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Der Befehl 36/86 des MfNV vom 31.03.1986 und die Ausweitung des Einflusses des MfS auf die Grenzsicherung

#32


Interessant wäre zu wissen, wie diese "Überwältigung" bei den Grenzoffizieren ankam, die ja schon vorher vom MfS gegängelt wurden.
In Leipzig lagen große Objekte von Polizei und MfS in einer Straße genau gegenüber.
Als die Gasleitungen in der Straße erneuert wurden, hatte ich mit beiden beruflich Kontakt.
Selbst als Besucher merkte man die Konkurrenz und daß die Polizei ihre Gegenüber wenig leiden konnten.

Zitat von Lutze im Beitrag #31
Warum kam dieser Befehl erst 1986?
hat das was mit Hoffmann`s Abgang Ende 1985 zu tun?
Geheime Verschluss-Sache,nun ja,das die Stasi überall ihre Finger im Spiel hatte,ein Geheimnis war das sicherlich nicht
Lutze
Wenn du den Befehl gelesen hättest wäre dir aufgefallen, dass damit die Anordnung 4/75 als „Vorgänger“ außer Kraft gesetzt wurde. Und „Geheime Verschlusssache“ war er auch nicht sondern „Vertrauliche Verschlusssache“. Soviel dazu …

Zitat von R-363 im Beitrag #33Zitat von Lutze im Beitrag #31
Warum kam dieser Befehl erst 1986?
hat das was mit Hoffmann`s Abgang Ende 1985 zu tun?
Geheime Verschluss-Sache,nun ja,das die Stasi überall ihre Finger im Spiel hatte,ein Geheimnis war das sicherlich nicht
Lutze
Wenn du den Befehl gelesen hättest wäre dir aufgefallen, dass damit die Anordnung 4/75 als „Vorgänger“ außer Kraft gesetzt wurde. Und „Geheime Verschlusssache“ war er auch nicht sondern „Vertrauliche Verschlusssache“. Soviel dazu …
In der PDF aus Beitrag # 23 steht Seite für Seite geheim
Lutze



Ich will @Bernds Thread hier nicht zerlegen, aber ich habe den Eindruck, dass man mit dir sowas einfach nicht diskutieren kann. Entweder du hast keine Ahnung von Befehlsgebung oder du tust nur so geistig völlig unbewaffnet. Damit war es das dann auch mit dir.


Vielleicht sollte jemand (der sich damit auskennt/ Umgang hatte) erklären was GVS, VVS und VS bedeutet, damit meine ich nicht ausgeschrieben. Ich kann das auch nur googeln und verlinken.
Es gibt keine dummen Fragen und nur dumme Antworten, sagte schon mein Lehrer in der Schule.
Klauwida

Zitat von Westfale63 im Beitrag #24
Hallo @Alfred
Als wissenschaftlich geschulter Mensch finde ich Quellenhinweise natürlich grundsätzlich gut.
Aber mit Blick auf Bernds/Erichs Intention in diesem Thema halte ich Dein "Vorpreschen" zum jetzigen Zeitpunkt für unfair.
das macht Sinn @Westfale63, gelernt ist gelernt. So haben sie doch´früher gearbeitet, " tarnen, täuschen, desinformieren, lügen bis die Balken sich biegen und das ohne Rücksicht auf die Opfer.Hauptsache ihr Arbeitgeber die SED wurde nicht gefährdet Aus diesem Modus kommen die meisten auch nach 30 Jahren nicht mehr heraus


Zitat von marc im Beitrag #41
Na da läuft das Thema ja leider doch wie von Bernd befürchtet, schade.
Manche können ihre Finger einfach nicht still halten und
gegen alte Beissreflexe kann man wohl nicht an ......
@marc Du musst hier nicht den MfS Geistlichen spielen, Absolution erhalten sie von mir bis ans Lebensende nicht , da kannst du schreiben was du willst, die Wahrheit siegt.
Aber warten wir ab wie @berndk5 das sieht. Übrigens sind wir ganz nah beim Thema , nämlich dem MfS und seinen üblen Aktivitäten
edit ergänzt


Zitat von Klauwida im Beitrag #38
Vielleicht sollte jemand (der sich damit auskennt/ Umgang hatte) erklären was GVS, VVS und VS bedeutet, damit meine ich nicht ausgeschrieben. Ich kann das auch nur googeln und verlinken.
Es gibt keine dummen Fragen und nur dumme Antworten, sagte schon mein Lehrer in der Schule.
Klauwida
In der NVA gab es drei Geheimhaltungsstufen:
- Geheime Kommandosache (GKdos)
- Geheime Verschlusssache (GVS) und
-Vertrauliche Verschlusssache (VVS).
Zur Einstufung sagt die DV 010/0/009 „Schutz der Staatsgeheimnisse in der Nationalen Volksarmee“, Ausgabe 1989:
Zitat
… 2.(1) Für die Einstufung der Staatsgeheimnisse gelten folgende
Geheimhaltungsgrade:
a) Geheime Kommandosache (GKdos);
b) Geheime Verschlußsache (GVS);
c) Vertrauliche Verschlußsache (VVS);
(2) Die Verwendung anderer Bezeichnungen für Geheimhaltungsgrade
ist nicht gestattet.
(3) GKdos sind Informationen von höchster politischer, ökonomi-
scher, militärischer, wissenschaftlicher, technischer oder tech-
nologischer Bedeutung, deren Geheimhaltung für die Sicherung der
Grundlagen der DDR bzw. der sozialistischen Staatengemeinschaft
entscheidend ist oder deren Offenbarung diese Grundlagen gefähr-
den kann.
(4) GVS sind politische, ökonomische, militärische, wissenschaft-
liche, technische, technologische u. a. Informationen von gesamt-
staatlicher Bedeutung, deren Geheimhaltung der DDR oder der so-
zialistischen Staatengemeinschaft in sehr hohem Maße nutzt oder
einen bedeutenden Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung
schwere Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile für
die Innen- und Außenpolitik des sozialistischen Staates, die
Volkswirtschaft, die Verteidigungskraft bzw. die innere Sicher-
heit herbeiführen kann.
(5) VVS sind politische, ökonomische, militärische, wissenschaft-
liche, technische, technologische u. a. Informationen mit Be-
deutung für gesellschaftliche Bereiche und Prozesse bzw. den
sozialistischen Staat, deren Geheimhaltung einen Vorteil ermög-
licht bzw. deren Offenbarung Gefahren, Schäden, Störungen oder
andere Nachteile für diese herbeiführen kann. …
Edit: Quelle vergessen: http://scz.bplaced.net/dv010-0-009.html
#45


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