Geheimnisträger und Einschränkungen

30.06.2021 19:43von ( gelöscht )
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MacBo ( gelöscht )
Geheimnisträger und Einschränkungen

Hallo,

vor ein paar Jahren sprach ich mal mit einem ehemaligen NVA-Angehörigen. Der war Anfang der 80er Funker. Das macht ihn zum Geheimnisträger. Mit dem Verweis darauf wurde bis zum Mauerfall der vielfach von ihm gestellte Ausreiseantrag abgelehnt, wohl auch ganz offiziell. (Er ist dann noch im Sommer '89 auf halsbrecherische Art von Ungarn durch die Donau nach Österreich gepaddelt. Aber das ist eine andere Geschichte.)

Hier im Forum ist häufig vom Insiderwissen über Gelände und konkrete Sicherungsmaßnahmen des Grenzstreifens die Rede, auch, aber nicht nur, von ehemaligen Angehörigen der Grenztruppen, und davon, daß dieses Wissen an vielen Orten nötig gewesen sei, um überhaupt eine reelle Chance zu haben, die Sperranlagen illegal zu überwinden. Ich schätze, man kann bei den Grenztruppen mit Fug und Recht also vermutlich auch von Geheimnisträgern sprechen. Vielleicht war das ja auch ganz offiziell so!?

Wie war nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, z.B. bei Ende der Wehrpflicht, die Ansprache diesbezüglich an die dann ehemaligen Grenztruppen? Das Spektrum war dort durch den Einsatz von Wehrpflichtigen ja so groß wie sonst überall auch - von "Hundertprozentigen" bis zu denen, die mit dem Staat nichts am Hut hatten.

Meine eigene Verwandtschaft, zumindest die, die für längere Zeit an der Grenze Dienst schob, wohnte bis zur Wende weit, weit weg von "neuralgischen Gegenden" und hat wohl auch nie wirklich Urlaub an Orten gemacht, die behördlich als kritisch angesehen worden wären, wenn man als Zivilist und/oder Ex-Grenzer im Besitz solchen Wissens gewesen wäre und wo ggfs. soundso eine entsprechende Genehmigung erforderlich war (z.B. Schierke usw.).
Eine wirklich freie Wahl des Urlaubs-, Wohn- oder Arbeitsortes gab es trotz der verfassungsmäßig zugesicherten Freizügigkeit auf dem Gebiet der DDR ja trotzdem nicht. Das verhinderte laut meiner Erinnerung und nach Erfahrungen in meiner Familie indirekt fast immer die zentrale Verwaltung der Vergabe der Wohnungen und Arbeitsstellen (bzw. der Ferienunterkünfte). Ein Teil meiner Verwandschaft durfte/konnte sich z.B. nicht den Wunsch erfüllen, an die Küste zu ziehen (trotz der wie stark auch immer zugesicherten Aussicht auf eine dortige Arbeitsstelle). Der Antrag auf eine Wohnung in der Gegend wurde immer wieder abgelehnt und zurückgestellt. Das muss nicht zwingend damit zu tun haben, daß auch mein Onkel in seiner Dienstzeit ebenfalls (allerdings nur) für ein paar Monate an der Grenze stationiert war (ich glaub irgendwo in Thüringen) - zumal der erhoffte Wohnort in keiner Weise als kritisch anzusehen war (mein Onkel ist schon verstorben, meine Tante weiß bezüglich eines etwaigen Status als Geheimnisträger nach seiner NVA-Zeit von nichts und hat das auch nie hinterfragt). Es mag sogar vielmehr ganz profan dem allgemeinen Wohnungsmangel geschuldet gewesen sein bzw. der Tatsache, daß die Familie damals bereits in einer "ausreichend großen" 2-Raum-Wohnung im Raum Halle wohnte. Den wahren Grund weiß bis heute keiner. Und die, die berechtigt wären, einen Blick in ihre evtl. existierende MfS-Akte zu werfen, scheuen diesen Schritt aus persönlichen Gründen und werden das vermutlich auch so beibehalten, bis die nächste Generation Einsicht beantragen darf. Damals war es zumindest so, daß erst als meine Tante ein ärztliches Attest für meinen Cousin (im Vorschulalter) bekam, das besagte, er bräuchte wegen Asthmas eine dauerhafte Luftveränderung, eine neue Wohnung in oder bei Bad Doberan bewilligt wurde. So zumindest die Erfahrungswerte aus meiner Familie. Also auch wenn es sowas offiziell nicht gab - der Staat steuerte bei der "Wahl" des Wohn- und Arbeitsorts (und sicherlich auch des Urlaubsorts) erwiesenermaßen kräftig mit. Wie systematisch und mit welchen Motiven im Einzelfall auch immer.

Klar, ist sicherlich auch immer vom jeweiligen zeitlichen Kontext abhängig. Aber hat jemand eigene solche oder auch grundverschiedene Erfahrungen nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Grenztruppen gemacht, wo dort evtl. eine ähnlich geartete Kontrolle oder gar Beeinflussung spürbar war oder eine solche Ansprache stattfand? Waren Wehrpflichtige mit ursprünglichem Wohnort in grenznahen Gebieten überhaupt für den Dienst an der Grenze vorgesehen, zumal diese danach ja meistens weiter in Grenznähe gewohnt hätten? Der Einsatz von Wehrpflichtigen und die Wahl ihres Einsatzgebiets erfolgte meines Erachtens ja nicht willkürlich. Hier berichten manche von Wander- und Campingtrips z.B. im Harz oder im südlichen und westlichen Teil des Thüringer Walds nach Ende ihrer Dienstzeit. War die ehemalige Dienstzugehörigkeit z.B. bei Kontrollen durch und für die TraPo ersichtlich und gab es da aufgrund des ggfs. vorhandenen besonderen Wissens besonders strenge Überprüfungen?

Grüße,
Mac

30.06.2021 20:11von freddchen
Antwort

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So viel mit Mühe wohl sortiertes Halbwissen macht stutzig.

Der Themenersteller ist wahrscheinlich Journalist im bezahlten Auftrag. Spricht über "eigene Verwandtschaft" und kennt andererseits nicht mal Basics. Aber ahnungslose Unterstellungen und unterschwellige Hetze funktionieren: "zentrale Verwaltung der ... Arbeitsstellen". Auch Letzteres hat es in der DDR nie gegeben.

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