Ausbildung Angehörige PKE
#241



Zitat von Mike59 im Beitrag #188Zitat von Grenzläufer im Beitrag #186
Zitat von Mike59 im Beitrag #162
#157 was du in diesem Beitrag schreibst ist mir eigentlich egal @Grenzläufer, ich baue auf die gemachte Aussage auf, welche im #146 als Screenshot zu sehen ist und von der betreffenden Person selbst getippt wurde.
Ich glaube nicht das erst zu jedem getätigten Beitrag eines User hier eine umfassende Hintergrundrecherche mit Aktenstudium durchgeführt werden muss.
Für die Inhalte seiner Post's ist schon jeder selbst verantwortlich und die im genannten Screenshot zu sehende Aussage ist unmissverständlich.
Dann hast du in deiner Aufgeregtheit den falschen screenshot reingesetzt @Mike59
Nee nee - nicht alles durcheinander würfeln. Es ging um die Aussage: "" ... ich bin als Soldat .." und " ... da war ich Küchenleiter" . Das passt vorne und hinten nicht zusammen.
Das mit der Buchkontrolle ist meine persönliche Erinnerung, ich habe in der Nachbar GK gedient. Der ScreenShot ist Gold richtig.
So, noch einmal ganz langsam für die Wahrheitsfindung, hier ganz speziell für den User @Grenzläufer .
Am 28.10.2020 schrieb der Betreffende User

Ich war irritiert - weil an anderer Stelle hatte er mal behauptet, er wäre Küchenleiter gewesen. Nun ist ein General auch Soldat aber sicher kein Küchenleiter. Siehe da ..

Ich hatte mich nicht getäuscht.
Und die Fahnenflucht eines Küchenleiters aus Unterbreizbach mit den damit verbundenen Umständen war mir irgendwie sehr wohl noch aus Erzählungen in Erinnerung. Aber der User hat sich ja dazu auch geäußert und den Sachverhalt erläutert.
Die Dienststellung Küchenleiter besagt eigentlich, das er dem Dienstgrad nach mindestens Unteroffizier sein sollte - bevorzug wurden wohl Berufsunteroffiziere. Hat sicher auch Ausnahmen gegeben.
Von einem Dienstgrad Unteroffiziersschüler hatte der betreffende User nach meiner Erkenntnis nichts gesagt, sondern Soldat s.o.. Keine Ahnung weswegen er der Meinung war er müsse schreiben er wäre Küchenleiter gewesen. Wenn du jetzt das alles nicht auf die Reihe bekommst - tut mir echt leid.
Eigentlich war das Thema durch, andere hattet es offensichtlich verstanden.


Wie vom User Merkur "Mysteriöse Kriminalfälle" in der DDR auf ZDFinfo angekündigt habe ich mir einige neue Teile angeschaut.
Wer die Bücher von Remo Kroll gelesen hat erkennt darin alle dargestellten Fälle wieder. Im Gegensatz zum Autor haben einige "Fachexperten" mal wieder Kommentare abgegeben die, um höflich zu bleiben, nicht der Realität entsprachen.
Im Teil "Tödliche Liebe" ging auch um einen Mordfall auf der Transitstrecke. Diese Straftat wird im Buch "Transitleichen" sehr gut beschrieben.
Aussage von Dr. Michael Goll, MA der BStU : "...das ALLE Fahrzeuge...so schnell wie möglich an die Ausreisegrenzübergangsstelle fahren wo er schon angemeldet war zur Ausreise Transit..."
Das ist natürlich Quark. Die StVO der DDR ließ auf Aotobahnen max. Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h zu. D.h. das auch Fahrzeuge im "Vertragsgebundenen Transit" sich an diese Geschwindigskeitsgrenze zu halten hatten wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Also durfte man nur so schnell wie nötig aber nicht so schnell wie möglich fahren.
Das alle Fahrzeuge im vertragsgebundenen Transit der Ausreise-Güst vorgemeldet worden ist ein reines Phantasieprodukt dieses Herrn Dr. Goll. So ein Arbeitsaufwand zum Ergebnis standen in keinen Verhältnis zueinander. Es gab für bestimmte Fahrzeuge oder Personen die entsprechenden Fahndungsmaßnahmen und keine keine "Massenaktionen"
Aussage von Dr, Helmut Müller-Enbergs : Aus Sicherheitsgründen wurde mehrfach täglich die Stempelfarbe geändert um festzustellen wie lange war der Bürger auf der Transitstrecke...."
Lt. Doku war dieser Dr. Verfassungsschützer in Berlin oder Politikwissenschaftler, Er hat aber auch eine gewisse Zeit bei der BStU gearbeitet. Wie er zu dieser unsinnigen Aussage kommt wissen nur die Götter!
Die Sicherheitsfarbe des Passkontrollstempels wurde ca. alle 3 Monate gewechselt. Ebenso die Visaanlagen für den vertragsgebundenen Transit. Zum Tag X 24.00 Uhr wurde auf allen Güsten der DDR gleichzeitig diese Maßnahme durchgeführt.
Anhand der Stempelfarbe kann man natürlich nicht erkennen wie lange ein Bürger sich auf der Transitstrecke befand
Es sei denn es war länger als 3 Monate
Der Ausreisekontrolleur konnte anhand des Abdruckes des PKS die volle Stunde der Einreise erkennen.
Z.B. Einreise DDR, Marienborn/A, am 03.06.1982 bis 16.00 Transit WB (erkennbar an der Rombe) PKS Nr 92
passport



#246



Zitat von passport im Beitrag #243
(....)
Aussage von Dr. Michael Goll, MA der BStU : "...das ALLE Fahrzeuge...so schnell wie möglich an die Ausreisegrenzübergangsstelle fahren wo er schon angemeldet war zur Ausreise Transit..."
Das ist natürlich Quark. Die StVO der DDR ließ auf Aotobahnen max. Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h zu. D.h. das auch Fahrzeuge im "Vertragsgebundenen Transit" sich an diese Geschwindigskeitsgrenze zu halten hatten wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Also durfte man nur so schnell wie nötig aber nicht so schnell wie möglich fahren.
(....)
passport
Das finde ich ehrlich gesagt ein bisschen haarspalterisch. Die Aussage „so schnell wie möglich“ interpretiere ich eher so, dass man am oberen Limit, sprich mit 100 km/h fuhr. Dazu wurde ja niemand gezwungen, man durfte auch 80 oder 90 fahren
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