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Befehl 44 und Befehl 13



Der Befehl 44/75 bedeutete die monatliche Einschätzung der Unterstellen ab Zugführer aufwärts. Schwerpunkt war die Frage ob der Unterstellte im Grenzdienst zuverlässig sein würde. Negative Einflüsse aus dem dienstlichen aber auch privaten Umfeld waren jederzeit möglich. Also war das Augenmerk darauf zu legen, ob einer seinen Urlaub harmonisch verbracht hatte und ob er im Dienstkollektiv stärkere Reizpunkte hatte, die es in Folge zu beseitigen galt. Die Einschätzung erfolgte persönlich beim Politstellvertreter des Kompaniechefs und ging weiter an die Abteilung 2000. Sicherlich wird ein StKPA hierzu noch schreiben.

Zitat von Mike59
Ich benötige für unser Wiki mal die genaue Bezeichnung dieser beiden Befehle und eine grobe Inhaltsangabe.
Befehl 44/?? war ja Stimmungs- und Meinungsbild der einzelnene AGT
und Befehl 13/81 ?? Einsatz auf dem Vorgelagertem Hoheitsgebiet?
Bittenur kurz und schmerzlos
Mike59
..........ich glaube 13/81 war kein Befehl sondern eine Anordnung


Zitat von exgakl
Hallo Mike, der Befehl 13/81 beinhaltete den Einsatz auf dem vorgelagertem Territorium. 44 weiss ich leider nicht
Mfg
exgakl
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Gut, hat mich meine Erinnerung noch nicht ganz verlassen, erinnerst du dich da noch grob an den Inhalt. Einsatz AGT auf dem, der Sperrelemte vorgelagertem, Hoheitsgebiet. Aufgaben, Verhalten usw. wurde da doch bestimmt festgelegt, oder. War da Verhalten bei Antreffen von Personen die verlangen einen Angeh. der V 2000 zu sprechen, mit dabei oder war das wieder was anderes.
Mike59


Zitat von StabsfähnrichZitat von Mike59
Ich benötige für unser Wiki mal die genaue Bezeichnung dieser beiden Befehle und eine grobe Inhaltsangabe.
Befehl 44/?? war ja Stimmungs- und Meinungsbild der einzelnene AGT
und Befehl 13/81 ?? Einsatz auf dem Vorgelagertem Hoheitsgebiet?
Bittenur kurz und schmerzlos
Mike59
..........ich glaube 13/81 war kein Befehl sondern eine Anordnung
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Ah, AO 13/81 das kann natürlich auch sein. Na ich warte mal noch etwas
Mike59

Zitat von Patriot
Der Befehl 44/75 bedeutete die monatliche Einschätzung der Unterstellen ab Zugführer aufwärts. Schwerpunkt war die Frage ob der Unterstellte im Grenzdienst zuverlässig sein würde. Negative Einflüsse aus dem dienstlichen aber auch privaten Umfeld waren jederzeit möglich. Also war das Augenmerk darauf zu legen, ob einer seinen Urlaub harmonisch verbracht hatte und ob er im Dienstkollektiv stärkere Reizpunkte hatte, die es in Folge zu beseitigen galt. Die Einschätzung erfolgte persönlich beim Politstellvertreter des Kompaniechefs und ging weiter an die Abteilung 2000. Sicherlich wird ein StKPA hierzu noch schreiben.
kitzekleine Korrektur.................nicht der Unterstellten ab Zugführer aufwärts. Sondern eine Einschätzung der Soldatenpersönlichkeiten durch Beobachtungen ab Dienststellung Zf. Im übigen saß der Mitarbeiter neben den AGT bei der Erstellung mit am Tisch. Diese Anordnung war auch Grundlage für die Einstufung in die Kat.: A,B,C oder D.



Zitat von Mike59Zitat von exgakl
Hallo Mike, der Befehl 13/81 beinhaltete den Einsatz auf dem vorgelagertem Territorium. 44 weiss ich leider nicht
Mfg
exgakl
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Gut, hat mich meine Erinnerung noch nicht ganz verlassen, erinnerst du dich da noch grob an den Inhalt. Einsatz AGT auf dem, der Sperrelemte vorgelagertem, Hoheitsgebiet. Aufgaben, Verhalten usw. wurde da doch bestimmt festgelegt, oder. War da Verhalten bei Antreffen von Personen die verlangen einen Angeh. der V 2000 zu sprechen, mit dabei oder war das wieder was anderes.
Mike59
Moin Maik,
also die AO 13 war Verschlussache.............nur im Groben wurde diese in der Ausbildung der GAKl bekannt gegeben. Hauptinhalte waren u.a. Einsatz als Demonstrativkräfte, generische Kräfte an der Staatsgrenze, Anzugsordnung und zugeteilte Mittel u.a.

Das war von 1978 bis 1980 so wie dargestellt, wird sich aber mit der Kompaniesicherung dann verändert haben. Wobei ichs lustig fände ein Zugführer schätzt ein der Soldat Müller ist unzuverlässig und seine Frau hat ihn betrogen und Müller hört gleich mit ... ? Aha, dann weiß ich endlich, warum das den Bach runter gehen mußte.

Zitat von Pitti53
und nicht beim polit,sondern kc.der polit war natürlich mit dabei
genau..............nur in Abwesenheit vom KC --- dann mit dem StKC. Dieser wiederum war zuständig für die Arbeit mit den FHG`s. Dies in alleiniger Verantwortung. Bei der Arbeit mit den FHG`s gab es auch eine Anordnung...........komme jetzt nicht drauf, obwohl ich meine FSA dazu geschrieben habe (u.a.).


Moin Maik,
also die AO 13 war Verschlussache.............nur im Groben wurde diese in der Ausbildung der GAKl bekannt gegeben. Hauptinhalte waren u.a. Einsatz als Demonstrativkräfte, generische Kräfte an der Staatsgrenze, Anzugsordnung und zugeteilte Mittel u.a.
[/quote]
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Ja - daran kann ich mich auch noch erinnern. Jeder hat sich darauf berufen aber kaum einen kannte den Inhalt
Ok damit kann ich schon mal was anfangen, fehlt mir eigentlich noch der Abschluss von Thunderhorse
Mike59

- AO 13/81 des StMCGT:
"Maßnahmen zur Durchsetzung der Hoheitsrechte an der Staatsgrenze zur BRD und zu Westberlin und zur Einhaltung der zwischenstaatlichen Vereinbarungen über Grenzangelegenheiten" GVS G 409 029
Was war noch relevant?
- DV 018/0/002 des StMCGT: "Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze - Grenzregiment -"
- DV 018/0/007 des StMCGT: "Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze - Grenzbataillon -"
- DV 018/0/009 des StMCGT: "Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze - Grenzposten -"
- DV 246/0/015 des StMCVM: "Einsatz der Grenzbrigade Küste zum Schutz der Staatsgrenze - Grenzbataillon und Grenzkompanie -
- AO 15/81 des StMCGT: "Die Zusammenarbeit mit einzelnen geführten Freiwilligen Helfern der Grenztruppen der DDR durch Offiziere Grenzaufklärung und dafür bestätigte Grenzaufklärer"
- AO 22/81 des StMCGT: "Die Auswahl, Bestätigung und Ausbildung von Angehörigen der Grenztruppen der DDR als Grenzaufklärer und die systematische Kaderarbeit mit Grenzaufklärern"

Zitat von Merkur
- AO 13/81 des StMCGT:
"Maßnahmen zur Durchsetzung der Hoheitsrechte an der Staatsgrenze zur BRD und zu Westberlin und zur Einhaltung der zwischenstaatlichen Vereinbarungen über Grenzangelegenheiten" GVS G 409 029
Was war noch relevant?
- DV 018/0/002 des StMCGT: "Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze - Grenzregiment -"
- DV 018/0/007 des StMCGT: "Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze - Grenzbataillon -"
- DV 018/0/009 des StMCGT: "Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze - Grenzposten -"
- DV 246/0/015 des StMCVM: "Einsatz der Grenzbrigade Küste zum Schutz der Staatsgrenze - Grenzbataillon und Grenzkompanie -
- AO 15/81 des StMCGT: "Die Zusammenarbeit mit einzelnen geführten Freiwilligen Helfern der Grenztruppen der DDR durch Offiziere Grenzaufklärung und dafür bestätigte Grenzaufklärer"
- AO 22/81 des StMCGT: "Die Auswahl, Bestätigung und Ausbildung von Angehörigen der Grenztruppen der DDR als Grenzaufklärer und die systematische Kaderarbeit mit Grenzaufklärern"
Ergänzungen:
In den 80er Jahren wars dann der 44/83.
GVS
Persönlichkeitsbeurteilung und Einteilung der Sicherheitsgruppen
FHG-Ordnung 018/9/656 aus 1980
DV 318/0/001: "Einsatz der Grenztruppen zur Sicherung der Staatsgrenze - Grenzkommando und Grenzregiment


an alle
Das ZW hat ja man gut funktioniert, Die Infos sind schon eingearbeitet, Werden dann entsprechend ergänzt
Ein paar angelegte Links funzen noch nicht so richtig aber wird schon noch werden - bin noch dran.
http://innerdeutsche-grenze.info/info/in...itle=Grenzaufklärer
Mike59
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