Erstaunliche Zahlen - Fluchten von Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) aus Thüringen 1953 - 88 in die BRD

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30.03.2021 10:15
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#1
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Aus einer Recherche zu Republikfluchten von Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) aus der DDR habe ich ermittelt, dass es im Zeitraum 1953 bis 1998 insgesamt ca. 122 Fluchten und Fluchtversuche gab. Davon waren 110 Fluchten in den Westen erfolgreich. In die BRD flohen insgesamt mehr als 200 Kinder und Jugendliche.
An einzelnen Fluchten waren bis zu 4 Kinder oder Jugendliche beteiligt.
Darunter waren auch Kinder die allein flohen im Alter ab 13 Jahre.
Die meisten Kinder und Jugendliche unter 17 Jahre kehrten wohl in der DDR zurück. Es gab auch mehrere Doppelfluchten (zweimalige Flucht aus der DDR) wo z.B. ein 14 jähriger Junge 1964 in die BRD floh und in die DDR zu seinen Eltern zurückkehrte und der gleiche Jugendliche 1967 mit 17 Jahren wieder aus er DDR floh und in der BRD verblieb.
Die erfolgreichen Fluchten konzentrieren sich auf die 50iger und 60iger Jahre in denen der Grenzausbau noch nicht perfektioniert war (Minensperren, Selbstschussanlagen, GSZ).
In den 70iger und 80iger Jahren kam es nur noch zu ganz wenigen erfolgreichen Fluchten von Kindern und Jugendlichen. Zu über 90 % handelt es es sich bei den Kindern und Jugendlichen aus Bewohnern des Grenzgebietes, die die Grenzanlagen ihres Heimatortes genau kannten.
In dem Zeitraum 1953-1988 gab es mehrere schwerverletze Flüchtlinge (Schußverletzungen und Minenverletzungen). Ein getöteter minderjähriger Flüchtling ist nicht verzeichnet.


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30.03.2021 10:24
#2
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Moin
es gab doch Tote unter 18 Jahren an der Grenze. Da bin ich mir schon sicher.
Gruß


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30.03.2021 10:26 (zuletzt bearbeitet: 30.03.2021 10:26)
#3
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Schau


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30.03.2021 10:32
#4
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Über die beiden gibt es auch eine Doku.
Bin unterwegs mit dem Handy und kann nicht so gut schreiben.

https://youtu.be/PkM3zchztr8


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30.03.2021 10:37
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#5
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Schlutup,
anhand der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen der Jahre 1953 bis 1988 haben wir nur Fluchten aus dem Gebiet von Thüringen (bis zur Grenze von Niedersachsen) ausgewertet und in diesem Zeitraum gab es bei Kindern und Jugendlichen nach unserer Recherche glücklicherweise kein Todesopfer zu beklagen.
Für den Grenzabschnitt von Niedersachsen bis zur Ostsee haben wir keine Unterlagen ausgewertet. Ich bin mir sicher, dass es in diesem Gebiet und an der Berliner Mauer einige getötete Kinder und Jugendliche gab.
Aus dem Harz ist mir aus einer Fernsehreportage ein getöteter 14 jähriger Junge aus Halle/Saale bekannt. Er wurde vom Postenführer ? wohl in den Rücken ? geschossen.


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30.03.2021 11:14 (zuletzt bearbeitet: 30.03.2021 11:14)
#6
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In dem Alter erfassen sie die Tragweite ihre Entschlusses wohl kaum. Wir hatten, es war im Winter 67/68, zwei Jugendliche. Kann nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob sie 14 oder schon 16 waren. Unser Abschnitt (Niederneuendorf, 38.GR, 1.GK) war weitestgehend Waldgebiet mit installierten Signalanlagen (Drähte, die bei Zug einen Knall- oder Pfeifkörper auslösten). Wir kamen gerade von der Nachtschicht und lagen schon in der Heia, als Grenzalarm ertönte. Schnell in die Klamotten, Flinte geschnappt und raus in den Abschnitt. Vorn abgeriegelt und hinten natürlich auch. Es war dunkel, so gegen 5.00 Uhr früh, saukalt und es lag Schnee. So haben wir bis zum Hellwerden gelegen und gewartet, bis bei der Durchsuchung des Gebietes die Zwei festgenommen werden konnten. Zu unser aller Glück wollten sie nicht die Helden spielen. Wir waren stinksauer und einhellige Meinung: den Beiden eine ordentliche Ohrfeige verpassen und zum Vater zurückschicken.


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30.03.2021 12:14
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#7
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zu#1 Korrekterweise möchte ich ergänzend zu meinem Beitrag unter 1.) ergänzen, dass damit die Recherche zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen ist. Es fehlen noch die Unterlagen zu den Fluchten vom Ende der 60iger und den 70iger Jahren.
Nach unseren ersten groben Schätzungen werden wir für den Bereich Thüringen so auf 400 oder mehr Fluchten von Kindern und Jugendlichen aus der bis 1988 DDR kommen. Die Recherche und Auswertung der Unterlagen dazu ist sehr arbeitsintensiv.


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30.03.2021 12:18
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#8
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Vom Grundsatz hast du Recht Dore Holm mit deiner Art der Bestrafung durch die Eltern.
Ich denke aber, so glimpflich wie du es beschreibst, wird ein Republikfluchtversuch oder eine geglückte Republikflucht mit anschliessender Rückführung zu den Eltern, für den über 14 Jährigen und dessen Eltern nicht abgegangen sein. In der DDR war man mit Vollendung des 14 Lebensjahren strafmündig und unterlag dem Jugendstrafrecht der DDR.


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30.03.2021 12:42
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#9
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Zitat von birx20 im Beitrag #5
Schlutup,
anhand der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen der Jahre 1953 bis 1988 haben wir nur Fluchten aus dem Gebiet von Thüringen (bis zur Grenze von Niedersachsen) ausgewertet und in diesem Zeitraum gab es bei Kindern und Jugendlichen nach unserer Recherche glücklicherweise kein Todesopfer zu beklagen.
Für den Grenzabschnitt von Niedersachsen bis zur Ostsee haben wir keine Unterlagen ausgewertet. Ich bin mir sicher, dass es in diesem Gebiet und an der Berliner Mauer einige getötete Kinder und Jugendliche gab.
Aus dem Harz ist mir aus einer Fernsehreportage ein getöteter 14 jähriger Junge aus Halle/Saale bekannt. Er wurde vom Postenführer ? wohl in den Rücken ? geschossen.


@birx20 Wahrscheinlich meinst Du den Heiko Runge aus Halle. Der war aber wahrscheinlich mit einem Taschenmesser und einem Kamm bewaffnet, dass rechtfertigt schon den Einsatz der Schusswaffe. Besser wäre es gewesen, der Schuss wäre wie die anderen 50 auch ins Nirwana gegangen. Diese Geschichte ist so ein richtiges Ruhmesblatt für GT und Stasi.

In unserem Abschnitt war der Jugendliche aus Volkerode besser über das informiert was ihn bei der Flucht erwartet. Der war schon durch, als bei uns Grenzalarm ausgelöst wurde und wir in die Abriegelung sind.

Uli


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30.03.2021 13:01
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#10
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Uli, der Junge (14 Jahre) den ich meinte, war aus Halle/Saale und er war mit einem gleichaltrigen Freund unterwegs, der den Fluchtversuch unverletzt überlebt hat.
Mit Schuld an der Tötung des Jungen hatte wohl der KC Major XY der wohl ein "ganz scharfer Hund" war und der seinen Posten eingebläut hatte, sofort und rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Der Schütze wurde verurteilt aber nicht wegen Mord. Ob der KC auch verurteilt wurde, dass weiß ich nicht mehr. Der KC hatte m.E. genauso viel Schuld wie der Todesschütze.


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30.03.2021 13:23
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#11
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Zitat von birx20 im Beitrag #10
Uli, der Junge (14 Jahre) den ich meinte, war aus Halle/Saale und er war mit einem gleichaltrigen Freund unterwegs, der den Fluchtversuch unverletzt überlebt hat.
Mit Schuld an der Tötung des Jungen hatte wohl der KC Major XY der wohl ein "ganz scharfer Hund" war und der seinen Posten eingebläut hatte, sofort und rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Der Schütze wurde verurteilt aber nicht wegen Mord. Ob der KC auch verurteilt wurde, dass weiß ich nicht mehr. Der KC hatte m.E. genauso viel Schuld wie der Todesschütze.


@birx20

Wenn die Doku über den Fall einigermaßen nah an der Wahrheit ist, dann liegt die Schuld mehr beim System der Grenzsicherung und dem KC. Der Schütze hat sich aus welchen Gründen auch immer so unter Druck setzen lassen, dass er im Ernstfall versagt hat.

Uli


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30.03.2021 14:12
#12
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Zitat von Fall 80 im Beitrag #9
Zitat von birx20 im Beitrag #5
Schlutup,
.


@birx20 . Der war aber wahrscheinlich mit einem Taschenmesser und einem Kamm bewaffnet, dass rechtfertigt schon den Einsatz der Schusswaffe.

Uli


Moin Moin @Fall 80 Uli,
ist das jetzt deine persönliche Meinung oder der Sicherheitsorgane von damals.

Gruß aus Lübeck


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30.03.2021 14:21 (zuletzt bearbeitet: 30.03.2021 14:22)
#13
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ich mach mal ein neues Thema auf


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30.03.2021 14:27
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#14
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# 13 In dem Zusammenhang wäre es sehr gut, wenn jemand eine ähnliche Recherche für den Bezirk Halle, Magdeburg und Schwerin sowie Rostock übernimmt.
Dann wäre nur noch die Mauer in Berlin zu recherchieren.


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30.03.2021 16:05 (zuletzt bearbeitet: 30.03.2021 16:09)
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#15
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Zitat von Schlutup im Beitrag #12
Zitat von Fall 80 im Beitrag #9
Zitat von birx20 im Beitrag #5
Schlutup,
.


@birx20 . Der war aber wahrscheinlich mit einem Taschenmesser und einem Kamm bewaffnet, dass rechtfertigt schon den Einsatz der Schusswaffe.

Uli


Moin Moin @Fall 80 Uli,
ist das jetzt deine persönliche Meinung oder der Sicherheitsorgane von damals.

Gruß aus Lübeck


@Schlutup Meine Meinung zu dem Thema müsstest du eigentlich kennen. Aber ich gebe es Dir noch mal schriftlich:

"Schusswaffeneinsatz nur bei direkten Angriff auf mich bzw. meinen Postenpartner und nicht das Drohen mit einem Stielkamm oder einem Taschenmesser".

Uli


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