Strafen für Angehörige der GT

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12.12.2022 18:28
avatar  Ratze
#1
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Moin
Hier gab es vermutlich 85 den Fall, das ein Stabsoberfähnrich eine Kuh zurück auf Bundesgebiet treiben sollte
Weil er allein mich klar kam, bot ein Zöllner an, den Besitzer der Kuh ans Ostufer (Grenze) zu Rudern , damit er Hilfe hat
Dies wurde genehmigt, ohne Rücksprache mit Vorgesetzten
Als die Kuh wieder im Westen war ließ der Eigentümer einen Geldschein fallen um sich zu bedanken
Das alles erzählt der Stabsoberfähnrich in einem Video
Er wurde bestraft mit 7 Tagen Kasernenarrest und einer Parteistrafe
Nun meine Fragen
Was heißt Kasernenarrest, musste er dort übernachten und von dort seinen Dienst antreten?
Was passierte mit Soldaten, die von einer Kontrollstreife bei Fehlverhalten erwischt wurden?
Was kann die Parteistrafe gewesen sein?


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12.12.2022 19:20
#2
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Für Dienstvergehen gab es meistens Ausgangs und Urlaubssperre.Wer hätte mein P3 fahren sollen,wenn man mich arestiert hätte.Personal war gefühlt immer zu wenig vorhanden.Die Sperren wurden vermutlich nur ausgesprochen,nicht schriftlich niedergelegt.Parteistrafe?wüßte ich nicht.Bei uns war nur eine Handvoll Sodaten in der SED.


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12.12.2022 19:28 (zuletzt bearbeitet: 12.12.2022 19:38)
#3
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Parteistrafe hat @Rainman2 bei #4 gut erklärt. Was war eine Parteistrafe?

Ergänzung: Kasernenarrest bekahmen Berufssoldaten die Außenschläfer waren. Also eine eigene Wohnung hatten oder in einem Wohnheim untergebracht waren. Diese BU´s hatten dann für die Anzahl der Tage in der Freizeit in der Kaserne zu bleiben.

Lebenskunst ist - "Im Alltäglichen das Wunderbare zu sehen"


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12.12.2022 19:58
#4
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Zitat von zweedi04 im Beitrag #3
Parteistrafe hat @Rainman2 bei #4 gut erklärt. Was war eine Parteistrafe?

Ergänzung: Kasernenarrest bekahmen Berufssoldaten die Außenschläfer waren. Also eine eigene Wohnung hatten oder in einem Wohnheim untergebracht waren. Diese BU´s hatten dann für die Anzahl der Tage in der Freizeit in der Kaserne zu bleiben.


Ich ergänze mal noch mit dem konkreten Link auf den genannten Beitrag:
Was war eine Parteistrafe? (14)

Der Kasernenarrest traf vor allem die Berufssoldaten, die nicht zu ihren Familien durften. Auch der Aufenthalt in der Kompanie, quasi unter den Augen der Unterstellten, konnte eine Strafe für die Betreffenden sein. Ich hatte damit kein Problem. Ich wohnte während meiner Zeit in der Stabskompanie im Ledigenwohnheim, und mein Feierabend bestand aus einem Weg zu Fuß dahin, aus der Möglichkeit, beim Fernsehen einem betrunkenen und eingeschlafenen Feldwebel dabei zuzusehen, wie es sich in die Hosen pinkelte, in einem Zimmer mit einem jungen Leutnant zu schlafen, den jegliches meiner Geräusche störte, am Morgen in einem selten gereinigten Waschraum meine Morgentoilette zu verrichten und dann wieder den Weg wieder in die Einheit zu dackeln. In meinem Dienstzimmer stand ein Klappbett, es stand eine Dusche für die Berufssoldaten zur Verfügung, die Soldaten hatten sich auch irgendwann an meine Anwesenheit gewöhnt, oder ließen sich die Störung nicht anmerken. Und wenn etwas war, war ich für den Diensthabenden der Einheit schnell zu erreichen.

Eines Tages hatte mein Kompaniechef vom Stabschef den Befehl, mich zu bestrafen. Ich weiß nicht mehr, worum es da ging. Irgendein Vorkommnis während meines Dienstes auf der Kompanie, von dem ich nichts mitbekommen hatte. Wir einigten uns unter Gelächter auf ein paar Tage Kasernenarrest und ich übernahm die Dienste der anderen Offiziere bzw. des Hauptfeldwebels in der Zeit. So oft Win kann man gar nicht hinschreiben, wie die Situation ergab. Aber für viele andere war das eine durchaus harte Strafe.

Eine Parteistrafe dagegen folgte noch einmal anderen Gesetzen. In diesem hier geschilderten Fall dürfte der Vorwurf "Schädigung des Ansehens der Partei", oder so ähnlich, gelautet haben. Das dürfte durch die Grundorganisation der Kompanie gegangen sein. Damit wäre das eine Rüge gewesen, mit der er ein Jahr keine Orden, Medaillen und keine Beförderung kriegen durfte. Sehr viel mehr, dürfte es da nicht gegeben haben.

ciao Rainman

"Ein gutes Volk, mein Volk. Nur die Leute sind schlecht bis ins Mark."
(aus: "Wer reißt denn gleich vor'm Teufel aus", DEFA 1977)


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12.12.2022 20:48 (zuletzt bearbeitet: 12.12.2022 20:50)
#5
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Hallo Rainman , es gab bei uns den einen oder anderen Soldaten Gefreiter oder Uffz der auch in der Partei war. Wie war das bei Parteiversammlung en, war doch üblich das man sich unter Genossen duzte. Galt das für Soldaten gegenüber Offizieren auch ? Wurde das leger ausgelegt in der Befehlshierarchie ? Wie lief das ab ?


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12.12.2022 21:12
avatar  anjo
#6
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Da hält sich meine Erinnerung nach 50 Jahren in Grenzen. Aber ich glaube, da wurde sich immer mit Genosse und Dienstgrad angesprochen, damit erfolgte in der Regel im Dienst kein Du. Parteiversammlung bei VEB Gleichschritt ist Dienst gewesen. Aber Rainmann hat das, ganz Gut beschrieben!


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12.12.2022 21:35
avatar  berndk5
#7
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Als Parteistrafe gab es wimre noch nach der "RÜGE" die "STRENGE RÜGE" und den "AUSSCHLUSS AUS DER PARTEI" als Höchststrafe.
Ich erinnere mich noch daran, dass eine Parteistrafe nur mit einem Beschluss einer Mitgliederversammlung verhängt werden konnte und nur auf Antrag des Parteisekretärs der Grundorganisation an die PKK (Partei- Kontroll- Kommission) zur Löschung vorgeschlagen werden konnte. Dabei waren die Mindest-Laufzeiten (Rüge = 1 Jahr) , (strenge Rüge wimre 2 Jahre) nicht zu unterschreiten.
Man brauchte also schon einen guten Draht zum Parteisekretär, und das mal wieder los zu werden.


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12.12.2022 22:32
#8
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Zitat von Rimbach 86 im Beitrag #5
Hallo Rainman , es gab bei uns den einen oder anderen Soldaten Gefreiter oder Uffz der auch in der Partei war. Wie war das bei Parteiversammlung en, war doch üblich das man sich unter Genossen duzte. Galt das für Soldaten gegenüber Offizieren auch ? Wurde das leger ausgelegt in der Befehlshierarchie ? Wie lief das ab ?

Hallo @Rimbach 86 ,
Zunächst hatten in der Mitgliederversammlung, wie die Parteiversammlung der Grundorganisation offiziell hieß, alle Genossinnen (ja, auch Küchenfrauen konnten in der Partei sein) und Genossen eine gleichberechtigte Stimme. Wenn die Auseinandersetzung mit einem höheren Dienstgrad geführt wurde, konnte jeder Soldat mitreden und auch über die Strafen für die höheren Dienstgrade entschieden die Soldaten gleichberechtigt mit. Das entsprach dem Prinzip der führenden Rolle der Partei. Und das galt für gesamte Dauer der Mitgliederversammlung. Danach trat wieder das Prinzip des unbedingten Gehorsams in Kraft.

Das Du wurde vermieden. Wir hielten uns an die üblichen Gepflogenheiten, das machte es etwas einfacher. Theoretisch hätte aber die Mitgliederversammlung auch eine grundsätzliche Entscheidung über die Tagesordnung treffen und ein Du während der Mitgliederversammlung beschließen können. Aber das war dann doch ein gewisser, zu großer Sprung, der im Dienst hätte leicht zu Verwirrung führen können. Ansonsten wurden im Dienst die Parteimitglieder oft auch bevorzugt angesprochen, wenn es Dinge durchzusetzen galt. Das war nicht sonderlich beliebt bei den "jungen Genossen", aber es gab ja noch die argumentative Keule: Das einzige Vorrecht eines Kommunisten ist es, voranzugehen!


ciao Rainman

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(aus: "Wer reißt denn gleich vor'm Teufel aus", DEFA 1977)


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12.12.2022 22:42
#9
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Zitat von berndk5 im Beitrag #7
Als Parteistrafe gab es wimre noch nach der "RÜGE" die "STRENGE RÜGE" und den "AUSSCHLUSS AUS DER PARTEI" als Höchststrafe.
Ich erinnere mich noch daran, dass eine Parteistrafe nur mit einem Beschluss einer Mitgliederversammlung verhängt werden konnte und nur auf Antrag des Parteisekretärs der Grundorganisation an die PKK (Partei- Kontroll- Kommission) zur Löschung vorgeschlagen werden konnte. Dabei waren die Mindest-Laufzeiten (Rüge = 1 Jahr) , (strenge Rüge wimre 2 Jahre) nicht zu unterschreiten.
Man brauchte also schon einen guten Draht zum Parteisekretär, und das mal wieder los zu werden.

Hallo @berndk5 ,

Genauso war es. Allerdings waren es bei einer Strengen Rüge nur 1,5 Jahre, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
Für die Perteistrafe brauchte es keinen Beschluss der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung entschied in der Regel nur über die Rüge. Strenge Rüge und Ausschluss wurden vor der Parteikontrollkommission (PKK) verhandelt.
Mein zweites Parteiverfahren, das mit einer strengen Rüge endete, wurde direkt über die PKK geführt, die Grundorganisation wurde darüber nicht einmal informiert, erst über meine Strafe.

Die Löschung der Strafe begann mit einem Antrag bei der Parteileitung der Grundorganisation. Hätte hier der Parteisekretär geblockt, hätte ich als Bestrafter das auch direkt vor die Mitgliederversammlung bringen können. In jedem Fall aber war die Parteileitung verantwortlich, den Tagesordnungspunkt zur Löschung der Strafe vorzubereiten und in die Mitgliederversammlung aufzunehmen. Die Mitgliederversammlung diskutierte dann den Antrag und es wurde über die Löschung der Strafe abgestimmt. Das galt auch für Strafen, die die PKK ausgesprochen hatte. Ich hätte im Oktober 1984 Oberleutnant werden sollen, da erhielt ich aber meine strenge Rüge. Im April 1986 beschloss die Grundorganisation die Streichung der Strafe, und somit konnte ich im Mai 1986 Oberleutnant werden, als die ersten meines Jahrgangs bereits Hauptmann wurden.

ciao Rainman

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12.12.2022 22:44 (zuletzt bearbeitet: 12.12.2022 22:46)
#10
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Doppelter Post ...

"Ein gutes Volk, mein Volk. Nur die Leute sind schlecht bis ins Mark."
(aus: "Wer reißt denn gleich vor'm Teufel aus", DEFA 1977)


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12.12.2022 22:52
#11
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Zitat von anjo im Beitrag #6
Da hält sich meine Erinnerung nach 50 Jahren in Grenzen. Aber ich glaube, da wurde sich immer mit Genosse und Dienstgrad angesprochen, damit erfolgte in der Regel im Dienst kein Du. Parteiversammlung bei VEB Gleichschritt ist Dienst gewesen. Aber Rainmann hat das, ganz Gut beschrieben!

Hallo @anjo ,
Das mit dem "Dienst" verdient ein klares JEIN!
Die Mitgliederversammlung musste durch den Kompaniechef in Abstimmung mit dem Politstellvertreter in der Monatsplanung der Kompanie geplant werden, wobei alle Parteimitglieder so zu planen waren, dass sie an der Mitgliederversammlung teilnehmen konnten. Kein einfaches Unterfangen, vor allem in der Kompaniesicherung. Insofern war sie als Bestandteil des Dienstplanes auch Dienst.

ABER: Das Prinzip der führenden Rolle der Partei verbot, dass die Parteiversammlung eine dienstliche Maßnahme war. Denn dann hätte sie unter der disziplinaren Führung der militärischen Vorgesetzten gestanden. In der Mitgliederversammlung herrschte aber das Prinzip der Gleichheit, auch wenn es nicht immer so gelebt wurde - theoretisch war es so, und es haben sich viele Grundorganisationen auch daran gehalten.

ciao Rainman

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12.12.2022 23:43
avatar  anjo
#12
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Hallo Raiman2, Du hast es richtig geschrieben "JEIN" Für mich ist das immer Dienst gewesen, solange ich in einem Objekt von VEB Gleichschritt gewesen bin.
Eigentlich wollte ich hier gar nicht schreiben, aber die Beiträge sind doch sehr real gewesen. Sie haben diese Zeit dargestellt.
Eins will ich hier schreiben, es ist für mein späteres Leben eine sehr Gute Schule gewesen! Die Details warum und wieso gehören für mich nicht in ein öffentliches Forum
Vielleicht sieht man sich einmal persönlich, und kann bei Wein oder Bier sich austauschen.

Nur als Nachsatz, ich währe ungern mein eigener Vorgesetzter gewesen!!!!!!

Schönen Abend aus Sachsen

Joachim


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13.12.2022 10:28
avatar  Lutze
#13
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In Ordnung, ich kann da nicht mitreden, wäre es nicht vielleicht besser gewesen, ich denke so an ein Schichtende,das die Grenzer sich zum Beispiel ein bis zwei Bier zur Entspannung sich in der Kantine gönnen konnten?
So meine Gedanken
Lutze

wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren


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13.12.2022 10:44
avatar  anjo
#14
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Hallo Lutze, wie stellst Du Dir das vor?? VEB Gleichschritt ist nicht die Bundeswehr, wo es eine Kantine mit Alkohol gegeben hat. Ja in der Anfangszeit hat es in den Kantinen der Konzerne auch noch Bier gegeben! Die letzten Jahre dann auch nicht mehr. Nur noch in den Bereichen wo Gäste bewirtet wurden. Ich kann aber nicht sagen wie es bei der BW gewesen ist, dort bin ich nie gewesen.


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13.12.2022 13:06
#15
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Zu 6# Bei uns wurde ab Dienstgrad Hauptmann ein ,,Genosse" vorangestellt.Oberleutnant ,wie unser rote Vater oder stellvertretender KC,wurden einfach mit Oberleutnant angesprochen.Hatte nichts mit mangelndem Respekt zu tun.Das wurde auch von den Angesprochenen ziemlich locker gesehen.Das ging bei uns ziemlich familiär zu.grins.Wir hatten gutes Verhältnis zu unserer Leitung.


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