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Fahnenflucht eines Postenpaares GR 42 ; 2.GK Berlin/Waßmannsdorf

Hallo @Nolle,wenn ich mich nicht täusche,gibt es einen Fred in Zusammenhang mit 'Bestätigungen & Blutgruppen'.Will mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen..
Hinterlandsgrenzer,wie meine Wenigkeit,wurden quartalsweise zu den GT eingezogen(Februar,April,August,
November),da die Ausbildungszeit nur 3 Monate betrug.
Daher kannten wir auch keine EK-Bewegung,bei Versetzung in die GK's verliessen alle 'Alten' die Kompanie und wir zogen dort ein.
Einsatz erfolgte im grenznahen Bereich und war mit viel 'Wanderschaft durch Feld,Flur & Grenzdörfer'
verbunden.Auch PKW-und Personenkontrolle.Postenbereiche zwischen 500m und 10km.Einsatz 'zwischen den
Zäunen'war äusserst selten,BT's auch nicht.
Urlaub hatte die ganze Kompanie,Ausgang jeweils ein Zug,zweimal pro Woche.
Wäre vielleicht mal einen extra Fred wert,Hinterlandsgrenzer und deren Erlebnisse..
Rotten

Wäre vielleicht mal einen extra Fred wert,Hinterlandsgrenzer und deren Erlebnisse..
von Rotten---- wir haben dazu 2 Themen schon -----
z.B. Lustige Episoden als Soldat/KGrp.
#19


Zitat von Rotten
Vielleicht finde ich noch etwas in den Briefen und bei dieser Geschichte Teltowkanal/Leuchtkugel-
pistole klingelt's etwas leise bei mir..
Rotten
Ich erinnere mich nur noch vage, aber es muss nach der FF an Pop23 gewesen sein; ich denke im Herbst/Winter 1987/88. Tatpunkt war Pop 59 "Gasrohr", ein etwas erhöhter Turm, weil darunter mal eine Gasleitung verlaufen sein soll. Aus welcher Kompanie der Fahnenflüchtige kam, weiß ich nicht mehr, aber 4. oder 5. GK war es nicht. Die Geschichte soll sich so abgespielt haben, dass der Posten seinen Postenführer entwaffnet hat, mit der MPi bedroht, danach den Turm mit beiden MPi's verlassen und zum Grenzzaun vorgelaufen ist. Dort hat er sein Seitengewehr zwischen das Streckmetall gesteckt und ist über den Zaun rüber. Der Postenführer hat dann mit der Leuchtkugelpistole dem Posten hinterhergeschossen. Dieser war aber wohl schon hinterm Zaun, ist dann in den Teltowkanal gesprungen und die 30 m bis nach Westberlin geschwommen.

Dank @terraformer! Mit 'Gasrohr' konnte ich etwas anfangen und gedanklich ist jetzt auch wieder die Tür offen und erspart mir etwas Sucherei.Kenne diesen PoP und dort wurde mir genau diese,von Dir beschriebene
FF,erzählt.
Fand im Winter 1985/86 statt,FF kam aus 1.GK W'dorf.So meines Wissens.
Rotten

Zitat von turmwache
Frage:
Sind die Fahnenflüchtigen aus der ddr(im vertrauen auf die deutsche nachkriegsgeschichte der brd) heute eigentlich immer noch als vorbestraft gebrandmarkt?
fällt mit gerade so ein, wegen dem alleinvertretungsanspruch gegenüber den ddr-bürgern?
Hm.
Keiner antwortet
TW

Zitat von turmwacheZitat von turmwache
Frage:
Sind die Fahnenflüchtigen aus der ddr(im vertrauen auf die deutsche nachkriegsgeschichte der brd) heute eigentlich immer noch als vorbestraft gebrandmarkt?
fällt mit gerade so ein, wegen dem alleinvertretungsanspruch gegenüber den ddr-bürgern?
Hm.
Keiner antwortet
TW
Grunsätzlich ja, da dies auch in der BRD eine Straftat darstellt und nicht unter § 1 (1) Nr.1 StrRehaG fällt. Einzige Ausnahme wäre nachzuweisen, dass die Verurteilung nach 254 StGB-DDR aus rein politischen Gründen erfolgte. Daher darf eine Rehabilitierung dieser Personen in der BRD nur nach einer Einzelfallüberprüfung erfolgen und auf keinen Fall pauschal für alle Fahnenflüchtigen gelten. Wäre @Mara also '89/90 noch verurteilt worden, ab Januar '90 erfolgte keine strafrechtliche Verfolgung nach §254 mehr und alle noch laufenden Verfahren wurden eingestellt, dann wäre sie z.B. auch auf Antrag nicht Rehabilitiert worden.
Wenn es genauer haben willst dann sag bescheid.



Zitat von Rainer-Maria-Rohloff
Mich interessieren zwar die Grenzthemen nicht so, weil, Alles abgelegt, aber Pitti, was wurde mit Denen, denen die Abteilung 2000 einen Riegel vorschob?
Das interessiert mich schon, die menschliche Seite. Mussten sie nach Schwedt?
R-M-R
weiß ich nicht r-m-r.aber in dem konkreten fall geh ich mal davon aus.wurde auch nicht publik gemacht.sie waren einfach weg.leutnant und 3-4 soldatenwenn das 1976 geklappt hätte wäre es ein politikum gewesen.da haben die in ihrem jugendlichen wahnsinn sicher nicht dran gedacht.den zug den ich danach über nacht übernommen habe war auf jeden fall ein sauhaufen.die waren es z.b. gewohnt den zf zu duzen.fiel bei natürlich aus.
aber rnach 4 wochen hatte ich die jungs am arsch und wir waren ein team
aber dazu später mal

Zitat von Feliks D.Zitat von turmwacheZitat von turmwache
Frage:
Sind die Fahnenflüchtigen aus der ddr(im vertrauen auf die deutsche nachkriegsgeschichte der brd) heute eigentlich immer noch als vorbestraft gebrandmarkt?
fällt mit gerade so ein, wegen dem alleinvertretungsanspruch gegenüber den ddr-bürgern?
Hm.
Keiner antwortet
TW
Grunsätzlich ja, da dies auch in der BRD eine Straftat darstellt und nicht unter § 1 (1) Nr.1 StrRehaG fällt. Einzige Ausnahme wäre nachzuweisen, dass die Verurteilung nach 254 StGB-DDR aus rein politischen Gründen erfolgte. Daher darf eine Rehabilitierung dieser Personen in der BRD nur nach einer Einzelfallüberprüfung erfolgen und auf keinen Fall pauschal für alle Fahnenflüchtigen gelten. Wäre @Mara also '89/90 noch verurteilt worden, ab Januar '90 erfolgte keine strafrechtliche Verfolgung nach §254 mehr und alle noch laufenden Verfahren wurden eingestellt, dann wäre sie z.B. auch auf Antrag nicht Rehabilitiert worden.
Wenn es genauer haben willst dann sag bescheid.
Das stimmt so nicht.
Es gab Anfang Juni 1990 eine Art Generalamnestie für Fahnenfluchtdelikte innerhalb der NVA. Das betraf auch den Soldaten Weinhold, Werner, geboren am 08.08.1949.



Zitat von KöpenickZitat von Feliks D.Zitat von turmwache
Frage:
Sind die Fahnenflüchtigen aus der ddr(im vertrauen auf die deutsche nachkriegsgeschichte der brd) heute eigentlich immer noch als vorbestraft gebrandmarkt?
Grunsätzlich ja, da dies auch in der BRD eine Straftat darstellt und nicht unter § 1 (1) Nr.1 StrRehaG fällt. Einzige Ausnahme wäre nachzuweisen, dass die Verurteilung nach 254 StGB-DDR aus rein politischen Gründen erfolgte. Daher darf eine Rehabilitierung dieser Personen in der BRD nur nach einer Einzelfallüberprüfung erfolgen und auf keinen Fall pauschal für alle Fahnenflüchtigen gelten. Wäre @Mara also '89/90 noch verurteilt worden, ab Januar '90 erfolgte keine strafrechtliche Verfolgung nach §254 mehr und alle noch laufenden Verfahren wurden eingestellt, dann wäre sie z.B. auch auf Antrag nicht Rehabilitiert worden.
Wenn es genauer haben willst dann sag bescheid.
Das stimmt so nicht.
Es gab Anfang Juni 1990 eine Art Generalamnestie für Fahnenfluchtdelikte innerhalb der NVA. Das betraf auch den Soldaten Weinhold, Werner, geboren am 08.08.1949.
1. Stimmt schon so!
2. Das wäre mir aber ziemlich neu. Mir sind aus meiner Tätigkeit für diesen Zeitraum noch die Teilamnestie vom 27.10.1989 und die vom 06.12.1989 im Gedächtnis. Im Juni 1990 hatte ich bereits andere Sorgen, daher lasse ich mich ggfls. gern belehren und wäre dir über eine Quellenangabe sehr dankbar.
Weiterhin geht deine Antwort an der Frage vorbei. Generalamnestie würde heißen, dass Personen die z.B. wegen Fahnenflucht eine Haftstrafe verbüßten entlassen wurden, diese vorzeitige Haftentlassung hat jedoch keinen Einfluss auf ihre Rehabilitierung.
Dies sind zwei voneinander unabhänige und gänzlich verschiedene Rechtsbegriffe die man schon auseinanderhalten muss!
Jetzt weiter zu Weinhold, dieser wurde in der BRD verurteilt und war im Juni 1990 schon gar nicht mehr in Haft. Rehabilitieren hätte ihn somit nur die BRD können, aber nicht die DDR! Eine angebliche Amnestie im Juni '90 in der DDR hätte ihm, selbst wenn er dann noch inhaftiert gewesen wäre, auch nichts gebracht, da er in der BRD inhaftiert war.
Da also für ihn weder eine DDR-Amnestie noch eine Rehabilitierung seitens der DDR in Frage kommt, ist deine Aussage, in Bezug auf Weinhold, mit Verlaub gesagt absoluter Quatsch.

ein wehrmachtssoldat galt bis in die 90iger jahre rein als vorbestraft...wenn ich jedenfalls BIOLEK in seiner talkshow richtig verstanden habe.
ist denn ein nva-fahnenflüchtiger heute auch noch vorbestraft.
mir fallen da 2 gt offiziere ein.
1x aus dem kleinen ort kyritz - ist heute einer der größten badausstatter und fliesenleger, hatin den 90igern den ganzen potsdamer platz ausgestattet u.
1x ..dieser hat bundesweit kaminstudios...
aber um auf die ddr-soldaten zurückzukommen, gelten diese heute noch als vorbestraft , ich vermute mal , da wir ein unrechtsstaat waren ging das heute anders über die bühne oder?
tw

Zitat von turmwache
ist denn ein nva-fahnenflüchtiger heute auch noch vorbestraft.
aber um auf die ddr-soldaten zurückzukommen, gelten diese heute noch als vorbestraft , ich vermute mal , da wir ein unrechtsstaat waren ging das heute anders über die bühne oder?
tw
Hab ich doch oben eigentlich verständlich erklärt die rechtliche Lage
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