Urlaubsanspruch, Dienstvorschrift

Hallo allerseits!
Die entsprechende Dienstvorschrift hieß, glaube ich, 10/0/007. Als UaZ standen mir bereinigte 21 Tage Urlaub im Jahr zu. Doch wie war das korrekt geregelt?
Wieviele Tage hatten Soldaten (18 ?), UaZ, BU, Fähnriche und Offiziere in der NVA und bei den GT? Gab es da Unterschiede. Wurden Samstage, Feiertage mit angerechnet? Ich glaube ja, bei mir waren es brutto wohl 24 Tage, die netto 21 Tage ergaben. Aber stimmt das?
Ich habe mir für jeden Monat außer den des EU einen VKU genehmigt. Außer mir aber hat das wohl keiner gemacht und ich durfte am Anfang deswegen auch immer vor dem KC antreten. Warum? Die DV ließ es doch zu.


@ S51,
aus der Erinnerung heraus würde ich sagen, lag der Urlaub bei ca. 23-25 Tagen bei einer 5 Tage Woche. Das ging eigentlich schnell und unbürokratisch. Auf das Geschäftszimmer, geht es dann und dann? Wurde nachgeschaut, dem steht nichts entgegen, das Formular ausgefüllt und abgegeben, das wars dann. Problematischer wurde es, wenn in dem gewünschten Zeitraum ein Dienst wie Wache, Grenzstreife o. ä. bereits eingetragen war. Dann mußte man sich schon jemanden suchen, der den Dienst übernahm. Teilweise waren die Hu. im Sommer auch im gesamten im Urlaub. War auch in etwa in 2 Jahren so. Das war dann aber nicht die gesamte Zeit, die einem Zustand. Den Rest nahm man dann nach belieben. Außerdem war das mit dem Urlaub auch nie ein Problem, man schob eigentlich immer so viele Überstunden vor sich her, das man dann sehr oft über einen längeren Zeitraum frei hatte.

Zitat von S51
Hallo allerseits!
Die entsprechende Dienstvorschrift hieß, glaube ich, 10/0/007. Als UaZ standen mir bereinigte 21 Tage Urlaub im Jahr zu. Doch wie war das korrekt geregelt?
Wieviele Tage hatten Soldaten (18 ?), UaZ, BU, Fähnriche und Offiziere in der NVA und bei den GT? Gab es da Unterschiede. Wurden Samstage, Feiertage mit angerechnet? Ich glaube ja, bei mir waren es brutto wohl 24 Tage, die netto 21 Tage ergaben. Aber stimmt das?
Ich habe mir für jeden Monat außer den des EU einen VKU genehmigt. Außer mir aber hat das wohl keiner gemacht und ich durfte am Anfang deswegen auch immer vor dem KC antreten. Warum? Die DV ließ es doch zu.
Uns Grundwehrdienstlern standen wenn ich mich recht erinnere pro Halbjahr ein VKU (verlängerter Kurzurlaub,4 Tage)und ein EU (Erholungsurlaub,6 o.7 Tage) zu.Im Winterhalbjahr kam dann noch mal ein VKU,das war die sogenannte Festtagsrate,dazu.Bei mir waren es prinzipiell immer 12 Wochen bis zum nächsten Urlaub.
Wochenende zu Hause,wie bei der Bundeswehr,oder zumindest Sonntag dienstfrei wie bei der restlichen NVA,so etwas gab es,zumindest bei den Einheiten die ganz vorne am Zaun standen,nicht.
Jeden Tag wechselnde Schichten und zusätzlich noch viele Grenzalarme,viele waren an ihrer physischen Leistungsgrenze angelangt.Zumal der Körper keinen richtigen Biorhythmus mehr fand.
Das betraff aber vom Soldaten bis zu den Offizieren jeden.
Gruß maja
#6


Zitat von S51
Hallo allerseits!
Die entsprechende Dienstvorschrift hieß, glaube ich, 10/0/007. Als UaZ standen mir bereinigte 21 Tage Urlaub im Jahr zu. Doch wie war das korrekt geregelt?
Wieviele Tage hatten Soldaten (18 ?), UaZ, BU, Fähnriche und Offiziere in der NVA und bei den GT? Gab es da Unterschiede. Wurden Samstage, Feiertage mit angerechnet? Ich glaube ja, bei mir waren es brutto wohl 24 Tage, die netto 21 Tage ergaben. Aber stimmt das?
Ich habe mir für jeden Monat außer den des EU einen VKU genehmigt. Außer mir aber hat das wohl keiner gemacht und ich durfte am Anfang deswegen auch immer vor dem KC antreten. Warum? Die DV ließ es doch zu.
Gemäß der DV 010/0/007 waren folgende Urlaubsarten festgelegt:
- Erholungsurlaub
- verlängerter Kurzurlaub
- Kurzurlaub
- Sonderurlaub als Belobigung oder zu besonderen Anlässen
es war angestrebt im Halbjahr wie folgt Urlaub zu gewähren:
- Soldaten im Grundwehrdienst - mindestens zweimal
- Soldaten auf Zeit und Unteroffiziere auf Zeit, die nicht täglich ihren Wohnort aufsuchen konnten - mindestens viermal
- Berufsunteroffiziere die nicht täglich ihren Wohnort aufsuchen konnten - mindestens sechsmal
Soldaten im Grundwehrdienst hatten für die Dauer des Grundwehrdienstes von 18 Monaten Anspruch auf 18 Tage Erholungsurlaub. Dabei wurden Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht auf den EU angerechnet.
Fähnrich- und Offizierschüler (inkl. Hochschulreife- und Berufsausbildung) erhielten pro Kalenderjahr 30 Tage EU, jedoch wurden auf den EU 4 Sonntage oder gesetzliche Feiertage angerechnet.
Generell wurden bei zustehendem EU von 24 bis 29 Kalendertagen 3 Sonntage oder gesetzliche Feiertage angerechnet.
Für Soldaten auf Zeit und unteroffiziere auf Zeit:
- ein Dienstjahr=24 Kalendertage EU, zwei Dj=25 KT, drei Dj=26 KT, vier Dj=30 KT, fünf Dj=31 KT, sechs-zehn Dj=32 KT
Für Berufsunteroffiziere:
- ein Dienstjahr=24 Kalendertage EU, zwei Dj=26 KT, drei Dj=29 KT,vier Dj=32 KT, fünf Dj=35 KT, sechs-zehn Dj=38 KT, elf-fünfzehn Dj=42 KT, ab 16 Dj=46 KT
Grundsätzlich wurden ab 30 Kalendertage EU 4 Sonntage oder gesetzliche Feiertage angerechnet.
ACHTUNG: Für die Zeit einer Untersuchungshaft sowie des Vollzuges der Disziplinarstrafen " Dienst in der Disziplinareinheit, Strafarrest, Freiheitsstrafe" bestand kein Anspruch auf EU.
Verlängerter Kurzurlaub (VKU):
- Urlaub über das Wochenende
- Anrechnung von -01- Tag Erholungsurlaub
- begann Freitag nach Dienstschluss
- endete Dienstag zum Dienst
- konnte über Feiertage gewährt werden
Kurzurlaub (KU)
- Urlaub über das Wochenende
- konnte über Feiertage gewährt werden
- begann Samstag nach Dienst
- endete Montag zum Dienst
Sonderurlaub (Belobigung)
- beginn unmittelbar nach Aussprechen der Belobigung
- oder innerhalb von 30 Kalendertagen zu gewähren
- keine Anrechnung von Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen
Sonderurlaub (besondere Anlässe)
- gewährung bei aussergewöhnlichen familiären Anlässen
- Dauer 2-5 Tage
- gewährung nach kalendertagen
BEACHTE: Wenn innerhalb eines VKU, KU, oder innerhalb der letzen drei Tage eines EU besondere Anlässe ein, konnten die Stndortältesten am Erholungs-/Aufenthaltsort Sonderurlaub gewähren.
Quellen: DV 010/007, Handbuch milt. Grundwissen, persönliche Aufzeichnungen

Zitat von maja64Zitat von S51
Hallo allerseits!
Die entsprechende Dienstvorschrift hieß, glaube ich, 10/0/007. Als UaZ standen mir bereinigte 21 Tage Urlaub im Jahr zu. Doch wie war das korrekt geregelt?
Wieviele Tage hatten Soldaten (18 ?), UaZ, BU, Fähnriche und Offiziere in der NVA und bei den GT? Gab es da Unterschiede. Wurden Samstage, Feiertage mit angerechnet? Ich glaube ja, bei mir waren es brutto wohl 24 Tage, die netto 21 Tage ergaben. Aber stimmt das?
Ich habe mir für jeden Monat außer den des EU einen VKU genehmigt. Außer mir aber hat das wohl keiner gemacht und ich durfte am Anfang deswegen auch immer vor dem KC antreten. Warum? Die DV ließ es doch zu.
Uns Grundwehrdienstlern standen wenn ich mich recht erinnere pro Halbjahr ein VKU (verlängerter Kurzurlaub,4 Tage)und ein EU (Erholungsurlaub,6 o.7 Tage) zu.Im Winterhalbjahr kam dann noch mal ein VKU,das war die sogenannte Festtagsrate,dazu.Bei mir waren es prinzipiell immer 12 Wochen bis zum nächsten Urlaub.
Wochenende zu Hause,wie bei der Bundeswehr,oder zumindest Sonntag dienstfrei wie bei der restlichen NVA,so etwas gab es,zumindest bei den Einheiten die ganz vorne am Zaun standen,nicht.
Jeden Tag wechselnde Schichten und zusätzlich noch viele Grenzalarme,viele waren an ihrer physischen Leistungsgrenze angelangt.Zumal der Körper keinen richtigen Biorhythmus mehr fand.
Das betraff aber vom Soldaten bis zu den Offizieren jeden.
Gruß maja
Ich habe immer gedacht VKU heißt Verkehrsunfall in Abk! Muss ick mir merken. Bei der nächsten Presse Mitteilung schreibe dann "Es kam zum verlängerten Kurzurlaub infolge 2 PKW frontal zusammen gestoßen sind"!
#9


Zitat von karl143
@ Stabsfähnrich,
wie lange war die Studienzeit, um den Urlaubswahnsinn zu begreifen? Das ist ja ne Wissenschaft für sich.
@Karl143.........ich glaube die DV 10/7 hat jeder schneller gelernt, als die DV 10/3 (Innendienstvorschrift.
#10


Zitat von S51 im Beitrag #2
Und gleich noch mal ´ne Frage hinterdrein:
- wie war das bei BGS und Zoll?
- wie war das bei den Briten, Amerikanern und den anderern Alliierten?
Urlaub und Sonderurlaub in den alten Bundesländern waren bundes- bzw. landeseinheitlich geregelt!
Sonderurlaub für Belobigungen war und ist beim Zoll nicht vorgesehen (Schaaaaaaade)

Möglicherweise gab es beim BGS vor der Neugliederung und Umstellung auf Dienstgrade der Polizei abweichende Regelungen?

Der Urlaubsantrag wurde durch Dienstplangestalter (aB/VaB) abgezeichnet und durch ZKom/VZKom genehmigt.
Die Kenntnisnahme des aB/VaB stellte sicher, daß seitens der GASt keine Vorbehalte hinsichtlich einer Genehmigung durch ZKom/VZKom bestehen und der Antrag mit Rahmen- und Monatsplan sowie Sonderdiensten in Einklang steht.
"Als ich 17 war, war in meinem Traumberuf nichts mehr frei” – Was das war? – "Rentner!
Erst Rentnerlehrling, dann Jungrentner und dann Rentnergeselle!”
Wo ein Genosse ist, ist die Partei - wo zwei Genossen sind, ist ein Intershop!
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