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Erstaunliche Zahlen - Fluchten von Kindern und Jugendlichen (unter 18 Jahren) aus Thüringen 1953 - 88 in die BRD

Wo habe ich mich denn bei den letzten Beiträgen aufgeplustert???

Zitat von Hanum83 im Beitrag #45
So ahnungslos bin ich nich
Na damals scheinbar doch. Sonst wäre Dir bekannt gewesen, dass ein ausgebildeter Kampfsportler seine Kenntnisse und "persönlichen Waffen" in der Öffentlichkeit nicht einfach so anwenden sollte.
Da wäre Dir sicher viel Ärger erspart geblieben.
Aber ich will mit Dir ja kein Österliches Zwiegespräch veranstalten, wünsche Dir schöne Ostern und viele bunte Eier


Zitat von Ebro im Beitrag #48Zitat von Hanum83 im Beitrag #45
So ahnungslos bin ich nich
Na damals scheinbar doch. Sonst wäre Dir bekannt gewesen, dass ein ausgebildeter Kampfsportler seine Kenntnisse und "persönlichen Waffen" in der Öffentlichkeit nicht einfach so anwenden sollte.
Da wäre Dir sicher viel Ärger erspart geblieben.
Aber ich will mit Dir ja kein Österliches Zwiegespräch veranstalten, wünsche Dir schöne Ostern und viele bunte Eier
Ebro, das mit dem Nase verbiegen und paar Schneidezähne ausspucken war unabhängig von euren Ermittlungen, erledigte die Staatsanwaltschaft.
Ihr wurdet später aktiv.
Dir auch frohe Ostern mein liebster Bü... , nach Karnak.

Zitat von passport im Beitrag #38
...Es war das legitime, auch völkerrechtlich verbürgte Recht der DDR...Die DDR stellte mit ihren Rechtsvorschriften – wie dem Paßgesetz vom 15. September 1954 und dem Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes vom 11. Dezember 1957 sowie dem Strafgesetzbuch vom 12. Januar 1968 einschließlich der nachfolgenden Neufassungs-, Änderungs- bzw. Ergänzungsgesetze – das Verlassen der DDR »ohne erforderliche Genehmigung« bzw. andere Formen des »ungesetzlichen Grenzübertritts« sowie der »rechtswidrigen Nichtrückkehr«, zuletzt z. B in der Fassung des § 213 StGB (Straftat gegen die staatliche Ordnung), unter Strafe...
Ohne mich hier als Grenzlaie ins Thema einmischen oder mich gar mit Dir anlegen zu wollen aber @passport meinst Du allen ernstes, das Einsperren der eigenen Bevölkerung hinter Stacheldraht auch in der damaligen konkreten politischen Auseinandersetzung und das unter Strafe stellen einer Zuwiderhandlung mit einer dazu passenden eigenen Gesetzgebung war konform irgendeinem internationalem Recht?
Klar konnte man in der damaligen Situation der DDR den 17 Millionen nicht einfach sagen, wir bauen einen unüberwindlichen Zaun für euch...aber zu behaupten, es erfolgte nach "völkerrechtlich verbürgtem Recht" ist schon etwas gewagt oder?


Du musst aber nicht deine Rechtfertigungsdissertation A zum Grenzregime dazu schreiben.
Diese Dissertation von dir kommt mehr als 30 Jahre zu spät.
Danke für diese "Ehre". Leider kann ich sie nicht in Anspruch nehmen.
Der Beitrag stammt von von Gerhard Niebling aus dem Band "Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS"
Der Generalmajor weiß von was er schreibt! Er war Leiter der Zentralen Koordinierungsgruppe
im Ministerium für Staatssicherheit.
Es ist ein stark gekürzter Beitrag aus dem Gesamtbeitrag von 80 Seiten der vor ca. 20 Jahren mit dem o.g. Buch erschienen ist.
Über Google oden Seiten vom IK kann mann alles nachlesen !
@Hohenstücken7072
den Gesamttext lesen oder wie o.g. den kompletten Beitrag lesen. Vielleicht hilft das weiter !

Letztens hast du diesen komischen Wirtschaftsfachmann aus der DDR als Beweis angeführt (stellvertretender Minister für Schwermaschinenbau oder was in dieser Richtung) da er auch ein Buch dahingekritzelt hat.
Deine Buch-Fachleute kannst du getrost in der Pfeife rauchen, die veralbern dich.

Zitat von Hanum83 im Beitrag #55
Letztens hast du diesen komischen Wirtschaftsfachmann aus der DDR als Beweis angeführt (stellvertretender Minister für Schwermaschinenbau oder was in dieser Richtung) da er auch ein Buch dahingekritzelt hat.
Deine Buch-Fachleute kannst du getrost in der Pfeife rauchen, die veralbern dich.
Hast Du das Buch gelesen ? Wenn ja, schreib doch einfach was am Inhalt nicht stimmt.



Zitat von birx20 im Beitrag #7
Nach unseren ersten groben Schätzungen werden wir für den Bereich Thüringen so auf 400 oder mehr Fluchten von Kindern und Jugendlichen aus der bis 1988 DDR kommen. Die Recherche und Auswertung der Unterlagen dazu ist sehr arbeitsintensiv.
Sag einfach Bescheid wenn du mit Deiner Recherche durch bist.


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