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Kinder von Republikflüchtigen, DDR-Besuche


Wohl eher nicht. Mein Vater ist 1957 aus der DDR geflohen. Ich bin 1987 und nochmal 1989 kurz vor Mauerfall mit meinen Eltern in die DDR eingereist, aber das ist vielleicht nicht unbedingt einer der Fälle, die Du meinst.
Trotzdem dürfte ein in der BRD geborenes Kind kaum Probleme bekommen haben und Amnestie ist ohnehin Amnestie.

Zitat von SET800 im Beitrag #1
Oder wenn ihnen die Einreise als junge Erwachsenen gestattet wurde denen "Probleme" in der DDR bereitet wurden?
Das glaube ich nicht.
Selbst bei mir, der ich erst kurz in der Bundesrepublik war, aber auf Grund der Amnestie bald wieder in die DDR reisen konnte,
gab es keine Probleme. Allerdings beschäftigte man sich bei Ein- oder Ausreise wohl etwas intensiver mit mir und meinem Auto,
deshalb dauerten die Grenzkontrollverfahren auch immer etwas länger als bei anderen. Das hing wohl damit zusammen, dass man
noch nicht so genau über meinen Fluchtweg Bescheid wusste und (wenn man den Akten des MfS glauben darf) weiterhin ermittelte.
Direkt hat man mich ja nicht danach gefragt, selber schuld, wenn sie nun unwissend sterben müssen.
Dass man mich bei meinen DDR-Besuchen weitgehend unter Kontrolle behielt und jeden meiner Schritte akribisch aufzeichnete
und fotografierte, wusste ich natürlich damals nicht und habe es erst durch Einsicht meiner Akte erfahren. Die haben sich meine
Besuche einiges kosten lassen. Ein Hauptmann und ein Oberleutnant plus Dienstahrzeug zur 24 Stunden Betreuung meiner Wenigkeit
während meiner DDR Aufenthalte macht mich im Nachhinein schon ein bisschen stolz. Anscheinend war ich für die entweder eine
gefährliche oder zumindest eine wichtige Person, die eigentlich ein höheres Entgelt für das Visum gerechtfertigt hätte, weil ich ihnen
doch erhebliche Aufwendungen verursacht habe. Aber im Zuge der Geheimhaltung hat man darauf wohl verzichten müssen.
Die akribischen Grenzkontrollen bei Ein- und Ausreise endeten erst als ich geheiratet hatte und zusammen mit meiner (ausländischen)
Frau zu Besuchen in die DDR fuhr. Da wollte man wohl seine Weltoffenheit vor der Ausländerin demonstrieren. Die "Bewachung" durch
ein Fahrzeug mit zwei MfS-Bediensteten wurde allerdings weiterhin beibehalten. Aber das habe ich auch erst später durch das Aktenstudium
erfahren. Der Witz dabei war, dass in den Berichten immer eine exakte Personenbeschreibung und die Beschreibung unserer Kleidung
erfolgte, die dunkle Hautfarbe meiner Frau aber dabei nie erwähnt wurde.
#4


Mein "abgehauener" Onkel ist jahrelang nicht bei uns gewesen.
Irgendwann in den 60ern durfte er wieder. Und sicherlich nicht nur er.
Wahrscheinlich zielt die Frage auf die Zeit davor.
Da er in diesen Jahren selbst nicht in den Osten reiste, hatten seine Kinder keine Ambitionen, das zu tun.
Sicherlich muß man in der DDR geborene Kinder (die selbst Flüchtlinge waren) und im Westen Geborene unterscheiden.
Letztere durften sicherlich einreisen, wie Bundis mit Westeltern.

@Freienhagener
Sind wir doch mal ehrlich, ein Großteil der Bundesbürger hatte einfach kein Interesse.
Des weiteren mag noch dazu kommen, dass es auch DDRler gab, die auf Grund ihrer Funktion oder Dienststellung
keinen Kontakt mit ihren vormaligen Freunden, Verwandten und nunmehrigen Bundesbürgern unterhalten durften.
Es waren halt nur die Harten beider Seiten (aus DDR-Sicht wohl eher Unbelehrbare), die sich nicht beirren ließen,
weiterhin die Beziehungen aufrecht hielten und trotz aller Widrigkeiten die mit DDR-Reisen einhergingen, pflegten..
#6


Zitat von Sperrbrecher im Beitrag #3
(...)
Selbst bei mir, der ich erst kurz in der Bundesrepublik war, aber auf Grund der Amnestie bald wieder in die DDR reisen konnte,
gab es keine Probleme. Allerdings beschäftigte man sich bei Ein- oder Ausreise wohl etwas intensiver mit mir und meinem Auto,
deshalb dauerten die Grenzkontrollverfahren auch immer etwas länger als bei anderen. Das hing wohl damit zusammen, dass man
noch nicht so genau über meinen Fluchtweg Bescheid wusste und (wenn man den Akten des MfS glauben darf) weiterhin ermittelt.
Direkt hat man mich ja nicht danach gefragt, selber schuld, wenn sie nun unwissend sterben müssen.
(...).
Vorstellung
Das tönt sehr einfach, deshalb riecht es verdächtig nach Fluchthilfe ("gefälschte Einladung") und sie wollten das Prozedere herausfinden, weil du wohl nicht der einzige warst
#7


@Sperrbrecher , es geht um familiäre Beziehungen.
So hat mein Onkel seine Mutter nach Jahren wieder besuchen dürfen.
Und seine Mutter (also meine Oma) und ihre Tochter (meine Mutter) waren "unbelehrbar", weil sie den Kontakt nie beendeten?
Sicherlich meinst Du irgend was Anderes - also sicherlich Leute ohne geteilte Familien, oder?
Aber um die gehts hier nicht.

Zitat von Freienhagener im Beitrag #7
@Sperrbrecher , es geht um familiäre Beziehungen.
So hat mein Onkel seine Mutter nach Jahren wieder besuchen dürfen..
Also mir sind persönlich Personen in der DDR bekannt gewesen, die aus beruflichen oder anderen Gründen, den Kontakt
zu ihren im Westen lebenden Geschwistern abgebrochen haben. Nach der Wende haben sie mich darum gebeten, als
Vermittler tätig zu werden, um den Kontakt zu den Geschwistern wieder aufnehmen zu können. Sie hatten es bereits selbst
versucht, waren aber auf Ablehnung gestoßen. Ich habe es aber abgelehnt, mich in solche Familienquerelen einzumischen.
In unserer, ziemlich umfangreicher Familie, hat es damals zum Glück jeder abgelehnt, die Familienkontakte abzubrechen.
Auch ich wurde in meiner DDR-Zeit von meinen Arbeitgeber aufgefordert, den brieflichen Kontakt zu meinen, bereits in der
West-Berlin lebenden Bruder, abzubrechen. Ich habe es damals mit den Worten abgelehnt: "Sie suchen sich dann besser mal
einen neuen Affen und ich mir einen neuen Zirkus." Die beiden anwesenden, mir unbekannten Herren, guckten zwar etwas irritiert
aber letztlich hat man es hingenommen, hinnehmen müssen. Konsequenzen gab es für mich keine, zumal ich mich kurze Zeit
später ohnehin aus der DDR verabschiedet habe. Vorbereitet hatte ich diesen Abschied schon lange vorher.


Zitat von eisenringtheo im Beitrag #6
Das tönt sehr einfach, deshalb riecht es verdächtig nach Fluchthilfe ("gefälschte Einladung") und
sie wollten das Prozedere herausfinden, weil du wohl nicht der einzige warst
Nach Studium meiner Akte komme ich da allerdings zu einem anderen Ergebnis, obwohl Deine Überlegung natürlich naheliegen mag.
In der Akte ist dazu aber nichts zu finden.
Nach meiner Auffassung ging es aber wohl in erster Linie darum, so lese ich das auch aus der Akte, meinen genauen Fluchtweg zu
ermitteln. Da tappten sie immer noch im Dunkeln und es lag sicher im besonderen Interesse, diesen Fluchtweg zu ermitteln und
geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, damit eine weiter Nutzung verhindert werden konnte. Erst nach meiner Eheschließung
entschloss man sich Mitte der 80er Jahre, die Akte zu schließen. Zitat: "Da keine weiteren Beweise über den Fluchtweg zum illegalen
Verlassen der DDR über die Volksrepublik Bulgarien nach WD mehr erarbeitet werden können, wird vorgeschlagen, die VAO xxyyzz
im Archiv zur Ablage zu bringen.
Was bedeutet eigentlich VAO vor der Aktennummer ? Weiss das jemand ?



@ 94, DANKE !
Wenn ich auch nicht ganz verstehe, was das bedeutet ?
Jetzt habe ich eine Erklärung gefunden: http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/MfS-Do...publicationFile
#14


Zitat von Sperrbrecher im Beitrag #10
(...)
Was bedeutet eigentlich VAO vor der Aktennummer ? Weiss das jemand ?
Verfahrensaktenordnung. "Aktenordnung" ist ein nicht mehr geläufiger Ausdruck für "Dossier".
http://www.duden.de/rechtschreibung/Dossier
Das kann eine kleine Heftmappe sein oder ein ganzes Stockwerk mit Hunderten von Ordnern.

Hallo,
danke für die Antworten, ich dachte bei der Frage eher an "hochkarätige" Eltern und deren Kinder, egal ob in der DDR noch oder schon in der BRD geboren.
Vereinfacht, hätten Kinder von Fritz Schenk oder Rudolf Walther Leonhardt, sofern sie einen "Berechtigungsschein für Erlangung eines Visums" bekommen hätten, was zu befürchten gehabt?
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