemeute
Bei dem einzigen Fluchtversuch bei dem ich am K6 in der Abrieglung lag, da hieß es auch am Anfang die Hundemeute wird eingesetzt. Aber dem war dann letztendlich nicht so. Es wurde lieber ein Hundeführer mit Suchhund und ein Trupp Grenzer als Begleitung hinterher geschickt. Warum? Weil die Hundemeute sehr schnell außerhalb des Kommandobereichs ihrer Führer gewesen wäre und somit nicht steuerbar und demzufolge eine zu große Gefahr für die eigenen Kräfte darstellte. Die Viecher sollten alles angreifen was ihnen vor die Schnauze kommt. Als ich die Meute hörte, habe ich das erste und letzte mal meine Waffe durchgeladen und auf Dauerfeuer gestellt . Mein Paul genauso. Sicher war sicher. Ich liebe Hunde, aber bei denen mußte man´s nicht übertreiben.
Thema Schußwaffe
Du kannst meine geschriebenen Worte wirlklich wörtlich nehmen. Wir wurden tatsächlich angehalten einen GV ohne Einsatz der Schußwaffe festzunehmen. Du must bedenken, wenn ein GV in Waffenreichweite gesichtet wird dann sind das max 500m und da kann mann schon mal Fersengeld geben. Das Problem des GV ist das teilweise unwegsame Gelande im rechten Winkel zur Grenze, wobei der GP parallel zur Grenze auf einen ebenen Kolonenweg sich bewegen kann. Der GV hat dann noch den KFZ-Sperrgraben und einen 2-3m hohen Streckmetallzaun vor sich. Warum soll also der GP den GV direkt unter Feuer nehmen.
Was hilfreich wäre, ist eine Salve vor ihm in den Dreck zusetzen um ihn in Deckung zudrücken (Zeitgewinn) oder zur Aufgabe zubewegen. Ich schätze mal 99% der GV haben dann nicht mehr die Nerven weiterzumachen.
Das z.B. ist ein Szenario was uns vorgestellt wurde. Ich muß dazu sagen das in dem Abschnitt wo ich war es nur 2 Stellen mit 500m Sicht gab . Die Regel war so um die200-300m, weil sehr verwinkelt und bergig.
War das hilfreich?
moreau

Zitat von moreau
@Thunderhorse
Thema: Hundemeute
Bei dem einzigen Fluchtversuch bei dem ich am K6 in der Abrieglung lag, da hieß es auch am Anfang die Hundemeute wird eingesetzt. Aber dem war dann letztendlich nicht so. Es wurde lieber ein Hundeführer mit Suchhund und ein Trupp Grenzer als Begleitung hinterher geschickt. Warum? Weil die Hundemeute sehr schnell außerhalb des Kommandobereichs ihrer Führer gewesen wäre und somit nicht steuerbar und demzufolge eine zu große Gefahr für die eigenen Kräfte darstellte. Die Viecher sollten alles angreifen was ihnen vor die Schnauze kommt. Als ich die Meute hörte, habe ich das erste und letzte mal meine Waffe durchgeladen und auf Dauerfeuer gestellt . Mein Paul genauso. Sicher war sicher. Ich liebe Hunde, aber bei denen mußte man´s nicht übertreiben.
Thema Schußwaffe
Du kannst meine geschriebenen Worte wirlklich wörtlich nehmen. Wir wurden tatsächlich angehalten einen GV ohne Einsatz der Schußwaffe festzunehmen. Du must bedenken, wenn ein GV in Waffenreichweite gesichtet wird dann sind das max 500m und da kann mann schon mal Fersengeld geben. Das Problem des GV ist das teilweise unwegsame Gelande im rechten Winkel zur Grenze, wobei der GP parallel zur Grenze auf einen ebenen Kolonenweg sich bewegen kann. Der GV hat dann noch den KFZ-Sperrgraben und einen 2-3m hohen Streckmetallzaun vor sich. Warum soll also der GP den GV direkt unter Feuer nehmen.
Was hilfreich wäre, ist eine Salve vor ihm in den Dreck zusetzen um ihn in Deckung zudrücken (Zeitgewinn) oder zur Aufgabe zubewegen. Ich schätze mal 99% der GV haben dann nicht mehr die Nerven weiterzumachen.
Das z.B. ist ein Szenario was uns vorgestellt wurde. Ich muß dazu sagen das in dem Abschnitt wo ich war es nur 2 Stellen mit 500m Sicht gab . Die Regel war so um die200-300m, weil sehr verwinkelt und bergig.
War das hilfreich?
moreau
Hi moreau,
ich zweifle nicht an Deinen Worten.
Bezüglich meiner Fragenstellung sind diese
weniger hilfreich für mich.
Deshalb nochmals mit etwas umfassenderer Fragenstellung.
Meine Fragen waren:
kannste dies mit eigenen Worten mal darstellen?
Wie wurden die wichtigen Tatbestände seitens der Ausbilder dargestellt und erläutert?
Mich interessiert,
wurden Euch konkrete Anhaltspunkte vermittelt, die die Annahme rechtfertigten, dass ein bevorstehendes oder begonnenes Verbrechen zu verhindern ist?
Wurden Euch Kenntnisse über die Tatbestandsmerkmale der in Frage kommenden §§ (Straftatbestände z.B.: 96, 97, 112, 213 Abs. 2 im schweren Fall)) des StGB der DDR vermittelt?
Wurde etwas über die Verhältnismäßigkeit der Anwendung der Schsswaffe ausgesagt?
Thanks.
TH

Zu meiner Zeit (88 - 90) wurde der Gebrauch der Schusswaffe schon relativ kritisch gesehen. Einzige Ausnahmen: Fahnenflucht, ohne Kommentar, gibt es in jeder Armee der Welt und bei Angriff auf die eigene Person. Dazu muß ich erklären seitens unserer Ausbilder wurde uns gesagt (sinngem.) " Der GV hat nichts zu verlieren, der geht wenn es sein muß über Leichen, auch über Deine. " Beispiele dafür gab es ja leider auch und wer die Verhältnisse in der DDR kannte, für den war diese Aussage nicht unlogisch. Daraus folgte für viele (mich eingeschlossen) der Schluß : Bevor ich DEN auf einen Meter an mich ran lasse, mache ich lieber den Finger krumm. Heute sehe ich das auch ein wenig anders und ich bin froh, nie in eine entsprechene Situation gekommen zu sein, aber mit 25 möchte man doch gerne gesund nach Hause zu Frau und Kind.

Zitat von LO-Fahrer
Zu meiner Zeit (88 - 90) wurde der Gebrauch der Schusswaffe schon relativ kritisch gesehen. Einzige Ausnahmen: Fahnenflucht, ohne Kommentar, gibt es in jeder Armee der Welt und bei Angriff auf die eigene Person. Dazu muß ich erklären seitens unserer Ausbilder wurde uns gesagt (sinngem.) " Der GV hat nichts zu verlieren, der geht wenn es sein muß über Leichen, auch über Deine. " Beispiele dafür gab es ja leider auch und wer die Verhältnisse in der DDR kannte, für den war diese Aussage nicht unlogisch. Daraus folgte für viele (mich eingeschlossen) der Schluß : Bevor ich DEN auf einen Meter an mich ran lasse, mache ich lieber den Finger krumm. Heute sehe ich das auch ein wenig anders und ich bin froh, nie in eine entsprechene Situation gekommen zu sein, aber mit 25 möchte man doch gerne gesund nach Hause zu Frau und Kind.
Bevor sich jetzt gleich alle auf dich einschießen erst einmal Respekt für deine Worte, nicht jeder der die gleichen Gedanken hat traut sich auch dies so zu schreiben. Stimmt doch alles, der steht vorm Zaun und sieht den Posten, na was passiert dann? Das macht KLICK im Kopf, der sieht sein Ziel vor Augen und nur du kannst ihn noch aufhalten. Was dann kommt weiß er auch, also setzt er alles auf eine Karte - DU oder ICH - und wenn er die kleinste Möglichkeit sieht wird er versuchen sein Ziel zu erreichen. Mit allen Mitteln und ohne Rücksicht auf das letzte Hindernis und seine Gesundheit. Wie bundesrepublikanische Gerichte in so einem Fall urteilen weiß er aus den Feindsendern, noch eine Hemmschwelle weniger und ein für den Posten ein Grund mehr hart zu sein wenn diese Begegnung nicht seine letzte gewesen sein soll. http://home.snafu.de/veith/ehrenhai.htm
Heute soll selbst das Gedenken an sie unterbunden werden damit sie in Vergessenheit geraten.
http://www.uokg.de/Archiv/uokg_PE_Gedenken-Grenzsoldaten.pdf

Zitat von Thunderhorse
Hundemeuten konnten bei Bedarf zu jeder Zeit eingesetzte werden.
Unabhängig ob der Flüchtling (GV) bewaffnet war oder nicht.
Einsatzraum im Schutzstreifen aber auch freundwärts des Hinterlandzaunes.
Anordnung je nach Räumlichem Einsatzgebiet, durch den Kdr des GB, dem Kdr GR und außerhalb des Grenzgebietes durch den Kommandeur des GK. Außerhalb des Schutzstreifens in Absprache mit der VP und dem MfS.
Einschränkungen gabs grundsätzlich nur bei schlechten Sichtverhältnissen und bei hoher Schneedecke.
Es gab mindestens einen Fall, wimre, bei dem eine unbeteiligte Person zu Schaden kam, getötet wurde.
Regards.
TH
Zu meiner Zeit und wo ich eingesetzt war wurde der Einsatz einer Hundemeute nur für den geschilderten Fall gegen bewaffnete Grenzverletzer gesehen. TH was die offiziellen Einsatzkriterien anging magst Du Recht haben, aber in meinem Bereich wäre solch ein Einsatz nicht leichfertig befohlen worden, jeder war sich des Risikos und der mangelnden Steuerbarkeit einer solchen Hundemeute bewußt.
Hoffe das ich meinen Kontakt dieses Jahr mal treffen kann, der war für solche Einsätze zuständig und sehr Verantwortungsbewußt und real in der Lagebeurteilung...............

Zitat von ThunderhorseZitat von moreau
@Thunderhorse
Thema: Hundemeute
Bei dem einzigen Fluchtversuch bei dem ich am K6 in der Abrieglung lag, da hieß es auch am Anfang die Hundemeute wird eingesetzt. Aber dem war dann letztendlich nicht so. Es wurde lieber ein Hundeführer mit Suchhund und ein Trupp Grenzer als Begleitung hinterher geschickt. Warum? Weil die Hundemeute sehr schnell außerhalb des Kommandobereichs ihrer Führer gewesen wäre und somit nicht steuerbar und demzufolge eine zu große Gefahr für die eigenen Kräfte darstellte. Die Viecher sollten alles angreifen was ihnen vor die Schnauze kommt. Als ich die Meute hörte, habe ich das erste und letzte mal meine Waffe durchgeladen und auf Dauerfeuer gestellt . Mein Paul genauso. Sicher war sicher. Ich liebe Hunde, aber bei denen mußte man´s nicht übertreiben.
Thema Schußwaffe
Du kannst meine geschriebenen Worte wirlklich wörtlich nehmen. Wir wurden tatsächlich angehalten einen GV ohne Einsatz der Schußwaffe festzunehmen. Du must bedenken, wenn ein GV in Waffenreichweite gesichtet wird dann sind das max 500m und da kann mann schon mal Fersengeld geben. Das Problem des GV ist das teilweise unwegsame Gelande im rechten Winkel zur Grenze, wobei der GP parallel zur Grenze auf einen ebenen Kolonenweg sich bewegen kann. Der GV hat dann noch den KFZ-Sperrgraben und einen 2-3m hohen Streckmetallzaun vor sich. Warum soll also der GP den GV direkt unter Feuer nehmen.
Was hilfreich wäre, ist eine Salve vor ihm in den Dreck zusetzen um ihn in Deckung zudrücken (Zeitgewinn) oder zur Aufgabe zubewegen. Ich schätze mal 99% der GV haben dann nicht mehr die Nerven weiterzumachen.
Das z.B. ist ein Szenario was uns vorgestellt wurde. Ich muß dazu sagen das in dem Abschnitt wo ich war es nur 2 Stellen mit 500m Sicht gab . Die Regel war so um die200-300m, weil sehr verwinkelt und bergig.
War das hilfreich?
moreau
Hi moreau,
ich zweifle nicht an Deinen Worten.
Bezüglich meiner Fragenstellung sind diese
weniger hilfreich für mich.
Deshalb nochmals mit etwas umfassenderer Fragenstellung.
Meine Fragen waren:
kannste dies mit eigenen Worten mal darstellen?
Wie wurden die wichtigen Tatbestände seitens der Ausbilder dargestellt und erläutert?
Mich interessiert,
wurden Euch konkrete Anhaltspunkte vermittelt, die die Annahme rechtfertigten, dass ein bevorstehendes oder begonnenes Verbrechen zu verhindern ist?
Wurden Euch Kenntnisse über die Tatbestandsmerkmale der in Frage kommenden §§ (Straftatbestände z.B.: 96, 97, 112, 213 Abs. 2 im schweren Fall)) des StGB der DDR vermittelt?
Wurde etwas über die Verhältnismäßigkeit der Anwendung der Schsswaffe ausgesagt?
Thanks.
TH
Hallo Thunderhorse
du kannst Fragen stellen! manomann Bitte verzeih wenn ich nicht so klar antworten kann. Aber mich als EX-DDR-Bürger hat in den letzten 26 Jahren seit meinen GWD die Wende, ein polit. Systemwechsel, ein völlige berufliche Umorientierung und andere nie geahnte Sachen überrollt, so das ich viele Details einfach vergessen habe.
Bei den rot gekennzeichneten Worten nehme ich an du fragst nach sowas wie einer Checkliste!?? ->Hat es in meiner Ausbildung nie gegeben.
Das StGB der DDR war auch nicht mal ansatzweise Thema. (Was steht in dem Abschnitt überhaupt drin?)
Bei der Anwendung der Schußwaffe wurde der § 27 regelrecht wörtlich gelehrt. Wobei ich schon damals meinte der Ausbilder hat uns suggestiv davon Abgeraten die Waffe überhaupt anzuwenden. Da stellt sich mir die Frage war das offiziell so der Ausbildungsplan. (die DDR kam ja immer mehr unter Druck und "unsere" Genossen im ZK waren nicht in der Lage Fehler offen zuzugeben) Oder war es die Lebensweisheit des Majors ( stand kurz vor Dienstende nach mind. 25 J.ahren ich glaube der hat mal was von KVP erzählt) die uns geraten hat in dieser Sache sehr kurz zu treten. Ich weiß es nicht!
Gruß
Moreau

Hi moreau,
ich zweifle nicht an Deinen Worten.
Bezüglich meiner Fragenstellung sind diese
weniger hilfreich für mich.
Deshalb nochmals mit etwas umfassenderer Fragenstellung.
Meine Fragen waren:
kannste dies mit eigenen Worten mal darstellen?
Wie wurden die wichtigen Tatbestände seitens der Ausbilder dargestellt und erläutert?
Mich interessiert,
wurden Euch konkrete Anhaltspunkte vermittelt, die die Annahme rechtfertigten, dass ein bevorstehendes oder begonnenes Verbrechen zu verhindern ist?
Wurden Euch Kenntnisse über die Tatbestandsmerkmale der in Frage kommenden §§ (Straftatbestände z.B.: 96, 97, 112, 213 Abs. 2 im schweren Fall)) des StGB der DDR vermittelt?
Wurde etwas über die Verhältnismäßigkeit der Anwendung der Schsswaffe ausgesagt?
Thanks.
TH[/quote]
Hallo Thunderhorse
du kannst Fragen stellen! manomann Bitte verzeih wenn ich nicht so klar antworten kann. Aber mich als EX-DDR-Bürger hat in den letzten 26 Jahren seit meinen GWD die Wende, ein polit. Systemwechsel, ein völlige berufliche Umorientierung und andere nie geahnte Sachen überrollt, so das ich viele Details einfach vergessen habe.
Bei den rot gekennzeichneten Worten nehme ich an du fragst nach sowas wie einer Checkliste!?? ->Hat es in meiner Ausbildung nie gegeben.
Das StGB der DDR war auch nicht mal ansatzweise Thema. (Was steht in dem Abschnitt überhaupt drin?)
Bei der Anwendung der Schußwaffe wurde der § 27 regelrecht wörtlich gelehrt. Wobei ich schon damals meinte der Ausbilder hat uns suggestiv davon Abgeraten die Waffe überhaupt anzuwenden. Da stellt sich mir die Frage war das offiziell so der Ausbildungsplan. (die DDR kam ja immer mehr unter Druck und "unsere" Genossen im ZK waren nicht in der Lage Fehler offen zuzugeben) Oder war es die Lebensweisheit des Majors ( stand kurz vor Dienstende nach mind. 25 J.ahren ich glaube der hat mal was von KVP erzählt) die uns geraten hat in dieser Sache sehr kurz zu treten. Ich weiß es nicht!
Gruß
Moreau
[/quote]
Moreau,
danke für die Antwort.
konkrete Anhaltspunkte:
Man könnte es im weitesten Sinne als Checkliste bezeichnen.
Ich habs mir so ähnlich schon gedacht (siehe Markierung zum StGB der DDR).
Zum § 213 StGB der DDR, kannste hier Nachlesen.
Differenzierung zw. Absatz I und II (Strafzumessung: Vergehen - Verbrechen) steht im Abschnitt 1, § 1 StGB der DDR
http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm
Regards.
TH
P.S.: So schwer sind die Fragen nicht, nur etwas in rechtlicher Sicht gestellt.
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