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Frage
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Ich habe letztes Wochenende aus dem Nachlaß eines ehemaligen Kapitäns zur See der Grenztruppen ein paar Sachen erhalten.Unter anderem ein ca.40 x 40 cm großes Tuch mit dem Logo der 6.GBK und den Unterschriften von 13 Offizieren (vom Kapitänleutnant bis zum Kapitän zur See).Weiterhin sind als Ort und Datum:Tarnewitz,den 10.11.1981 angegeben.
Meine Frage:weiß jemand,was in Tarnewitz zu dem Zeitpunkt (und überhaupt)war?
Kann jemand etwas zu den Namen (die ich per PN schreiben würde)sagen?
Danke
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in tarnewitz lag die 6.grenzbootsgruppe der grenzbrigade küste. anfang der 80iger noch ausgerüstet mit 6 SAS grenzkuttern.
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Hallo zusammen, ich hatte es gestern in Angelos Fred mit den Urlaubsfotos schon angeschnitten, auch mal fotos aus längst vergangener Zeit zu verwenden aber das nur nebenbei und hin zu meiner Frage mit Vortext.
Ich habe ein Farbfoto von 1982, es zeigt den Hafen oder besser einen Blick von der Strandpromenade in Kühlungsborn auf hochseetüchtige Segelschiffe unterschiedlicher Bauart und ich kann nur vermuten, das es sich dabei um Eigner aus dem nichtsozialistischen Ausland handelte, die der DDR per Boot einen Besuch abgestattet haben?
Jetzt meine Frage: War es möglich, als Privatmann aus egal welchem Teil der Welt auch immer mit Boot vom Zeitpunkt der Grenzschließung Anfang der 60er Jahre bis zur Grenzöffnung Ende der 80er Jahre in einem Hafen der DDR anzulegen, an Land zu gehen?
Das Foto, ich werde es für Angelos Fred später einmal einstellen.
Rainer-Maria
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Das war,mit vorhergehender intensiver Anmeldung,durchaus möglich.
seaman
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Zitat von seaman
Das war,mit vorhergehender intensiver Anmeldung,durchaus möglich.
seaman
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Hallo,
in Tarnewitz war auch eine Einheit der Volksmarine stationiert. ( Funkdienst 18 )
FD-18 bestand in 2 Orten. Zingst und eben Tarnewitz.
Gruss Allmi
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Hallo zusammen, ich erweitere meine Frage von heute Vormittag um: "War es Personen, die dem Staatsapparat der DDR näher standen, so Politbüromitgliedern möglich, mit eben den angeführten hochsseetüchtigen Segelbooten, so sollten sie zum damaligen Zeitpunkt Eigentümer gewesen sein, was ich durchaus nicht anzweifeln möchte, also war es ihnen möglich, auf der Ostsee ohne Einschränkungen ihre Runden zu drehen?"
Ich kenne auch aus meiner aktiven Handwerkerzeit Menschen in der DDR, denen ohne weiteres der Besitz eines größeren Bootes vom finanziellem Status her null Problem bedeutet hätte und um auch sie mit den entsprechenden Verbindungen zu den richtigen Stellen/entscheidern ins Spiel zu bringen, wäre das oben genannte möglich gewesen?
Rainer-Maria
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Zitat von seaman
Das war,mit vorhergehender intensiver Anmeldung,durchaus möglich.
seaman
Interessant zu höhren...wer durfte denn?
Zitat
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Zitat von Pille
Ich habe letztes Wochenende aus dem Nachlaß eines ehemaligen Kapitäns zur See der Grenztruppen ein paar Sachen erhalten.Unter anderem ein ca.40 x 40 cm großes Tuch mit dem Logo der 6.GBK und den Unterschriften von 13 Offizieren (vom Kapitänleutnant bis zum Kapitän zur See).Weiterhin sind als Ort und Datum:Tarnewitz,den 10.11.1981 angegeben.
Meine Frage:weiß jemand,was in Tarnewitz zu dem Zeitpunkt (und überhaupt)war?
Kann jemand etwas zu den Namen (die ich per PN schreiben würde)sagen?
Danke
Ich habe 1963 - 1964 in der 6.GBK , im Bataillon Tarnewitz , GK Brook gedient. Das Gebiet Barendorf/Brook war Sperrgebiet und wurde mit den üblichen Sperrelementen( außer Minen ) gesichert, damit niemand über die Lübecker Bucht flüchtet.
Tarnewitz war der Bataillonsstab für unseren Abschnitt. Ob ich die Namen noch kenne ? Ist lange her .
Gruß Gert
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Zitat von Rainer-Maria-Rohloff
Hallo zusammen, ich erweitere meine Frage von heute Vormittag um: "War es Personen, die dem Staatsapparat der DDR näher standen, so Politbüromitgliedern möglich, mit eben den angeführten hochsseetüchtigen Segelbooten, so sollten sie zum damaligen Zeitpunkt Eigentümer gewesen sein, was ich durchaus nicht anzweifeln möchte, also war es ihnen möglich, auf der Ostsee ohne Einschränkungen ihre Runden zu drehen?"
Ich kenne auch aus meiner aktiven Handwerkerzeit Menschen in der DDR, denen ohne weiteres der Besitz eines größeren Bootes vom finanziellem Status her null Problem bedeutet hätte und um auch sie mit den entsprechenden Verbindungen zu den richtigen Stellen/entscheidern ins Spiel zu bringen, wäre das oben genannte möglich gewesen?
Rainer-Maria
wie schon oben angemerkt, durfte fast jeder der ein entsprechendes Segelboot hatte, die Ostsee befahren. Vorausgesetzt war ein entsprechender Antrag, welcher ziemlich "zeitig" vor dem beabsichtigten Törn eingereicht werden musste. Persönlich sind mir einige Segler aus meiner Heimatstadt bekannt , die dieses schon praktiziert haben. Leider wurden solche Privilegien auch zur Republikflucht genutzt, was zur Folge hatte, dass man mit solchen Genehmigungsverfahren doch etwas sparsamer umging.
mfG torpedoschlosser
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Guten Morgen Männer und Danke für die Texte und Aussagen. "Also konnte doch....nicht nur mit der Luftmatratze", so nach dem letzten Text von Torpedoschlosser die Ostsee mit vorherigem Antrag besegelt werden.
Wenn ich es hin bekomme, stell ich mal das Urlaubsfoto von 1982 hier ein, denn es sind zumindest nicht die kleinsten Segelboote, die mir damals vor der Linse lagen.
Einen guten Tag allen ins Forum.
Rainer-Maria
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Hallo Rainer-Maria , vielleicht kann ich noch etwas Licht ins Dunkle bringen , denn bis ca.1975 war ein recht grosses Segelboot in Familienbesitz , mit welchem auch die Ostsee befahren werden durfte. Konnte meinen alten Herrn dazu befragen , denn meine Erinnerungen als 'Steppke' sind doch recht dürftig.
Bei einem Segeltörn bspw. nach Warnemünde erfolgte in unserem Falle die Ausklarierung in Barhöft , bei Verlassen der Boddengewässer. Dort wurde sich abgemeldet & die Mannschaftsliste vorgezeigt. Hatte man keine Nachtsegelgenehmigung musste der Zielhafen eine Stunde vor Sonnenuntergang erreicht sein. Desweiteren waren die Genehmigungen PM18 bzw. PM19 notwendig , sowie ein Segelschein der Klassen A(Bodden) , B(Kleine Fahrt) , C(Grosse Fahrt).
Der Antrag auf Genehmigung (PM18/19) erfolgte jeweils im Vorjahr. Der Antrag wurde über die Betriebssport-Gemeinschaft(BSG) gestellt. Laut Aussage war es allerdings keinesfalls einfach , in den Besitz dieser zu kommen.
Persönlich kann ich mich an diese Prozedere in Barhöft , Darsser Ort oder Warnemünde nicht mehr erinnern.
Auch war die Handhabe bei einem Törn nach Hiddensee oder in den Greifswalder Bodden eine etwas andere.
Begünstigend bei meinem alten Herrn wirkte sich wohl aus , dass er im Besitz eines Reisepasses war , der den Stempel 'In alle Staaten & Westberlin' trug.
Rotten
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Zitat von Rotten
Hallo Rainer-Maria , vielleicht kann ich noch etwas Licht ins Dunkle bringen , denn bis ca.1975 war ein recht grosses Segelboot in Familienbesitz , mit welchem auch die Ostsee befahren werden durfte. Konnte meinen alten Herrn dazu befragen , denn meine Erinnerungen als 'Steppke' sind doch recht dürftig.
Bei einem Segeltörn bspw. nach Warnemünde erfolgte in unserem Falle die Ausklarierung in Barhöft , bei Verlassen der Boddengewässer. Dort wurde sich abgemeldet & die Mannschaftsliste vorgezeigt. Hatte man keine Nachtsegelgenehmigung musste der Zielhafen eine Stunde vor Sonnenuntergang erreicht sein. Desweiteren waren die Genehmigungen PM18 bzw. PM19 notwendig , sowie ein Segelschein der Klassen A(Bodden) , B(Kleine Fahrt) , C(Grosse Fahrt).
Der Antrag auf Genehmigung (PM18/19) erfolgte jeweils im Vorjahr. Der Antrag wurde über die Betriebssport-Gemeinschaft(BSG) gestellt. Laut Aussage war es allerdings keinesfalls einfach , in den Besitz dieser zu kommen.
Persönlich kann ich mich an diese Prozedere in Barhöft , Darsser Ort oder Warnemünde nicht mehr erinnern.
Auch war die Handhabe bei einem Törn nach Hiddensee oder in den Greifswalder Bodden eine etwas andere.
Begünstigend bei meinem alten Herrn wirkte sich wohl aus , dass er im Besitz eines Reisepasses war , der den Stempel 'In alle Staaten & Westberlin' trug.
Rotten
@ Rotten gabs so was in der DDR ? Ich hatte den Vermerk "gültig für alle Ländern der Welt" erst in dem grünen Reisepass der Bundesrepublik.
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Rotten, eine gute Info und wirklich Licht ins Dunkel um die Befahrung der Ostsee durch DDR-Bürger. Gut, bei deinem alten Herrn die Extrasache mit dem Reisepass aber sonst denke ich war es unter Einschränkungen möglich.
Ich erinnere mich an Urlaube zu tiefsten DDR-Zeiten und immer standen die Küstenschutzboote am Horizont, zumal, ich habe ein gutes Zeiss-Fernglas, ein Geschenk zur Jugendweihe aber Segelboote sah man eben selten.
Rainer-Maria
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Also Gert , dieses war ein so genannter Dienstreisepass (blau) mit Stempel 'Gültig für alle Staaten & Westberlin'. Hab nochmal telefonisch Rücksprache gehalten und sollte sich dieser anfinden , werde ich mal einen Scan einstellen.
Richtig Rainer-Maria , Segelboote waren selten zu sehen. Das hatte mich schon als kleiner Steppke gewundert.
Eine interessante Geschichte zum Thema Segeln in der DDR (PM18/19-Genehmigungen etc.) ist im Buch 'Über die Ostsee in die Freiheit' zu lesen ('Segeln an der langen Leine'). Dort auch einige Abbildungen von Anträgen etc.
Regatta-Segler sollte man auch nicht ausseracht lassen (bspw. 'Ostseewoche' ; 'Rund um Rügen').
Wichtig sicher auch noch die Personen in der 'Mannschaftsliste' , also einiges zu 'beachten & genehmigen' gab es schon.
Verwundert bin ich aber (und das damals wie heute) , dass viele Leute am Strand ein Fernglas brauchen.. ;-)
Rotten
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