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Angriff auf die Staatsgrenze


Moin,
ich hätte mal eine Frage dazu:
Heiko Runge kehrte um und rannte zurück in Richtung Hinterland. Bevor er ein schützendes Dickicht erreichen konnte, traf ihn eine Kugel in den Rücken.
Wenn einer Richtung Hinterland gelaufen ist, wäre dann nicht der Angriff auf die Staatsgrenze beendet?
Oder spielte das damals keine Rolle mehr, sobald er im Sperrgebiet war.
Danke und Gruß Schlutup


Da fällt mir gleich noch eine Frage dazu ein.
Wurde eigentlich unterschieden wo ein Grenzdurchbrecher angetroffen wurde?
Hätte man auch im 5km Sperrgebiet die Schusswaffe angewendet, wenn einer unbewaffnet ist und sich durch Flucht der Festnahme entziehen will.
Sind solche Fälle bekannt?
Gruß

Bei dem Heiko Runge war wie auch bei vielen anderen kein Schusswaffeneinsatz erforderlich.
Wimre wurde da vom Einsatzbefehl her kein Unterschied gemacht, ob sich jemand in Richtung Grenze oder Hinterland bewegte. Es hätte ja sein können, dass er entwischt und an anderer Stelle einen neuen Versuch macht.
Bei dem Runge kann man schon sagen, dass war eine Hinrichtung (Schuss in den Rücken, wurde doch schon im III. Reich als auf der Flucht erschossen deklariert) eines Flüchtenden. Das hatte nichts mehr mit der Sicherung der Staatsgrenze zu tun.
Uli

Falls das bei Heike Runde so war,
hatte der Todesschütze nach der Wende ein Mordanklage zu erwarten und konnte sich nicht auf den Befehlsnotstand der Grenztruppen berufen.
Wegen solcher Tönungen an der Grenze der DDR ist Generaloberst a.D. Dieter Baumgarten (6 Jahre Haft) und andere Generäle nach der Wende zu Recht in den Knast gewandert.


Zitat
Falls das bei Heike Runde so war,
hatte der Todesschütze nach der Wende ein Mordanklage zu erwarten und konnte sich nicht auf den Befehlsnotstand der Grenztruppen berufen.
Wegen solcher Tönungen an der Grenze der DDR ist Generaloberst a.D. Dieter Baumgarten (6 Jahre Haft) und andere Generäle nach der Wende zu Recht in den Knast gewandert.
Laut Internet dazu:
Im Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 29. Mai 1996 heißt es, die Angeklagten haben „einen anderen Menschen getötet und damit seines Rechtsgutes ‚Leben‘ beraubt, welches das höchste überhaupt ist, weil Menschen ohne Leben als solche nicht existieren”. Die Richter verhängten dafür eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten für den Postenführer Jürgen A., der den Schießbefehl gab, und für den zweiten Schützen Claus M. eine Haftstrafe von einem Jahr, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.
https://www.fu-berlin.de/
#6


Zitat von Schlutup im Beitrag #1
Moin,
ich hätte mal eine Frage dazu:
Heiko Runge kehrte um und rannte zurück in Richtung Hinterland. Bevor er ein schützendes Dickicht erreichen konnte, traf ihn eine Kugel in den Rücken.
Wenn einer Richtung Hinterland gelaufen ist, wäre dann nicht der Angriff auf die Staatsgrenze beendet?
Oder spielte das damals keine Rolle mehr, sobald er im Sperrgebiet war.
Danke und Gruß Schlutup
Heiko Runge? Da kennt sich ein gewisser Baupionier aus dem Harz besonders gut aus. Nur mal so am Rande erwähnt.

Hier mal was zu dieser Geschichte.

Zitat von Schlutup im Beitrag #5Zitat
Falls das bei Heike Runde so war,
hatte der Todesschütze nach der Wende ein Mordanklage zu erwarten und konnte sich nicht auf den Befehlsnotstand der Grenztruppen berufen.
Wegen solcher Tönungen an der Grenze der DDR ist Generaloberst a.D. Dieter Baumgarten (6 Jahre Haft) und andere Generäle nach der Wende zu Recht in den Knast gewandert.
Laut Internet dazu:
Im Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 29. Mai 1996 heißt es, die Angeklagten haben einen anderen Menschen getötet und damit seines Rechtsgutes Leben beraubt, welches das höchste überhaupt ist, weil Menschen ohne Leben als solche nicht existieren. Die Richter verhängten dafür eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten für den Postenführer Jürgen A., der den Schießbefehl gab, und für den zweiten Schützen Claus M. eine Haftstrafe von einem Jahr, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.
https://www.fu-berlin.de/
@Schlutup Irgendwie habe ich noch die Erinnerung, dass die Prozesse nach der Wende die bei den jeweiligen Taten damals geltenden DDR Gesetze berücksichtigen mussten.
Da der Baumgarten und auch die beiden Schützen verurteilt wurden, müsste sie ja demnach gegen geltendes Recht der DDR verstoßen haben.
Kann da jemand genauere Angaben darüber machen?
Uli

Meint ihr ehemaligen Grenzer, ich war keiner, dass es der Sache dienlich ist, wenn ihr hier und heute und mit der Weisheit alter Männer über ehemalige Kameraden, die auf irgendeine Weise, die wieder von Grenzkompanie zu Grenzkompanie verschieden sein konnte, als blutjunge Kerle scharf gemacht wurden, zu Gerichte zieht?
Mir geht es nicht um das Vertuschen von Taten, die nicht hätten sein müssen, es geht um die Art und Weise.
Denkt mal drüber nach.

Zitat von furry im Beitrag #9
Meint ihr ehemaligen Grenzer, ich war keiner, dass es der Sache dienlich ist, wenn ihr hier und heute und mit der Weisheit alter Männer über ehemalige Kameraden, die auf irgendeine Weise, die wieder von Grenzkompanie zu Grenzkompanie verschieden sein konnte, als blutjunge Kerle scharf gemacht wurden, zu Gerichte zieht?
Mir geht es nicht um das Vertuschen von Taten, die nicht hätten sein müssen, es geht um die Art und Weise.
Denkt mal drüber nach.
@furry Darüber brauche ich nicht nachzudenken. Für mich ist jeder, der einen Flüchtenden in den Rücken schießt eine Drecksau.
Da ist es für mich unerheblich ob es vor 100 Jahren war, im III. Reich, in der friedliebenden DDR oder auch in heutiger Zeit.
Das wir Angehörige bei der GT scharf gemacht wurden ist allgemein bekannt. Über das Schießen auf Flüchtende in Richtung Hinterland ist nicht explicit gesprochen worden. Im Allgemeinen war die Befehlslage sehr schwammig und die Soldaten waren in solchen Situationen auf sich allein gestellt.
Ob man die Waffe befehlsgemäß einsetzen würde musste man sich im Vorfeld überlegen. In einer konkreten Situation ist da kaum Zeit darüber nachzudenken.
Uli

Zitat von birx20 im Beitrag #10
Uli,
Baumgarten und die anderen Generäle ebenso wie Krenz und Co. sind m.E. wegen dem Schießbefehl in den Knast gewandert.
@birx20 Diese Urteile sind ein Witz und verhöhnen noch die Opfer.
Den Mienendieb wollten sie für die Brandstiftung an einer Feldscheune zum Tode verurteilen.
Uli

Furry,
In erster Linie geht es nicht um die Schützen. Sie sind meines Wissens nach alle zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden.
Es geht um die Befehlshaber für den Schiessbefehl ganz oben.
Also um das Politbüro des ZK der SED und die Generäle der Grenztruppen.
Es geht mit diesem Thread nicht gegen die normalen GWD Grenzsoldaten.
Auch nicht gegen Uffz., BU-Uffz. oder Offiziere der GT, sondern gegen die die ich oben nannte.

Und mir geht es darum, dass die, die zu ihrem großen Glück nicht in die Situation kamen, in die andere gekommen sind, heute darüber urteilen, was wäre wenn.
Egal wie ihr alle heißt, ihr, die da vorn gestanden haben, hätten damals einen verdammt dicken Köttel in der Hose gehabt, wenn da einer aufgetaucht wär und mit dem Wissen im Kopf, dass es da noch so ein Wellnesshotel in Schwedt gibt, ja, wer weiß wie ihr heute alten, schlauen Männer damals reagiert hättet.
Macht euch heute nicht schlauer, als ihr damals ward.

#14
Zum grossen Glück sind über 99 % von uns GWD nicht in diese Scheisssituation gekommen.
Wenn ich mich richtig beziehe, ging es in der jetzigen Diskussion um den besonderen Fall von Heiko Ringe (Flucht ins Hinterland ) und nicht um den Grenzdurchbruch nach Mitternacht im Wald an der Grenze, wo alles in Sekunden vom Postenpaar entschieden werden musste.
Darüber hinaus gab es auch im Schiessbefehl die Weisung, nicht auf Kinder zu schießen.
Ein 14 jähriger schmächtiger Junge ist ein Kind.
Da gibt es nichts zu relativieren.
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