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Frage
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heizer89
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Aufruf an alle "Aufklärungskräfte" hier im Forum! Wer kann helfen? Nachdem ich mich jetzt ungefähr 3 Wochen und das täglich in das Forum eingelesen habe, konnte ich zu meinem Erstaunen feststellen, dass es ja genug "Kräfte" aus allen Fraktionen die die beiden Systeme an der Grenze zu bieten hatte, zu geben scheint und die meine Aufgabe vielleicht lösen könnten. Ich bin auf der Suche nach " Der wahren Geschichte" bzw. dem Zusammenhang den es zwischen dem Hauptfeld (Spieß), leider ist mir der Nachname entfallen, auf jeden Fall war er Stabsoberfähnrich und schon eine Ewigkeit auf der Kompanie und dem Ehrenname unserer Kompanie "Manfred Weiss", gegeben haben soll ! Das ist der Knackpunkt ... ! Soll ! Also nochmal kurz: Was oder welchen Zusamenhang gibt es zwischen beiden? (Hauptfeld also Spieß und Manfred Weiss) Ich geh mal davon aus, dass jeder hier im Forum, mit dem Namen "Manfred Weiss" was anfangen kann? Eure Antworten sollten möglichst nicht mit folgenden Worten losgehen.... "Ich habe gehört...." "Es soll wohl so gewesen sein...." usw. ! Wie gesagt, die Legende habe ich auf der Kompanie des Öfteren gehört, aber leider nicht das wahre Ereignis oder den wirklichen Zusammenhang, den es gegeben haben muss. Als kleine Hilfestellung, die Kompanie "Manfred Weiss" war in Schwickershausen und der Hauptfeld hat auch gleich im Ort gewohnt und das schon seit den 70-er Jahren. Vielleicht wohnt er ja jetzt auch noch dort, oder vielleicht schon wieder in der ehemaligen Kompanie, denn die ist jetzt ein Seniorenlandhaus und der Jüngste war der Spieß auch nicht mehr. (sorry wegen dem Alter, falls der Spieß selber hier im Forum ist) Ich bin echt gespannt, ob dazu jemand was rausbekommt. Ich habe schon x-Mal gegoogelt, aber nix zu finden. Also "Manfred Weiss" kein Problem und auch "Günter Jablonski" kein Problem, aber das ist nur die halbe Wahrheit.
So dann sag ich mal "Vergatterung" und auf die Tasten fertig los, mal sehen wer der Erste ist...?
Immer eine handbreit Keim unter'm Lufti
heizer89
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Hallo Heizer89,
ich war von Oktober 1984 bis Oktober 1985 in der GK Schwickershausen.
Der Spieß war zu unserer Zeit Oberfähnrich Wettstein (Vornam auch Manfred - bin mir aber in diesem Punkt nicht sicher).
Der Spieß war der Gruppenführer von Manfred Weiß. Zu dem damaligen Zeitpunkt war die GK noch in dem alten Objekt in der Fasanerie untergebracht (bei Hermannsfeld).
Manfred Weiss wurde in der Nähe der GÜST Henneberg an einem Baum erschossen (Hörensagen). Ofä. Wettstein hat über die ganzen Jahre den Eintrittskanal des Geschosses in den Baum freigehalten (ausgepuhlt).
Hoffe das ich mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte.
Digedag
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digedag
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Manfred Weiss (* 1. Dezember 1943; † 19. Mai 1962) war ein gelernter Maurer.
Er leistete als Wehrpflichtiger Dienst bei den Grenztruppen der DDR in Hermannsfeld und hatte zuletzt den Dienstgrad eines Gefreiten. Am 19. Mai 1962 wurde Weiss während einer Grenzstreife in Unterharles bei Henneberg von seinem fahnenflüchtigen Kameraden Günter Jablonski durch vier Schüsse in den Rücken getötet.
Jablonski konnte in die Bundesrepublik flüchten und wurde dort zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt, von denen er sechs Jahre absitzen musste. Danach wollte er im Dezember 1978, in der Annahme seine damalige Tat im Westen voll verbüßt zu haben, über den Transitweg nach West-Berlin reisen. Dabei wurde er von den DDR-Behörden am Grenzübergang Marienborn sofort verhaftet und 1979 noch einmal für die gleiche Tat zu lebenslanger Haft verurteilt. 1988 wurde er dann in den Westen abgeschoben.
Quelle: Wikipedia
Für den Fall das irgend jemand noch nichts von Manfred Weiß gehört hat.
Viele Grüße aus dem Oderbruch
Uwe
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ABV
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Zitat von ABV
Manfred Weiss (* 1. Dezember 1943; † 19. Mai 1962) war ein gelernter Maurer.
Er leistete als Wehrpflichtiger Dienst bei den Grenztruppen der DDR in Hermannsfeld und hatte zuletzt den Dienstgrad eines Gefreiten. Am 19. Mai 1962 wurde Weiss während einer Grenzstreife in Unterharles bei Henneberg von seinem fahnenflüchtigen Kameraden Günter Jablonski durch vier Schüsse in den Rücken getötet.
Jablonski konnte in die Bundesrepublik flüchten und wurde dort zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt, von denen er sechs Jahre absitzen musste. Danach wollte er im Dezember 1978, in der Annahme seine damalige Tat im Westen voll verbüßt zu haben, über den Transitweg nach West-Berlin reisen. Dabei wurde er von den DDR-Behörden am Grenzübergang Marienborn sofort verhaftet und 1979 noch einmal für die gleiche Tat zu lebenslanger Haft verurteilt. 1988 wurde er dann in den Westen abgeschoben.
Quelle: Wikipedia
Für den Fall das irgend jemand noch nichts von Manfred Weiß gehört hat.
Viele Grüße aus dem Oderbruch
Uwe
Danke Uwe für die Aufklärung. Die DDR legte doch immer soviel wert darauf, als Staat anerkannt und respektiert zu werden. Hier hat sie doch deutlich demonstriert, dass sie dies trotz Grundlagenvertrag mit der Bundesrepublik umgekehrt nicht so sah. Frage an Juristen: nach meinem Rechtsempfinden und Wissen kann man doch für die gleiche Straftat nicht 2 x verurteilt werden, oder doch weil es 2 D's gab ?
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Gert
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Ich bin zwar kein Jurist, aber möglicherweise könnte dabei eine Rolle gespielt haben, dass die DDR die Tat als Mord wertete. Die Verurteilung in der Bundesrepublik erfolgte aber wegen Totschlags. Ob das aber wirklich eine Rolle spielte? Oder sollte nicht vielleicht doch ein abschreckendes Exempel statuiert werden? Aus meiner Sicht ist das heimtückische Erschießen eines anderen Kameraden auf jeden Fall Mord. Heimtücke gehört zu den Merkmalen, die Mord vom milder bewerteten Totschlag abgrenzen. Nun weiß man aber auch nicht, nach welchem Erkenntnisstand die Verurteilungen in der BRD erfolgte. Standen der Staatsanwaltschaft alle Akten, inklusive der Auswertung der Tatortspuren und dem Bericht der Gerichtsmedizin, zur Verfügung? Ohne Kenntnis aller Fakten, kann auch nicht von einem Mord ausgegangen werden.
Gruß an alle
Uwe
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ABV
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Das für den Tatort zuständige Gericht war entweder das Bezirksgericht des Wohnsitzes des Täters oder das des Tatortes. Somit war das BRD-Gericht nicht zuständig. Die Anwendung des BRD-Jugendstrafrechtes war ebenfalls unzulässig. Insofern konnte das Verfahren wiederholt werden (formell als Wiederaufnahmeverfehren). Also mußte wegen Mordes ein neues Strafverfahren stattfinden. Das die Ausetzung der Reststrafe zur Bewährung (Verbunden mit Ausweisung) nach 9 Jahren erfolgte, zeigt, daß in rechsstaatlich richtiger Form die in der BRD verbüßte Haftdauer angerechnet worden war. Somit ergab sich eine verbüßte Gesamthaft von 15 Jahren, also das übliche Maß auch in der BRD, obwohl wenn man die Fahnenflucht mitberücksichtigt, auch die besondere Schwere der Schuld (und eine Mindestverbüßung von 20-25 Jahren) nicht unangemessen gewesen wäre.
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StabsfeldKoenig
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Hallo zusammen,
der Spieß hieß Manfred Wettstein.
Ich bin seine Enkeltochter.
Ihm geht es gut, ist mittlerweile 71 Jahre alt und top fit :)
Er hat die Kompanie zu geschlossen und das jetzige "Cafe Auri" sowei das das zu gehörige Seniorenlandhaus seit her nie mehr betreten!!
Wer meinen Opa noch kennt, vllt sogar meine Oma und der Rest der "Wettschi´s" kann sich gerne bei mir melden, falls noch Infos gebraucht werden.
Habe meinem Opa diesen Beitrag gezeigt er sage dazu "Jedes Wotz, dass hier steht ist wahr!" und ich werde ihn weiter auf den laufendem halten.
Lieben Gruß
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Spieß-Enkelin
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Zitat von StabsfeldKoenig im Beitrag #6
Das für den Tatort zuständige Gericht war entweder das Bezirksgericht des Wohnsitzes des Täters oder das des Tatortes. Somit war das BRD-Gericht nicht zuständig. Die Anwendung des BRD-Jugendstrafrechtes war ebenfalls unzulässig. Insofern konnte das Verfahren wiederholt werden (formell als Wiederaufnahmeverfehren). Also mußte wegen Mordes ein neues Strafverfahren stattfinden. Das die Ausetzung der Reststrafe zur Bewährung (Verbunden mit Ausweisung) nach 9 Jahren erfolgte, zeigt, daß in rechsstaatlich richtiger Form die in der BRD verbüßte Haftdauer angerechnet worden war. Somit ergab sich eine verbüßte Gesamthaft von 15 Jahren, also das übliche Maß auch in der BRD, obwohl wenn man die Fahnenflucht mitberücksichtigt, auch die besondere Schwere der Schuld (und eine Mindestverbüßung von 20-25 Jahren) nicht unangemessen gewesen wäre.
Konnte ein Bürger der DDR denn ausgewiesen werden?
Nach § 59 StGB der DDR jedenfalls nicht!!
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Nach Aberkennung der DDR-Staatsbürgerschaft konnte man auch ausweisen, da dann der § 59 StGB der DDR nicht relevant ist.
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Eisenacher
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Zitat von Eisenacher im Beitrag #9
Nach Aberkennung der DDR-Staatsbürgerschaft konnte man auch ausweisen, da dann der § 59 StGB der DDR nicht relevant ist.
Hm, wurde J. die Staatsbürgerschaft aberkannt bzw. aus dieser entlassen!
Gabs im DDR-Recht (Strafrecht) die Doppelbestrafung?
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