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Frage
Hallo,
bei den Passierscheinen gab es in den 80er 2 Varianten mit 2 Unterarten je für Sperrzone und Schutzstreifen. Aber wann und wer erhielt wofür die I, II, III oder IV?
Gruß
Markus
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Dann gab es noch den E und K
Der E ist abgedruckt im Buch von Sandra Pingel Schliemann für den Schutzstreifen, gültig für 6 Monate im Jahr 1971
Das ist auch richtig, denn es handelt sich um den Vordruck PM107. Für die Sperrzone dagegen brauchts eine PM108. Die Angaben der römischen Ziffern oder der Buchstaben E oder K (?) sind nicht aussagekräftig, entscheidend ist die Formularnummer unten links.
Näheres siehe MdI-DV08/82, insbesondere Abschnitt 3.3.2. und 3.3.3.
https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/a...99_Bl_1-111.pdf
Genau diesen Passierschein hatten wir nicht als ich mit einem Kollegen Hausgeräte Kundendienst 1974 in Form von"Sozialistischer Hilfe" in Eisenach und Umgebung gemacht haben.Von uns wurden nur die Orte vor dem 5Km Sperrgebiet durchgeführt. Eine Antragstellung kurzfriestig einzureichen und zu bekommen war ausichtslos.
07.03. 18:10 EK69Bei dem Passierschein E steht wie von @94 richtig angegeben die Nr. PM 107 (87/11)
Die Passierscheine waren schon mal Thema und in den Tiefen des Forums sicher vergraben. Da wurde auch mal ein Passierschein eingestellt für den Bereich "Feindwärts", dass war dann ein grüner mit rotem Strich drüber oben rechts unten links
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Hallo,
genau @Magdeburg88, aber für wen war die I und für wen die II für den Schutzstreifen gedacht? Warum hier eine Abstufung wie auch bei der Sperrzone (III und IV)? Ein Schein pro Gebiet hätte eigentlich ja genügt...
Gruß
Markus
Vereinfacht gesagt, in jeder Gruppe 2 Paasierscheinarten. Eine Art für dort wohnende, die andere für Fremde (außerhalb wohnende). Hier mal Gliederung:
Sperrgebiet (5km)
- Passierschein I (gelb)
- Passierschein II (grün)
Sperrzone (500m) ebenso, nur andere Farben (III rot, IV glaube orange)
Brauchst du es (ganz) genau oder reicht das?
dort wohnende hatten stempel in ihren personalausweisen und benötigten keine passierscheine, siehe hier: https://www.rundschau.info/leben-in-der-sperrzone/
07.03. 19:53 mibau83Genauso war es . Wer dort wohnte selbst im Schutzstreifen brauchte keinen Passierschein.
07.03. 20:24 Rimbach 86Es gab sogar ein Paradoxum das meine Frau die ja aus dem Schutzstreifen stammte einen Passierschein mit kürzerer Laufzeit bekam als ich der ja nicht von dort kam. Quasi durfte der Schwiegersohn länger zu Besuch bleiben als die eigene Tochter
07.03. 20:29 Rimbach 86ja das waren so sachen wo man heute noch mit den kopf schütteln kann!
ich hatte ja hier schon mal geschrieben, dass ich während eines urlaubs als grenzer, tante und onkel im grenzsperrgebiet besuchen wollte.
der stkc hatte auf der rückseite des urlaubsscheins einen vermerk eingetragen. jedoch lies mich die vp nicht ins sperrgebiet, da die genaue adresse fehlte.
2 tage später stand ich wieder vorne auf dem kolonnenweg am gz 1.
Hallo Batrachos ,mich wundert das dort steht Wohnrecht in der Sperrzone Kreis NDH und ist berechtigt sich dort aufzuhalten. Dann hätte ja ein Ellricher in Klettenberg Liebenrode zb. Sich aufhalten können. War das Aufenthaltsrecht nicht ausschließlich für den Wohnort bestimmt ? Ist leider schon so lange her
07.03. 20:54 Rimbach 86als bewohner des grenzsperrgebietes durfte man in jeden ort des kreises, der auch im sperrgebiet lag. nicht aber in orte die sich im schutzstreifen befanden. dazu benötigte man einen grünen passierschein.
07.03. 20:59 mibau83Hallo Mibau , genau das hatte ich auch gemacht. Ich wollte nach vielen Jahren wieder mal nach Ellrich und ließ auf meinem Urlaubsschein Ellrich mit draufschreiben. Natürlich mit dem Polit abgesprochen der nichts dagegen hatte.Siehe da mich haben sie reingefallen.
07.03. 20:59 Rimbach 86@Rimbach 86
Ja man durfte nach Klettenberg und Liebenrode. Das lag im 5km Sperrgebiet. Jedoch nach Obersachswerfen durften wir nicht, das lag im Schutzstreifen.
Mfg Batrachos
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hmm. muss ich nochmal die grenzordnung und durchführungsverordnungen rausfingern und lesen.
ich glaube grenzbewohner brauchten natürlich auch einen passierschein, wenn sie in den anderen teil wechselten. R oder G stempel (Registriervermerk, Genehmigungsstempel) hatte die ja auch im perso.
steht denn hierzu nichts im forum?
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