Resi wider Willen bei der NVA

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25.10.2020 18:57
avatar  BRB ( gelöscht )
#1
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BRB ( gelöscht )

Angeregt duch Telamons Beschreibungen seines Residienstes möchte ich das Thema in neuem Thread zur Diskussion bringen.
Normalerweise war ja mit 26 Jahren der letzte Termin zum Grundwehrdienst.
Aber ab den 1970ern wurden doch auch über 30 jährige zu einem Reservistendienst von einem halben Jahr gezogen.
In meinem Bekanntenkreis war auch jemand.
Mit 20 wegen einer Prügelei einige Monate eingefahren .
Mit 35 bestellte ihn das WKK ein und eröffnete ihm den alsbald anstehenden Dienst. Er erzählte mir daß die Kompanie aus lauter Referenzen seiner Coleur bestand. Alles Leichtkriminelle oder Politische .
Gibt es hier Erfahrungen mit solchen Resies.
Telamon beschrieb ja seinen Dienst als Luftwaffensoldat.
Mein Bekannter war bei den Pionieren.
Ich hörte auch von reinen Kompanien die nur Ausbildung im Muckerwesen betrieben.
Was waren dort für Vorgesetzte ?
Einfach war das bestimmt nicht .


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25.10.2020 19:07 (zuletzt bearbeitet: 25.10.2020 20:07)
avatar  marc
#2
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Könnte es sein, dass Personen mit aufgefallenem gesetzesverstoßendem Hintergrund für einem bestimmten Zeitraum, für eine Resizeit, unter Kontrolle gehalten werden sollten und ihnen gerade im Pionierwesen (Bau) eine konkrete Arbeitsaufgabe zu Beschäftigung gegeben wurde?

Somit konnte man zwei Fliegen mit einer Klappe erlegen.


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25.10.2020 19:17
avatar  BRB ( gelöscht )
#3
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BRB ( gelöscht )

@marc
Könnte in manchem Fall möglich gewesen sein.
Bei meinem Bekannten traf das nicht zu.
Er war nicht wieder straffällig oder sonstwie in Erscheinung getreten.
Verheiratet mitlerweile 3 Kinder.
Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und geachtete Arbeitskraft mit Verantwortung in einem soz. Grossbetrieb.
Feuerwehr und Betrieb hatten auch interveniert. Aber half alles nichts.Er musste wohl oder übel.


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25.10.2020 19:28
avatar  Lutze
#4
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Das man diese Leute nicht einfach in Ruhe lässt und fertig
Lutze

wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren


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25.10.2020 19:44
avatar  Fall 80 ( gelöscht )
#5
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Fall 80 ( gelöscht )

Ich hatte zwei Arbeitskollegen, welche zum Beginn der Wehrpflicht schon älter als 26 waren. die sind dann mit ca. 35 Jahren für 6 Monate eingerückt. Waren aber alles Leute in dem Alter auf der Einheit und haben dezente Muckerausbildung gemacht.

Uli


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25.10.2020 19:56
avatar  Rostocker ( gelöscht )
#6
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Rostocker ( gelöscht )

War nach meinen Grundwehrdienst--2 mal zum Reservistendienst--1 mal für 3 Monate wieder am Kanten und 1mal für 3 Monate bei einer Aufklärungskompanie--hinzu kam 1 mal 14 Tage Mob Übung. Alles überstanden.
Das es 6 Monate Reservistendienst gab, davon hab ich nie was gehört.


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25.10.2020 20:01
avatar  R-363
#7
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Zitat von Fall 80 im Beitrag #5
Ich hatte zwei Arbeitskollegen, welche zum Beginn der Wehrpflicht schon älter als 26 waren. die sind dann mit ca. 35 Jahren für 6 Monate eingerückt. Waren aber alles Leute in dem Alter auf der Einheit und haben dezente Muckerausbildung gemacht.

Uli


Ab einem bestimmten Zeitpunkt (den ich nicht genauer bestimmen kann, weil ich zu der Zeit mit den Motorschützen nichts zu tun hatte) waren die 9. Kompanien der Mot.Schützenregimenter Reservistenausbildungskompanien. Allerdings steht im Wehrpflichtgesetz der DDR nur was von 3monatigem Reservistenwehrdienst, von 6 Monaten habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.

Soldat vom 01.11.1971 bis 30.06.2006 StOFä (NVA) a.D.; StFw a.D.

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25.10.2020 20:13
avatar  Fall 80 ( gelöscht )
#8
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Fall 80 ( gelöscht )

Meines Wissens waren das 6 Monate. Es wurde sogar erzählt, dass sie als ungediente laut Gesetz bis zu dreimal für 6 Monate eingezogen werden konnten.

Der dreimonatige Reservedienst war ja als Auffrischung für Reservisten welche Grundwehrdienst geleistet hatten.

Kann die ehemaligen Kollegen leider nicht mehr fragen, da sie nicht mehr leben.

Uli


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25.10.2020 20:22 (zuletzt bearbeitet: 25.10.2020 20:23)
avatar  marc
#9
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Aus der Reservisten-Anordnung von 1962:

" ... § 7
Die Reservistenausbildung

(1) Reservisten, die noch keinen aktiven Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee oder anrechnungsfähigen Wehrersatzdienst geleistet haben, können zum Zwecke der Vermittlung militärischer Grundkenntnisse für die Dauer bis zu 3 Monaten im Jahr in die Nationale Volksarmee einberufen werden. ..."

Quelle


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25.10.2020 20:34
avatar  Telamon
#10
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Ich war 6 Monate zum Reservistendienst (wie schon beschrieben), danach aber nie wieder.


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25.10.2020 20:35 (zuletzt bearbeitet: 27.10.2020 16:47)
avatar  marc
#11
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Wars du über den Jahreswechsel bei der Reserve?


Aus dem DDR-Wehrpflichtgesetz von 1962

" .... Reserve

(1) Die Reserve der Nationalen Volksarmee bilden die gedienten und ungedienten Wehrpflichtigen bis zur Vollendung des 50. und Offiziere bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.
Die der Reserve angehörenden Wehrpflichtigen werden Reservisten genannt.
(2) Die Reservisten gehören
a) bis zum vollendeten 35. Lebensjahr und als Offiziere ab Dienstgrad Major bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zur Reserve I;
b) vom 30. bis zum vollendeten 50. und als Offiziere bis Dienstgrad Hauptmann bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zur Reserve II.

§ 27
Reservistenwehrdienst

(1) Der Reservistenwehrdienst wird zur Erhöhung der Kampffähigkeit und Einsatzbereitschaft der Nationalen Volksarmee durchgeführt. Die Reservisten können zur Ausbildung oder zu Übungen im Rahmen des Reservistenwehrdienstes einberufen werden.
(2) Für den Reservistenwehrdienst haben sich die Wehrpflichtigen, soweit nicht eine Musterung in Betracht kommt, auf Diensttauglichkeit untersuchen zu lassen.
(3) Für die Freistellung und Zurückstellung gemäß § 14 sind die Musterungskommissionen bei den Wehrkreiskommandos zuständig.

§ 28
Ausbildung und ihre Dauer

Wehrpflichtige, die noch keinen Grundwehrdienst in der Nationalen Volksarmee geleistet haben, können zum Zwecke der Vermittlung militärischer Grundkenntnisse für die Dauer bis zu drei Monaten oder zur Ausbildung als Offizier für die Dauer bis zu sechs Monaten einberufen werden.

§ 29
Übungen und ihre Dauer
(1) Die Übungen dienen der Qualifizierung der Reservisten.
(2) Die Dauer der Übungen beträgt für Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere
der Reserve I höchstens drei Monate im Jahr,
der Reserve II höchstens zwei Monate im Jahr.

(3) Die Gesamtdauer der Heranziehung zu Übungen darf bei Soldaten und Unteroffizieren einundzwanzig und bei Offizieren, vierundzwanzig Monate nicht überschreiten. ..."


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25.10.2020 21:09
avatar  Telamon
#12
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Ich kann mich daran wirklich nicht mehr erinnern, oder waren es wirklich nur 3 Monate. Bin mir jetzt selber unsicher, habe auch kein Nachweis mehr.
Wehrdienstausweis wurde mir abgenommen.


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25.10.2020 22:13
avatar  Fall 80 ( gelöscht )
#13
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Fall 80 ( gelöscht )

Kann ja sein, dass ich das falsch in Erinnerung habe und es doch nur drei Monate waren, ist ja auch schon fast 50 Jahre her.

Uli


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25.10.2020 23:47
avatar  Rostocker ( gelöscht )
#14
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Rostocker ( gelöscht )

Also bekannt ist mir kein Fall--das jemand 6 Monate zum Reservistendienst einrücken musste. Aber vielleicht hat es doch solche Exoten gegeben. Wer weiß.


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26.10.2020 09:54
avatar  BRB ( gelöscht )
#15
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BRB ( gelöscht )

Also es waren definitiv 6 Monate . Vlt. Ist die Bezeichnung Reservistendienst auch nicht richtig.
Es wurde den Betreffenden damals auf dem WKK gesagt .
Sie könnten bis 36 bis zu dreimal gezogen werden.

Vlt.hat hier jemand doch noch die richtigen Infos.


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