Für Stasi aktiver Ex-Polizist Kurras erhält wieder volle Pension !

Der frühere West-Berliner Polizist Karl-Heinz Kurras darf seine Pension vorerst ungekürzt weiter beziehen. Wie das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mitteilte, hob die Disziplinarkammer der Behörde die vorläufige Ruhegehalts-Kürzung des Beamten auf. Dies hatte das Landesverwaltungsamt nach Bekanntwerden von Stasivorwürfen gegen Kurras 2009 angeordnet.
Dagegen war Kurras, der am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg am Rande einer Demonstration erschossen hatte, juristisch vorgegangen.
Kurras sei mit seiner geheimen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) zwar «eines schweren Dienstvergehens verdächtig», hieß es in der Begründung. Jedoch reichten die von der Birthler-Behörde veröffentlichen Informationen dazu für eine Aberkennung der Pension voraussichtlich nicht. Das Gericht dürfe die Akten laut Stasiunterlagengesetz nicht als Beweismittel in Disziplinarverfahren gegen Ruhestandsbeamte verwenden.
Eine Akteneinsicht sei aber «unerlässlich», um zu prüfen, ob 43 nach dem Dienstvergehen und 23 Jahre nach Kurras' Pensionierung die Tat noch so schwer wiege, dass eine völlige Aberkennung der Pension verhältnismäßig ist. Gegen eine völlige Aberkennung der Pension Kurras habe das Landesverwaltungsamt noch keine Disziplinarklage angestrengt, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.
Kurras darf Ruhegehalt vorerst weiter in voller Höhe beziehen
Das VG Berlin hat entschieden, die frühere Tätigkeit von Karl-Heinz Kurras für den Staatsicherheitsdienst der ehemaligen DDR werde voraussichtlich nicht mit der Aberkennung seines Ruhegehalts geahndet. Die Disziplinarkammer des VG Berlin setzte jetzt die Vollziehung der vorläufigen Kürzung seines Ruhegehalts aus, die das Landesverwaltungsamt nach Bekanntwerden der Stasivorwürfe gegen den Todesschützen von Benno Ohnesorg im Jahr 2009 angeordnet hatte.
Kurras sei zwar eines schweren Dienstvergehens verdächtig; es spreche alles dafür, dass er in den Jahren 1955 bis 1967 bewusst und freiwillig als IM „Otto Bohl“ mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet habe. Gleichwohl reichten die von der Beauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) im Internet und in einer Zeitschrift veröffentlichen Informationen über die Stasiverquickung von Kurras für eine Aberkennung des Ruhegehalts voraussichtlich nicht aus. Auch wenn Umfang und Qualität der von Kurras gelieferten Informationen sich detailliert aus den dem Gericht vorliegenden Auszügen aus der 17-bändigen Stasiakte über ihn beurteilen ließen, dürfe das Gericht diese Unterlagen nicht als Beweismittel im Disziplinarverfahren verwenden. Das Stasiunterlagengesetz eröffne deren Verwendung zum Zweck des Disziplinarverfahrens gegen Ruhestandsbeamte nicht. Da dieses Gesetz die Verwendungszwecke abschließend regele, sei das Gericht hieran gebunden. Ein Einblick in diese Akten sei aber unerlässlich, um zu prüfen, ob das Dienstvergehen 43 Jahre nach seinem Ende und 23 Jahre nach Eintritt des Antragstellers in den Ruhestand noch so schwer wiege, dass eine Ruhegehaltsaberkennung verhältnismäßig sei. Selbst wenn Kurras noch aktiver Beamter sein würde, wäre seit 2006 eine Auswertung seiner Stasiakte nicht mehr möglich, weil eine Überprüfung von Beamten seinerzeit auf Beamte in Führungspositionen beschränkt wurde, zu denen er nicht gehört habe. Kurras war bereits 1987 als Kriminalhauptkommissar in den Ruhestand getreten.
Quelle:"juris.de"

Kinski, das war doch nur heiße Medienluft, so lasse einen Furz und sieh, wer danach richt? Dem alten Mann sein Geld darauf zu kürzen, so ein Schwachsinn.
Da entlarft sich die herliche bundesdeutsche Gesellschaft doch nur selber, mit ihrer heißen Luft, aller fünf Jahre der selbe...siehe oben Schwachsinn, so geht das schon seit ihrer Gründung 1949 und wer blöd genug ist, der glaubt daran.
Junge, waren wir weit in der schönen DDR, die es auch Dank ihrer vielen Fehler, ihrer Gegensätze nicht geschafft hatte.
Heißt soviel wie...gehen wir jetzt dem " Schwachsinn" an die Eier, das er nicht zur Dauererscheinung wird.
R-M-R

Rechtlich möge das ja in Ordnung sein, moralisch keineswegs. Kurras war nicht irgendein Streifenpolizist, sondern Beamter des Staatsschutzes. Er hatte bewusst und mit tiefer Überzeugung, in verantwortlicher Stellung, den Staat bekämpft, der ihm heute die Pension zahlt. Mit anderen Worten, Kurras war ein Verräter!!! Und so einer hat wohl eine Bestrafung verdient!
Gruß an alle Uwe

Hier mal die Photostrecke aus dem Spiegel:
http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-42711.html
#6




Hallo, Jameson,
ich selbst habe das Buch nicht, aber die Beschreibung bei amazon
http://www.amazon.de/Wer-erschoss-Benno-...74204512&sr=8-1
klingt für mich nicht sehr vielversprechend - wenn der Autor binnen weniger Wochen 17 Aktenbände mit zusammen 5.000 Seiten aufarbeitet und in Buchform bringt - ich weiss nicht.
Gruss
icke

#10


Zitat von Jameson
Thunderhorse,
hast Du das Buch, lohnt es sich zu kaufen? Kommt er da auch zu Wort oder verdient irgendein
Schmierfink nur etwas Geld?
Ahoi Jameson
Ich habe das Büchlein.
Aus meiner Sicht interessant.
Aber soll sich ein jeder seine eigene Meinung bilden. Also kaufen/ausleihen und Lesen
Oder auch nicht. Ergo nicht kaufen/ausleihen.
Und für mich ist der Autor kein Schmierfink.


Das Buch ist interessant, sagt einiges über Herrn Kurras und seine Motivation aus. Mich hätte
aber auch seine Meinung dazu interessiert. Naja, vielleicht schreibt er ja auch ein Büchlein.
So Icke46, jetzt kannst es haben, wenn Du willst.
Ahoi Jameson
PS: Danke nochmal an Thunderhorse für den Buchtip.
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