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Resi wider Willen bei der NVA


Jetzt, wo Du es sagst, kommen bei mir vage Erinnerungen an die damalige Zeit auf und ich glaube, daß ich damals sowas gehört habe, daß für diejenigen, die aus irgendwelchen Gründen bis 26 nicht eingezogen wurden/werden konnten, eine 6-monatige Ausbildung anstand. Das war dann aber definitiv nicht als Reservedienst bezeichnet.

#18


Zitat
NVA-Tagebuch Rolf Gänsrich ... Nach den 18 Monaten Grundwehrdienst konnte man, ab zwei Jahre nach dessen Beendigung, nochmals für insgesamt 6 Monate zur Reserve eingezogen werden. Meist wurde dieser Reservedienst bis zum dreißigsten Lebensjahr auf zweimal drei Monate aufgeteilt.
https://books.google.de/books?id=zZyRDwA...0monate&f=false
Es können also auch sechs Monate gewesen sein. Ich erinnere mich an einen Bekannten der auch mal was von sechs Monaten erzählte. Er war selbständiger Handwerksmeister und musste trotz vehementem Widerspruch 6 Monate zum Reservedienst der NVA....

Gut das es dieses Forum gibt. Es kommen Gedanken wieder die man längst vergessen hatte. Ich weiß eines sicher, bei der Entlassung wurde ich noch als Gefreiter befördert. Das war alles vor 42 Jahren. Den Wehrdienstausweis und andere Unterlagen hatte ich noch bei meinem Fluchtversuch, bekam ihn aber nicht wieder.

Habe in meine Stasiunterlagen gerade etwas gefunden. Es war nicht 1978 sondern 1980.
Dort steht: Wehrdienst nach 1945 ...... 1980 6 Monate Reservedienst-WD NVA Wachkompanie Strausberg
Letzter Dienstgrad...........Gefreiter
Dienststellung..............Wachsoldat
Waren also doch 6 Monate


Der Beitrag von @Telamon zeigt, wie damals ein Teil der militärischen Personalpolitik ausgelegt war. Es ging wohl darum, dass für den Ernstfall sehr schnell sehr viel Leute bewaffnet werden können. Und damit die, die Wehrdienst oder mehr geleistet haben und auch über bestimmte Fähigkeiten verfügten, im Ernstfall nicht durch unnötige Dienste wie Wache schieben an wichtigeren Stellen fehlten, hat man auch den Personen, die eigentlich aus x verschiedenen Gründen nicht eingezogen wurden, in diesen "Kurzaufenthalten" wenigstens den Gebrauch der Waffe beigebracht. Der Begriff Dienststellung Wachsoldat wäre somit ein Hinweis auf Verwendung im Ernstfall. So jedenfalls meine Sicht.


Also ich selbst habe mal als Reservist im WKK Greifswald Krankheitsvertretung für den Hausmeister gemacht.Das ging aber nur für 6 Wochen.Ansonsten ging es regulär über 3 Monate für Resis,etwas anderes hab ich nie gehört.
Lgandyman

Der Beitrag von @Telamon zeigt, wie damals ein Teil der militärischen Personalpolitik ausgelegt war. Es ging wohl darum, dass für den Ernstfall sehr schnell sehr viel Leute bewaffnet werden können. Und damit die, die Wehrdienst oder mehr geleistet haben und auch über bestimmte Fähigkeiten verfügten, im Ernstfall nicht durch unnötige Dienste wie Wache schieben an wichtigeren Stellen fehlten, hat man auch den Personen, die eigentlich aus x verschiedenen Gründen nicht eingezogen wurden, in diesen "Kurzaufenthalten" wenigstens den Gebrauch der Waffe beigebracht. Der Begriff Dienststellung Wachsoldat wäre somit ein Hinweis auf Verwendung im Ernstfall. So jedenfalls meine Sicht.
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Dafür gab es ja den M- Schein. Im Spannungsfall, hatte man sich, in einen bestimmten Zeitfenster --an einen bestimmten Ort einzufinden.

Vielleicht liegt der Unterschied so begründet, dass gediente Reservisten 3 Monate Reservistenwehrdienst und lebensältere Ungediente eben 6 Monate leisten mussten. Ich haben aber noch nirgends eine Rechtsgrundlage dafür gefunden.
Das Reservistenwesen in der NVA trieb schon manchmal seltsame Blüten. Wir hatten in der FuFuTAK eine Zeitlang drei Reservistenstellen (drei-Monats-Reservisten), auf jedem unserer Peiltrupps eine. Das Problem war dabei, dass kein einziger davon jemals als Peilfunker, nein, nicht mal als Funkaufklärer ausgebildet worden war. Was wir bekamen waren ehemalige Richtfunker, Funker, Leitungsbauer ... Zum Haareraufen das Ganze. Zum Glück war ich da schon nicht mehr Peiltruppführer..

Die Rechtsgrundlage war das Wehrdienstgesetz, ich zitere mal die einschlägigen §§
§ 34. Reservistenausbildung.
Wehrpflichtige, die noch keinen Wehrdienst oder weniger als 4 Wochen aktiven Wehrdienst bzw. Reservistenwehrdienst geleistet haben, können zum Zwecke der Vermittlung der erforderlichen militärischen Kenntnisse bis zu 3 Monaten oder zur Ausbildung zum Offizier bis zu 6 Monaten zur Reservistenausbildung einberufen werden. Diese zeitliche Beschränkung gilt nicht, wenn der Reservistenwehrdienst freiwillig geleistet wird.
§ 35. Reservistenqualifizierung.
(1) Die Reservistenqualifizierung dient der Festigung und der Vervollkommnung des militärischen Wissens und Könnens der Wehrpflichtigen.
(2) Die Dauer der. Reservistenqualifizierung kann bis zu 3 Monaten im Jahr betragen. Die Gesamtdauer der Reservistenqualifizierung darf bei denjenigen Wehrpflichtigen, die mehr als 1 Jahr aktiven Wehrdienst geleistet haben, 24 Monate nicht überschreiten. Die Wehrpflichtigen, die 1 Jahr bzw. weniger als 1 Jahr oder keinen aktiven Wehrdienst geleistet haben; können zu Reservistenqualifizierungen mit einer Gesamtdauer von 36 Monaten einberufen werden. Diese zeitlichen Beschränkungen gelten nicht, wenn der Reservistenwehrdienst freiwillig geleistet wird.
(3) Die Reservistenqualifizierung kann sich unmittelbar an die Reservistenausbildung anschließen.
§ 36. Reservistenübung.
(1) Zur Überprüfung ihrer Einsatzbereitschaft und Kampffähigkeit können die Wehrpflichtigen jederzeit kurzfristig zur Reservistenübung einberufen werden. Die Einberufung zur und der Ablauf der Reservistenübung sind so vorzunehmen, daß dies weitestgehend den Bedingungen der Mobilmachung und des Verteidigungszustandes entspricht. Dabei gelten die Festlegungen für die Mobilmachung und den Verteidigungszustand entsprechend.
(2) Die Zeit einer Reservistenübung, die 8 Tage übersteigt, wird auf die Gesamtdauer der Einberufung zu Reservistenqualifizierungen angerechnet.
(3) Für die Reservistenübung ist eine zeitweilige Zurückstellung vom Wehrdienst nicht zulässig.
#27



Die Frage nach 6 Mon.
ist leider nun immer noch nicht geklärt.
Mein Bekannter war Frühling /Sommer 1976
zu diesem Dienst .
Also auch nicht über den Jahreswechsel.
Frage wäre nun ob das Wehrdienstgesetz nach 1980 dahingehend geändert wurde daß auch Nichtgediente nur noch zu 3monatigem Dienst einberufen wurden.

Na die Antwort lieferte doch schon #28, das halbe Jahr waren drei Monate 'Reservistenausbildung' und sofort anschließend drei Monate 'Reservistenqualifizierung'. Im Wehrpfilchtgesetz von 1962 waren da die §§ 27 bis 30 einschlägig, siehe Anhang ...
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