Angriff auf die Staatsgrenze
#31

Die DDR hatte ihre Gesetze wie damals und heute die BRD und dazu zählte das die Grenze nicht zu verletzen ist. 99,9% haben sich an die Gesetzlichkeiten gehalten und die die an der Grenze angefallen sind hatte oft etwas auf dem Kerbholz. Die Grenze war mit Schildern und Zäunen so sichtbar das man wissen musste was man tut.
Heute stehen an Militäreinrichtungen auch überall Schilder: Halt! Militärischer Sicherheitsbereich. Schußwaffengebrauch.
Wo ist der Unterschied, jeder kann sich ausrechnen was passiert wenn man sich nicht dran hält.
Ich kenne als Grenzposten GMN-Durchsagen das sich dessertierte und bewaffnete Sowietsoldaten oder Jugendliche die ein GST-Waffenlager ausgeraubt haben auf unseren Abschnitt zu bewegen und bin sicher das ich in solchen Situationen auch geschossen hätte.
Nach der Wende irgend jemand wegen Schüsse an der Grenze vor Gericht zu stellen ist dreckige Siegerjustitz das betrifft nicht nur Angehörige der Grenztruppen sondern auch die Staatsführung. In diesem Staat werden auch Gesetze gemacht die nicht unbedingt die Zustimmung aller finden.

Ein gutes Beispiel für nicht notwendigen Schusswaffen Gebrauch hat auch der TOMMI in seinem Thema "Schüsse an der Elbe" beschreiben. Es fand vlt ein scheinbare "Angriff" auf die Grenze statt war aber eben doch ganz anders. Und die drei die dort geschossen haben können eigentlich froh sein das sie niemanden getötet oder verletzt haben. Sie hätten lieber erstmal ihr Gehirn einschalten sollen.... aber wie der TOMMI schon dort auch schrieb wir waren heiß und ganz schön unerfahren. Ich war in jener Nacht an der selben Stelle.
Später hab ich öfters erlebt das sich Kinder und Jugendliche im 500 m Bereich aufhielten und flitzen gingen sobald sie uns erblickten. Da wurde ne meldung abgesetzt und der KGSI gab nen Gakl bescheid der sich dann darum kümmern musste. Einmal waren zwei drei halbwüchzige mit Fahrrad am K2 unterwegs und ich war auf dem Weg zu ner Störung als sie kommen sahen gaben sie gas aber leider fuhren sie der K2 Streife entgegen ich machte sofort Meldung und musste erstmal am Tor warten da kamen sie schon zurück in meine Richtung und n Gakl aus der anderen Richtung, der kannte sie glaub ich schon.
Das wäre für mich niemals grund gewesen die schusswaffe einzusetzen.
Schüsse an der Elbe

#34






Zitat von harald1 2453 im Beitrag #31
Die DDR hatte ihre Gesetze wie damals und heute die BRD und dazu zählte das die Grenze nicht zu verletzen ist. 99,9% haben sich an die Gesetzlichkeiten gehalten und die die an der Grenze angefallen sind hatte oft etwas auf dem Kerbholz. Die Grenze war mit Schildern und Zäunen so sichtbar das man wissen musste was man tut.
Nach der Wende irgend jemand wegen Schüsse an der Grenze vor Gericht zu stellen ist dreckige Siegerjustitz das betrifft nicht nur Angehörige der Grenztruppen sondern auch die Staatsführung. In diesem Staat werden auch Gesetze gemacht die nicht unbedingt die Zustimmung aller finden.
Ein Schlag ins Gesicht für alle die Angehörige an dieser schändlichen Grenze verloren haben und u.U.hätte es dich auch selbst treffen können.
Die sogenannten Flüchtlinge wollten nur das Land verlassen,illegal sicher, weil es legal nicht mgl.war und das macht sie zu Verbrechern die erschossen gehören?
Lgandyman
Der Verweiß auf heutige Gesetze ist völlig daneben,hat mit dem Thema nichts mehr zu tun.



Natürlich,sollte man die Ausreisegenehmigung gehabt haben,würde keiner über den Zaun klettern wollen.Warum gab es dann so viele Fluchtwillige?Zum Ende der 80ziger Jahre waren es Tausende in kurzer Zeit.
Im Übrigen waren Antragsteller nicht gleich Übersiedler aber das wissen wir ja alle.
Lgandyman


Zitat von andyman im Beitrag #40
Im Übrigen waren Antragsteller nicht gleich Übersiedler aber das wissen wir ja alle.
Eben. Und dazu kommt noch die willkürliche Handhabung durch die „staatlichen Organe“, die Gängelung von Antragstellern und deren Angehörigen, keine Möglichkeit der Antragsteller, sich gegen diese Willkür gerichtlich zur Wehr zu setzen und und und ...
Und wer heute immer noch behauptet, die Masse derjenigen, die „überˋn Zaun“ wollten, wäre ja sowieso schon kriminell gewesen, der hat NICHTS begriffen.


Zitat von Alfred im Beitrag #39
Selbstverständlich konnte man die DDR legal verlassen. Die Zahlen der Antragsteller auf Übersiedlung sind doch bekannt.
Ja das stimmt sogar, unsere Nachbarn haben dafür 1982 ihr Haus hergegeben.Es war schon möglich unkompliziert und schnell auszureisen wenn gewisse Werte vorhanden waren.In das Haus zog dann ein Stasioffizier mit Frau und Sohn.Was für ein Zufall...
Und nach der Wende mussten sie wieder raus aus dem Haus.
#45


Zitat von Alfred im Beitrag #39
Selbstverständlich konnte man die DDR legal verlassen. Die Zahlen der Antragsteller auf Übersiedlung sind doch bekannt.
Dieser Dein allgemein formulierter Satz, eine Normalität suggerierend und ohne direkten Bezug zum real erreichten Diskussionsverlauf ist höflich ausgedrückt an Unverfrorenheit nicht zu überbieten und ausschließlich nur zum Zweck der Provokation verfasst!
Junge, gerade mal mündige, vielleicht noch nicht mal richtig erwachsene aber schon wehrpflichtige Bürger wurden per Gesetz gewungen auf eigene Mitbürger die das Land verlassen und in vermeintlicher Freiheit leben wollten zu schießen, sie wurden verdonnert Stacheldrahthindernisse, Minen und Selbstschussanlgen zum gleichen Zweck zu errichten und zu betreiben. Dem Volk wurde weiß gemacht die Grenze sei ein antiimperialistischer Schutzwall, Kämpfer für ihre Freiheit auf allen Kontinenten wurden unterstützt, das eigene Volk dagegen sperrte man ein!
Außer meiner gesamten diesbezüglichen Erinnerung an die DDR-Zeit habe ich auch einmal ziemlich nahe mitbekommen, wie mit einem "Antragsteller auf Übersiedlung", einem jungen Meister unseres Fuhrparkes diesbezüglich umgegangen wurde, für jeden einigermaßen anständigen Menschen eine Schande.
Du solltest Dich schämen!
(Nachtrag: Nachträglich nur das Wort "Stacheldrahthindernisse" richtig geschrieben...und eben noch mal korrigiert
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