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Resi wider Willen bei der NVA

Angeregt duch Telamons Beschreibungen seines Residienstes möchte ich das Thema in neuem Thread zur Diskussion bringen.
Normalerweise war ja mit 26 Jahren der letzte Termin zum Grundwehrdienst.
Aber ab den 1970ern wurden doch auch über 30 jährige zu einem Reservistendienst von einem halben Jahr gezogen.
In meinem Bekanntenkreis war auch jemand.
Mit 20 wegen einer Prügelei einige Monate eingefahren .
Mit 35 bestellte ihn das WKK ein und eröffnete ihm den alsbald anstehenden Dienst. Er erzählte mir daß die Kompanie aus lauter Referenzen seiner Coleur bestand. Alles Leichtkriminelle oder Politische .
Gibt es hier Erfahrungen mit solchen Resies.
Telamon beschrieb ja seinen Dienst als Luftwaffensoldat.
Mein Bekannter war bei den Pionieren.
Ich hörte auch von reinen Kompanien die nur Ausbildung im Muckerwesen betrieben.
Was waren dort für Vorgesetzte ?
Einfach war das bestimmt nicht .

Könnte es sein, dass Personen mit aufgefallenem gesetzesverstoßendem Hintergrund für einem bestimmten Zeitraum, für eine Resizeit, unter Kontrolle gehalten werden sollten und ihnen gerade im Pionierwesen (Bau) eine konkrete Arbeitsaufgabe zu Beschäftigung gegeben wurde?
Somit konnte man zwei Fliegen mit einer Klappe erlegen.

@marc
Könnte in manchem Fall möglich gewesen sein.
Bei meinem Bekannten traf das nicht zu.
Er war nicht wieder straffällig oder sonstwie in Erscheinung getreten.
Verheiratet mitlerweile 3 Kinder.
Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und geachtete Arbeitskraft mit Verantwortung in einem soz. Grossbetrieb.
Feuerwehr und Betrieb hatten auch interveniert. Aber half alles nichts.Er musste wohl oder übel.




Zitat von Fall 80 im Beitrag #5
Ich hatte zwei Arbeitskollegen, welche zum Beginn der Wehrpflicht schon älter als 26 waren. die sind dann mit ca. 35 Jahren für 6 Monate eingerückt. Waren aber alles Leute in dem Alter auf der Einheit und haben dezente Muckerausbildung gemacht.
Uli
Ab einem bestimmten Zeitpunkt (den ich nicht genauer bestimmen kann, weil ich zu der Zeit mit den Motorschützen nichts zu tun hatte) waren die 9. Kompanien der Mot.Schützenregimenter Reservistenausbildungskompanien. Allerdings steht im Wehrpflichtgesetz der DDR nur was von 3monatigem Reservistenwehrdienst, von 6 Monaten habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.

Meines Wissens waren das 6 Monate. Es wurde sogar erzählt, dass sie als ungediente laut Gesetz bis zu dreimal für 6 Monate eingezogen werden konnten.
Der dreimonatige Reservedienst war ja als Auffrischung für Reservisten welche Grundwehrdienst geleistet hatten.
Kann die ehemaligen Kollegen leider nicht mehr fragen, da sie nicht mehr leben.
Uli

Aus der Reservisten-Anordnung von 1962:
" ... § 7
Die Reservistenausbildung
(1) Reservisten, die noch keinen aktiven Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee oder anrechnungsfähigen Wehrersatzdienst geleistet haben, können zum Zwecke der Vermittlung militärischer Grundkenntnisse für die Dauer bis zu 3 Monaten im Jahr in die Nationale Volksarmee einberufen werden. ..."
Quelle


Wars du über den Jahreswechsel bei der Reserve?
Aus dem DDR-Wehrpflichtgesetz von 1962
" .... Reserve
(1) Die Reserve der Nationalen Volksarmee bilden die gedienten und ungedienten Wehrpflichtigen bis zur Vollendung des 50. und Offiziere bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.
Die der Reserve angehörenden Wehrpflichtigen werden Reservisten genannt.
(2) Die Reservisten gehören
a) bis zum vollendeten 35. Lebensjahr und als Offiziere ab Dienstgrad Major bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zur Reserve I;
b) vom 30. bis zum vollendeten 50. und als Offiziere bis Dienstgrad Hauptmann bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zur Reserve II.
§ 27
Reservistenwehrdienst
(1) Der Reservistenwehrdienst wird zur Erhöhung der Kampffähigkeit und Einsatzbereitschaft der Nationalen Volksarmee durchgeführt. Die Reservisten können zur Ausbildung oder zu Übungen im Rahmen des Reservistenwehrdienstes einberufen werden.
(2) Für den Reservistenwehrdienst haben sich die Wehrpflichtigen, soweit nicht eine Musterung in Betracht kommt, auf Diensttauglichkeit untersuchen zu lassen.
(3) Für die Freistellung und Zurückstellung gemäß § 14 sind die Musterungskommissionen bei den Wehrkreiskommandos zuständig.
§ 28
Ausbildung und ihre Dauer
Wehrpflichtige, die noch keinen Grundwehrdienst in der Nationalen Volksarmee geleistet haben, können zum Zwecke der Vermittlung militärischer Grundkenntnisse für die Dauer bis zu drei Monaten oder zur Ausbildung als Offizier für die Dauer bis zu sechs Monaten einberufen werden.
§ 29
Übungen und ihre Dauer
(1) Die Übungen dienen der Qualifizierung der Reservisten.
(2) Die Dauer der Übungen beträgt für Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere
der Reserve I höchstens drei Monate im Jahr,
der Reserve II höchstens zwei Monate im Jahr.
(3) Die Gesamtdauer der Heranziehung zu Übungen darf bei Soldaten und Unteroffizieren einundzwanzig und bei Offizieren, vierundzwanzig Monate nicht überschreiten. ..."


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