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Fahnenflucht eines BGS Beamten

Da ja Fahnenfluchten hier scheinbar von allen Seiten Zustimmung finden, habe ich mal eine Frage an die BGS-Experten.
Am 21. Juni 1976 gab es eine "Fahnenflucht" eines Grenzjägers der Dienststelle Lübeck in Richtung DDR. Nach Abschluß der Ermittlungen von I, IX etc. stellte dieser einen Antrag bezüglich der Staatsbürgerschaft der DDR, welcher seinerzeit auch bearbeitet wurde.
Ab diesem Punkt fehlen mir dann leider auch weitere Informationen zu dem Fall. Weiß jemand ob sein Antrag letztendlich bewilligt wurde, bzw. wie sich sein weiteres Schicksal entwickelte? Mich würde besonders interessieren ob dieser nach der Wende auch Straffrei blieb wie die Fahnenflüchtigen der NVA/GT, oder ob hier wieder mit zweierlei Maß gemessen wurde und es zu einer, wie auch immer gearteten, Bestrafung kam.
Falls jemand etwas weiß, sich aber nicht sicher ist ob er die gleiche Person meint, einfachbei mir per PN melden. Ich teile ihm dann ich das Geburtsjahr mit.

Hallo Felix!
Fahnenflucht verjährt nach fünf Jahren. Demzufolge dürfte ihm strafrechtlich überhaupt nichts passiert sein.
Gruß Uwe

Zitat von Feliks D.
Da ja Fahnenfluchten hier scheinbar von allen Seiten Zustimmung finden, habe ich mal eine Frage an die BGS-Experten.
Am 21. Juni 1976 gab es eine "Fahnenflucht" eines Grenzjägers der Dienststelle Lübeck in Richtung DDR. Nach Abschluß der Ermittlungen von I, IX etc. stellte dieser einen Antrag bezüglich der Staatsbürgerschaft der DDR, welcher seinerzeit auch bearbeitet wurde.
Ab diesem Punkt fehlen mir dann leider auch weitere Informationen zu dem Fall. Weiß jemand ob sein Antrag letztendlich bewilligt wurde, bzw. wie sich sein weiteres Schicksal entwickelte? Mich würde besonders interessieren ob dieser nach der Wende auch Straffrei blieb wie die Fahnenflüchtigen der NVA/GT, oder ob hier wieder mit zweierlei Maß gemessen wurde und es zu einer, wie auch immer gearteten, Bestrafung kam.
Falls jemand etwas weiß, sich aber nicht sicher ist ob er die gleiche Person meint, einfachbei mir per PN melden. Ich teile ihm dann ich das Geburtsjahr mit.
Am 21. Juni 1976 war er noch "Grenzjäger"?

Na ja, eine Fahnenflucht dürfte es bei einem BGS-Beamten ja auch nicht gewesen sein. Genaue Kentnisse des westlichen Dienstrechtes dieser Zeit fehlen mir natürlich, deshalb fragte ich ja nach einer wie auch immer gearteten Bestrafung.
Jedoch würde mich in erster Line sein weiteres Schicksal interessieren.

Zitat von Feliks D.
@Thunderhorse
Laut Akte ja.
... überschritt der Grenzjäger in der Grenzschutzabteilung Lübeck im Grenzabschnitt Parlingen im Bereich der Grenzsäule Nr. 75, Kreis Grevesmühlen, Bezirk Rostock, die Staatsgrenze der DDR...
Nu, ab 03. Juni 1976 gab es den einfachen Dienst nicht mehr beim BGS.
Thanks.
TH


Also da muss ich passen, auf diesem Gebiet habe ich keine Ahnung, daher auch die Frage an die BGS-Experten. Hätte gedacht dieser Fall hat sich sicher herumgesprochen.
Der Grenzübertritt erfolgte am 21.06.1976 zwischen 20 und 21 Uhr.
...nach seiner erfolgten Festnahme erklärte er, dass er mit den Verhältnissen in der BRD und den Dienstverhältnissen im Bundesgrenzschutz nicht einverstanden sei und deshalb den Entschluss gefasst hätte, in die DDR überzusiedeln...

Zitat von Feliks D.
Na ja, eine Fahnenflucht dürfte es bei einem BGS-Beamten ja auch nicht gewesen sein. Genaue Kentnisse des westlichen Dienstrechtes dieser Zeit fehlen mir natürlich, deshalb fragte ich ja nach einer wie auch immer gearteten Bestrafung.
Jedoch würde mich in erster Line sein weiteres Schicksal interessieren.
Wäre zunächst mal: "Rechtswidriges Fernbleiben vom Dienst".

Es war nicht so gemeint. Ich verstehe das Interesse, mich interessiert es auch.
Eigentlich wollte ich Reaktionsgeschwindigkeit im Forum messen. Sie ist sehr hoch, also Feliks, nichts für ungut, oder wie man so sagt.
An anderer Stelle habe ich schon klar gestellt, wir sind doch in friedlicher Absicht im Grenzer-Forum!
Gruß!
Huf
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