Hätte die NVA tatsächlich bei möglichem Befehlslage 1989 auf Demonstranten oder Aufständische geschossen?

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09.03.2021 17:59
avatar  Hebor
#1
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Möglicherweise ist über dieses Thema hier bei den Grenzern diskutiert worden(...dann Admin's, mein Thema bitte umgehend löschen). Auf diese Frage kam ich während dem Lesen von "Wie habe ich das Ende der DDR und die Grenzöffnung in Treffurt erlebt?" und den darin enthaltenen Abschweifungen zu Leipzig und Streletz. Dieser war ja immerhin Stellvertretender Minister für Nationale Verteidigung, Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee und Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates.

Inwieweit hat also 1989 die Möglichkeit bestanden, reguläre Einheiten der NVA zur Niederschlagung von Demonstrationen oder bei einer weiteren Zuspitzung eines landesweiten Aufstandes eingesetzt zu werden. Hätte man sich dann dabei sicher sein können, dass alle Soldaten und deren Führungskader die Befehle auch ausgeführt und die Gewehre nicht umdreht und möglicherweise gegen andere eigene Truppenteile eingesetzt hätten?

Weiter, hätten Polizeieinheiten, Einheiten des MdI wie z.B. die von „Feliks Dzierzynski“ auf Bürger geschossen, könnte man dann davon ausgehen, dass alle NVA-Soldaten ruhig geblieben wären und weiter fleißig Polit-Unterricht gelauscht hätten?

Gruß Hebor
1. Kompanie, MSR 3, Soldat, Gefreiter(1970-72)

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09.03.2021 18:13
#2
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Zitat von Hohenstücken7072 im Beitrag #1
Möglicherweise ist über dieses Thema hier bei den Grenzern diskutiert worden(...dann Admin's, mein Thema bitte umgehend löschen). Auf diese Frage kam ich während dem Lesen von "Wie habe ich das Ende der DDR und die Grenzöffnung in Treffurt erlebt?" und den darin enthaltenen Abschweifungen zu Leipzig und Streletz. Dieser war ja immerhin Stellvertretender Minister für Nationale Verteidigung, Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee und Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates.

Inwieweit hat also 1989 die Möglichkeit bestanden, reguläre Einheiten der NVA zur Niederschlagung von Demonstrationen oder bei einer weiteren Zuspitzung eines landesweiten Aufstandes eingesetzt zu werden. Hätte man sich dann dabei sicher sein können, dass alle Soldaten und deren Führungskader die Befehle auch ausgeführt und die Gewehre nicht umdreht und möglicherweise gegen andere eigene Truppenteile eingesetzt hätten?

Weiter, hätten Polizeieinheiten, Einheiten des MdI wie z.B. die von „Feliks Dzierzynski“ auf Bürger geschossen, könnte man dann davon ausgehen, dass alle NVA-Soldaten ruhig geblieben wären und weiter fleißig Polit-Unterricht gelauscht hätten?


Feliks war MdI? Ich würde das Wachregiment einer anderen Feldpostnummer zuordnen. Aber ansonsten eine interessante Fragestellung?

Mein Erzgebirge,
hoch über dunklen Schächten lauscht deiner Halden wilde Einsamkeit.
Still raunen sie von guten Himmelsmächten,
von Berggeschrei aus längst vergangener Zeit.
(Edwin Bauersachs)


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09.03.2021 18:16
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#3
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( gelöscht )

Ich denke schon, dass man bei einer vom Politbüro abgesegnet Befehlslage, eine modifizierte "Chinesische Lösung" bei der ersten Grossdemo am 09 Oktober 1989 in Leipzig hätte anwenden können.
Vermutlich schreckte das Politbüro davor zurück, weil sonst das internationale Ansehen der DDR vollkommen und dauerhaft im A......gewesen wäre.
Es wäre wirklich interessant zu klären, welche Rolle Fritz Streletz dabei zu kommt.
Die Nichtanwendung von militärischer Gewalt hat ein Blutbad in Leipzig verhindert.
Sicher kann man über dieses Thema sehr kontrovers diskutieren.


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09.03.2021 18:26
avatar  Hebor
#4
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Zitat von buschgespenst im Beitrag #2
...Feliks war MdI? Ich würde das Wachregiment einer anderen Feldpostnummer zuordnen...


Entschuldige bitte, Du hast Recht. Feliks unterstand dem MfS.

Gruß Hebor
1. Kompanie, MSR 3, Soldat, Gefreiter(1970-72)

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09.03.2021 18:28
avatar  Fall 80 ( gelöscht )
#5
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Fall 80 ( gelöscht )

Wenn der Hund nicht geschissen hätte..........

Im Nachhinein kann man eine solche Frage nicht mit Sicherheit beantworten.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass viele Armeeangehörige (egal ob GWD, BU oder Offiziere) sich einem solchen Befehl verweigert hätten.

Kann mir auch vorstellen, dass manch einer die Flinte rumgedreht hätte und statt auf die Zivilisten auf den Befehlenden geschossen hätte.

Leider gibt es aber auch hier im Forum User, die sich zu ihrer Pflichterfüllung beim Grenzdienst so bekannt haben, dass sie im E Fall auch geschossen hätten. Ob die dann auch in eine größere Ansammlung von Zivilisten geschossen hätten, welche auf den Zaun zu rückten weiß ich nicht. Aber wie ging der Werbespruch von Toyota: "Nichts ist unmöglich".

Zum Glück war das schwächste Glied der Befehlskette gerissen. Manchmal war es schon gut, dass das Material in der DDR nicht immer das Beste war.

Uli


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09.03.2021 18:29
avatar  manudave ( gelöscht )
#6
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manudave ( gelöscht )

Hatte Detlef nicht mal was geschrieben, dass er auf einem LKW saß, bis unters Dach bewaffnet und lauter Demonstranten um die rum? Ich meine, dass er da erwähnt hat, dass sie gebetet haben, dass sie nicht vom Bock müssen.


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09.03.2021 18:45
#7
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Im Doku-Drama "Deutschlandspiel" berichtet Streletz:
Honecker wollte zur Abschreckung Panzer durch Leipzig rollen lassen. Dies wurde ihm dann von Streletz und Krenz ausgeredet, die ihm dann einen Befehl zur Unterschrift vorgelegt hatten, in dem auf die Anwendung von Gewalt verzichtet werden sollte.

Mein Erzgebirge,
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(Edwin Bauersachs)


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09.03.2021 18:49
avatar  Alfred
#8
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09.03.2021 18:59
#9
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Glaube das wäre nichts geworden, wenn man die NVA auf`s eigene Volk hetzt:
Normale GWDler haben schon bei der vormilitärischen Ausbildung (GST) Mitte der 80er viele Sachen anders gesehen, als wie man es gerne gehört hätte. Spätestens seit Gorbi, war da wohl die gewünschte Überzeugungskraft versiecht.
Wie das bei BS gewesen ist, weiß ich nicht.

Démerde-toi !

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09.03.2021 19:57 (zuletzt bearbeitet: 09.03.2021 20:13)
avatar  Hebor
#10
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Zitat von Fall 80 im Beitrag #5
...Im Nachhinein kann man eine solche Frage nicht mit Sicherheit beantworten...


Dies ist zweifellos richtig.

Ich, im Gegensatz zu Dir Grenze-Kenner leistete meine 18 Monate von 1970 bis 1972 im MSR-3(Brandenburg/Hohenstücken), einem Muckerregiment mit insgesamt(was weiß ich?) mindest 15 Hundert Soldaten. Und in solchen Truppenteilen herrschte schon damals ein ganz anderes Klima als oft von Grenzern hier in ihren Einheiten beschrieben.
Vergleiche ich das Klima dann bei meinem 3-monatigem Reservistendienst 1983 in ebenfalls einem Muckerregiment, dem MSR-27 Stern-Buchholz(Schwerin), so brannte hier schon nicht nur ständig der Müllablageort mitten zwischen den Block's sondern sprichwörtlich auch schon die Luft. Zum Beispiel dröhnte dort ab späterem Nachmittag aus vielen offen Block-Fenstern mit inzwischen offensichtlich schon fast kompletter Ignorierung immer nur ein und derselbe Sender...nämlich NDR2! Vorgesetzte in Person von Außenschläfern taten beim Verlassen des Objektes schon so, als nähmen sie dies alles gar nicht mehr wahr.

Vor diesem Hintergrund, also der bereits damals schon vorhandenen Art Aufmüpfigkeit in einer großen NVA-Einheit und ich denke, dass es dort kein Alleinstellungsmerkmal war, sollte man die Sache bezüglich einem eventuellen Schießen auf Mitbürger betrachten. Und wir sollten dabei auch nicht vergessen, dass es ja entsprechende Dienststellen auch dort gab, deren Genossen anderen wiederum berichteten, was man so herausfand im Regiment...so in Richtung "Ohr an der Masse".

Gruß Hebor
1. Kompanie, MSR 3, Soldat, Gefreiter(1970-72)

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09.03.2021 20:14 (zuletzt bearbeitet: 09.03.2021 20:22)
avatar  berndk5
#11
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Meiner Meinung nach wäre ein Befehl zur Waffenanwendung in der DDR nicht einmal 24 h haltbar gewesen, vielleicht nicht einmal 6 h und es hätte eine blutige Revolution, schlimmer als in Rumänien gegeben.

Ich bin davon überzeugt, dass dieses auch den entsprechenden Befehshabenden bekannt war.
Ich gehe in meiner Überzeugung sogar soweit, dass ich behaupte, dass nicht einmal der überwiegendes Teil ( ich meine da so um die 90%) der Angehörigen des MfS den pauschalen Waffeneinsatz gegen "das Volk der DDR". n i c h t. mitgemacht hätten.

Na klar höre ich jetzt schon der lauten Aufschrei derer die es besser wissen. Aber ich gebe folgendes zu bedenken!

Die DDR war kein so großes Land wie China oder die Sowjetunion , wo mal schnell blutug auf dem Platz des himmlischen Friedens oder in Tschetschenien "aufgeräumt" werden konnte.
Wir hatten eine wirkliche Volksarmee, unsere Soldaten kamen nicht nur auf dem Papier aus dem Volk, sondern kamen aus Dresden aus Rostock, aus Cottbus, Potsdam Perleberg oder "Niedertupfingen". Da fuhren sie auch im VKU hin, da lebten Eltern Bräute Frauen, Geschwister und Kinder.
Auch Kollegen und Freunde. Das sollten dann plötzlich alles ohne Ausnahme Feinde sein, die man nur noch Niederschießen muss? - Solche Überlegungen wären niemals aufgegangen.

Kein verantwortungsbewußter Kommandeur hätte so etwas seinen Soldaten befohlen, oder bei der Gnade des eigenen Todes befehlen können.

Stellt Euch doch die Grenzkompanie TREFFURT vor, teilweise bis zu 120 Mann unter Waffen.
Wer soll denn die Soldaten noch zurückhalten selber mit der Waffe nach Leipzig zu fahren, wenn eigene Angehörige dort zu Opfern von Schüssen geworden wären? Die Befehlsgeber zum Waffeneinsatz hätte man sehr wahrscheinlich zuerst an die Wand gestellt.

Anfänge eines solchen Szenarios(Waffen gegen das Volk) kann man nicht ausschließen, weil es fast immer irgendwo jemanden gibt, der zu Allem fähig ist.

Ein aus meiner Sicht ebenfalls entscheidender Grund ist die Tatsache, dass die Soldaten bei allem militärischen Zwang und Gehorsam doch keinen Hunger leiden mussten und es keinen Kadavergehorsam unter Androhung des Verlustes des eigenen Lebens gab.

Auch spielten ethnische Besonderheiten fast keine Rolle- anders bei Ukrainern, Russen, Georgiern , Kasachen, Kalmücken, oder den chinesischen Provinzen. Da könnte es leichter sein, speziell ausgesuchte Ethnien gegen andere Republiken zu hetzen.

Alle diese Dinge waren in der DDR nicht einmal ihn Ansatz gegeben.

Da gab es zwar auch Witze der Sachsen gegen die Fischköppe oder Preussen, oder Berliner- aber hier extra Einheiten aufzustellen um gegen die anderen eingesetzt zu werden- absolut undenkbar.
Deshalb, wirklich in der Summe der Faktoren deshalb, kann ich mir eine solches Szenario ernsthaft nicht vorstellen.

Auch das MfS als "Schild und Schwert der Partei" hätte so etwas in der Masse nicht mitgemacht. Vielleicht hätte es anfänglich Einzelfälle und Übergriffe gegeben - da wäre aber sicherlich eine "Selbstreinigung des Problems" schneller als alles Andere gewesen.

Zum Glück sind das alles nur Annahmen, die bei jedem Menschen aus unterschiedlichen Überzeugungen heraus begründet sind.

Man solle aber auch der Fairness halber bedenken, dass gerade das MfS nicht zufällig zum Sündenbock mit Beginn der politischen Wende gemacht wurde. Das war der Knochen, den man dem "Pöbel" hinwarf. Da konnte und sollte man sich richtig austoben. Da konnte Volkes Zorn sehr gut kanalisiert werden, damit nahezu unbemerkt andere Schweinereien ablaufen konnten.

Ich bin mir wirklich darüber im Klaren, dass ich mit diesem Statement "himmelschreienden Protest" auslösen werde, weil viele Menschen auch über 30 Jahre danach immer noch lieber an diesen "vermeintlichen Hauptfeind der Menschen der DDR" festhalten , als das logische und sachliche Denken zu bemühen.

Das kann man auch mit so einem Beitrag nicht ändern, auch wenn man selber nicht in diesem Ministerium tätig war, wird es einem ganz sicher so ausgelegt.

Solche Vorwürfe stören mich aber nicht, da ich meine eigenes Leben und die Wahrheit darüber was ich tat und was ich nicht getan habe, kenne.

So habe ich auch heute kein Problem damit, mich mit einem damaligen "DDR-Flüchtling" oder gar einem "DDR-Fahnenflüchtigen" heute an einen Tisch zu setzen, sofern er keine Menschenleben außer seinem eigenen gefährdet hat.

Auch das wird mir nicht selten zum Vorwurf gemacht. Habe aber auch mit solchen Menschen kein Problem .

Ich habe hier eine Meinung dargelegt, meine Meinung. Ohne Zwang, einfach so.

Das kann man verstehen, den Kopf schütteln oder verfluchen. Jeder hat auch das Recht eine andere Meinung dazu zu haben.

Gut wäre es aber, wenn man sachlich diskutieren kann. Manchmal hilft es auch Standpunkte zu überdenken- das schließt nicht nur mich ein.

Eines ist mein Beitrag aber auf keinen Fall, Schönfärberei oder Absicht etwas nachträglich zu relativieren . Dazu hat die Geschichte 1989 und 1990 eindeutig entschieden und schließlich die DDR überwunden.


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09.03.2021 20:38
avatar  Hanum83 ( gelöscht )
#12
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Hanum83 ( gelöscht )

Hätte man angefangen auf die Demonstranten zu schießen, ich glaube Soldaten und auch viele Offiziere hätten, ich nenne es mal gemeutert und wären den Leuten zu Hilfe gekommen.
Ein Bürgerkrieg wäre das Schlimmste gewesen was ich mir damals vorstellen konnte.
Die Frage ist wer sich tatsächlich dazu hergegeben hätte mit Waffengewalt auf ganz normale Leute loszugehen, paar Hundertprozenter vom MfS vielleicht, aber auch da nicht allzuviele, paar ganz scharfe könnte ich mir maximal vorstellen.


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09.03.2021 20:40
#13
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Hallo,
meiner Meinung nach sollte man nicht so viel spekulieren, dafür ist das Thema zu ernst. Vor allem sollten wir uns
an die bekannten Tatsachen halten. Ein bisschen könnte ich schon dazu beitragen, aber ich würde mich wieder-
holen, weil ich mich schon mal geäußert habe, denn ich war zum Beispiel in Leipzig dabei.
Gruß Frank


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09.03.2021 20:47 (zuletzt bearbeitet: 09.03.2021 20:47)
avatar  ( gelöscht )
#14
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( gelöscht )

Hätte, wäre, sollte, etc..

Reines Spekulieren.


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09.03.2021 20:48
#15
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Kleine Erinnerung

Ein paar Auszüge aus dem Urteil gegen Krenz:

Anfang April 1989 war es der Angeklagte Krenz, der eine Veränderung der Schusswaffenanwendungspraxis herbeiführte, als er E. Honecker in dessen Abwesenheit als Generalsekretär vertrat...
... war es ihm von Beginn seiner Tätigkeit als Sekretär des ZK und Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates und des PB ein Anliegen, die Grenzsicherungsanlagen so zu gestalten, dass es möglichst nicht zur Anwendung der Schusswaffe gegeüber Flüchtlingen kommen brauchte....

Im Herbst 1989 trug der Angeklagte maßgeblich zur Deeskalation der damaligen Situation bei, die ohne Weiteres zu einem Bürgerkrieg mit unabsehbaren Folgen hätte führen können...
Der Angeklagte Krenz sorgte sowohl in den Oktobertagen des Jahres 1989 mit den zahlreichen Großdemonstrationen in verschiedenen Großstädten der DDR als auch im November 1989 nach Öffnung der Mauer aktiv und initiativreich dafür, dass es zu keinem Blutvergießen kam.
Die Kammer hat insoweit als wahr unterstellt, dass er im zusammenhang mit der am 9. Oktober 1989 geplanten Großdemonstration in Leipzig dem Zeugen Prof. Dr. Friedrich, Direktor des Instituts für Jugendforschung der DDR, versicherte, er werde alles in seiner Macht stehende tun, um ein Blutvergießen zu verhindern. Über diese Gespräch informierte er den Zeugen Dr. Herger, Ltr. der Abteilung für Sicherheitsfragen des ZK, und ordnete an, durch die Abt. f. Sicherheitsfragen des ZK alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte in Leipzig zu verhindern....
Am 13. Oktober 1989 reiste er wegen einer für den 16. Oktober 1989 angekündigten Großdemonstration nach Leipzig und legte in Gesprächen mit der Bezirkseinsatzleitung in Leipzig im Beisein der zeugen Dr. Herger, Streletz,Karl-Heinz wagner - Stellvertr. Minister des Innern und Chef des Hauptstabes- und Rudi Mittig - Stellvertr. des Ministers für Staatssicherheit- fest, dass gegen Demonstranten grundsätzlich keine Gewalt angewendet werden dürfe, es sei denn, dass Sicherheitskräfte unmittelbar angegriffen würden und sich nicht anders verteidigen könnten....
Am 13. Oktober 1989 formulierte er gemeinsam mit dem Zeugen Streletz ... den Befehl Nr. 9/ 89 des Vorsitzenden des NVR, der auszugsweise wie folgt lautet:
" Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in Leipzig und zur Verhinderung von Provokationen unterschiedlicher Art befehle ich: ...

Der aktive Einsatz polizeilicher Kräfte und Mittel erfolgt nur bei Gewaltanwendung der Demonstranten gegenüber den eingesetzten Sicherheitskräften bzw. bei Gewaltanwendung gegenüber Objekten auf Befehl des Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitzung Leipzig.
Der Einsatz der Schußwaffe im Zusammmenhang mit möglichen Demonstrationen ist grundsätzlich verboten"
Anschließend informierte der Angeklagte Krenz den Botschafter der UdSSR in der DDR, Kotschemassow, über die Lage in Leipzig und den Befehl Nr. 9/ 89, um zu verhindern, dass durch ein Verhalten sowj. Militärs der eindruck entstehen konnte, die Gruppe der GSSD würde gegen Demonstranten eingesetzt werden.

Landgericht Berlin, Geschäftsnr.: (527)25/2Js20/92Ks(1/95)

...

Mein Erzgebirge,
hoch über dunklen Schächten lauscht deiner Halden wilde Einsamkeit.
Still raunen sie von guten Himmelsmächten,
von Berggeschrei aus längst vergangener Zeit.
(Edwin Bauersachs)


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