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Durften Bundeswehrsoldaten an die innerdeutsche Grenze ?

Zitat von Rostocker im Beitrag #16
Es gab von der westlichen(feindwärts hört sich so unschön an)Seite auch ein 5km Grenzgebiet?
Lgandyman
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Nannte sich das nicht, Zonenrandgebiet?
ne, das war eher eine besondere Wirtschaftszone, die vom Bund gefördert wurde. Der Grund : frühere zentral gelegen Gebiete Deutschlands waren durch die Abriegelung in eine ungünstige Randlage abgedrängt-


Genau und das bezog auf ein Gebiet von 5km Breite ab der Grenze.
Grenzgebiet war nicht gut ausgedrückt. Dieses Gebiet war für BW in Uniform tabu.
Er wirft den Kopf zurück und spricht: "Wohin ich blicke, Lump und Wicht!" Doch in den Spiegel blickt er nicht.
Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er lässt auch anderen eine Chance.
Ein Kluger bemerkt alles - ein Dummer macht über alles eine Bemerkung.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.

Verhalten der Bundeswehr im Grenzgebiet zur DDR und CSSR:
Regelung seitens des BM-Verteidigung.
Erste Regelungen bereits 1956.
Bestandteil der Diernstanweisung für den Grenzstreifendienst.
BMI - BGS II - ...........
Kurz gefasst.
Das Original umfasst knapp 3 DIN A 4 Seiten.
Einzelne Soldaten der BW durften sich in Uniform der Grenze zur DDR und CSSR grundsätzlich nur bis auf 1 km nähern.
der 1 km-Streifen durfte nicht betreten oder befahren werden.
Ausnahmen hiervon:
Feldjäger im Dienst
Soldaten, die in einem in Nähe der Grenze zur DDR/CSSR stationierten Truppenteil Dienst versahen und im 1 km Streifen wohnten und eine Bescheinigung vom Disziplinarvorgesetzten besessen hatten.
Reservisten, wie vor.
Direkter Weg von und zum Wohnort.
Soldaten mit zwingenden dienstlichen Gründen (z.B. Repräsentation), die eine auf den jeweiligen Einzelfall begrenzte Ausnahmegenehmigung hatten.
Einheiten und Verbände der BW durften sich der Grenze bis auf 5 km nähern, der 5 km Streifen durfte nicht betreten oder mit BW-Kfz befahren werden.
Teileinheiten der BW durften den 5 km Streifen, jedoch nicht den 1 km Streifen, auch in Uniform betreten oder mit Dienst-Kfz befahren.
Voraussetzung: besondere dienstliche Notwendigkeit (z.B. Katastrophenhilfe, Schadensfälle) bzw. bei entsprechender Anordnung.
Teileinheiten, Einheiten und Verbände der BW, die ständig innerhalb des 5 km Streifen stationiert waren, konnten sich dort geschlossen, in Uniform und mit Gerät in folgenden Bereichen bewegen:
- in der Unterkunft (z.B. Kaserne Mellrichstadt, TLMD z.B.)
- auf dem Standortübungsplätzen, und anderen standortgebundenen Ausbildungsanlagen
- auf festgelegten, gleichbleibenden Wegen zw. den vorgenannten Örtlichkeiten sowie zw. diesen und dem Gebiet außerhalb des 5-km Streifens.
Übungen im freien Gelände waren im 5-km Streifen außerhalb der Grenzen der Standortübungsplätze untersagt.
Der 1 km Streifen durfte dabei nicht betreten oder befahren werden.
Aber es gab immer wieder Spezialisten die sich unbedingt, ohne Genehmigung (Hätte es auch nicht gegeben) durch den 1km Bereich bewegen mussten und dann prompt von der östlichen Seite im Bild festgehalten wurden.
Fotos liegen mir vor.
Das Betreten des 5-km Streifens ist zulässig gewesen bei Informationsfahrten vonTeileinheiten und Einheiten der BW an die Grenze zur DDR, zur CSSR, wenndies:
- in Zivil durchgeführt wurde und
- zivile Transportmittel benutzt wurden (darunter vielen auch schon mal die Großraumbusse der BW. Taktische Zeichen und Kennzeichen sollten/wurden dabei überdeckt.
Zum Beispiel bei Grenzführungen.
Davon gibt es natürlich auch Bilder.
Der BGS, der Zoll und die Bay. Grenzpolizei waren beauftragt diese Einhaltungen zu überwachen. Bei Verstößen, kam immer wieder mal vor, wurden die Daten an die zuständigen Dienststellen der BW weiter gegeben.
Bezüglich Grenzführung: Auszug aus der Aufklärungsmeldung der GT (mit Fotodokumentation):
Am 20.07.1989 in der Zeit von ...., wurden an der Str. ....26 männliche Personen in Zivil durch einen POK und einen POm i. BGs unmittelbar an der Staatsgrenze eingewiesen.
Bei den Eingewiesenen dürfte es sich um Angehörige der BW handeln. Anfahrt mit einem Reisebus der BW, Kennzeichen Y ...., zakitisches Zeichen überdeckt.
Anfahrt des BGS mit Mercedes Kübel 280 GE der .... Hundertschaft.

Also aus meinen Beobachtungen und denen in meinem Verantwortungsbereich habe ich schon die feste Überzeugung (damals schon) gewonnen, dass die Offiziellen der Bundesrepublik und die zur Durchsetzung der Regeln tätigen Grenzüberwachungsorgane der Bundesrepublik, sich weitestgehend an die von @thunderhorse freundlicherweise offen gelegten Reglen gehalten haben.
Man darf aber nicht vergessen, dass es auch nur Menschen waren, die damals gehandelt haben. Der eine hatte mal "keinen Bock" etwas weiter zu laufen, dem Anderen hatte man es nicht so genau gesagt- aber es ist von den GT der DDR immer als besondere B-Meldung registriert worden. Auch klar, dass natürlich auf dem Strichlistenzettel sofort der Strich für eine weitere besonders böse Provokation gemacht wurde.

@Thunderhorse
Traff diese Anweisung auch für Einheiten der Luftwaffe zu ? Hab während meiner Dienstzeit ein Erlebnis gehabt wo man hätte denken können das ein Krieg los brechen könnte.
Mfg Hein

Zitat von Thunderhorse im Beitrag #21
Aber es gab immer wieder Spezialisten die sich unbedingt, ohne Genehmigung (Hätte es auch nicht gegeben) durch den 1km Bereich bewegen mussten
Damit ist gemeint, die legten es drauf an.
Die Weisung galt für alle Bereich der BW.

Nicht nur sehr nahe dran, ........sondern einfach mal rüber gemacht!
Die Bilder sollen aus den Jahren 1986-1988 sein.
Ort der Aufnahmen Grenzknick Elbdeich bei Lauenburg/Horst.
https://fotos.pzgrendiv6.de/index.php?/category/diverse86

#28


zu 25: Von Erinnerungsfotos uniformierter BW-Soldaten an DDR-Grenzsäulen habe ich seit den 80ern immer mal wieder gehört, aber jetzt sehe ich derartige Fotos zum ersten Mal. Vermutlich befindet sich derartiges Material in etlichen privaten Fotoalben. Dank an RainAir für den Link.

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