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Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 27.03.2018 21:44von Gelöschtes Mitglied

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Jeder Tote an der Grenze/Mauer ist ein Toter zuviel gewesen.
Trotzdem sollte man die Todesfälle differenziert betrachten, da auch die Verantwortlichkeiten unterschiedlich sind.
1. Todesfälle von GT Angehörigen/Zoll/BGS welche bei der Dienstausübung getötet wurden. Berufsrisiko, wenn auch der GWD kein erwählter Beruf war.
2. Todesfälle von Flüchtenden, welche infolge von Minenauslösungen und Schusswaffeneinsatz ihr Leben verloren haben. War als Begleiterscheining von den Verantwortlichen einkalkuliert.
3. Selbstmörder, die gab und gibt es immer.
4. Unfallopfer von Verkehrsunfällen und fahrlässigen Umgang mit Waffen und Gerät. Sowas kommt in jeder Truppe vor.
5. Zielgerichtete tötung (Gartenschläger), ist der Gipfel des Perversen.
KS

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 27.03.2018 22:21von passport •



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5. Zielgerichtete tötung (Gartenschläger), ist der Gipfel des Perversen.
Das sah das zuständige Gericht aber anders !
passport

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 05:48von Gelöschtes Mitglied

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Ein Gericht fällt ein Urteil, dass muss aber nicht zwingend rechtens sein.
Der Volksgerichtshof hat auch unschuldige Leute zum Tode verurteilt, ist dass Deiner Meinung nach rechtens oder gerecht?
Richter und Staatsanwälte sind auch nur Menschen die auch mal irren können.
Ich will die Aktionen von dem Gartenschläger in keinster Weise rechtfertigen, aber bei der Tötung ging es um ein Exempel.
KS

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 05:56von Gelöschtes Mitglied

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Für Alle die sich immer auf Befehle berufen und auf Gerichtsurteile bzw. auf fehlende Verurteilung verweisen.
Befehle und eindeutige Urteile hat es im I.WK und auch im II.WK gegeben.
Warum verurteilt ihr dann die Soldaten, welche die Befehle ausgeführt haben?
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
KS

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 05:57von berlin3321 •



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Also meines Wissen nach wurde das Urteil im Landgericht LULU dahin gehend gefällt weil keine ballistische Untersuchung an Gartenschläger bzw. den Projektilen erfolgte. Es konnte also nicht zweifelsfrei festgestellt werden wer bzw. wessen Schüsse trafen.
Zudem hieß es wohl im Urteil es könnte so oder so gewesen sein (1. Schußabgabe Gartenschläger). Und in D, in dem Fall in der BRD gibt es "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten.
War denn Deinem Rechtsempfinden nach die 2. Schußabgabe in den am Boden liegenden Gartenschläger Rechtens? Oder gab es diese Schußabgabe (die es lt einer eigenen Aussage eines Beteiligten gab) womöglich garnicht?
MfG Berlin
Dieser Beitrag ist eine Meinungsäußerung, nicht repräsentativ, im Sinne des Art. 5 des Grundgesetzes und durch diesen gedeckt !
Ein Holder geht durch dick und dünn...
Der Holder auf dem Acker, der kleine Racker schlägt sich wirklich wacker, ...

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 09:22von passport •



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Ein Gericht fällt ein Urteil, dass muss aber nicht zwingend rechtens sein.
Der Volksgerichtshof hat auch unschuldige Leute zum Tode verurteilt, ist dass Deiner Meinung nach rechtens oder gerecht?
Sorry, aber der Vergleich ist doch Hanebüchen !
Gerade Euer Klientel legt doch Wert auf die hohe bundesdeutsche - neutrale Gerichtsbarkeit !!!
Nun passt Euch ein Urteil nicht und schon wird alles in Frage gestellt!
passport

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 09:27von berlin3321 •



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Passport, ohne Dich "anmachen" zu wollen, was sind denn das für neue Töne?
Frag´ mal ExDieter1945 nach dem Prozess in LULU. Der kannte den Michael auch persönlich. Ich glaube das Dieter beim Prozess mehr oder weniger dabei war.
Und in dem Fall hat "euch" der Ausgang der Verhandlung gerade mal in den Kram "gepasst".
Entschuldige bitte, absolut unglaubwürdig, Deine Ausführungen.
Und nimm doch bitte mal Stellung zu meiner Frage nach der 2 . Salve.
MfG Berlin
Edit: Groß- Kleinschreibung
Dieser Beitrag ist eine Meinungsäußerung, nicht repräsentativ, im Sinne des Art. 5 des Grundgesetzes und durch diesen gedeckt !
Ein Holder geht durch dick und dünn...
Der Holder auf dem Acker, der kleine Racker schlägt sich wirklich wacker, ...

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 09:42von icke46 •


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Ohne jetzt in den Streit eingreifen zu wollen:
Von welchem Prozeß ist hier eigentlich die Rede?
Laut dem wikipedia-Eintrag zu Gartenschläger gab es einen Prozeß im Jahr 2000 vor dem Landgericht Schwerin, dann noch einen 2003 vor dem Landgericht Berlin.
Ich halte es für recht unwahrscheinlich (von meiner Ortskenntnis her), dass es in Ludwigslust ein Landgericht gibt.
Also: welcher Prozeß ist nun gemeint?

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 09:48von berlin3321 •



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Mit LULU in ich mir nicht sicher, Entschuldigung.
Es mag der "letzte" im Jahr 2003 gewesen sein. Dort gab´s den Freispruch "in dubio pro reo". Es gibt eine Einlassung (des Kronzeugen?) der Beteiligten das es eine 2. Schußabgabe in den am Boden liegenden Gartenschäger gab. Es hieß, er lebt noch, zurücktreten. Dann wurde abgedrückt.
Wie geschrieben, ExDieter1945 war meines Wissens mehr oder weniger dabei.
MfG Berlin
Dieser Beitrag ist eine Meinungsäußerung, nicht repräsentativ, im Sinne des Art. 5 des Grundgesetzes und durch diesen gedeckt !
Ein Holder geht durch dick und dünn...
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RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 10:29von passport •



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@berlin3321 ,
mir geht es hier um den Vergleich des faschistischen Volksgerichtshofes mit der heutigen Justiz. Ich halte so eine "Beweisführung" oder Vergleich als indiskutabel.
Ausserdem gibt es über den G. einen ausführlichen Thread
Michael Gartenschläger ein Held oder nur leichtsinnig ?
passport

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 10:46von Rostocker •



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Was mich nur so stutzig macht ist --wenn jemand seinen Kameraden umgebracht hat und ist geflüchtet. Dann gab es fast immer nur Bagatellstrafen im Rechtstaat Bundesrepublik.

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 10:48von exgakl •



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Zitat von Kontrollstreife im Beitrag #81Da gehe ich konform....
Jeder Tote an der Grenze/Mauer ist ein Toter zuviel gewesen.
Trotzdem sollte man die Todesfälle differenziert betrachten, da auch die Verantwortlichkeiten unterschiedlich sind.
1. Todesfälle von GT Angehörigen/Zoll/BGS welche bei der Dienstausübung getötet wurden. Berufsrisiko, wenn auch der GWD kein erwählter Beruf war.
2. Todesfälle von Flüchtenden, welche infolge von Minenauslösungen und Schusswaffeneinsatz ihr Leben verloren haben. War als Begleiterscheining von den Verantwortlichen einkalkuliert.
3. Selbstmörder, die gab und gibt es immer.
4. Unfallopfer von Verkehrsunfällen und fahrlässigen Umgang mit Waffen und Gerät. Sowas kommt in jeder Truppe vor.
5. Zielgerichtete tötung (Gartenschläger), ist der Gipfel des Perversen.
KS
zu 1. ok, dann ist also deiner Meinung nach jeder tote bundesdeutsche Polizist, Bundeswehrangehörige oder Feuerwehrmann einfach mal ein Berufsrisiko eingegangen, egal wie oder durch wen er ums Leben kam?
zu 2. sollte in Deutschland mal wieder jemand ausversehen von der Polizei erschossen werden, ist das ja nicht weiter dramatisch, sondern als Begleiterscheinung einkalkuliert... zumindest sagt mir das jetzt deine hier angewandte Logik
zu 3. jo....
zu 4. jo...
zu 5. Hauptsache mal wieder was in den Raum geworfen, kennt man aber nicht viel anders, egal ob als Kontrollstreife, Merlini oder Hesselfuchs....
http://www.exicose.de/b6.gif
Jede gute Idee beginnt mit dem Satz.. "halt mal mein Bier!"

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 11:37von damals wars (gelöscht)

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Zitat von Kontrollstreife im Beitrag #83
Ein Gericht fällt ein Urteil, dass muss aber nicht zwingend rechtens sein.
Der Volksgerichtshof hat auch unschuldige Leute zum Tode verurteilt, ist dass Deiner Meinung nach rechtens oder gerecht?
Richter und Staatsanwälte sind auch nur Menschen die auch mal irren können.
Ich will die Aktionen von dem Gartenschläger in keinster Weise rechtfertigen, aber bei der Tötung ging es um ein Exempel.
KS
Sondergerichte abseits des Rechsstaates als Instrument der Terrors mit der heutigen Justiz gleichzusetzen ist komletter ....
Da fehlt jegiches Rechtsstaatsverständnis.

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 11:59von IM Kressin •



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Zitat von passport im Beitrag #86Wer oder was sind bitte
Gerade Euer Klientel legt doch Wert auf die hohe bundesdeutsche - neutrale Gerichtsbarkeit !!!
Zitat von passport im Beitrag #86Diese Komponente wird hier hier weiterhin erbittert und massiv bestritten werden!
... Euer Klientel...
Zitat von berlin3321 im Beitrag #85Da kommt nix bei rum, das ist ebenfalls vergebliche Liebesmüh, das Rechtsstaatsprinzip hat und wird sich manchen Leuten niemals erschließen.
War denn Deinem Rechtsempfinden nach die 2. Schußabgabe in den am Boden liegenden Gartenschläger Rechtens? Oder gab es diese Schußabgabe
(die es lt einer eigenen Aussage eines Beteiligten gab) womöglich garnicht?
Zitat von Kontrollstreife im Beitrag #83dieser letzte Hintergrund war vom Gericht nicht unmissverständlich nachweisbar, dennoch bleibt es ein Exempel.
ich will die Aktionen von dem Gartenschläger in keinster Weise rechtfertigen, aber bei der Tötung ging es um ein Exempel.
Zitat von Kressin
"Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatsicherheit waren, anders als etwa der bundesdeutsche Verfassungsschutz, mit allen polizeilichen Befugnissen ausgestattet.
Sie durften verhaften, verhören, durchsuchen und konfiszieren."
Habe dazu an anderer Stelle schon die Antwort gegeben, wie gehabt mit üblicher Resonanz völliger Verständnisresistenz!!!
"Als ich 17 war, war in meinem Traumberuf nichts mehr frei” – Was das war? – "Rentner! Erst Rentnerlehrling, dann Jungrentner und dann Rentnergeselle!”
Wo ein Genosse ist, ist die Partei - wo zwei Genossen sind, ist ein Intershop!
"Wo ein Genosse ist, da ist die Partei, wo ein Genosse und eine Genossin ist, da ist die Hurerei" geklaut bei DoreHolm

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 14:28von Gelöschtes Mitglied

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Zitat von exgakl im Beitrag #92Bei einem Angehörigen der Polizei/des Zoll/einer Armee gehört das Risiko durch Schüsse verwundet oder gar getötet zu werden zum Beruf, egal wie hoch die Wahrscheinlichkeit auch ist. Ansonsten könnte man sich die Ausgaben für Helme und Schutzwesten auch komplett sparen.
zu 1. ok, dann ist also deiner Meinung nach jeder tote bundesdeutsche Polizist, Bundeswehrangehörige oder Feuerwehrmann einfach mal ein Berufsrisiko eingegangen, egal wie oder durch wen er ums Leben kam?
zu 2. sollte in Deutschland mal wieder jemand ausversehen von der Polizei erschossen werden, ist das ja nicht weiter dramatisch, sondern als Begleiterscheinung einkalkuliert... zumindest sagt mir das jetzt deine hier angewandte Logik
Beim Schornsteinfeger zählt auch das Fallen vom Dach zum Berufsrisiko auch wenn es selten passiert.
Ich hatte über die Toten an der Grenze/Mauer geschrieben und da haben die Verantwortlichen für Minensperren, politischer Indoktrinierung und den eindeutigen Vergatterungstext, die Tötung von Flüchtlingen ganz klar einkalkuliert.
Es ging auch nicht um die Toten welche ausversehen auf eine Mine getreten haben oder in eine MPi Garbe gelaufen sind.
Wenn Du schon von Logik faselst, dann negiere nicht die logischen Zusammenhänge.
KS

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 14:35von Gelöschtes Mitglied

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Zitat von damals wars im Beitrag #93Gerichte haben sich schon immer auf bestehende Gesetze berufen. Das ist keine Erfindung unserer heutigen Zeit.
Sondergerichte abseits des Rechsstaates als Instrument der Terrors mit der heutigen Justiz gleichzusetzen ist komletter ....
Da fehlt jegiches Rechtsstaatsverständnis.
Es gibt leider keine Gerichte welche eine absolute Gerechtigkeit durchsetzen können.
Dein Rechtsstaatsverständnis kann man in Deinen vielen oftmals abstrusen Beiträgen erkennen.
KS

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 15:07von Freienhagener •



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So unrecht hat @damals wars m. E. in dem Fall nicht.
Aber bei Befehlen hat er diese Einsicht nicht - sieht er nur die Pflicht der Ausführung (siehe Beitrag 40).
Scheinbar so, wie es gerade paßt.
Disziplin ist die Fähigkeit, dümmer zu erscheinen als der Chef. (Hanns Schwarz)

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 16:06von Heckenhaus •


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Ich glaube nicht, daß @damals wars den Begriff "Rechtsstaat" eindeutig definieren kann.
Jeder Angehörige irgend einer x-beliebigen Partei hat da bestimmte parteigerechte Definitionen.
.
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RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 16:21von Gelöschtes Mitglied

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Die "Herren" sind sich doch noch nicht mal einig, wer denn nun für das menschenverachtende Grenzregime verantwortlich war.
Es könnten ja:
a) russische Befehle
b) von der DDR rechtmäßig erlassene Gesetze
c) vom Klassengegner aufgezwungene Notwehr
d) noch viele andere Ausreden
gewesen sein.
KS

RE: Zum Gedenken an die Toten an "Mauer" und innerdeutscher Grenze
in Die Grenze,Die Teilung,geteilte Familien 28.03.2018 16:46von Gelöschtes Mitglied

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Nochmal zum Rechtsstaat.
Wer die Macht hat, bestimmt was Recht ist, erläßt Gesetze, ernennt Richter usw.
Wer an eine unabhängige Justiz glaubt sollte aufpassen, dass er sich beim Anziehen der Hose nicht mit der Zange kneift.
Unser sogenannter Rechtsstaat
- fährt als Gefährder eingestufte Ausländer mit V Männern auf Staatskosten durch die Republick.
- läßt Wiederholungstäter trotz Bewährung in Freiheit.
- inhaftiert Friseusen die ausserhalb der Ladenöffnungszeit arbeiten und die auferlegte Geldstrafe nicht bezahlen.
- stellt den Täterschutz über den Opferschutz
- und ......
KS

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